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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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vor 7 Minuten schrieb Cosifantutti:

Danke für den Hinweis und den entsprechenden Link auf katholisch.de

 

Mich hat bei dem Lesen des Artikels vor allem sehr freudig gestimmt, dass die Weltsynode in Rom sozusagen spirituell umrahmt und eingebettet wird. Das schließt ja dann nicht aus, dass in den Diskussionen um Positionen in aller Offenheit und Respekt voreinander gerungen wird. Ob man das jetzt „Kirchenpolitik“ nennt oder nicht, ist ja zunächst vollkommen unerheblich. Wichtig ist alleine, dass die Weltsynode auch die Themen aufgreift und in irgendeiner Form „bearbeitet“, die aus den verschiedenen Gegenden der Weltkirchenräte in diese Synode eingebracht werden. 

 

Freudig gestimmt hat mich auch, dass Frère Alois von Taizé angekündigt hat, dass seine Communauté die Vigil auf dem Petesplatz zum Auftakt der Weltsynode gestalten wird, dass alle Getauften Christen eingeladen sind und schon von daher, die Perspektive weit über die engen Grenzen der katholischen Kirchen hinausgeht..... das ist doch erst mal eine durch und durch sehr erfreuliche, gute Nachricht....

 

Auch Jean-Claude Hollerich macht auf mich einen äußerst sympathischen Eindruck..... Mir will scheinen, dass mit dem Tod von Papst Benedikt definitiv eine Epoche der Kirche, eine bestimmte Gestalt von Kirche zu Ende gegangen ist. Man kann es im Nachhinein drehen und wenden wie man möchte:  Franziskus musste fast zehn Jahre lang in all seinen Entscheidugen „Rücksicht“ nehmen auf den „Altpapst“, der sich eben nicht in in irgend ein Kloster fernab von Rom zu Gebet und Schweigen zurückgezogen hatte, sondern sozusagen „auf dem Hof“ blieb, nach wie vor die weiße Soutane trug, sich nach wie vor „Heiligkeit“ und „Papa“ anreden ließ.... und im „Austragshäuserl“ wohnte.....

 

Die Anhänger Benedikts wie Müller und Gänswein werden nun nach und nach realisieren, dass endgültig ein neues Kapitel der Kirchengeschichte begonnen hat und ihre Zeit theologisch endgültig abgelaufen ist. Müller scheint das inzwischen begriffen zu haben, deshalb jetzt das relativ unsportliche und und unsouveräne Nachtreten“ gegen Franziskus. Und die „Gralshüter“ der reinen Lehre, wie Kardinal Brandmüller etc... werden auch merken, das eine neue Zeit begonnen hat, in der nicht mehr die reine Lehre im absoluten Mittelpunkt der Verkündigung steht sondern das Evangelium von der Liebe Gottes, die allen Menschen ohne Einschränkungen gilt und die niemanden aus seiner Barmherzigkeit ausschließt. Während Papst Benedikt fein theologisch ausgearbeitete Reden hielt für die theologischen und philosophischen Gourmets ( vgl. z.B. auch das Gespräch 2004 mit Jürgen Habermas in der Katholischen Akademie in München /  Thema: Religion und Vernunft - hält Franziskus „Ansprachen“, in sehr verständlicher „Umgangssprache“ als wäre er der Pfarrer eines „globalen Dorfes“..... und weicht auch öfter mal vom Redemanuskript ab.....

 

Der Lebenslauf von Jean-Claude Hollerich, Jahrgang 1958 ( !!!! ) - für einen Kardinal ja noch „blutjung“ ist sehr beeindruckend. Und laut „Wikipedia“ erklärte er schon 2019, dass er sich die Zulassung von verheirateten Priestern neben zölibatären Priestern vorstellen kann.

 

Und über Homosexuelle und Homosexualität meinte er in einem Interview im Jahr 2022, dass homosexuelle Handlungen keine Sünde seien und: die christliche Sexualmoral brauche nach Hollerich „eine Grundrevision der Lehre“.......( sagt immerhin einer der engsten Mitarbeiter von Franziskus....) 

