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Anerkennung der Taufen durch Laien


Guppy

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vor 21 Stunden schrieb Rotgold:

Ein Nicht-Christ  kann also jemand anderen christlich taufen?

Das erscheint mir seltsam.

 

Man müsste schon sehr konstruieren um sich eine Situation vorzustellen in der das vorkommen könnte. Das dürfte ein extrem unwahrscheinliches Ereignis sein. Da aber die Taufe Heilsnotwenig ist darf ihr nichts im Wege stehen, nicht mal die Anwesenheit eines andere Christen. Hier denkt das Kirchenrecht wohl wieder sehr von der Heilsgeschichte her.

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Mal so eine Frage zur Form der Taufe. Meistens wird ja die Taufe durch dreimaliges Begießen praktiziert. Ich wurde auch so getauft. Doch die Orthodoxen und die Baptisten taufen durch Untertauchen. Und die RKK erkennt diese Taufen an.

 

Nun ist es ja in der Didache (immerhin eine der ältesten Kirchenordnungen) vorgeschrieben, dass nach Möglichkeit in fließendem Wasser getauft werden solle, wenn das nicht möglich ist, in stehendem Wasser und wenn das nicht möglich ist, soll dreimal begossen werden. Deshalb meine Frage: Gibt es in der RKK noch Fälle, in denen durch Untertauchen getauft wird (oder ist dies zumindest erlaubt?) oder ist das Begießen die einzig mögliche vorgeschriebene Taufform?

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vor 21 Stunden schrieb Chrysologus:

Weil die Aufnahme in die Kirche im Normalfall Sache der Leitung ist - was nicht bedeutet, dass es im Notfall nicht auch anders ginge. 

 

Ich wurde aber ausserhalb der Kirche getauft, von einer protestantischen Predigerin. Und eine Nottaufe war das nicht.

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Guppy:

 

Ich wurde aber ausserhalb der Kirche getauft, von einer protestantischen Predigerin. Und eine Nottaufe war das nicht.

 

 

 

Die Tatsache, dass du so nachhakst - verzeihe mir, wenn ich dir zu Nahe trete oder etwas falsch interpretiere - führt bei mir zu der Vermutung, dass du Zweifel hast, ob Gott deine Taufe anerkennt. Rein pragmatisch würde ich da den Standpunkt einnehmen, dass, wenn ich von Herzen katholisch bin, darf ich auch dem Urteil der Kirche in dieser Frage vertrauen. Wenn die Kirche bestätigt, dass ich gültig getauft bin, dann darf ich auch glauben, dass ich gültig getauft bin.

 

Denn alles, was du beschreibst, (protestantische Predigerin, außerhalb der Kirche usw.) spricht ja nicht gegen die Gültigkeit deiner Taufe.

 

Wenn die Zweifel dennoch da sein sollten, könntest du ja Mal einen Priester deines Vertrauens ansprechen und ihm dein Gewissensproblem schildern. Vielleicht ist er ja bereit, eine Taufe sub conditione, wie Studiosus sie beschrieben hat, durchzuführen.

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vor 42 Minuten schrieb duesi:

oder ist das Begießen die einzig mögliche vorgeschriebene Taufform?

 

So viel ich weiß ist lediglich die Aspersionstaufe, da Ungültigkeit angenommen wird, nach aktuellem Recht untersagt. Die Taufe per infusionem (Übergießen, dürfte der Regelfall sein) und per immersionem (Ganzkörpertaufe) ist immer möglich. Nur scheitert letztere meist an den baulichen Begebenheiten. In den USA häufiger anzutreffen oder in modernen europäischen (theoretisch auch antiken-frühmittelalterlichen) Kirchen, die eine große piscina haben, geht natürlich auch die Taufe per Untertauchen (beim Erwachsenen, beim Kleinkind reicht vermutlich auch das konventionelle Taufbecken).

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

 

 

bearbeitet von Studiosus
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vor 28 Minuten schrieb Guppy:

 

Ich wurde aber ausserhalb der Kirche getauft, von einer protestantischen Predigerin. Und eine Nottaufe war das nicht.

