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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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Gerade eben schrieb Die Angelika:
vor 35 Minuten schrieb Abaelard:

Der zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtete Staat hat kein Interesse an spezifisch religiöser Wertevermittlung zu haben

 

Die BRD hat aber, ganz offensichtlich, ein Interesse am RU in seiner derzeitigen Form. 

 

Die jeweiligen Regierungen, ja. Wobei interessant ist, daß unter den Parteifunktionären eigentlich aller Parteien (früher mit Ausnahme der FDP) der Anteil der konfessionell Engagierten höher ist als in der Bevölkerung. Man könnte den RU also auch als ein Geschenk (unter vielen) dieser konfessionell Engagierten an ihre jeweilige Kirche sehen. 

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vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

Nun will ich nicht behaupten, daß ich die Bayern wirklich verstehe, aber ich denke, daß ist entweder Ausdruck des Zorns des Lehrers darüber, daß der Schüler sich als nicht bekehrbar gezeigt hat, oder der Lehrer den Sinn des Religionsunterrichtes nicht verstanden hat. 

 

Nein, das ist Ausdruck davon, dass der Religionslehrer verstanden hat, dass sein Unterrichtsfach ordentliches SChulfach ist, die Notenskala von 1 bis 6 reicht und Leistungsbeurteilung entsprechend einer sauberen Leistungsmessung zu erfolgen hat. Wenn ein Schüler halt mangelhafte Leistungen in einem Unterrichtsfach erbringt, dann gibt das eben die Note 5.

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Das hat mit dem synodalen Weg ja alles nix mehr zu tun.

 

Unterricht,der nur Wissen abfragt,ist langweilig und auch unnötig. Wissen gibt es auch im Internet.

Es sollte schon um Methoden gehen und darum,das äußern auch anzuwenden.

 

Im Übrigen ist es möglich,auch in Kunst oder Sport Fünfen und Sechsen zu bekommen. Und einen Religionslehrer,der das gesamte Notenspektrum ausgenutzt hat,kenne ich persönlich ziemlich gut...und da gibt es sicher noch mehr.

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vor einer Stunde schrieb Abaelard:

 

Das würde dann ja bedeuten, der Staat lässt sich von Religion erpressen.

Er zahlt, weil er sonst die Kontrolle verlieren würde?

 

Lieber den schulischen Religionsunterricht staatlich finanzieren, als in Kauf zu nehmen,

dass in Hinterhofkatechesen demokratiegefährdende religiöse Ideen feilgeboten werden,

die sich staatlicher Kontrolle entziehen?

 

Läuft das nicht darauf hinaus, dass der Staat sich erpressen lässt?

 

 

Das läuft darauf hinaus, dass der Staat sich für alle Bürger verantwortlich fühlt und die Kosten der Folgen demokratiegefährdender Hinterhofkatechesen als höher einschätzt als die Kosten für einen schulischen Religionsunterricht. Zudem hat der Staat eine Bildungsaufgabe.

 

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vor 53 Minuten schrieb Merkur:
vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Wieso ist RU für Benotung ungeeignet?

DU kannst Wissen abfragen und benoten.

Die Fähigkeit zu debattieren, wird mit zunehmendem Alter der Schüler schlichtweg in vielen Fächern vorausgesetzt. Du hast immer wieder den Aufgabentypus "Erörtere.....!" in diversen Fächern (Sozialkunde, ERdkunde, Geschichte), wieso nicht auch in Religion?

Das kann man alles machen, aber dann ist der Unterricht halt eine Plage, vor der man lieber verschont geblieben wäre

 

Nein.

Ich hatte in der 10. und 11. Klasse sehr interessanten und guten Religionsunterricht. Zu diesem Zeitpunkt war ich das, was manche Frommen als Taufscheinchristen bezeichnen.

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vor 10 Minuten schrieb Die Angelika:

Zudem hat der Staat eine Bildungsaufgabe.

