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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Für die Beichte und die Aufarbeitung einer gescheiterten Beziehung kann die Frage nach den Ursachen - und dazu gehört verständlicherweise auch die Frage wo die eigenen Fehler lagen - durchaus hilfreich sein.

Ja sicher, seh ich ähnlich. Aber mit welcher Konsequenz? Möglichkeit der Wiederheirat nach erfolgreicher Beichte? Sperrzeit nach dem Schuldprinzip?

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Und hier ein schönes Beispiel für den Umgang mit klerikaler Macht im Erzbistum Köln ...

Wie mache ich Kritiker mundtot?

 

Nach Kritik an Woelki drohen Pfarrer Konsequenzen

 

Wenn ich mir überlege, was so manche Lehrkräfte und auch Schulleiter über ihre Kultusminister sagen ...

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vor 2 Stunden schrieb laura:

Und hier ein schönes Beispiel für den Umgang mit klerikaler Macht im Erzbistum Köln ...

Wie mache ich Kritiker mundtot?

 

Nach Kritik an Woelki drohen Pfarrer Konsequenzen

 

Wenn ich mir überlege, was so manche Lehrkräfte und auch Schulleiter über ihre Kultusminister sagen ...

 

Auch hier wieder dasselbe: privatim kann jeder sagen was er oder sie will, öffentlich sieht das anders aus.

Das wäre in jedem x beliebigen Unternehmen genauso.

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vor 2 Minuten schrieb rorro:

 

Auch hier wieder dasselbe: privatim kann jeder sagen was er oder sie will, öffentlich sieht das anders aus.

Das wäre in jedem x beliebigen Unternehmen genauso.

 

Aber Woelki selbst darf das?

Was er über den von DBK mit verantworteten Synodalen Weg in der Presse von sich gegeben hat, war alles andere als loyal.

 

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vor 10 Minuten schrieb rorro:

Hat Woelki den Papst zum Rücktritt aufgefordert?

Welche konkreten Loyalitätspflichten hat ein Bischof gegenüber einer Veranstaltung einer BK? Keine natürlich.

Ach so.. 

Gut... Siemens hat eine Veranstaltung des Vorstands mit den Aktionären.

Dann geht Vorstandsmitglied vor die Presse und sagt ... "war total sch... hier".

Der wäre weg vom Fenster, bevor er zuhause wäre.

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vor 38 Minuten schrieb rorro:

Nach gängiger Rechtssprechung wäre so ein Verhalten wie das des Pfarrers in jedem weltlichen Unternehmen hinreichend für eine fristlose Kündigung.

Die Kirche ist kein Unternehmen und die Weihe kein Arbeitsvertrag - wer die sakramentale Grundordnung dermaßen mit Füßen tritt, wie du das tust, der sollte sich sein geheucheltes "Ich glaube alles, was die Kirche lehrt!" sonst wo hin schieben, und ehrlich zugeben, dass es ihm nur um das eigene Seelenheil und um sonst nichts geht.

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vor 59 Minuten schrieb Chrysologus:

und ehrlich zugeben, dass es ihm nur um das eigene Seelenheil und um sonst nichts geht.

Ich aber gebe Euch ein neues Gebot: Du sollst Dich nicht um Dein Seelenheil kümmern.

 

 

Sondern statt dessen in den Tisch beißen.

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vor 7 Stunden schrieb Flo77:

Darum ist dieses Vorgehen ja auch aus der Übung gekommen.

 

Für die Beichte und die Aufarbeitung einer gescheiterten Beziehung kann die Frage nach den Ursachen - und dazu gehört verständlicherweise auch die Frage wo die eigenen Fehler lagen - durchaus hilfreich sein.

welcher beichtvater wäre denn kompetent zur hilfestellung? unseren studenten halte ich in diesen dingen für inkompetent.

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vor 13 Stunden schrieb Flo77:

Darum ist dieses Vorgehen ja auch aus der Übung gekommen.