Ich erlebe Franziskus bei seinen Reden ähnlich wie Du. Ein Mensch, der versucht und es auch meistens schafft, die Sprache der Menschen zu reden, die keine hochkarätige Bildung genossen haben. Und das unterscheidet ihn von vielen Theologen und Philosophen. Benedikt hätte weit weg in ein Kloster gehen müssen, wo er seinem Nachfolger nicht ständig Knüppel hätte zwischen die Beine halten können. Was da abgelaufen ist, kann man nur erahnen. Leider ist er selbst alt und wirkt sehr schwach. Viel wird er kaum noch verändern können. Darüber sind die Ewiggestrigen Konservativen natürlich nur froh.

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vor 14 Minuten schrieb Cosifantutti:

Die Anhänger Benedikts wie Müller und Gänswein werden nun nach und nach realisieren, dass endgültig ein neues Kapitel der Kirchengeschichte begonnen hat und ihre Zeit theologisch endgültig abgelaufen ist.

Kardinal Grech, Generalsekretär der Bischofssynode und Hauptorganisator der derzeit stattfindenden Synode der katholischen Kirche zur Synodalität, jedenfalls hat Benedikt XVI. und dessen theologische Weitsicht jetzt gewürdigt:

 

"Der maltesische Kardinal verglich Joseph Ratzinger — den künftigen Papst Benedikt XVI. — mit dem Clown in einer berühmten Geschichte des Philosophen Kierkegaard: Als ein Clown versuchte, Alarm zu schlagen, dass im Zirkus ein gefährliches Feuer ausgebrochen war und die Stadt bedrohte, wenn es nicht gelöscht würde, nahmen die Stadtbewohner den Clown nicht ernst, sondern lachten über das, was sie nur für seinen Versuch hielten, sie in den Zirkus zu locken."

https://de.catholicnewsagency.com/story/kardinal-grech-benedikt-xvi-wurde-sein-leben-lang-missverstanden-12453

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Inge33:

Kardinal Grech, Generalsekretär der Bischofssynode und Hauptorganisator der derzeit stattfindenden Synode der katholischen Kirche zur Synodalität, jedenfalls hat Benedikt XVI. und dessen theologische Weitsicht jetzt gewürdigt:

 

"Der maltesische Kardinal verglich Joseph Ratzinger — den künftigen Papst Benedikt XVI. — mit dem Clown in einer berühmten Geschichte des Philosophen Kierkegaard: Als ein Clown versuchte, Alarm zu schlagen, dass im Zirkus ein gefährliches Feuer ausgebrochen war und die Stadt bedrohte, wenn es nicht gelöscht würde, nahmen die Stadtbewohner den Clown nicht ernst, sondern lachten über das, was sie nur für seinen Versuch hielten, sie in den Zirkus zu locken."

https://de.catholicnewsagency.com/story/kardinal-grech-benedikt-xvi-wurde-sein-leben-lang-missverstanden-12453

 

 

Ich kann dem nicht uneingeschränkt zustimmen: Ich denke schon, dass man Ratzinger / Benedikt „verstanden“ hat, ich habe erst letzt nochmals seine drei berühmten Reden durchgelesen, die er in Deutschland als Papst gehalten hat, alles gut nachvollziehbar, auch habe ich immer noch seine „Einführung ins Christentum“ im Bücherregal stehen. Man kann es heute noch mit großem Gewinn lesen. Er hat einfach sowohl als Theologenprofessor, als auch als Erzbischof , Kardinal, Chef der Glaubenskongregation und letztlich auch als Papst immer die Lehre in den absoluten Mittelpunkt gestellt. Wenn es dann menschliche Situationen gab, die wirklich vollkommen vertrackt und tragisch waren, dann eben - bei aller Tragik und menschlicher Nachvollziehbarkeit - immer hatte die Lehre das letzte und entscheidende Wort.