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger konfessionell zu bilden und den Steuerzahlern, auch den konfessionslosen, die finanzielle Last dafür aufzubürden. Konfessioneller Religionsunterricht ist ausschließlich von den Mitgliedern der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu finanzieren.

 

Wenn Religion ein ordentliches Lehrfach ist, dessen Ziele und Inhalte im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet wird, tritt er die Verantwortung für Lehrinhalte an nichtstaatliche Instanzen ab. Das ist unstatthaftes Abtreten ureigener staatlicher Verantwortung.

Lehrinhalte sind an staatlichen Schulen ausschließlich vom Staat festzulegen.

 

bearbeitet von Abaelard
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vor 1 Minute schrieb Abaelard:
vor 6 Minuten schrieb Die Angelika:

Zudem hat der Staat eine Bildungsaufgabe.

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger konfessionell zu bilden und den Steuerzahlern, auch den konfessionslosen, die finanzielle Last dafür aufzubürden. Konfessioneller Religionsunterricht ist ausschließlich von den Mitgliedern der jeweiligen Religion zu finanzieren.

 

Es kommt noch etwas anderes hinzu: Unsere Form der Kirchenfinanzierung, von den den Staatsleistungen über die Kirchensteuer bis hin zu Bezahlung von kirchlichen Lehrstühlen und Amtsträgern, verschiebt die Machtverteilung innerhalb der Kirchen zuungunsten der Gläubigen und zugunsten der Amtsträger. Da die Amtsträger sich ihrer staatlichen Finanzierung sicher sein können, schwindet die Notwendigkeit, auf ihre Kirchenmitglieder besondere Rücksicht zu nehmen. Daher auch die Gelassenheit gegenüber den Kirchenaustritten. Die Finanzierung der Gemeinden mag in Schwierigkeiten kommen, die Bischöfe und ihre schon sprichwörtlichen „bischöflichen Stühle“ sind auf der sicheren Seite, von dem Gewirr kirchlicher Liegenschaften und Immobilien gar nicht zu reden. 

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vor 25 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Nein.

Ich hatte in der 10. und 11. Klasse sehr interessanten und guten Religionsunterricht. Zu diesem Zeitpunkt war ich das, was manche Frommen als Taufscheinchristen bezeichnen.

Vermutlich hält jeder Religionslehrer seinen Unterricht für interessant. Glücklicherweise ist eine Gefährdung des Notenschnitts durch dieses Fach anscheinend immer noch die Ausnahme.

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vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Nun, Beten ist einfach nicht die Hauptaufgabe des Religionslehrers im Religionsunetrricht.

Da gibt es halt einen Lehrplan, den Kirche und Staat gemeinsam vereinbaren. Wenn wir Christen wollen, dass unser Religionsunterricht weiter schulisches Unterrichtsfach bleibt, dann sollten wir das auch akzeptieren.

Du hast offensichtlich rorros Beitrag selbst dann nicht gelesen, als ich ihn noch mal verlinkt hatte. Ich gebe ja auch zu, dass es eine brutale Provokation ist, davon zu sprechen, die Zukunft der Kirche in die Hände Jesu Christi zu legen. Denn der ist 1. ein Mann und hat 2. nicht mal Theologie studiert. 

bearbeitet von ThomasB.
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vor 4 Stunden schrieb nannyogg57:

Wenn das Kind zur Erstkommunion angemeldet ist, dann gehört Gebet auch zur Vorbereitung. In diesem Rahmen spreche ich von Gemeindekatechese. Das, was du hier postest, ist eine polemische Verzehrung dessen, was konkret in den Gemeinden abläuft.

ich habe nie von Verzehrzwang gesprochen, schon gar nicht bei der Gemeindekatechese. 

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vor 4 Stunden schrieb Abaelard:

 

Rechne damit, dass eine ehemalige Schülerin/Schüler von dir auftaucht und sagt:

 

"Wir bedauern es sehr, dass im RU die Bibel praktisch keine Rolle mehr spielt,

und erst recht bedauern wir, dass die Einübung in das Gebetsleben keinerlei Rolle mehr spielt.

