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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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Du kannst im RU durchaus Gebet thematisieren, du kannst dort auch beten, du darfst aber keinen Schüler zum Gebet nötigen. 

Was rorro sich im RU wünschen würde, ist so für den RU nicht vorgesehen. Ich unterstelle rorro allerdings nicht, dass er solch Nötigung wollte. 

bearbeitet von Die Angelika
Ergänzung
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vor 59 Minuten schrieb Abaelard:

Wenn du ausgebildete Religionslehrerin bist, dann empfehle ich dir,

uns, den Foranten,  den Text der deutschen Bischöfe zu präsentieren,

der festlegt, was Aufgabe und Ziel des schulischen Religionsunterrichtes ist.

Ich warte!

 

 

Warum so aggressiv und so ungeduldig?

 

Du hattest zwar Angelika gebeten, aber ich kann gerne einspringen.

Es gibt derzeit 4 relevante Texte:

1. Synodenbeschluss (1974)

2. Die bildende Kraft des RU (1996)

3. Der RU vor neuen Herausforderungen (2005)

4. Die Zukunft des konfessionellen RU (2016)

 

Eine allgemeine Zielsetzung für den schulischen RU findet man auch in den Kirchlichen Richtlinien für Bildungsstandards im RU (Mittlerer Schulabschluss). Wenn du dieses Dokument runterlädst, findest du auf S. 14 ff. die Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im konfessionellen RU erwerben sollen. Sie gliedern sich - in diesem Dokument - in folgende Bereiche:

- religiöse Phänomene wahrnehmen

- religiöse Sprache verstehen und verwenden

- religiöse Zeugnisse verstehen

- religiöses Wissen darstelllen

- in religiösen Fragen begründet urteilen

- sich über religiöse Fragen und Überzeugungen verständigen

- aus religiöser Motivation handeln

 

Eine ähnliche Zielsetzung weisen die "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" aus (findet man im Internet).

 

Wenn du noch mehr Infos oder Belege haben möchtest, gerne. Frag nur nach, ich kann die Zitate sehr gerne raussuchen. Die hat jeder Relilehrer mal für eine Prüfung exzerpiert und auswendig gelernt ...

 

 

 

bearbeitet von laura
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vor 18 Minuten schrieb Abaelard:

 

 

Du wärest überzeugender, wenn du den entsprechenden Text der Bischöfe zu Aufgabe und Ziel des Religionsunterrichtes

einfach präsentieren wolltest. Vor allem die Passagen, die sich auf Gebetserziehung beziehen.

Geht das?

 

 

 

Hier kommt das grundlegende Zitat:

Zitat

„Religionsunterricht soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen“

 (Synodenbeschluss 2.5.1)

 

Eine ausführliche Darstellung der Konzeption des RU in der Schule findet man übrigens hier:

Katholischer Religionsunterricht (Wirelex)

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vor 3 Minuten schrieb laura:

Wenn du noch mehr Infos oder Belege haben möchtest, gerne. Frag nur nach, ich kann die Zitate sehr gerne raussuchen.

 

Ja, danke.

Mich würde vor allem interessieren, ob und was die deutschen kath. Bischöfe zur Gebetserziehung im Rahmen des konfessionellen  Religionsunterrichtes sagen oder schreiben.

Könntest du entsprechende Texte verfügbar machen?

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vor 7 Minuten schrieb Die Angelika:

Du kannst im RU durchaus Gebet thematisieren, du kannst dort auch beten, du darfst aber keinen Schüler zum Gebet nötigen. 

Was rorro sich im RU wünschen würde, ist so für den RU nicht vorgesehen. Ich unterstelle rorro allerdings nicht, dass er solch Nötigung wollte. 

 

Diese Forderung zeigt im Übrigen das Grundproblem des konfessionellen RU im staatlichen Schulsystem.