 

Man kann das an einem ganz einfachen Beispiel sehr gut erläutern. Die deutschen Bischöfe Kasper, Lehmann und Sayer starteten irgendwann mal eine pastorale Aktion, um in einzelnen Fällen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen und wandten sich an die römische Glaubenskongregation. Alle theologische und pastorale Begründungskunst vor allem  von Kasper und Lehmann ( alles andere als theologische „Leichtmatrosen“ ) nutze letztendlich überhaupt nichts, denn die reine Lehre der Kirche duldete nach Kardinal Ratzinger, damals in seiner Funktion als Chef der Glaubenskongregation, keinerlei Ausnahme, es gab eben kein „Schlupfloch der Barmherzigkeit“.

 

2016 / 2017, das apostolische Schreiben von Franziskus „Amoris Laetitia“ erlaubte hingegen genau dieses „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ ( vgl. Anmerkung 351 ) und letztlich hat sich die Argumentation von Kasper gegen Ratzinger / Benedikt durchgesetzt. 

 

Es geht überhaupt nicht darum, dass man das theologische Lebenswerk von Ratzinger / Benedikt nicht würdigt und hochschätzt, aber in der konkreten pastoral, in der es manchmal auch um vollkommen „verfahrene“ Situationen geht, hat die „reine Lehre“ eben nicht das letzte und entscheidende Wort, auch wenn sie natürlich eine sehr große Rolle spielt und einen sehr wichtigen Orientierungspunkt bietet.... So habe ich jedenfalls die entscheidenden Passagen von Amoris Laetitia verstanden und die entsprechenden Einlassungen von Franziskus danach....

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vor 44 Minuten schrieb Cosifantutti:

2016 / 2017, das apostolische Schreiben von Franziskus „Amoris Laetitia“ erlaubte hingegen genau dieses „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ ( vgl. Anmerkung 351 ) und letztlich hat sich die Argumentation von Kasper gegen Ratzinger / Benedikt durchgesetzt. 

Da steht aber nur etwas von "in gewissen Fällen". Dass heißt für mich logischerweise, dass nicht alle wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion empfangen dürfen. Nun ist die Frage, wer über diese "gewisse Fälle" entscheidet. Aus der Fußnote entnehme ich, dass das wohl der Beichtpriester tut, der losspricht. Das heißt, man soll zur Beichte. Mit der Absolution wäre man im Gnadenstand und könnte kommunizieren. Folgen die wiederverheiratet Geschiedenen dem?

 

Fußnote 351 heißt m.E. auch nicht, dass nun jeder wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen darf, ohne Beichte. Wie auch alle anderen nicht ohne Beichte ihrer schweren Sünden kommunizieren sollten. Aus Fußnote 351 darf man für sich selbst m.E. nichts ableiten.

 

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Inge33:

Der maltesische Kardinal verglich Joseph Ratzinger — den künftigen Papst Benedikt XVI. — mit dem Clown in einer berühmten Geschichte des Philosophen Kierkegaard

 

Die Geschichte findet sich leicht abgewandelt auch bei Ratzinger selbst, in seiner "Einführung ins Christentum". Ich habe urlaubshalber das Buch gerade nicht zur Hand, ich meine aber, sie steht in einem der ersten beiden Kapitel.

Oh, ich sehe gerade, auch in dem von dir verlinkten Artikel wird darauf hingewiesen, dass Joseph Ratzinger die Clown-Geschichte benutzt hat.

 

bearbeitet von Alfons
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vor 47 Minuten schrieb Inge33:

Da steht aber nur etwas von "in gewissen Fällen". Dass heißt für mich logischerweise, dass nicht alle wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion empfangen dürfen. Nun ist die Frage, wer über diese "gewisse Fälle" entscheidet. Aus der Fußnote entnehme ich, dass das wohl der Beichtpriester tut, der losspricht. Das heißt, man soll zur Beichte. Mit der Absolution wäre man im Gnadenstand und könnte kommunizieren. Folgen die wiederverheiratet Geschiedenen dem?