Von den Eltern haben wir es nicht gelernt, in der Pfarre auch nicht. Und in der Schule erst recht nicht,

weil´s die ReliLehrer oft selber nicht mehr können oder das Herzstück christlicher Existenz für Zinnober halten."

Ähm.

 

Nein.

 

Das steht nicht zu erwarten.

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vor einer Stunde schrieb Abaelard:

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger konfessionell zu bilden und den Steuerzahlern, auch den konfessionslosen, die finanzielle Last dafür aufzubürden. Konfessioneller Religionsunterricht ist ausschließlich von den Mitgliedern der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu finanzieren.

 

Wenn Religion ein ordentliches Lehrfach ist, dessen Ziele und Inhalte im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet wird, tritt er die Verantwortung für Lehrinhalte an nichtstaatliche Instanzen ab. Das ist unstatthaftes Abtreten ureigener staatlicher Verantwortung.

Lehrinhalte sind an staatlichen Schulen ausschließlich vom Staat festzulegen.

 

Das war der Anstoß für die Verankerung des RU im Grundgesetz in Verantwortung der Kirchen.

 

1949 hatte man das Gefühl, der Staat als Lehrer in ethischen Dingen hätte versagt.

 

War nur 4 Jahre nach dem 2. Weltkrieg.

 

 

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vor 49 Minuten schrieb ThomasB.:

Du hast offensichtlich rorros Beitrag selbst dann nicht gelesen, als ich ihn noch mal verlinkt hatte. Ich gebe ja auch zu, dass es eine brutale Provokation ist, davon zu sprechen, die Zukunft der Kirche in die Hände Jesu Christi zu legen. Denn der ist 1. ein Mann und hat 2. nicht mal Theologie studiert. 

kannte er

 

".....die verschiedenen Traditionen: das Herzensgebet, das Stundengebet, die mystische Versenkung der Teresa von Ávila und des Johannes vom Kreuz, den Rosenkranz, die Durchbetung der Schöpfung in franziskanischer Tradition, den erhabenen Gesang der Gregorianik. ..."

 

es muß doch ohne dieses gehen.

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vor 9 Minuten schrieb nannyogg57:

1949 hatte man das Gefühl, der Staat als Lehrer in ethischen Dingen hätte versagt.

 

Das war ja noch nachvollziehbar. Aber dieses Versagen nicht ebenso sehr bei den Kirchen zu sehen, war schon ein beeindruckendes Zeichen von Fehlsichtigkeit.

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vor 17 Minuten schrieb nannyogg57:

1949 hatte man das Gefühl, der Staat als Lehrer in ethischen Dingen hätte versagt.

 

Und was ist, wenn "man" neuerlich das Gefühl hat, der Staat als Lehrer hätte in ethischen Dingen versagt?

Soll er dann seine Verantwortung an Scharia-Gläubige oder an christliche Theokratie abtreten?

Dann Gnade uns Gott!

Religion ist gewiss ein wichtiges Korrektiv gegen staatliche Willkür. Aber gerade deshalb sollte es eine konsequente Trennung von Religion und Staat geben.

bearbeitet von Abaelard
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vor 5 Stunden schrieb Abaelard:

 

Ja nun, ich vermisse immer noch nicht das Spezialgebiet, sondern die Spezialistin:

 

Der Religionspädagoge Hans Schmid (ev. oder kath.?) scheint dein "Spezialgebiet" völlig anders zu sehen:

 

Du hast noch immer nicht begründet, warum Gebetsübung, Gebetserziehung nicht zu den allerselbstverständlichsten Aufgaben des schulischen konfessionellen Religionsunterrichtes gehören sollte, während es für Hans Schmid genau das ist.

