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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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vor 15 Stunden schrieb laura:

Quelle? Wo steht das? 

Warum fragst Du das? Bezweifelst Du, dass der Täufling ein Recht auf einen ordentlichen Taufspender hat, damit die Geschlechtergerechtigkeitsinteressen nicht-ordentlicher Taufspender Vorrang haben können? Du hattest ja auch schon bestritten, dass sich Taufeltern einen Taufspender aussuchen können. Es kommt mir so vor, als sei Dir vor allem an der Suche nach rechtlichen Möglichkeiten gelegen, einen Täufling in eine gendergerechte Taufe zu "pressen". Ich hoffe, ich habe Unrecht.

 

Das prinzipielle Recht des Täuflings auf einen ordentlichen Taufspender läßt sich aus can. 861 ableiten.

bearbeitet von Inge33
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vor 1 Stunde schrieb Moriz:

Das mit der Beziehungsarbeit ist ein sehr guter Punkt! Eigentlich bleibt einem Großpfarrer nur noch, für gute Beziehungen in seinem Seelsorgeteam zu sorgen...

Ich weiß von einem novus-ordo-Pfarrer, der in einen Burnout geriet wegen all der Pflichten in einer Großpfarrei. Ihm kam die Seelsorge zu kurz, für die er sich eigentlich berufen fühlte. Nun hat er einen Verwaltungsleiter, der die Bürokratie übernimmt, und es geht ihm sehr gut damit. Ich weiß, dass die Frage der Leitungsabgabe gerade in konservativen Kreisen umstritten ist. Aber ich kann diesen Pfarrer verstehen. Er kann sich jetzt besser um die Sakramentenaufgaben kümmern und mit all den seelsorgerischen Belangen, die damit verbunden sind (z.B. Vorgespräche bei Taufen/Hochzeiten, Beichtgespräche) und hält damit Kontakt zu seiner Gemeinde. In der hl. Messe ist er stets präsent und seine Predigten sind sehr warmherzig und ein Gewinn.

bearbeitet von Inge33
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vor einer Stunde schrieb Inge33:

Ich weiß von einem novus-ordo-Pfarrer, der in einen Burnout geriet wegen all der Pflichten in einer Großpfarrei. Ihm kam die Seelsorge zu kurz, für die er sich eigentlich berufen fühlte. Nun hat er einen Verwaltungsleiter, der die Bürokratie übernimmt, und es geht ihm sehr gut damit. Ich weiß, dass die Frage der Leitungsabgabe gerade in konservativen Kreisen umstritten ist. Aber ich kann diesen Pfarrer verstehen. Er kann sich jetzt besser um die Sakramentenaufgaben kümmern und mit all den seelsorgerischen Belangen, die damit verbunden sind (z.B. Vorgespräche bei Taufen/Hochzeiten, Beichtgespräche) und hält damit Kontakt zu seiner Gemeinde. In der hl. Messe ist er stets präsent und seine Predigten sind sehr warmherzig und ein Gewinn.

Hier in der Gegend fallen mir mindestens zwei Fälle ein, in denen leitende Pfarrer nach über zehn Jahren bewusst ihre Leitungsfunktion aufgegeben haben um als "Pastor" (als kein Kaplan mehr, aber eben auch kein verantwortlicher Pfarrer) mehr Zeit für die eigentliche Seelsorge zu haben.

Die Zahl der Taufen und Hochzeiten geht deutlich zurück und dürften auch einen vielbeschäftigten Pfarrer nicht notwendigerweise überfordern, bei den Beichten ist es wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aber ein erheblicher Teil der Zeit für die Seelsorge wird für Trauergespräche und Beerdigungen benötigt; die 'Alten' sind halt kirchlich meist noch stärker gebunden.

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vor 1 Stunde schrieb Inge33:

Ich weiß von einem novus-ordo-Pfarrer, der in einen Burnout geriet wegen all der Pflichten in einer Großpfarrei. Ihm kam die Seelsorge zu kurz, für die er sich eigentlich berufen fühlte. Nun hat er einen Verwaltungsleiter, der die Bürokratie übernimmt, und es geht ihm sehr gut damit. Ich weiß, dass die Frage der Leitungsabgabe gerade in konservativen Kreisen umstritten ist. Aber ich kann diesen Pfarrer verstehen. Er kann sich jetzt besser um die Sakramentenaufgaben kümmern und mit all den seelsorgerischen Belangen, die damit verbunden sind (z.B. Vorgespräche bei Taufen/Hochzeiten, Beichtgespräche) und hält damit Kontakt zu seiner Gemeinde. In der hl. Messe ist er stets präsent und seine Predigten sind sehr warmherzig und ein Gewinn.

