Guppy Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 13 Minuten schrieb laura: Wenn es das gibt - warum sollte es dann in einer katholischen Schule verboten sein? So habe ich zumindest dein Posting von gestern verstanden. Ja das war doch genau meine Frage. Verzichten die genannten Bistümer nun ganz allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nach der katholischen Lehre leben? Oder haben die jetzt nur exklusive Sonderrechte für praktizierende Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete eingeführt, während andere Menschen, die in anderer Weise entgegen der katholischen Lehre leben, weiterhin von ihrem kirchlichen Arbeitgeber deswegen gekündigt werden können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 3 Minuten schrieb laura: Hast du hierfür Belege? Nein, hast du denn Belege dafür, dass kein Katholik die katholische Moral leben würde? Die katholische Moral zu leben heisst für mich übrigens nicht, dass man perfekt und frei von Sünde ist. Das ist sowieso niemand. Gibt es auf der Welt einen katholischen Mann, der noch nie in seinem gesamten Leben eine Frau lüstern angesehen hat und damit schon die Ehe gebrochen hat? Vermutlich nicht. Gibt es einen katholischen Priester, der in seinem ganzen Leben noch nie unkeusche Gedanken hatte oder vielleicht schwache Momente in seinem Leben hatte, wo er gesündigt hat? Vermutlich auch nicht. Sind das deswegen alles Menschen, die gegen die katholische Moral sind? Nein. Es sind einfach nur fehlerhafte und sündige Menschen wie alle anderen. An den eigenen moralischen Überzeugungen auch mal zu scheitern heisst nicht, keine moralischen Überzeugungen zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 4 Minuten schrieb Guppy: Ja das war doch genau meine Frage. Verzichten die genannten Bistümer nun ganz allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nach der katholischen Lehre leben? Oder haben die jetzt nur exklusive Sonderrechte für praktizierende Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete eingeführt, während andere Menschen, die in anderer Weise entgegen der katholischen Lehre leben, weiterhin von ihrem kirchlichen Arbeitgeber deswegen gekündigt werden können? Wieviele Kündigungen gab es wohl in den letzten hundert Jahren, weil jemand an einem Sonntag ohne wichtigen Grund die Messe versäumt hat oder an Aschermittwoch Fleisch gegessen hat? Zumindest ersteres ist eine schwere Sünde. Werner 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 39 Minuten schrieb Guppy: Ja das war doch genau meine Frage. Verzichten die genannten Bistümer nun ganz allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nach der katholischen Lehre leben? Oder haben die jetzt nur exklusive Sonderrechte für praktizierende Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete eingeführt, während andere Menschen, die in anderer Weise entgegen der katholischen Lehre leben, weiterhin von ihrem kirchlichen Arbeitgeber deswegen gekündigt werden können? Ich wüsste nicht das SUV-Fahren oder sich bei Primark jeden Monat den Kleiderschrank austauschen ein Kündigungsgrund für katholische kirchliche Angestellte darstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 7 hours ago, laura said: Machen wir uns mal nichts vor. Xantippe, Klaus-Dieter und Kevin machen das jetzt auch alles schon. Obwohl sie an einer kirchlichen Schule unterrichten. Und Fritz, der Schulpfarrer hat eine Beziehung zu Franz, dem Mathelehrer. Das Problem ist doch, dass die katholische Moral jetzt schon nicht gelebt wird und dass das jeder weiß, der es wissen will. Und damit ist die ganze Sache verlogen und unehrlich. Mag sein aber als AG würde ich schon darauf bestehen dass sie ihr Beziehunggewirr nicht an der Schule aus- oder vorleben. Diskretion halt. Gilt auch für bei stinknormalen Arbeitsverhältnissen. Ein herumhurender CEO ist ein Imageschaden für seine Firma. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 Was wäre mit diesem Fall hier: "Die Kündigung einer Pornodarstellerin durch die Diakonie ist rechtens. Das Augsburger Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass der kirchliche Arbeitgeber die Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen nicht weiter beschäftigen muss. «Die Klägerin hat sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt und damit eine Loyalitätspflichtverletzung begangen, die eine Kündigung rechtfertigen kann», befand das Gericht. Die 38-Jährige arbeitete in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Trägers. Nebenbei veröffentliche die Frau im Internet Pornofilme und -fotos von sich. Auf ihrer Modellseite im Netz bezeichnet sich die Hardcore-Darstellerin dabei als «sehr zeigefreudig». Die Diakonie forderte die langjährige Mitarbeiterin auf, die öffentlichen Erotik-Aktivitäten sein zu lassen. Doch die Erzieherin weigerte sich und zog schließlich nach einer Kündigung vor das Arbeitsgericht. Nach dem Verfahren vor der Donauwörther Außenstelle des Arbeitsgerichts betonten die Richter, dass das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht den Kirchen erlaubt, die Verpflichtungen von Arbeitnehmern selbst zu bestimmen. «Diese Grundverpflichtungen können auch das außerdienstliche Verhalten betreffen.» Eine ordentliche Kündigung sei verhältnismäßig, da das Interesse des Arbeitgebers «ein stärkeres Gewicht hat als das Recht der Klägerin auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in ihrer Freizeit», stellte das Gericht fest." https://www.welt.de/regionales/bayern/article133556359/Kirche-darf-sehr-zeigefreudiger-Pornodarstellerin-kuendigen.html Betrifft nun zwar die Diakonie, könnte aber genauso ja die Caritas betreffen. Die Frau könnte ja genauso argumentieren, es gehe ihren Arbeitgeber nichts an, was sie in ihrer Freizeit und ausserhalb ihrer Arbeitszeit tue. Es sei ihre Privatangelegenheit, ihre Neigungen auszuleben, wie es ihr beliebt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 9 Stunden schrieb Werner001: Wenn die drei versichern, wie Geschwister zu leben, haben sie den allerhöchsten Segen für ihre Dreiecksbeziehung Werner Tja, solange du lügst, hast du diesbezüglich mit der rk Kirche als Arbeitgeber keine Probleme. Sobald du aber die Wahrheit sagst, bist du geliefert. Das ist wirklich eine sehr seltsame Morallehre, die da in der rk Kirche vertreten wird. Konkretes Beispiel. Rk Priester, Professor an der Uni, gemeinsam wohnend mit seiner wissenschaftlichen Assistentin, einer Theologin mit Doktortitel, offiziell wohnte sie dort als seine Haushälterin. Sorry, es mag mir niemand erzählen, dass da nicht jedem, der bis 2 zählen konnte, von Anfang an klar war, dass da eine eheähnliche Beziehung getarnt wurde. So ging das viele Jahre, bis die arme Frau diese Absurdität immer weniger ertragen konnte. Sie wurde psychisch krank, so krank, dass der Mann verstand, dass es so nicht weitergehen konnte. Offenbar war ihm dann alles gleich. Er wartete dann auf gar nichts, regelte nichts außer seiner Beziehung zu dieser Frau, indem er schlichtweg eines schönen Tages offiziell mitteilte, dass er und seine "Haushälterin" nun ein Ehepaar seien. Sie hatten geheiratet. Erst als sie zu lügen aufhörten, zog sein Arbeitgeber Kirche Konsequenzen, ihm wurde der Lehrstuhl entzogen. Tja....logisch, konsequent, nur leider erst dann, als die Lebenslüge beendet wurde. Ansonsten hätte der Arbeitgeber weiter weggeschaut. Und damit wird es dann eben pervers, ja pervers. Denn "die Moral aus der Geschicht", die leider nicht erfunden ist, ist: Lüge, auch wenn sich die Balken biegen, sage nie die Wahrheit, denn dann nehmen sie dir deine berufliche Basis. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 1 Stunde schrieb Guppy: Natürlich wird die katholische Moral gelebt. Nicht von allen, aber von vielen. Genauso wie viele Priester sehr wohl in vorbildlicher und erfüllender Weise den Zölibat leben. Welche katholische Moral wird gelebt? Noch wichtiger: Welche der katholischen Moralaspekte wird sanktioniert, falls sie nicht gelebt wird? Und wann wird sie sanktioniert? Wenn man deine Beispiele so liest, bei denen du Sanktionen erwartest, dann stammen sie ausschließlich aus dem Sexbereich. Beschränkt sich die katholische Moral auf Sex? 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 1 Stunde schrieb Guppy: Ja das war doch genau meine Frage. Verzichten die genannten Bistümer nun ganz allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nach der katholischen Lehre leben? Oder haben die jetzt nur exklusive Sonderrechte für praktizierende Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete eingeführt, während andere Menschen, die in anderer Weise entgegen der katholischen Lehre leben, weiterhin von ihrem kirchlichen Arbeitgeber deswegen gekündigt werden können? Also bisher ist es doch so, dass alle Bistümer ganz allgemein und grundsätzlich darauf verzichtet haben, dass die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen nach der katholischen Lehre leben. Davon ausgenommen waren bisher exklusiv Belange, die mit der Sexualität zu tun haben. Mir ist nicht bekannt, dass es rk Menschen gegeben hätte, die von ihrem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden wären, weil sie das Fastengebot oder die Sonntagspflicht nicht erfüllt hätten. Folglich ist deine Frage meiner Meinung nach entweder realitätsfern oder scheinheilig verlogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 17 Minuten schrieb Guppy: Was wäre mit diesem Fall hier: "Die Kündigung einer Pornodarstellerin durch die Diakonie ist rechtens. Das Augsburger Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass der kirchliche Arbeitgeber die Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen nicht weiter beschäftigen muss. «Die Klägerin hat sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt und damit eine Loyalitätspflichtverletzung begangen, die eine Kündigung rechtfertigen kann», befand das Gericht. Die 38-Jährige arbeitete in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Trägers. Nebenbei veröffentliche die Frau im Internet Pornofilme und -fotos von sich. Auf ihrer Modellseite im Netz bezeichnet sich die Hardcore-Darstellerin dabei als «sehr zeigefreudig». Die Diakonie forderte die langjährige Mitarbeiterin auf, die öffentlichen Erotik-Aktivitäten sein zu lassen. Doch die Erzieherin weigerte sich und zog schließlich nach einer Kündigung vor das Arbeitsgericht. Nach dem Verfahren vor der Donauwörther Außenstelle des Arbeitsgerichts betonten die Richter, dass das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht den Kirchen erlaubt, die Verpflichtungen von Arbeitnehmern selbst zu bestimmen. «Diese Grundverpflichtungen können auch das außerdienstliche Verhalten betreffen.» Eine ordentliche Kündigung sei verhältnismäßig, da das Interesse des Arbeitgebers «ein stärkeres Gewicht hat als das Recht der Klägerin auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in ihrer Freizeit», stellte das Gericht fest." https://www.welt.de/regionales/bayern/article133556359/Kirche-darf-sehr-zeigefreudiger-Pornodarstellerin-kuendigen.html Betrifft nun zwar die Diakonie, könnte aber genauso ja die Caritas betreffen. Die Frau könnte ja genauso argumentieren, es gehe ihren Arbeitgeber nichts an, was sie in ihrer Freizeit und