 

Fußnote 351 heißt m.E. auch nicht, dass nun jeder wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen darf, ohne Beichte. Wie auch alle anderen nicht ohne Beichte ihrer schweren Sünden kommunizieren sollten. Aus Fußnote 351 darf man für sich selbst m.E. nichts ableiten.

 

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

 

 

 

Wer wissen will, wie diese Fußnote anzuwenden ist, lese die Leitlinie der argentinischen Bischofskonferenz - diese hat Papst Franziskus lehramtlich bestätigt (wurde in die Acta übernommen). Er sagte, das nur(!) dieses Vorgehen richtig sei - tut allerdings nichts gegen abweichende Bestimmungen anderer BK.

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vor 3 Minuten schrieb rorro:
vor 53 Minuten schrieb Inge33:

Da steht aber nur etwas von "in gewissen Fällen". Dass heißt für mich logischerweise, dass nicht alle wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion empfangen dürfen. Nun ist die Frage, wer über diese "gewisse Fälle" entscheidet. Aus der Fußnote entnehme ich, dass das wohl der Beichtpriester tut, der losspricht. Das heißt, man soll zur Beichte. Mit der Absolution wäre man im Gnadenstand und könnte kommunizieren. Folgen die wiederverheiratet Geschiedenen dem?

 

Fußnote 351 heißt m.E. auch nicht, dass nun jeder wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen darf, ohne Beichte. Wie auch alle anderen nicht ohne Beichte ihrer schweren Sünden kommunizieren sollten. Aus Fußnote 351 darf man für sich selbst m.E. nichts ableiten.

 

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

 

 

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Wer wissen will, wie diese Fußnote anzuwenden ist, lese die Leitlinie der argentinischen Bischofskonferenz - diese hat Papst Franziskus lehramtlich bestätigt (wurde in die Acta übernommen). Er sagte, das nur(!) dieses Vorgehen richtig sei - tut allerdings nichts gegen abweichende Bestimmungen anderer BK.

Dann ist eben nicht nur dieses Vorgehen richtig. Dann sind auch andere Bestimmungen gültig. 

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vor 15 Minuten schrieb Inge33:

Vatikan sagt Nein zum "Synodalen Rat" in Deutschland - Rom zeigt erneut ein Stoppschild

https://www.domradio.de/artikel/vatikan-sagt-nein-zum-synodalen-rat-deutschland

Wie schön. Nett ist auch, welche Bischöfe das Ganze losgetreten haben... 

bearbeitet von laura
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vor 3 Minuten schrieb laura:
vor 19 Minuten schrieb Inge33:

Vatikan sagt Nein zum "Synodalen Rat" in Deutschland - Rom zeigt erneut ein Stoppschild

https://www.domradio.de/artikel/vatikan-sagt-nein-zum-synodalen-rat-deutschland

Wie schön. Nett ist auch, welche Bischöfe das Ganze losgetreten haben... 

Und bewundernswert welch Zeugnis an Rückgrat und Selbstbewusstsein diese Bischöfe abgeben...

Wenn ich nicht weiter weiß - erst mal Papa fragen. 

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vor 3 Minuten schrieb Frank:

Und bewundernswert welch Zeugnis an Rückgrat und Selbstbewusstsein diese Bischöfe abgeben...

Wenn ich nicht weiter weiß - erst mal Papa fragen. 

Und welch Gespür und Sensibilität für ihre Herde. 

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vor 1 Stunde schrieb Inge33:

Da steht aber nur etwas von "in gewissen Fällen". Dass heißt für mich logischerweise, dass nicht alle wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion empfangen dürfen. Nun ist die Frage, wer über diese "gewisse Fälle" entscheidet. Aus der Fußnote entnehme ich, dass das wohl der Beichtpriester tut, der losspricht. Das heißt, man soll zur Beichte. Mit der Absolution wäre man im Gnadenstand und könnte kommunizieren. Folgen die wiederverheiratet Geschiedenen dem?