Finde ich eine sehr sinnvolle Lösung – meine mich aber auch schwach an einen konkreten Fall zu erinnern, wo entweder das Bistum oder sogar der Vatikan eine entsprechende Regelung untersagt hatten, weil die Leitung einer Gemeinde inkl. allem Verwaltungsgedöns ausschließlich dem Pfarrer zukäme. War das sogar hier im Forum thematisiert? erinnert sich noch jemand? Wobei ich natürlich nicht ausschließen möchte, dass die Kirche seitdem dazugelernt hätte.

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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

 

Das mit der Beziehungsarbeit ist ein sehr guter Punkt! Eigentlich bleibt einem Großpfarrer nur noch, für gute Beziehungen in seinem Seelsorgeteam zu sorgen...

 

Ich sehe das gerade in der Pfarrei, der ich in meiner Kindheit und Jugend angehörte. Wir wohnten direkt neben der Kirche. Zur Gemeinde gehört auch ein Kindergarten. Hier gibt es jede Menge Sozialbauwohnungen, die ursprünglich von Angestellten und Beamten des mittleren öffentlichen Dienstes bewohnt waren. Ein gewisser Restbestand lebt weiterhin hier, die Kinder sind längst ausgeflogen, nachgezogen sind viele Deutsche mit Migrationshintergrund und Türken, weshalb es in direkter Nähe auch eine Moschee gibt. 

Heute hat selbiger Pfarrer nicht nur unsere Pfarrei zu betreuen, sondern drei weitere Pfarreien im Ort. Eine dieser Pfarreien befindet sich in einem sog. sozialen Brennpunkt mit regelmäßigen (auch gewalttätigen) Auseinandersetzungen zwischen Russlanddeutschen und Deutschen. Eine andere ist in einem Gebiet, in dem gehobene Mittelschicht und Oberschicht wohnt, die nächste ist eine Pfarrei, zu der ebenfalls ein Kindergarten gehört.

Für alle vier Pfarreien trägt der Pfarrer die Letztverantwortung. Er leitet die Gemeinde. 

Tja nun wurde bei uns in Kooperation mit einem größeren örtlichen Betrieb der Kindergarten erweitert, ein großer Neubau angebaut, was dazu führte, dass teilweise die Kirche nur mehr über den Haupteingang und Umwege zugänglich war. Zusätzlich fielen infolge der Baumaßnahmen die Parkplätze einschließlich von der Kirche vermieteter Garagen weg. Die Garagen waren durchweg an alteingesessene Dauerkirchgänger, die solange sie konnten, ehrenamtlich in der Kirche mitgeholfen hatten, im Alter zwischen 70 und 85 Jahren vermietet. Die gingen regelmäßig in die Kirche. Trotzdem lief es halt schief und der Pfarrer vergaß, diese Mieter rechtzeitig zu informieren, dass ihre Garagen abgerissen würden, sodass sich die Leutchen um neue Stellplätze hätten bemühen können. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie übel die das dem Pfarrer genommen haben.  Ja klar, die haben erwartet, dass der Pfarrer auch an sie denkt. Dem aber ging das durch all den Stress neben seinem Kerngeschäft (Taufen, Beerdigungen etc.)durch die Lappen.

Ich schätze diesen Pfarrer von früher sehr, aber es war schon vor 10 Jahren, als mein Vater starb so, dass er völlig überlastet war. Er war damals heilfroh, dass ich ihm anbot, die Planung des Beerdigungsgottesdienst inklusive Predigt zu übernehmen. Nach dem Gottesdienst hetzte er damals gerade noch an den Friedhof, zum anschließenden Leichenschmaus konnte er schon nicht mehr kommen, weil er schon wieder weiter musste zu einem anderen Termin. Das hat mir damals schon wehgetan, weil es meine Mutter trotz aller Kirchendistanz gebraucht hätte, dass er dort informell mit ihr in lockerem Rahmen gesprochen hätte. Das wäre auch Seelsorge gewesen. 

Sie braucht keine 0815-Segenswünsche per Post mit gedruckter Unterschrift vom Pfarrer zu ihren Geburtstagen, das durchschaut sie dann doch, dass die nichts mit ihrer Person zu tun haben, sondern halt standardmäßig rausgeschickt werden. Mit sowas schafft man keine Beziehung. 