 

Für die Beichte und die Aufarbeitung einer gescheiterten Beziehung kann die Frage nach den Ursachen - und dazu gehört verständlicherweise auch die Frage wo die eigenen Fehler lagen - durchaus hilfreich sein.

es ging um die Frage daß staatliche Gerichte das nachgehen  und das ist nicht mehr so was sehr vernünftig ist

bearbeitet von Spadafora
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vor 11 Stunden schrieb laura:

Und hier ein schönes Beispiel für den Umgang mit klerikaler Macht im Erzbistum Köln ...

Wie mache ich Kritiker mundtot?

 

Nach Kritik an Woelki drohen Pfarrer Konsequenzen

 

Wenn ich mir überlege, was so manche Lehrkräfte und auch Schulleiter über ihre Kultusminister sagen ...

der gute Pfarrer hat gute Chancen im Fall von Disziplinar Maßnahmen in Rom zu berufen

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vor 9 Stunden schrieb rorro:

 

Auch hier wieder dasselbe: privatim kann jeder sagen was er oder sie will, öffentlich sieht das anders aus.

Das wäre in jedem x beliebigen Unternehmen genauso.

der Papst sollte das aber auch für die Eminenzen Müller und Burke anwenden und den Wald und Wiesentheologe  Mgr Schneider
 

bearbeitet von Spadafora
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vor 8 Stunden schrieb Chrysologus:

Die Kirche ist kein Unternehmen und die Weihe kein Arbeitsvertrag - wer die sakramentale Grundordnung dermaßen mit Füßen tritt, wie du das tust, der sollte sich sein geheucheltes "Ich glaube alles, was die Kirche lehrt!" sonst wo hin schieben, und ehrlich zugeben, dass es ihm nur um das eigene Seelenheil und um sonst nichts geht.

 

Ach, wenn ich Dich jetzt frage, wo genau ich die sakramentale Grundordnung der Kirche getreten habe, kommt wie so oft nix. 

 

Leere Vorwürfe.

 

Für einen Kanonisten echt schwach.

bearbeitet von rorro
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vor 5 Minuten schrieb rorro:

 

Ach, wenn ich Dich jetzt frage, wo genau ich die sakramentale Grundordnung der Kirche getreten habe, kommt wie so oft nix. 

 

Leere Vorwürfe.

 

Für einen Kanonisten echt schwach.

Die Bindung des Klerikers an Bischof und Bistum ist eine Bindung, die auf einer Ganzhingabe gründet: Der Kleriker stellt sich ganz und bedingungslos in den Dienst einer Kirche (oder einer dazu von der Kirche befähigten Gemeinschaft), im Gegenzug verpflichtet sich diese Gemeinschaft dazu, für ihn zu sorgen. Das ist kein Arbeitsvertrag, der auf dem Prinzip Arbeit gegen Geld basiert, und das ist auch kein Beamtenverhältnis, das auf dem Prinzip Loyalität gegen Geld basiert, weswegen der Arbeiter erst nach erfolgter Arbeit bezahlt wird und der Beamte sein Geld vorab bekommt. Der Kleriker aber wird versorgt, es ist Sache der Kirche, die Form dieser Versorgung zu wählen. Das können Naturalleistungen sein, das kann auch in Geld erfolgen - die Form ist gleichgültig, der Mann muss davon leben können, das genügt. Da man sich in Deutschland wie in vielen anderen Staaten der Einkommenssteuerpflicht nicht einfach unter Verweis auf den Klerikerstatus entziehen kann, wird das hier der Einfachheit halber in Geld abgewickelt, aber das ist kein Muss. Das Verhältnis des Klerikers zur Kirche entspricht in vielerlei Hinsicht weit mehr einer Ehe als einem Beschäftigungsverhältnis, es ist sakramental begründet, und man hat es in der Tradition auch lange damit verglichen (daher das lehramtlich formell beschlossene, dann aber wieder aufgehobene Translationsverbot der Bischöfe wie auch das ebenso feierlich beschlossene und nun ignorierte Verbot absoluter Weihen), auch wenn ein Ausschluss aus dem Klerikerstand möglich ist, ohne das damit der Kleriker allerdings seinen grundlegenden Versorgungsanspruch verlöre. Auch für entlassene Priester muss der Staat an sich keine Grundsicherung zahlen, er könnte die betroffenen ans Inkardinationsbistum verweisen, das weiterhin unterstützen muss (das weiß nur keiner in den Ämtern).