Gib "Gebet" in das Suchfeld des folgenden Textes des Rel.pädagogen Hans 
Schmid ein. Er redet vom Gebet im ReliUnterricht wie vom Allerselbstverständlichsten.

https://docplayer.org/36722941-Die-bedeutung-der-lehrerinnen-und-lehrer-im-religionsunterricht-dr-hans-schmid.html

 

oder: häufig von schulischer Gebetserziehung ist die Rede in:

https://www.ph-online.ac.at/kphgraz/voe_main2.getVollText?pDocumentNr=147218&pCurrPk=3971

 

All diese Herrschaften kommen mir nur wirklich nicht weniger „spezialistisch“ vor.
Wenn du es möchtest, kannst du daraus jede Menge für das Schulgebet und die Gebetsunterricht in der ReliStunde lernen.

 

Wunschkonzert: Ich hätte gern den gesamten von der dt. oder bayrischen Bischofskonferenz approbierten Text zu den Aufgaben und Zielen des schulischen Religionsunterrichtes. Oder der ist Text bereits vollständig?

 

 

 

Zwei Anmerkungen hierzu:

1. Der von dir verlinkte Artikel von Hans Schmid  beschäftigt sich mit dem RU in der Grundschule und rezipiert meines Erachtens den Ansatz des performativen RU, der im katholischen Bereich von Mendl vertreten wird/ wurde. Religiöse Erfahrungen ermöglichen: ja, aber mit Reflexion, normative Einführung in religiöse Praxis: nein. Davon ist in dem Artikel nirgendwo die Rede.

2. Du fragst nach den Texten zu Aufgaben und Zielen des RU. Hierzu gibt es die vier verlinkten Dokumente. Hast du sie alle schon ganz gelesen seit heute Morgen? Da findest du, was du suchst...

bearbeitet von laura
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vor 12 Minuten schrieb laura:

Religiöse Erfahrungen ermöglichen: ja, aber mit Reflexion, normative Einführung in religiöse Praxis: nein. Davon ist in dem Artikel nirgendwo die Rede.

 

Das Folgende bezieht sich, glaube ich, auf evangelischen ReliUnterricht, dürfte mutatis mutandis auch für kath. RelUnterricht gelten:

 

 

(1) Der Religionsunterricht ist bekenntnisbezogen und keinesfalls ein (nur) religionskundlicher Unterricht....

 

Von Art. 7.3 GG ebenfalls nicht gedeckt ist ein interreligiöser Unterricht, weil der Religionsunterricht der Entfaltung des jeweils „eigenen Glaubensbekenntnisses“ dienen soll, der die Schülerinnen und Schüler nicht kontinuierlich „fremden Glaubenseinflüssen“ unterwirft (Heckel, 2013, 401).

 

(2) In diesem Religionsunterricht geht es nach dem verfassungsrechtlich leitenden Religionsbegriff um Religion und Glaube im Vollsinn. D.h. Glaubenspraxis wird nicht nur geduldet, sondern ist staatlicherseits auch gewollt, wie verschiedene Schulordnungen deutlich machen, in denen Schulgebet, Einkehrtage und Schulgottesdienste verankert sind. 

Ach, ich meine von laura anderes vernommen zu haben :)

https://www.bibelwissenschaft.de/wirelex/das-wissenschaftlich-religionspaedagogische-lexikon/wirelex/sachwort/anzeigen/details/religionsunterricht-evangelisch/ch/afa97dd04852658ad6198a7327722176/

 

 

bearbeitet von Abaelard
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vor 8 Minuten schrieb Abaelard:

 

Das Folgende bezieht sich, glaube ich, auf evangelischen ReliUnterricht, dürfte mutatis mutandis auch für kath. RelUnterricht gelten:

 

 

(1) Der Religionsunterricht ist bekenntnisbezogen und keinesfalls ein (nur) religionskundlicher Unterricht....

 

Von Art. 7.3 GG ebenfalls nicht gedeckt ist ein interreligiöser Unterricht, weil der Religionsunterricht der Entfaltung des jeweils „eigenen Glaubensbekenntnisses“ dienen soll, der die Schülerinnen und Schüler nicht kontinuierlich „fremden Glaubenseinflüssen“ unterwirft (Heckel, 2013, 401).