 

Die Rechtsform des RU ("ordentliches Lehrfach") stammt aus einer volkskirchlichen Zeit. Damals konnte man davon ausgehen, dass es zur Grundbildung gehörte, eben auch die eigene konfessionelle Praxis eingeführt zu werden. Ganz selbstverständlich wurden z.B. in früheren Zeiten Teile oder der gesamte Erstkommunionunterricht in der Schule erteilt. Ich habe selbst noch beim Kaplan Religion gehabt, der uns Grundlagen der Beichte erklärte, uns einen Beichtspiegel diktierte und bei dem wir dann beichten mussten.

Das hat relativ lange funktioniert - eigentlich bis in die 70er Jahre.

 

Dann entstand aber zunehmend eine Situation, in der der konfessionelle RU in die Kritik geriet. Es gibt mehr und mehr ungetaufte Schülerr, und es gibt eben nicht mehr die Grundannahme, dass jeder Katholik möchte, dass seine Kinder im schulischen RU in die katholische Praxis eingeführt wurde. Das hat man zum einen durch die Einführung von Werte und Normen, Praktische Philosophie, Ethik (oder wie das Ersatzfach nun auch immer heißt), zum anderen durch eine Reflexion und Neuausrichtung des schulischen RU.

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb laura:
Zitat

„Religionsunterricht soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen“

 

Und zu verantwortlichem Verhalten im Hinblick Religion und Glaube soll Hinführung zum Gebet nicht gehören?

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vor 4 Minuten schrieb nannyogg57:

Die Texte wurden verfügbar gemacht.

 

Was willst du noch?

 

Wo genau findet sich in den verfügbar gemachten Texten die Antwort auf die Frage, ob und was die deutschen kath. Bischöfe zur Gebetserziehung im Rahmen des konfessionellen  Religionsunterrichtes sagen oder schreiben.

 

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Schon interessant, welche Aufregung dieser Beitrag von rorro ausgelöst hat. Beten scheint etwas sehr Gefährliches zu sein. Da gilt es offensichtlich, den Anfängen zu wehren.

 

Und es kommt noch schlimmer: Dieser Paulus stößt doch in der heutigen Lesung aus dem Philipperbrief glatt ins selbe Horn. Mann halt.

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vor 5 Minuten schrieb Abaelard:

 

Ja, danke.

Mich würde vor allem interessieren, ob und was die deutschen kath. Bischöfe zur Gebetserziehung im Rahmen des konfessionellen  Religionsunterrichtes sagen oder schreiben.

Könntest du entsprechende Texte verfügbar machen?

 

Grundsätzlich ist eine Hinführung zu einer dezidierten religiösen Praxis mit "Praxisanteilen" im RU im staatlichen Schulsystem hoch problematisch, da hier ja der Beutelspacher Konsens greift. Wenn ich z.B. mit der Klasse beten würde (was ich nicht tue), wäre die Frage, ob ich die Schülerinnen und Schüler nicht "überwältige" und sie zu einer religiösen Praxis nötige, die sie von sich aus nicht praktizieren möchten.

 

Es gibt meines Wissens ein einziges Zitat, aus dem man eventuell schließen könnte, dass im RU überhaupt religiöse Praxis eingeübt werden könnten.

Es steht in "Der RU vor neuen Herausforderungen" und lautet:

 

Zitat

Zukünftig wird der Religionsunterricht in der Schule sich drei Aufgaben mit noch größerem Nachdruck stellen müssen, nämlich

− der Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche,
− dem Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens und
− der Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit.

(RU vor neuen Herausforderungen, S. 18)

 

Die Aussage "Vertrautmachen... " könnte evtl. als Argument für Schulgebet genutzt werden. Sie ist aber eher im Kontext des performativen RU zu sehen (katholischerseits vor allem von Mendl entwickelt), der von der These ausgeht, dass religiöses Lernen u.a. auch durch ein "Probehandeln" geschieht, dass also Schüler religiöse Formen ausprobieren und dann reflektieren.

Man kann also z.B. mit einer Klasse einen Rosenkranz beten (würde ich nicht machen), dies aber nicht als normative Praxis ("Wir beten jetzt..."), sondern als Teil des Lernprozesses. Also: Einführung in Gebetsformen, u.a. Rosenkranz, Ausprobieren, Reflektieren...