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vor 2 Stunden schrieb Inge33:

Warum fragst Du das? Bezweifelst Du, dass der Täufling ein Recht auf einen ordentlichen Taufspender hat, damit die Geschlechtergerechtigkeitsinteressen nicht-ordentlicher Taufspender Vorrang haben können? Du hattest ja auch schon bestritten, dass sich Taufeltern einen Taufspender aussuchen können. Es kommt mir so vor, als sei Dir vor allem an der Suche nach rechtlichen Möglichkeiten gelegen, einen Täufling in eine gendergerechte Taufe zu "pressen". Ich hoffe, ich habe Unrecht.

 

Das prinzipielle Recht des Täuflings auf einen ordentlichen Taufspender läßt sich aus can. 861 ableiten.

 

 

Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.

 

Can. 530 — Dem Pfarrer in besonderer Weise aufgetragene Amtshandlungen sind folgende:

1° die Spendung der Taufe;

 

Inwiefern lässt sich daraus das prinzipielle Recht des Täuflings auf einen ordentlichen Taufspender ableiten?

 

Das ganze Kapitel zum Taufspender:

Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.

§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren.

Can. 862 — Außer im Notfall darf ohne die nötige Erlaubnis niemand in einem fremden Gebiet die Taufe spenden, selbst seinen Untergebenen nicht.

Can. 863 —. Die Taufe von solchen, die dem Kindesalter entwachsen sind, mindestens aber derer, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist dem Diözesanbischof anzutragen, damit sie von ihm persönlich gespendet wird, wenn er dies für angebracht hält.

 

Und wenn wir schon dabei sind, vielleicht sollten wir uns dann auch mal über diese Aussagen des CIC unterhalten:

KAPITEL III
EMPFÄNGER DER TAUFE

Can. 864 — Fähig zum Empfang der Taufe ist jeder und nur der Mensch, der noch nicht getauft ist.

Can. 865 — § 1. Damit ein Erwachsener getauft werden kann, muß er den Willen zum Empfang der Taufe bekundet haben; er muß über die Glaubenswahrheiten und über die christlichen Pflichten hinreichend unterrichtet und durch den Katechumenat in der christlichen Lebensführung erprobt sein; er ist auch aufzufordern, seine Sünden zu bereuen.

§ 2. Ein Erwachsener, der sich in Todesgefahr befindet, kann getauft werden, wenn er bei einer gewissen Kenntnis der grundlegenden Glaubenswahrheiten auf irgendeine Weise seinen Willen zum Empfang der Taufe bekundet hat und verspricht, sich an die Gebote der christlichen Religion zu halten.

Can. 866 — Ein Erwachsener, der getauft wird, muß, falls nicht ein schwerwiegender Grund entgegensteht, sofort nach der Taufe gefirmt werden und an der Eucharistiefeier, auch mit Kommunionempfang, teilnehmen.

Can. 867 — § 1. Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden; möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, haben sie sich an den Pfarrer zu wenden, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und um entsprechend darauf vorbereitet zu werden.

§ 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.

Can. 868 — § 1. Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich:

1° die Eltern oder wenigstens ein Elternteil bzw. wer rechtmäßig ihre Stelle einnimmt, müssen zustimmen;

2° es muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird, unbeschadet § 3; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen.

§ 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

§ 3. Ein Kind nichtkatholischer Christen wird erlaubt getauft, wenn die Eltern oder wenigstens ein Elternteil oder der, der rechtmäßig ihre Stelle vertritt, darum bitten und wenn es ihnen physisch oder moralisch unmöglich ist, sich an den eigenen Amtsträger zu wenden.

Can. 869 — § 1. Wenn ein Zweifel besteht, ob jemand getauft ist oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, der Zweifel aber nach eingehender Nachforschung bestehen bleibt, ist dem Betreffenden die Taufe bedingungsweise zu spenden.

§ 2. In einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft Getaufte sind nicht bedingungsweise zu taufen, außer es besteht hinsichtlich der bei der Taufspendung verwendeten Materie und Form der Taufworte und ferner bezüglich der Intention eines, der als Erwachsener getauft wurde, und des Taufspenders ein ernsthafter Grund, an der Gültigkeit der Taufe zu zweifeln.