ausserhalb ihrer Arbeitszeit tue. Es sei ihre Privatangelegenheit, ihre Neigungen auszuleben, wie es ihr beliebt. Deine Sexfixierung ist besorgniserregend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 11 Minuten schrieb Die Angelika: Tja, solange du lügst, hast du diesbezüglich mit der rk Kirche als Arbeitgeber keine Probleme. Sobald du aber die Wahrheit sagst, bist du geliefert. Das ist wirklich eine sehr seltsame Morallehre, die da in der rk Kirche vertreten wird. Konkretes Beispiel. Rk Priester, Professor an der Uni, gemeinsam wohnend mit seiner wissenschaftlichen Assistentin, einer Theologin mit Doktortitel, offiziell wohnte sie dort als seine Haushälterin. Sorry, es mag mir niemand erzählen, dass da nicht jedem, der bis 2 zählen konnte, von Anfang an klar war, dass da eine eheähnliche Beziehung getarnt wurde. So ging das viele Jahre, bis die arme Frau diese Absurdität immer weniger ertragen konnte. Sie wurde psychisch krank, so krank, dass der Mann verstand, dass es so nicht weitergehen konnte. Offenbar war ihm dann alles gleich. Er wartete dann auf gar nichts, regelte nichts außer seiner Beziehung zu dieser Frau, indem er schlichtweg eines schönen Tages offiziell mitteilte, dass er und seine "Haushälterin" nun ein Ehepaar seien. Sie hatten geheiratet. Erst als sie zu lügen aufhörten, zog sein Arbeitgeber Kirche Konsequenzen, ihm wurde der Lehrstuhl entzogen. Tja....logisch, konsequent, nur leider erst dann, als die Lebenslüge beendet wurde. Ansonsten hätte der Arbeitgeber weiter weggeschaut. Und damit wird es dann eben pervers, ja pervers. Denn "die Moral aus der Geschicht", die leider nicht erfunden ist, ist: Lüge, auch wenn sich die Balken biegen, sage nie die Wahrheit, denn dann nehmen sie dir deine berufliche Basis. Das ist doch vom Prinzip her genau dasselbe wie ein Ehemann, der eine heimliche Geliebte hat. Er will seine Ehefrau nicht verlieren, darum belügt er sie jahrelang. Er will seine Geliebte nicht verlieren, darum versteckt er sie. Mit diesem Doppelleben zieht er für sich selbst die Vorteile von beiden Seiten und schadet damit allen anderen Beteiligten. Er ist derjenige, der mit seinem Verhalten Schaden anrichtet. Er hätte Optionen, ehrlich und offen zu handeln. Das wäre für ihn dann nur mit unangenehmen Konsequenzen verbunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Otto Normal Geschrieben 15. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2022 vor 1 Stunde schrieb Werner001: Wieviele Kündigungen gab es wohl in den letzten hundert Jahren, weil jemand an einem Sonntag ohne wichtigen Grund die Messe versäumt hat oder an Aschermittwoch Fleisch gegessen hat? Zumindest ersteres ist eine schwere Sünde. Interessant wird es, wo Pflegekräfte kirchlicher Häuser erklärten, sie würden fortan für die Dienstplanung am Sonntag nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie nicht mehr der Sonntagspflicht nachkommen könnten. vor 9 Minuten schrieb Die Angelika: Deine Sexfixierung ist besorgniserregend. Die meisten Kündigungsgründe in diesem Zusammenhang haben damit zu tun, dass sich die Arbeitgeber für das Geschnacksel ihre Mitarbeiter interessieren. Wobei man üblicherweise seine Nebentätigkeit anzeigen und genehmigen lassen muss. Andernfalls droht die Kündigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 10 Stunden schrieb Otto Normal: Interessant wird es, wo Pflegekräfte kirchlicher Häuser erklärten, sie würden fortan für die Dienstplanung am Sonntag nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie nicht mehr der Sonntagspflicht nachkommen könnten. Na ja ... da müsstest du verdammt gut argumentieren, denn es dürfte wohl in 90% der Fälle in vertretbarer Entfernung eine Abendmesse geben... Dass der Gottesdienstbesuch weder