 

Fußnote 351 heißt m.E. auch nicht, dass nun jeder wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen darf, ohne Beichte. Wie auch alle anderen nicht ohne Beichte ihrer schweren Sünden kommunizieren sollten. Aus Fußnote 351 darf man für sich selbst m.E. nichts ableiten.

 

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

 

 

Mir geht es jetzt überhaupt nicht darum, wie das jetzt konkret pastoral umgesetzt wird, sondern ich versuche einfach wiederholt und mit großer Geduld darauf hinweisen, dass sich zwischen Benedikt und Franziskus doch Entscheidendes verändert hat, dass die Lehre unter Franziskus doch in einem ganz konkreten pastoralen Kontext "anzuwenden" ist; es ist jetzt vollkommen unerheblich wie das konkret umgesetzt wird; entscheidend ist, dass sich gegen Ratzinger / Benedikt die Auffassung von Kasper / Lehmann langfristig doch durchgesetzt hat und sozusagen von "höchster" Stelle bestätigt wurde. Dass  die Lehre der Kirche unter dem Aspekt der Barmherzigkeit zu interpretieren und einzuordnen ist, eben im Sinne des "Schlupfloches der Barngerzigkeit"...

 

Die jeweilige konkrete Umsetzung wird in die Hände der Priester vor Ort gelegt, die die jeweiligen Paare pastoral begleiten....

 

Das wäre eben auch ein Beispiel dafür, dass sich die Lehre in der Kirche doch ändert und nicht ein für allemal in Marmorsteine gemeißelt ist. 

bearbeitet von Cosifantutti
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vor 21 Minuten schrieb rorro:

 

Wer wissen will, wie diese Fußnote anzuwenden ist, lese die Leitlinie der argentinischen Bischofskonferenz - diese hat Papst Franziskus lehramtlich bestätigt (wurde in die Acta übernommen). Er sagte, das nur(!) dieses Vorgehen richtig sei - tut allerdings nichts gegen abweichende Bestimmungen anderer BK.

Das vollkommen Überraschende ist doch, dass in "Amoris laetitia" so eine Passage überhaupt zu lesen ist und dass es die berühmte Fußnote 351 überhaupt gibt. Das ist ja an sich schon das Erstaunliche.

 

So eine Fußnote hätte es niemals bei Ratzinger / Benedikt gegeben. Da war durch die Lehre definitiv alles geklärt... keinerlei Ausnahmen, egal wie die konkrete konkrete Lebenssituation des Ehepaares aussieht....

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vor 3 Minuten schrieb laura:

Wie schön. Nett ist auch, welche Bischöfe das Ganze losgetreten haben... 

Dass so kluge und gebildete Menschen, wie ich sie hier im Forum erlebe, so etwas mit sich machen lassen.

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vor 50 Minuten schrieb Inge33:

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

Wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion zu verweigern, ist für dich ein Akt der Barmherzigkeit? Der Herr verschone uns vor dieser "Barmherzigkeit". Von den Priestern, die ich kenne, ist keiner so unbarmherzig, solchen Gläubigen die Kommunion zu verweigern.

 

Man sollte Menschen, die von Barmherzigkeit reden, vorsichtshalber fragen, wie sie dieses Wort verstehen. Ob sie es so verstehen wie im Gleichnis vom barmherzigen Samariter oder so wie 1868 im Vatikan, als zwei Attentäter mit der Guillotine geköpft wurden. Das war unter Pius IX., dem Unfehlbaren. Wusstest du, dass der Vatikan eine eigene Guillotine hatte? Sie wurde fleißig benutzt, über 500 Hinrichtungen sind bezeugt. Also dieses Doppel-Köpfen der Attentäter wurde damals als "echter Triumph der Barmherzigkeit Gottes" gepriesen.

 

Mir ist, ehrlich gesagt, die Barmherzigkeit aus dem Gleichnis im 10. Lukas-Kapitel lieber. Und ich schätze alle Pfarrer, die sich nicht als "Kontrolleure der Gnade" - ein Franziskus-Wort - verstehen.
 