§ 3. Wenn in den Fällen nach §§ 1 und 2 die Spendung ‚oder die Gültigkeit der Taufe zweifelhaft bleibt, darf die Taufe erst gespendet werden, nachdem dem Täufling, sofern es sich um einen Erwachsenen handelt, die Lehre über das Taufsakrament dargelegt wurde und ihm bzw., falls es sich um ein Kind handelt, seinen Eltern die Gründe für die Zweifel an der Gültigkeit der gespendeten Taufe erklärt wurden.

Can. 870 — Ein ausgesetztes Kind oder ein Findelkind ist zu taufen, wenn nicht nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit seine Taufe feststeht.

Can. 871 — Bei vorzeitiger Geburt ist das Kind, wenn es lebt, zu taufen, soweit dies möglich ist.

 

Fettungen von mir.

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vor 44 Minuten schrieb o_aus_h:

Finde ich eine sehr sinnvolle Lösung – meine mich aber auch schwach an einen konkreten Fall zu erinnern, wo entweder das Bistum oder sogar der Vatikan eine entsprechende Regelung untersagt hatten, weil die Leitung einer Gemeinde inkl. allem Verwaltungsgedöns ausschließlich dem Pfarrer zukäme. War das sogar hier im Forum thematisiert? erinnert sich noch jemand? Wobei ich natürlich nicht ausschließen möchte, dass die Kirche seitdem dazugelernt hätte.

 

Nun ja, ich meine auch, dass das so sei.

Das Problem beim Delegieren der Verwaltungsaufgaben ist halt, dass der Pfarrer meines Wissens dennoch letztverantwortlich bleibt. Wenn er das ernstnimmt, muss er sich wenigstens auf dem Laufenden halten, was da gerade so läuft. 

 

Sinnvoll wäre es allenfalls, schon allein deshalb, weil Pfarrer nicht für Verwaltungsaufgaben ausgebildet sind. 

Wenn das so gemacht würde, gäbe es auch wieder verstärkt Zeitfenster, in denen die Gemeinde aktiv Ideen und Konzepte entwickeln kann, wie Evangelisierung gelingen könnte.

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vor 1 Minute schrieb Die Angelika:

und Konzepte entwickeln kann, wie Evangelisierung gelingen könnte.

 

Was habt ihr ständig mit „Evangelisierung“? Wir sind gerade dabei, uns Schritt für Schritt von Jahrhunderten des Kirchenregimes freizumachen, und rauszufinden, was die Kirchen in der Zeit alles so angestellt haben (von aufarbeiten gar nicht zu reden). Könnt ihr uns nicht einfach mal eine Zeitlang in Ruhe lassen?

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vor 12 Minuten schrieb Die Angelika:

Inwiefern lässt sich daraus das prinzipielle Recht des Täuflings auf einen ordentlichen Taufspender ableiten?

Daraus: Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon.

 

"Prinzipiell", weil es auch Ausnahmen gibt.

 

Die weiteren Fettungen von Dir sagen nichts zur Möglichkeit aus, aus Gendergründen einen nicht-ordentlichen Taufspender zu wählen, wie dies das Dekret von Bischof Fürst wohl vorsieht.

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vor 5 Minuten schrieb Marcellinus:

Was habt ihr ständig mit „Evangelisierung“? [...] Könnt ihr uns nicht einfach mal eine Zeitlang in Ruhe lassen?

Nein!

Wir sind gerufen, Zeugnis zu geben von dem Glauben, der uns trägt.

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vor 12 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Was habt ihr ständig mit „Evangelisierung“? Wir sind gerade dabei, uns Schritt für Schritt von Jahrhunderten des Kirchenregimes freizumachen, und rauszufinden, was die Kirchen in der Zeit alles so angestellt haben (von aufarbeiten gar nicht zu reden). Könnt ihr uns nicht einfach mal eine Zeitlang in Ruhe lassen?

 

Es freut mich sehr, dass ich dich in Unruhe versetze. Denn: Unruhig ist unser Herz, bis es Ruhe findet in Gott. 😇

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vor 8 Minuten schrieb Inge33:

Daraus: Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon.

 

"Prinzipiell", weil es auch Ausnahmen gibt.

 

Die weiteren Fettungen von Dir sagen nichts zur Möglichkeit aus, aus Gendergründen einen nicht-ordentlichen Taufspender zu wählen, wie dies das Dekret von Bischof Fürst wohl vorsieht.