 

(2) In diesem Religionsunterricht geht es nach dem verfassungsrechtlich leitenden Religionsbegriff um Religion und Glaube im Vollsinn. D.h. Glaubenspraxis wird nicht nur geduldet, sondern ist staatlicherseits auch gewollt, wie verschiedene Schulordnungen deutlich machen, in denen Schulgebet, Einkehrtage und Schulgottesdienste verankert sind. 

Ach, ich meine von laura anderes vernommen zu haben :)

https://www.bibelwissenschaft.de/wirelex/das-wissenschaftlich-religionspaedagogische-lexikon/wirelex/sachwort/anzeigen/details/religionsunterricht-evangelisch/ch/afa97dd04852658ad6198a7327722176/

 

 

 

Junge. Junge. Du bringst auch alles an, was du mithilfe von google irgendwo findest - ob es passt oder nicht.

 

Hier steht: "wie verschiedene Schulordnungen deutlich machen."

Diese Schulordnungen werden nicht näher spezifiziert, d.h. es ist absolut unklar, ob es sich z.B. um die Aktivitäten einzelner Privatschulen handelt oder nicht. Ferner fehlt auch ein Hinweis darauf, ob dieses Schulgebet freiwillig - wie Schulgottesdienst oder Einkehrtage - oder eine Pflichtveranstaltung ist. Wenn es freiwillig ist, also z.B. morgens vor dem Unterricht stattfindet, ist das doch gar kein Problem.

Ich habe jetzt offen gestanden weder Lust noch Zeit mich durch die Schulgesetze aller 16 Bundesländer und die entsprechenden Auslegungen und Aktualisierungen zu nagen.

 

Lies erst mal die Dokumente, die wir dir heute Morgen verlinkt haben und wenn du damit fertig bist, diskutieren wir gerne weiter. Das sind die relevanten Dokumente auf katholischer Seite.

Der von dir zitierte Artikel aus wirelex bringt übrigens hochinteressante Informationen über die Rolle des konfessionellen RU zwischen Kirche und Staat, die für dich auch interessant sein könnten.

 

bearbeitet von laura
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vor 9 Minuten schrieb laura:

Lies erst mal die Dokumente,

 

Vielleicht kannst du mir eine dt. Schule nennen, an der die genannten Rechtsgrundsätze für den christlichen Religionsunterricht an Schulen nicht gelten?

Wenn es da grundsätzliche Verschiedenheiten gäbe, wäre das ein Beleg dafür, dass christliche Gemeinschaften selber keine Ahnung davon haben, was Religionsunterricht eigentlich sein soll.

bearbeitet von Abaelard
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vor 6 Minuten schrieb Abaelard:

 

Vielleicht nennst du mir eine dt. Schule, an der die genannten Rechtsgrundsätze für den christlichen Religionsunterricht an Schulen nicht gelten?

Wenn es da grundsätzliche Verschiedenheiten gäbe, wäre das ein Beleg dafür, dass christliche Gemeinschaften selber keine Ahnung davon haben, was Religionsunterricht eigentlich sein soll.

 

Ich habe dir oben erläutert,, dass der Begriff "Schulordnung" nicht klar umrissen ist. Hier wird nicht das Schulgesetz eines Bundeslandes zitiert, sondern ein schulrechtlich nicht klar umrissener Begriff verwendet. Ferner fehlt in dem Zitat auch der Hinweis darauf, ob die Veranstaltungen verpflichtend sind oder nicht. Das ist ein zentraler Unterschied.

Wie oben schon geschrieben: Es ist überhaupt kein Problem, morgens um 7.30 Uhr ein Schulgebet anzubieten, auch in der Pause ist es kein Problem. Als freiwilliges, mit den Schülern anschließend reflektiertes Angebot, ist es auch im RU möglich. Auch an konfessionellen Schulen ist es kein Problem. Aber nicht als integraler Bestandteil des konfessionellen RUs an einer staatlichen Schule, hier ist es hoch fraglich und durch die Dokumente der DBK nicht mehr gedeckt.

bearbeitet von laura
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vor 29 Minuten schrieb laura:

Ich habe dir oben erläutert,, dass der Begriff "Schulordnung" nicht klar umrissen ist.