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vor 1 Minute schrieb ThomasB.:

Schon interessant, welche Aufregung dieser Beitrag von rorro ausgelöst hat. Beten scheint etwas sehr Gefährliches zu sein. Da gilt es offensichtlich, den Anfängen zu wehren.

 

Und es kommt noch schlimmer: Dieser Paulus stößt doch in der heutigen Lesung aus dem Philipperbrief glatt ins selbe Horn. Mann halt.

 

Es geht hier in keinster Weise um die Frage, ob Beten gefährlich ist oder nicht.

Sondern um die Konzeption des von den Religionsgemeinschaften verantworteten Religionsunterricht im staatlichen Schulsystem, das der Neutralität und dem Überwältigungsverbot verpflichtet ist.

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vor 9 Minuten schrieb Abaelard:

 

Und zu verantwortlichem Verhalten im Hinblick Religion und Glaube soll Hinführung zum Gebet nicht gehören?

 

Ich habe ja oben geschrieben, dass man das theoretisch als Argument verwenden könnte.

Aber nur dann, wenn man folgenden Passus aus dem Synodenbeschluss (2.5)  ignoriert:

 

Zitat

Dem gläubigen Schüler hilft der Religionsunterricht, sich bewußter für diesen Glauben zu entscheiden und damit der Gefahr religiöser Unreife oder Gleichgültigkeit
zu entgehen. Dem suchenden oder im Glauben angefochtenen Schüler bietet er die Möglichkeit, die Antworten der Kirche auf seine Fragen kennenzulernen
und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Er kann somit seine Bedenken und Schwierigkeiten in den Erkenntnisprozeß einbringen. Dem sich als ungläubig
betrachtenden Schüler, der sich vom Religionsunterricht nicht abmeldet, ist im Religionsunterricht Gelegenheit gegeben, durch die Auseinandersetzung mit der
Gegenposition den eigenen Standort klarer zu erkennen oder auch zu revidieren.

 

Wenn man nun - gemäß Synodenbeschluss - davon ausgeht, dass auch nicht gläubige Schüler am RU teilnehmen, ja sogar sehr willkommen sind, wäre ein verpflichtendes Gebet eine Form von "Überwältigung" (s.o. Beutelspacher Konsens) und damit nicht möglich.

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vor 6 Minuten schrieb Abaelard:

 

Wo genau findet sich in den verfügbar gemachten Texten die Antwort auf die Frage, ob und was die deutschen kath. Bischöfe zur Gebetserziehung im Rahmen des konfessionellen  Religionsunterrichtes sagen oder schreiben.

 

Du kannst noch in die Lehrpläne gucken. Das Thema Gebet kommt vor und im performativen RU wird das auch angeboten, aber auf freiwilliger Basis. Der RU steht ja auch Kindern ohne Konfession offen.

 

Einen Zwang auszuüben in diesem Bereich ist grundsätzlich nicht anzuraten, der RU wird im Rahmen des schulischen Bildungskanon angeboten und nicht in der Gemeinde.

 

Er ist Dienst an den Schüler* innen, nicht an der Kirche.

 

Mit der Faustformel lässt sich die Zielsetzung des RU zusammenfassen.

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Allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die an Religion kein besonderes Interesse haben, kann ich nur raten, sie vom Religionsunterricht abzumelden. Erspart allen Beteiligten unnötige Probleme. 

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vor 4 Minuten schrieb laura:

Grundsätzlich ist eine Hinführung zu einer dezidierten religiösen Praxis mit "Praxisanteilen" im RU im staatlichen Schulsystem hoch problematisch, da hier ja der Beutelspacher Konsens greift. Wenn ich z.B. mit der Klasse beten würde (was ich nicht tue), wäre die Frage, ob ich die Schülerinnen und Schüler nicht "überwältige" und sie zu einer religiösen Praxis nötige, die sie von sich aus nicht praktizieren möchten.