 

Also, ich schließe mich jetzt einfach mal @Frank an und würde die Gründung einer katholischen Strohmannliga sponsern. 😉

Kein Mensch hat vor, aus Gendergründen einen nicht-ordentlichen Taufspender zu wählen. Hier verknüpfst du nur einfach etwas.

Solange du wählen kannst, diskutieren wir eh nur über Luxusprobleme. Aber, wie schon beschrieben, ich denke, dass es an manchen Orten diese Wahlmöglichkeit schon gar nicht mehr gibt und man froh sein sollte, wenn es sich engagierte Katholiken gefallen lassen, ihre Arbeit als unordentlich klassifizieren zu lassen.

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vor 11 Minuten schrieb Moriz:
vor 17 Minuten schrieb Marcellinus:

Was habt ihr ständig mit „Evangelisierung“? [...] Könnt ihr uns nicht einfach mal eine Zeitlang in Ruhe lassen?

Nein!

Wir sind gerufen, Zeugnis zu geben von dem Glauben, der uns trägt.

 

Wir sind aber auch angehalten, denjenigen in Ruhe zu lassen, der uns deutlich zu verstehen gibt, dass er von uns nichts wissen will.

@Marcellinus hat nur das Pech, dass wir seinen nicht seltenen Besuch auf mykath als Zeichen dafür sehen, dass er im Grunde genommen gar nicht von uns in Ruhe gelassen werden will. Er ziert sich nur ein bisschen 😇

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vor 23 Minuten schrieb Die Angelika:

Kein Mensch hat vor, aus Gendergründen einen nicht-ordentlichen Taufspender zu wählen.

Da verkennst Du den jüngsten Vorstoß im Bistum Rottenburg-Stuttgart, Gemeindereferenten zu erlauben, regulär die Taufe zu spenden. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“ Was soll das anderes sein als eine Wahl.

 

Zudem habe ich (nur) bei @Laura, wie oben gesagt, den Eindruck, sie sucht nach rechtlichen Schlupflöchern, die Taufe durch einen nicht-ordentlichen Taufspender (vorzugsweise wohl weiblich) unabdingbar zu machen. Das wird wohl nur sie beantworten können. Ich hoffe, ich täusche mich.

bearbeitet von Inge33
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vor 16 Minuten schrieb Inge33:

Da verkennst Du den jüngsten Vorstoß im Bistum Rottenburg-Stuttgart, Gemeindereferenten zu erlauben, regulär die Taufe zu spenden. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“ Was soll das anderes sein als eine Wahl.

 

Also wird er nur das tun, was in seiner Macht als Bischof steht. Ich hege noch immer die unbegründete Hoffnung, dass Bischöfe grundsätzlich wissen, was in ihrer bischöflichen Macht steht und was nicht. Darauf solltest mMn auch du vertrauen, schließlich ist der Mann mit besonderer Weihe ausgestattet. 😉

Er wird also nichts tun, was dazu führte, dass sogenannte ordentliche Taufspender zugunsten von sogenannten nicht ordentlichen Taufspendern zurückgedrängt werden.

Ich vermute mal ganz stark, dass  Bischof Fürst keine Frauenquote für Taufspender einführen wird. 😉

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Eine wissenschaftliche Studie der Johns Hopkins Universität, die in den vergangenen 5 Jahren zigtausende von Taufmatrikeln der letzten 5 Jahrhunderte in verschiedenen Kontinenten ausgewertet hat, kommt zu dem Ergebnis, dass bei ca. der Hälfte aller Taufen, und zwar quer durch alle Konfessionen, die Täuflinge weiblichen Geschlechtes waren. Die Forschenden drückten ihr großes Erstaunen über dieses frühe Beispiel vorbildlicher Gendergerechtigkeit aus.

 

Werner

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vor 48 Minuten schrieb Die Angelika:

Wir sind aber auch angehalten, denjenigen in Ruhe zu lassen, der uns deutlich zu verstehen gibt, dass er von uns nichts wissen will.