Diese besondere sakramentale Beziehung der Kleriker zur Kirche wird auch darin deutlich, dass eine Kündigung unmöglich ist. Der Kleriker kann entlassen werden, wenn er sich grob standeswidrig verhält, und er kann um seine Entlassung bitten, die dann als Gnadenakt (und damit ohne jeden Rechtsanspruch) gewährt werden kann. 

Ehe aber ist keine Beziehung, die auf gegenseitigen Leistungen (Haushaltsführung, Kindererziehung und Sex gegen Status, Auto und Geld) beruhte, so dass die Nichterfüllung dieser Leistungen auch keinerlei Folgen hat (solange man sie denn erfüllen konnte und bei Abschluss erfüllen wollte). Wenn der eine Partner nun erklärte, der andere habe sich derart verhalten, dass er ihn längst entlassen hätte, wenn das denn ginge - wie würdest du dieses Eheverständnis nennen wenn nicht eine völlige Verachtung des Sakramentes und auch der sakramentalen Struktur des Ehebandes?

 

Im übrigen ist es bemerkenswert, wie schnell Du von Deinem Vergleich mit einem Unternehmen abrückst, wenn es um das Verhalten Wölkis gegenüber der DBK geht - in keinem Unternehmen (sei es als Franchise oder als zentral geführtes Unternehmen aufgebaut) würde man ein Ausscheren des Leiters einer  Gliederung in der erlebten Form dulden. Und zwar ganz gleich, ob das in irgend einem Vertrag formell vereinbart wurde. 

 

Aber auch Wölki (dem Du als vorbildlicher Katholik der du bist treu und kindlich anhängst) ist nicht Filliallleiter, er ist nicht Angestellter und er ist nicht Unternehmensleiter - er ist sakramental an sein Bistum gebunden, und das sollte man schon ernst nehmen.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb ThomasB.:

Ich aber gebe Euch ein neues Gebot: Du sollst Dich nicht um Dein Seelenheil kümmern.

 

 

Sondern statt dessen in den Tisch beißen.

Wenn man das Wort "nur" nicht verstehen will (Strg+ hilft), dann kommt so etwas dabei raus. 

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vor 10 Stunden schrieb rorro:

Hat Woelki den Papst zum Rücktritt aufgefordert?

Ist Franz der Chef von Rainer?

 

vor 10 Stunden schrieb rorro:

Welche konkreten Loyalitätspflichten hat ein Bischof gegenüber einer Veranstaltung einer BK? Keine natürlich.

Hat Rainer bei seiner Weihe nicht irgendwas mit 'Brüderlichkeit' versprochen? Er hat durchaus gewisse Loyalitätspflichten seinen Amtsbrüdern gegenüber. In wie weit das auch für eine Veranstaltung der Bischofskonferenz gilt wäre im Einzelfall zu prüfen. "Keine" gilt da nicht "natürlich".

 

Übrigens muß auch Kritik an 'Vorgesetzten' möglich sein, ggf. auch öffentlich. Auch in der freien Wirtschaft. Den Rücktritt des Geschäftsführers zu fordern kann durchaus angebracht sein, auch und gerade aus Loyalitätsgründen, ein 'Rücktritt' des Eigentümers wäre problematischer.

 

Und letztlich muß auch für einen Pfarrer, der seinen Bischof in seiner Pfarrei 'vertritt' das gelten, was für jeden Christen gilt: Christusnachfolge geht vor Bischofsnachfolge. Wobei ein Pfarrer das im Konfliktfall sehr sorgfältig zu prüfen hat, aufgrund seines Amtes als 'Bischofsvertreter'. (Man möge mir die fehlende Fachterminologie gerade verzeihen.)

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vor 14 Stunden schrieb Flo77:

Für die Beichte und die Aufarbeitung einer gescheiterten Beziehung kann die Frage nach den Ursachen - und dazu gehört verständlicherweise auch die Frage wo die eigenen Fehler lagen - durchaus hilfreich sein.