 

Deine differenzierenden Aussagen stellen mich schon etwas mehr zufrieden 😊

 

Dass es sich faktisch als problematisch erweist, wenn ein Religionslehrer* eine Schulklasse in die Gebetspraxis einübt,

mag einfach eine Erfahrungstatsache sein, die es zur Kenntnis zu nehmen gilt.

 

Allerdings:

Wenn das so ist, dann ist der Religionsunterricht an Schulen meiner Meinung nach gänzlich zu quittieren.

 

Religion unterrichten ist ein kirchlich-konfessioneller Vollzug. Es ist davon auszugehen, dass die Schüler der katholischen, jedenfalls christlichen Konfession angehören.

Und katholischen Schülern nicht zuzumuten, sie ins Gebetsleben einzuführen und gemeinsam zu beten,  heißt dann, sie nicht in das einzuführen, was der nachmalige Papst Ratzinger "das Herzstück christlicher Existenz" nennt.

Wenn sich als christlich ausgebende Schüler die Einübung in das Gebet als ein "Überwältigen" empfinden,

dann bin ich für sofortige Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichtes und seine Ersetzung durch Religionskunde.

 

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vor 3 Minuten schrieb Marcellinus:

Allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die an Religion kein besonderes Interesse haben, kann ich nur raten, sie vom Religionsunterricht abzumelden. Erspart allen Beteiligten unnötige Probleme. 

 

Nein. Du entscheidest nicht, ob dein Kind in der Schule beten lernt oder nicht.

Sondern du entscheidest, ob du den Unterricht im wertevermittelnden Fach aus neutraler Perspektive (Ersatzfach) oder aus einer positionalen Perspektive (von den Religionsgemeinschaften verantworteter RU) haben möchtest.

Ab 12 muss dein Kind sowieso gehört werden, ab 14 entscheidet es selbst.

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vor 4 Minuten schrieb Marcellinus:

Allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die an Religion kein besonderes Interesse haben, kann ich nur raten, sie vom Religionsunterricht abzumelden. Erspart allen Beteiligten unnötige Probleme. 

 

Ich teile deine Auffassung,  wenn es um konfessionellen Religionsunterricht geht.

Aber es gehört gewiss zur Allgemeinbildung, dass Schüler einen neutralen religionskundlichen Unterricht besuchen.

Denn Religion ist unleugbar ein globaler Faktor.

 

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vor 9 Minuten schrieb Abaelard:

.... sofortige Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichtes und seine Ersetzung durch Religionskunde.

 

Das ist eine sehr gute Frage.

Im Kontext des staatlichen Schulsystems (für kirchliche Schulen ist die Sachlage anders, denn da "bucht" man ja quasi per Anmeldung die religiöse Erziehung mit) geht es beim RU um die Frage, ob die für das Leben notwendigen Kompetenzen im Bereich Religion/ Ethik (vgl. konstitutive Rationalität nach Bäumer) besser in einem neutralen Fach ("Vogelperspektive") oder aus der Perspektivität einer Religion gelernt werden. Entscheidend ist also die Frage, welchen Lernprozess die Schüler brauchen, um langfristig in religiösen Fragen fit zu werden.

 

Ich würde persönlich sagen, dass die Positionalität für den Lernprozess besser ist als die Neutralität.

Nehmen wir das Beispiel des Sonntagsgottesdienstes.

Im neutralen Unterricht lernt der Schüler, dass praktizierende Christen sonntags den Gottesdienst besuchen, der einer bestimmten Liturgie folgt, die zum großen Teil festgelegt ist. Damit hat er Sachwissen, aber keine Ahnung, was diese Liturgie bedeutet, warum Menschen das tun. Er lernt Religion nur "von außen" kennen.

Im konfessionellen RU lernt der Schüler auch, dass Christen sonntags in den Gottesdienst gehen ... . Darüber hinaus lernt er aber - z.B. im Diskurs mit der Lehrkraft - was diese Liturgie für das Glaubensleben der Menschen bedeutet, welche Spiritualität hier zum Ausdruck kommt etc. Er durchdringt das Phänomen damit deutlich tiefer. Er lernt eine Weltanschauung, eine Religion "von innen" her kennen.