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vor 2 Stunden schrieb Inge33:

Da steht aber nur etwas von "in gewissen Fällen". Dass heißt für mich logischerweise, dass nicht alle wiederverheiratet Geschiedenen die Kommunion empfangen dürfen. Nun ist die Frage, wer über diese "gewisse Fälle" entscheidet. Aus der Fußnote entnehme ich, dass das wohl der Beichtpriester tut, der losspricht. Das heißt, man soll zur Beichte. Mit der Absolution wäre man im Gnadenstand und könnte kommunizieren. Folgen die wiederverheiratet Geschiedenen dem?

 

Fußnote 351 heißt m.E. auch nicht, dass nun jeder wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen darf, ohne Beichte. Wie auch alle anderen nicht ohne Beichte ihrer schweren Sünden kommunizieren sollten. Aus Fußnote 351 darf man für sich selbst m.E. nichts ableiten.

 

Das Verhindern einer Kommunion von einer Person, die in schwerer Sünde lebt, ist kein Folterakt, sondern umgekehrt nachgerade ein Akt der Barmherzigkeit. Es wird so verhindert, dass die Person unwürdig kommuniziert und so noch sündenbehafteter wird. Das will niemand.

 

 

 

Ich kann nur nachdrücklich empfehlen das gesamte 8. Kapitel aus "Amoris Laetitia" aufmerksam zu studieren, überschrieben mit "die Zerbrechlichkeit begleiten". Das ist schon mal rein sprachlich eine vollkommen andere Welt und die Argumentation ist höchst differenziert und gleichzeitig pastoral höchst einfühlsam....wenn man dieses 8. Kapitel aufmerksam studiert hat, erübrigen sich manche Rückfragen, schlicht weil sie nach der Lektüre vollkommen gegenstandslos geworden sind. 

bearbeitet von Cosifantutti
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vor 16 Minuten schrieb Alfons:

Mir ist, ehrlich gesagt, die Barmherzigkeit aus dem Gleichnis im 10. Lukas-Kapitel lieber. Und ich schätze alle Pfarrer, die sich nicht als "Kontrolleure der Gnade" - ein Franziskus-Wort - verstehen


1.Korinther 11:27 ?

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vor einer Stunde schrieb Frank:

Wenn ich nicht weiter weiß - erst mal Papa fragen. 

 

Bei Unklarheiten den Bischof von Rom zu fragen war schon im ersten Jahrtausend üblich. Vielleicht erst etwas Historie lernen?

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vor 48 Minuten schrieb Cosifantutti:

So eine Fußnote hätte es niemals bei Ratzinger / Benedikt gegeben. Da war durch die Lehre definitiv alles geklärt... keinerlei Ausnahmen, egal wie die konkrete konkrete Lebenssituation des Ehepaares aussieht....

 

Diese Fußnote hätte es nicht gegeben, weil man nach Meinung von JP2 und B16 Barmherzigkeit nicht regulieren sollte. Es war schon von JP2 so vorgesehen, das dem Forum internum zwischen Seelsorger und Gläubigen zu überlassen.

Jetzt soll es reguliert werden bzw. wurde reguliert. Ob das immer besser ist?

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vor 54 Minuten schrieb Cosifantutti:

Dass  die Lehre der Kirche unter dem Aspekt der Barmherzigkeit zu interpretieren und einzuordnen ist, eben im Sinne des "Schlupfloches der Barmherzigkeit"...

Ähnliches steht auch im Kirchenrecht. Im letzten halben Canon steht was davon, daß das Heil der Seelen Vorrang habe.

 

... und mir sind die 'Katholiken' suspekt, denen das 'Lehramt' wichtiger ist.

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vor 1 Minute schrieb Moriz:

Ähnliches steht auch im Kirchenrecht. Im letzten halben Canon steht was davon, daß das Heil der Seelen Vorrang habe.

 

... und mir sind die 'Katholiken' suspekt, denen das 'Lehramt' wichtiger ist.


Wer hat das Kirchenrecht verfasst?

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