@Marcellinus hat nur das Pech, dass wir seinen nicht seltenen Besuch auf mykath als Zeichen dafür sehen, dass er im Grunde genommen gar nicht von uns in Ruhe gelassen werden will. Er ziert sich nur ein bisschen 😇

 

Du willst doch nicht behaupten, mykath sei ein Ort der „Evangelisierung“? Außerdem, jeder, der hier ist, ist hier freiwillig, die allermeisten davon auf ihrem jeweils eigenen Missionsweg, und für jede Meinung gibt es mindestens eine Gegenmeinung. Das laß ich mir nicht nur gefallen, das finde ich auch nach so vielen Jahren immer noch unterhaltsam. Ich meinte etwas anderes, kirchliche Propaganda in Schulen und Kindergärten zB., überall dort, wo Menschen sich nicht wehren können, und das müßtest du auch wissen. ;)

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vor 14 Minuten schrieb Marcellinus:

Ich meinte etwas anderes, kirchliche Propaganda in Schulen und Kindergärten zB., überall dort, wo Menschen sich nicht wehren können, und das müßtest du auch wissen. ;)

 

Dann schreib doch bitteschön gleich, was du meinst! 👹

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vor 49 Minuten schrieb Die Angelika:
vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

Ich meinte etwas anderes, kirchliche Propaganda in Schulen und Kindergärten zB., überall dort, wo Menschen sich nicht wehren können, und das müßtest du auch wissen. ;)

 

Dann schreib doch bitteschön gleich, was du meinst! 👹

 

Ich meinte, das hätte ich getan. War wohl nicht ausreichend. Da kann man sich noch so lange (virtuell) kennen. wenn grundlegend unterschiedliche Vorstellungen ins Spiel kommen, sind Missverständnisse offenbar nicht zu vermeiden. Das tut mir leid. 

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vor 2 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Ich meinte, das hätte ich getan. War wohl nicht ausreichend. Da kann man sich noch so lange (virtuell) kennen. wenn grundlegend unterschiedliche Vorstellungen ins Spiel kommen, sind Missverständnisse offenbar nicht zu vermeiden. Das tut mir leid. 

 

Lach! Manchmal beliebe ich zu scherzen.

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vor 6 Stunden schrieb Inge33:

Zudem habe ich (nur) bei @Laura, wie oben gesagt, den Eindruck, sie sucht nach rechtlichen Schlupflöchern, die Taufe durch einen nicht-ordentlichen Taufspender (vorzugsweise wohl weiblich) unabdingbar zu machen. Das wird wohl nur sie beantworten können. Ich hoffe, ich täusche mich.

Du hofft leider vergeblich...

Es geht um Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche.

Und um Frauen, denen es versagt ist, ihre Berufung zu leben. 

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vor 6 Stunden schrieb Inge33:
vor 6 Stunden schrieb Die Angelika:

Kein Mensch hat vor, aus Gendergründen einen nicht-ordentlichen Taufspender zu wählen.

Da verkennst Du den jüngsten Vorstoß im Bistum Rottenburg-Stuttgart, Gemeindereferenten zu erlauben, regulär die Taufe zu spenden. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“ Was soll das anderes sein als eine Wahl.

Wie du mit dieser Aussage auf das Pferd kommst den Gläubigen würde der Priester als Taufspender vorenthalten ist mir schleierhaft.

 

Die normative Kraft des faktischen könnte dir insofern recht geben, als das der Priestermangel dafür sorgen könnte, wahrscheinlich dafür sorgen wird, das die Gläubigen den Taufspender bzw. die Taufspenderin zu nehmen müssen die sie gerade kriegen können.

Dass das die Intention von Gebhard Fürst ist seh ich nicht. Eher den einen etwas zu geben ohne den anderen etwas wegzunehmen.

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Inge scheint zu glauben, dass Bischof Fürst dafür sorgen werde, dass man sich von Frauen taufen lassen müsse oder gar nicht getauft werde.

Wie sie auf die Idee kommt, verstehe ich nicht. Denn das würde ja heißen, dass jemand, der sich oder sein Kind taufen lassen möchte, für den Fall, dass eine Frau oder ein Priester als Taufspender zur Verfügung stünde, dazu gezwungen würde, die Taufe von einer Frau vornehmen zu lassen. Das kann man aber doch wirklich nicht aus den Aussagen von Bischof Fürst schließen. Denn dann wäre ja wieder keine Geschlechtergerechtigkeit da, weil dann der männliche Priester aufgrund seines Geschlechtes ausschiede. 

 

 

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vor einer Stunde schrieb laura:

Du hofft leider vergeblich...

Es geht um Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche.

Dafür sollen dann die armen Täuflinge herhalten und auf einen ordentlichen Taufspender verzichten müssen?

vor einer Stunde schrieb laura:

Und um Frauen, denen es versagt ist, ihre Berufung zu leben. 

Wie gesagt: Frauen, die sich zum Priesteramt berufen wähnen, dürften kein Interesse an der Klerikalisierung von Laien haben.

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