Ich denke, das hier eher eine geistliche Begleitung sinnvoll wäre, weil man das kaum in einer einzigen Sitzung angehen könnte. Der Beichtvater aber darf das in der einen Beichte erworbene Wissen auch in der folgenden nicht mehr zur Anwendung bringen, was die Sache dann doch sehr erschwerte. 

vor 16 Stunden schrieb laura:

Ich würde mal sagen, dass jedes Paar mit ungleichen Vermögen (ob aktuell oder perspektivisch z.B. aufgrund unterschiedlicher Ausbildung oder zu erwartendem Erbe) sehr gut daran gut, einen solchen Vertrag zu schließen.

Katholisch hin oder her...

Deswegen sagte ich ja auch, dass das Vorliegen eines Ehevertrages ein Indiz ist, mehr nicht. Ohne jetzt zu tief in die Fachdebatte absteigen zu wollen, man kann idealtypisch grob zwei Vertragstypen unterscheiden, zwischen denen es aber in der Regel nur Mischformen gibt.

  1. Verträge, die Regelungen für die Laufzeit der Ehe beinhalten. Klassisch ist hier die Gütertrennung im Unternehmerhaushalt, dem einen Partner gehört die Firma mit allen Risiken, dem anderen das Haus, damit im Falle einer Insolvenz das Haus in der Familie bleibt. Hierbei können auch regelmäßige Zahlungen von Unternehmen an Haus vereinbart werden, der Grund ist offenkundig. Solche Verträge deuten nun gar nicht auf eine auch noch so versteckte Scheidungsabsicht hin
  2. Verträge, die nur und ausschließlich den Trennungsfall regeln. Wer einen solchen Vertrag schließt, der kann mir nicht erzählen, dass er zugleich einen solchen Fall für sich vollkommen ausgeschlossen hat. Meist kommt dann (wenn der Partner gegen die Nichtigkeit ist) die Ausflucht, er habe sich ja nur die Scheidung der bürgerlichen Ehe vorbehalten, nicht aber eine scheidbare sakramentale Ehe gewollt. Diese Differenzierung entspricht nicht dem katholischen Ehebild, das nur einen Bund "mit Haut und Haar" kennt.

Wenn man für Fall 1 einen Notar hinzuzieht (was anzuraten ist), dann wird der auch Klauseln zu 2 vorschlagen und dann auch einbauen. Hier muss man ggf. auf die Genese des Vertrages und auch auf die Gewichtungen achten. "Die Regelungen noch mit rein zu nehmen, sollte es mal schief gehen" ist dann doch etwas anderes als eine Vorsorge nur für diesen Fall.

 

Daneben gibt es noch einen dritte Typ von Vertrag, nämlich jenen, der eine Partei erheblich schlechter stellt als die andere. Das kommt gerne mit Partnern aus Osteuropa oder Südostasien vor: Der eine bringt Vermögen und Einkommen (und womöglich auch Titel) in die Ehe ein, der andere nichts davon. Und das soll so auch bleiben, der unvermögende Partner wird in Abhängigkeit gehalten und für den Fall der Trennung droht ihm der finanzielle und soziale Absturz. Eine solche Konstruktion ist - so meine Auffassung - keine Gemeinschaft des ganzen Lebens und damit auch keine Ehe. Wer nicht bereit ist, sich auf den anderen einzulassen und Risiken einzugehen, der sollte eben nicht heiraten.

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vor 12 Minuten schrieb Moriz:

Er hat durchaus gewisse Loyalitätspflichten seinen Amtsbrüdern gegenüber.

Man könnte an can. 1373 erinnern:

Zitat

Wer öffentlich wegen irgend einer Maßnahme [...] eines kirchlichen Amtes [damit dürften die Bischöfe  mit gemeint sein] Streit der Untergebenen oder Hass gegen [...] den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diesen auffordert, soll mit dem Interdikt oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden."