 

Man kann übrigens in den Medien sehr gut beobachten, wozu diese "Vogelperspektive" führt. Das Kopftuch, das viele muslimische Frauen tragen, wird bei uns in Deutschland konsequent als Zeichen der Unterdrückung interpretiert, als mögliches Symptom von Radikalismus.

Es fehlt völlig die Sensibilität dafür, dass Frauen es aus religiösen Gründen tragen, dass es für sie auch Symbol einer Hingabe an ihren Gott sein kann. Wird nicht thematisiert, weil eben die religiöse Binnenperspektive nicht berücksichtigt wird. Und genau diese Sensibilität für die Religiosität des anderen ist die Basis einer echten Toleranz.

 

bearbeitet von laura
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vor 12 Stunden schrieb laura:

Ich lebe selbst allein. Wahrscheinlich nicht viel anders als viele Priester. Allein, mit viel Energie und Zeit für die Arbeit und für die Pflege meiner Beziehung zu Gott.

 

Und gerade weil ich alleine lebe, sehe ich auch die Nachteile des Alleinlebens: Man braucht viel, viel mehr Zeit und Energie, um das eigene Sozialleben zu organisieren und Beziehungen zu pflegen. Typisches Beispiel: Weihnachten. Ich muss mir im Vorfeld überlegen, mit wem ich feiere. Wenn ich nichts mache, bin ich allein. Als Familienmensch hätte ich diese Frage nicht.

Und bei Priestern dürfte da vieles ähnlich sein - vielleicht nicht an Heiligabend, aber zu anderen Gelegenheiten.

 

Als Tochter eines katholischen Seelsorgers weiss ich,was das bedeutet und sehe riesige Vorteile im Zölibat. Kinder evangelische Passieren,dich so kennengelernt habe,fanden die Zölibat Idee auch immer gut. 

Und ich war lange Single - aber ich habe Eltern und Geschwister. Das haben Priester auch.

Ich finde Weihnachten eher komplizierter, seit ich in einer festen Beziehung sind, weil ja beide Familien zum " Zug" kommen müssen.

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vor 3 Minuten schrieb laura:

Nein. Du entscheidest nicht, ob dein Kind in der Schule beten lernt oder nicht.

 

Richtig! Das Kind entscheidet, dass es beten lernen will, indem es freiwillig zum Religionsunterricht kommt.

Ein Kind, das nicht zum Religionsunterricht kommen will, darf in keiner Weise dazu genötigt werden.

In der Religion gilt unbedingte Freiheit! Jede Religion, die sich nicht ohne Wenn und Aber zur Religionsfreiheit bekennt,

ist m.E. staatlich zu verbieten ähnlich wie extremistische Parteien.

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vor 4 Minuten schrieb Abaelard:

 

...

Aber es gehört gewiss zur Allgemeinbildung, dass Schüler einen neutralen religionskundlichen Unterricht besuchen.

...

 

 

Aber das gibt es soweit wie neutralen Geschichts- oder Sozialkundeunterricht. Die Lehrer bemühen sich,aber spätestens nach ein paar Monaten hat man raus, welche Partei der Lehrer wählt.

Finde ich auch nicht schlimm, Lehrer sind auch nur Menschen.

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vor 7 Minuten schrieb Abaelard:
vor 15 Minuten schrieb Marcellinus:

Allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die an Religion kein besonderes Interesse haben, kann ich nur raten, sie vom Religionsunterricht abzumelden. Erspart allen Beteiligten unnötige Probleme. 

Ich teile deine Auffassung,  wenn es um konfessionellen Religionsunterricht geht.

Aber es gehört gewiss zur Allgemeinbildung, dass Schüler einen neutralen religionskundlichen Unterricht besuchen.

Denn Religion ist unleugbar ein globaler Faktor.

 

Was Kinder über Religion wissen müssen, wie übrigens über jede andere Ideologie, lernen sie im Geschichtsunterricht. Der Rest sollte Privatvergnügen sein.

 

Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahre keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

(Arthur Schopenhauer)

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