 

Dessenungeachtet beantwortest du mir meine Frage nicht:

Wieso sollten die aufgeführten staatlichen  Bestimmungen für den einen Religionsunterricht gelten, für den anderen nicht?

 

M.a.W. Wieso sollte in Kiel der Religionsunterricht rechtlich etwas anderes sein als in Nürnberg?

 

Wisst ihr Religionslehrer denn wirklich nicht,  was für ein einheitliches Ziel euer Unterricht haben soll?

In Nürnberg ein anderes als in Kiel? Die "nicht klar umrissene Schulordnung", die du ins Feld führst, kann doch nicht uneinheitliche Ziele eures ReliUnterrichtes bedingen!

D.h. Glaubenspraxis wird nicht nur geduldet, sondern ist staatlicherseits auch gewollt, wie verschiedene Schulordnungen deutlich machen, in denen Schulgebet, Einkehrtage und Schulgottesdienste verankert sind

Gilt das nur in Kiel und in Nürnberg nicht? Wenn diese Ungleichkeit gelten soll, dann ist der ReliUnterricht einmal dies, einmal das, nur nichts Einheitliches. Man weiß eigentlich gar nicht, was das Ziel des ReliUnterrichtes wirklich ist, weil es je nach Schulordnung verschiedene Ziele sind. Eine Religion, die solche Faxen macht, manoevriert sich freilich in den gerade stattfindenden Untergang.

bearbeitet von Abaelard
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Geweihte Ehemänner gibt es in der Westkirche seit Pius XXII., und sie ist nicht auseinandergebrochen. 

Ich kann die Eucharistie nicht im außerordentlichen Ritus empfangen (gestern Abend dort gewesen), was folgern wir daraus?

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vor 3 Stunden schrieb Abaelard:

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger konfessionell zu bilden und den Steuerzahlern, auch den konfessionslosen, die finanzielle Last dafür aufzubürden. Konfessioneller Religionsunterricht ist ausschließlich von den Mitgliedern der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu finanzieren.

 

Wenn Religion ein ordentliches Lehrfach ist, dessen Ziele und Inhalte im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet wird, tritt er die Verantwortung für Lehrinhalte an nichtstaatliche Instanzen ab. Das ist unstatthaftes Abtreten ureigener staatlicher Verantwortung.

Lehrinhalte sind an staatlichen Schulen ausschließlich vom Staat festzulegen.

 

 

Die Verantwortung wird nicht abgetreten.

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vor 2 Stunden schrieb Merkur:
vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Nein.

Ich hatte in der 10. und 11. Klasse sehr interessanten und guten Religionsunterricht. Zu diesem Zeitpunkt war ich das, was manche Frommen als Taufscheinchristen bezeichnen.

Vermutlich hält jeder Religionslehrer seinen Unterricht für interessant. Glücklicherweise ist eine Gefährdung des Notenschnitts durch dieses Fach anscheinend immer noch die Ausnahme.

 

Ich habe von mir als Schülerin der 10. und 11. Klasse geschrieben. 😉

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laura:

>Grundsätzlich ist eine Hinführung zu einer dezidierten religiösen Praxis mit "Praxisanteilen" im RU im staatlichen Schulsystem hoch problematisch<

 

dagegen heißt es in einem Rechtstext

auf einmal ganz anders:

Glaubenspraxis wird nicht nur geduldet, sondern ist staatlicherseits auch gewollt, wie verschiedene Schulordnungen deutlich machen, in denen Schulgebet, Einkehrtage und Schulgottesdienste verankert sind

Wie geht das zusammen? Einerseits die Behauptung: Hinführung zu religiöser Praxis sei "hochproblematisch" im staatlichen Schulsystem.

Andererseits die Behauptung: Glaubenspraxis im ReliUnterricht sei nicht nur geduldet, sondern staatlicherseits gewollt.

 

Ich wollen wissen! Und zwar ganz genau.

bearbeitet von Abaelard
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