Wobei das lateinische inoboedientia mehr ist als Ungehorsam, man kann hier auch von fehlender Achtung sprechen, und auch das lateinische Wort odium (Hass) bewegt sich in Richtung Ablehnung. Die Ausfälle einiger Herren gegen den synodalen Weg könne man womöglich hier subsumieren. Passieren wird das nicht, denn der zuständige Richter ist der Papst, und wenn dieser meint, dass ein gewisser Bischof nicht mehr tragbar ist, dann entlässt er diesen einfach oder nimmt dessen Rücktrittsersuchen an. Und da Päpste in Ausübung des Jurisdiktionsprimates keine Fehler machen, muss vom Vorliegen eines solchen Gesuches ausgegangen werden, es reicht wohl auch der tiefe (und dem Betroffenen noch nicht bewußte) Wunsch nach Entbindung.

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vor 19 Stunden schrieb Studiosus:

Ganz davon ab, dass ich nicht vorhabe, zu heiraten (die Frauen dieser Welt atmen auf).  

 

Da es nicht mehr so läuft, dass Du den Vater fragst und dann ist die Sache vereinbart, werden sich ihre Sorgen in Grenzen gehalten haben ....

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Der Kölner Stadtanzeiger hat sich heute morgen darüber aufgeregt, dass der Priester im Schreiben geduzt wurde. Offensichtlich ist es in unseren Zeiten niemandem mehr verständlich zu machen, dass es auch in turbokapitalistischen Gesellschaften andere Beziehungsformen gibt als die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Allerdings beteiligt sich das Erzbistum an der Festigung dieser Sichtweise, indem es (hier wie in anderen Fällen) alle möglichen juristischen Machtmittel einsetzt.

Wir haben das in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung im weiteren Familienkreis selbst erlebt. Die Professionalität, Empathielosigkeit und größtmögliche Härte des Generalvikariats war schon atemberaubend. Und unter dem Brief steht dann: "für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir ihnen Gottes Segen." Da wird einem leider wirklich übel.

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vor 4 Stunden schrieb Chrysologus:

Die Bindung des Klerikers an Bischof und Bistum ist eine Bindung, die auf einer Ganzhingabe gründet: Der Kleriker stellt sich ganz und bedingungslos in den Dienst einer Kirche (oder einer dazu von der Kirche befähigten Gemeinschaft), im Gegenzug verpflichtet sich diese Gemeinschaft dazu, für ihn zu sorgen. Das ist kein Arbeitsvertrag, der auf dem Prinzip Arbeit gegen Geld basiert, und das ist auch kein Beamtenverhältnis, das auf dem Prinzip Loyalität gegen Geld basiert, weswegen der Arbeiter erst nach erfolgter Arbeit bezahlt wird und der Beamte sein Geld vorab bekommt. Der Kleriker aber wird versorgt, es ist Sache der Kirche, die Form dieser Versorgung zu wählen. Das können Naturalleistungen sein, das kann auch in Geld erfolgen - die Form ist gleichgültig, der Mann muss davon leben können, das genügt. Da man sich in Deutschland wie in vielen anderen Staaten der Einkommenssteuerpflicht nicht einfach unter Verweis auf den Klerikerstatus entziehen kann, wird das hier der Einfachheit halber in Geld abgewickelt, aber das ist kein Muss. Das Verhältnis des Klerikers zur Kirche entspricht in vielerlei Hinsicht weit mehr einer Ehe als einem Beschäftigungsverhältnis, es ist sakramental begründet, und man hat es in der Tradition auch lange damit verglichen (daher das lehramtlich formell beschlossene, dann aber wieder aufgehobene Translationsverbot der Bischöfe wie auch das ebenso feierlich beschlossene und nun ignorierte Verbot absoluter Weihen), auch wenn ein Ausschluss aus dem Klerikerstand möglich ist, ohne das damit der Kleriker allerdings seinen grundlegenden Versorgungsanspruch verlöre. Auch für entlassene Priester muss der Staat an sich keine Grundsicherung zahlen, er könnte die betroffenen ans Inkardinationsbistum verweisen, das weiterhin unterstützen muss (das weiß nur keiner in den Ämtern).

Diese besondere sakramentale Beziehung der Kleriker zur Kirche wird auch darin deutlich, dass eine Kündigung unmöglich ist. Der Kleriker kann entlassen werden, wenn er sich grob standeswidrig verhält, und er kann um seine Entlassung bitten, die dann als Gnadenakt (und damit ohne jeden Rechtsanspruch) gewährt werden kann. 