vor der Spätschicht noch vor der Frühschicht möglich wäre, dürfte die Ausnahme sein. Aber grundsätzlich stimme ich dir zu - es wäre ein interessanter Versuch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 10 Stunden schrieb Otto Normal: Interessant wird es, wo Pflegekräfte kirchlicher Häuser erklärten, sie würden fortan für die Dienstplanung am Sonntag nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie nicht mehr der Sonntagspflicht nachkommen könnten. (Dürfte daran scheitern, daß die gesetzlich vorgeschreibenen Ruhezeiten es kaum erlauben, sowohl Samstag abends als auch Sonntag morgens arbeiten zu müssen. Ggf. also Vorabendmesse.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 14 Minuten schrieb Moriz: (Dürfte daran scheitern, daß die gesetzlich vorgeschreibenen Ruhezeiten es kaum erlauben, sowohl Samstag abends als auch Sonntag morgens arbeiten zu müssen. Ggf. also Vorabendmesse.) Hust gesetzliche was? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 6 Minuten schrieb Frank: Hust gesetzliche was? Lies mal das Arbeitszeitgesetz Wobei Ruhezeit nach AzG aber auch bezahlte Arbeitszeit sein kann, ist nicht so einfach… Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 9 Minuten schrieb Frank: Hust gesetzliche was? Genau ...Wer hält sich heute noch daran? Ich habe übrigens als junge Lehrkraft mal völlig naiv gefragt, ob es denn rechtens sei, dass ich abends um 23 Uhr von einer Theaterfahrt komme und dann am nächsten Tag um 7.30 Uhr unterrichten müsste... Die Reaktion war kurz vor der Drohung mit dem Eintrag in die Personalakte und der Entfernung aus dem Beamtenstatus ... (Heute würde ich übrigens einem jungen Kollegen gegenüber nicht viel anders reagieren als die älteren Kollegen mir gegenüber damals)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 1 Minute schrieb Werner001: Lies mal das Arbeitszeitgesetz Wobei Ruhezeit nach AzG aber auch bezahlte Arbeitszeit sein kann, ist nicht so einfach… Werner Das die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind kommt allmählich auch bei den Dienstplan-Verantwortlichen an. "Kurze Wechsel" kommen nicht mehr so oft vor als noch vor zehn Jahren. Sind aber immer noch keine Seltenheit. Eigentlich müsste beim Dienst tauschen der AG sein Veto einlegen, wenn dadurch die Ruhezeiten unterschritten werden. Hab ich noch nie erlebt. Um nicht gänzlich ins OT zu rutschen: was ich so gut wie nie erlebe das jemand von Samstag auf Sonntag einen kurzen Wechsel hat. Wer Samstag Früh hat, hat es auch Sonntag. Wenn Samstags ein Vorabendgottesdienst angeboten wird (was nicht überall der Fall ist) ist es möglich, egal wie der Dienstplan aussieht, einen Sonntagsgottesdienst zu besuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 12 Stunden schrieb Die Angelika: Wenn man deine Beispiele so liest, bei denen du Sanktionen erwartest, dann stammen sie ausschließlich aus dem Sexbereich. Es geht nicht darum welche Sanktionen ich erwarte, sondern welches Verhalten von der Kirche als Arbeitgeber nicht geduldet wird. Und da war einfach nur meine Frage, ob die genannten Bistümer nun ganz allgemein auf Kündigungen wegen Verstößen gegen die kirchliche Morallehre im Privatleben verzichten, oder ob das nun explizit nur eine Sondergenehmigung für prakzitierte Homosexualität und Ehebruch durch Wiederheirat ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 12 Stunden schrieb Die Angelika: Deine Sexfixierung ist besorgniserregend. Ich habe einen realen Fall zitiert. Und der betraf nicht mal die katholische Kirche, sondern die EKD/Diakonie. Warum bin ich nun deswegen "sexfixiert"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 1 Minute schrieb Guppy: Und da war einfach nur meine Frage, ob die genannten Bistümer nun ganz