Ehe aber ist keine Beziehung, die auf gegenseitigen Leistungen (Haushaltsführung, Kindererziehung und Sex gegen Status, Auto und Geld) beruhte, so dass die Nichterfüllung dieser Leistungen auch keinerlei Folgen hat (solange man sie denn erfüllen konnte und bei Abschluss erfüllen wollte). Wenn der eine Partner nun erklärte, der andere habe sich derart verhalten, dass er ihn längst entlassen hätte, wenn das denn ginge - wie würdest du dieses Eheverständnis nennen wenn nicht eine völlige Verachtung des Sakramentes und auch der sakramentalen Struktur des Ehebandes?

 

Im übrigen ist es bemerkenswert, wie schnell Du von Deinem Vergleich mit einem Unternehmen abrückst, wenn es um das Verhalten Wölkis gegenüber der DBK geht - in keinem Unternehmen (sei es als Franchise oder als zentral geführtes Unternehmen aufgebaut) würde man ein Ausscheren des Leiters einer  Gliederung in der erlebten Form dulden. Und zwar ganz gleich, ob das in irgend einem Vertrag formell vereinbart wurde. 

 

Aber auch Wölki (dem Du als vorbildlicher Katholik der du bist treu und kindlich anhängst) ist nicht Filliallleiter, er ist nicht Angestellter und er ist nicht Unternehmensleiter - er ist sakramental an sein Bistum gebunden, und das sollte man schon ernst nehmen.

 

 

 

Ich verstehe das Prügeln Deines Strohmannes nicht. Du erzählst mir da nichts neues.

 

Es gibt User, die meinen, die Kirche sollte sich doch bzgl. der Bewertung von Stellen mehr der normalen Arbeitswelt anpassen (bspw. Diskriminierungsverbot). Sobald sie sich mal so aufführt wie ein normales Unternehmen, ist das "klerikale Macht".

 

Ich wollte nur auf die Schizophrenien dieser Position aufmerksam machen.

 

Mit keinem Satz - siehe Signatur - habe ich sie positiv bewertet oder mir zueigen gemacht.

 

Was die DBK angeht - selbstredend darf ein Bischof die Kritik äußern, die auch von Rom vorgebracht wird. Allen Ankündigungen zum Trotz hat Papst Franziskus den BK nämlich keine Lehrkompetenz übertragen.

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vor 26 Minuten schrieb rorro:

Es gibt User, die meinen, die Kirche sollte sich doch bzgl. der Bewertung von Stellen mehr der normalen Arbeitswelt anpassen (bspw. Diskriminierungsverbot). Sobald sie sich mal so aufführt wie ein normales Unternehmen, ist das "klerikale Macht".

Sie führt sich solange auf, wie ein "schlechter" Arbeitgeber, wie es um den eigenen Machterhalt geht.

 

Wie gesagt:

Wenn eine Lehrkraft öffentlich in der Presse sagt, dass den heutigen Konferenzbeschluss der Lehrerkonferenz sch... findet, bekommt sie heftigen Ärger.

Kritik in so manchen Bistümern durch den Bischof erlaubt - da ist es ein Zeichen der Christusnachfolge. Kritik am Bischof ist strengstens verboten und Zeichen mangelnden Glaubens.

bearbeitet von laura
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vor 37 Minuten schrieb rorro:

Was die DBK angeht - selbstredend darf ein Bischof die Kritik äußern, die auch von Rom vorgebracht wird. Allen Ankündigungen zum Trotz hat Papst Franziskus den BK nämlich keine Lehrkompetenz übertragen.

Natürlich darf Wölki alles nachplappern, was  Rom ihm vorgesagt hat. Dafür wird er ja fürstlich bezahlt, dass er das nicht riskieren will, das ist gut zu verstehen. Und ich finde es bewundernswert, wie du deiner Pflicht als Katholik nachkommst, deinem Hirten kindlich anzuhängen und ihn gegen jede Kritik in Schutz zu nehmen.  

bearbeitet von Chrysologus
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