allgemein auf Kündigungen wegen Verstößen gegen die kirchliche Morallehre im Privatleben verzichten, oder ob das nun explizit nur eine Sondergenehmigung für prakzitierte Homosexualität und Ehebruch durch Wiederheirat ist. Wie bitte soll denn der Arbeitgeber das Privatleben der Mitarbeiter*innen kontrollieren? Entweder gibt es eine direkte Überwachung oder Denunziantentum. Beides ist nicht erstrebenswert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guppy Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 4 Minuten schrieb laura: Wie bitte soll denn der Arbeitgeber das Privatleben der Mitarbeiter*innen kontrollieren? Entweder gibt es eine direkte Überwachung oder Denunziantentum. Beides ist nicht erstrebenswert. Wie wäre es in Zukunft bei solchen Fällen, die ich bereits zitiert habe? Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten dreht in ihrer Freizeit pornografische Filme für das Internet, um etwas nebenbei zu verdienen und ihre exhibitionistischen Neigungen auszuleben. Wäre das in den genannten Bistümern nun zukünftig auch kein Kündigungsgrund mehr für die Erzieherin? Oder Erzieherin lebt offen in eine polygamen Partnerschaft mit drei Männern? Wäre das noch ein Kündigungsgrund? Oder sagen diese Bistümer jetzt ganz grundsätzlich: "Jeder Mitarbeiter kann in seinem Privatleben machen was er will und das geht uns als kirchlicher Arbeitgeber nichts mehr an und es wird auch nicht mehr zu Kündigungen deswegen kommen"? Das war einfach nur meine Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 13 Minuten schrieb Guppy: Wie wäre es in Zukunft bei solchen Fällen, die ich bereits zitiert habe? Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten dreht in ihrer Freizeit pornografische Filme für das Internet, um etwas nebenbei zu verdienen und ihre exhibitionistischen Neigungen auszuleben. Wäre das in den genannten Bistümern nun zukünftig auch kein Kündigungsgrund mehr für die Erzieherin? Oder Erzieherin lebt offen in eine polygamen Partnerschaft mit drei Männern? Wäre das noch ein Kündigungsgrund? Oder sagen diese Bistümer jetzt ganz grundsätzlich: "Jeder Mitarbeiter kann in seinem Privatleben machen was er will und das geht uns als kirchlicher Arbeitgeber nichts mehr an und es wird auch nicht mehr zu Kündigungen deswegen kommen"? Das war einfach nur meine Frage. Letzeres wäre wünschenswert. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 26 Minuten schrieb Guppy: Oder sagen diese Bistümer jetzt ganz grundsätzlich: "Jeder Mitarbeiter kann in seinem Privatleben machen was er will und das geht uns als kirchlicher Arbeitgeber nichts mehr an und es wird auch nicht mehr zu Kündigungen deswegen kommen"? So lange sie sich nicht strafbar machen, ja. Ich weiß übrigens auch nicht, was bei Lehrkräften passieren würde. Die polyamoren Beziehungen sind sicher kein Problem, weil man sie nicht kontrollieren kann. Für die Pornodarstellerin bräuchte ich eine Nebentätigkeitsgenehmigung, sobald ich Geld damit verdiene. Keine Ahnung, ob das ginge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2022 vor 1 Stunde schrieb laura: Genau ...Wer hält sich heute noch daran? Ich habe übrigens als junge Lehrkraft mal völlig naiv gefragt, ob es denn rechtens sei, dass ich abends um 23 Uhr von einer Theaterfahrt komme und dann am nächsten Tag um 7.30 Uhr unterrichten müsste... Die Reaktion war kurz vor der Drohung mit dem Eintrag in die Personalakte und der Entfernung aus dem Beamtenstatus ... Schlimm. vor 1 Stunde schrieb laura: (Heute würde ich übrigens einem jungen Kollegen gegenüber nicht viel anders reagieren als die älteren Kollegen mir gegenüber damals)... Auch schlimm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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