 

 

 

 

Die Antwort gibt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

 

Wenn Form, Materie und (zumindest äußerliche, manifeste) Intention vorlagen, dann wäre diese Taufe auch katholischerseits als gültig zu betrachten.

 

Sollten hieran Zweifel bestehen, so müssten ohnehin Nachforschungen angestellt werden. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen und glaube es in deinem Fall auch nicht, aber es soll durchaus um die Jahrhundertwende in sehr aufklärerisch-fortschrittlichen protestantischen Gemeinden Pastoren gegeben haben, die im Namen des Guten, Wahren und Schönen "getauft" haben. Ob hier noch Gültigkeit präsumiert werden könnte, scheint mehr als zweifelhaft.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 44 Minuten schrieb Studiosus:

 

Die Antwort gibt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

 

Wenn Form, Materie und (zumindest äußerliche, manifeste) Intention vorlagen, dann wäre diese Taufe auch katholischerseits als gültig zu betrachten.

 

Sollten hieran Zweifel bestehen, so müssten ohnehin Nachforschungen angestellt werden. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen und glaube es in deinem Fall auch nicht, aber es soll durchaus um die Jahrhundertwende in sehr aufklärerisch-fortschrittlichen protestantischen Gemeinden Pastoren gegeben haben, die im Namen des Guten, Wahren und Schönen "getauft" haben. Ob hier noch Gültigkeit präsumiert werden könnte, scheint mehr als zweifelhaft.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

Ich war mal bei einer Konfirmation in Bremen, da wurde ein Konfirmand zuvor noch getauft. Der Pfarrer hat zwar die korrekte Formel gebraucht, aber die Stirn des Täuflings nur mit Wasser benetzt, nicht begossen.

bearbeitet von Florianklaus
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vor 1 Stunde schrieb duesi:

Gibt es in der RKK noch Fälle, in denen durch Untertauchen getauft wird

Gibt es. Es gibt sogar einigere neuere oder bei den Renovierung umgebaute Kirchen, die jetzt ein dafür angemessenes Taufbecken haben.

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Vier meiner Söhne wurden per Eintauchen und Übergießen getauft. Zunächst borgten wir uns dazu das Taufbecken der griechisch-orthodoxen Gemeinde in München, die beiden Letzteren konnten wir im Taufbecken von Hr.Prof. Kaczynski taufen lassen, der dieses zum 60. Geburtstag geschenkt bekam und großzügig verlieh.

 

Das Untertauchen ist auf dem Papier, welches bekanntermaßen geduldig ist, in der RKK die erste Form der Taufe.

 

Und es wurde warmes Wasser verwendet. 

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vor 13 Stunden schrieb Studiosus:

Wenn Form, Materie und (zumindest äußerliche, manifeste) Intention vorlagen, dann wäre diese Taufe auch katholischerseits als gültig zu betrachten.

 

Wie wichtig ist eigentlich die Intention?

Und vor allen Dingen wessen Intention?

 

Nehmen wir Klein-Studiosus, der Priester will tun, was die Kirche tun will, tauft ihn, Du bist getauft.

Und dann, er hat die Lizenz zum Firmen, firmt er Dich gleich hinterher.

Und weil gerade noch ein süßes Babymädchen da ist, das er auch getauft und gefirmt hat, traut er die beiden.

 

Oder, wir beharren auf dem Zölibat, das mit dem Babymädchen entfällt, der Priester ist zufällig Bischof, weiht er den kleinen Studiosus zum Priester.

 

Frage: Bist Du getauft, gefirmt, verheiratet oder Priester?

Die Intention, der Wille zu tun, was die Kirche tun will, ist auf Seiten des Priesters zu jeder Zeit vorhanden. Einzig die Intention und das Einverständnis von Klein-Studiosus und dem (übrigens sehr liebreizenden) Babymädchen ist ungeklärt.

 

Inwieweit ist das Einverständnis dessen, der sakramentiert wird von Nöten?

 

(Alleine schon das Wort 'sakramentiert' sträubt sich mir beim Schreiben. Es verwendet eine Passivität, die abwertend klingt. Was nicht meine Absicht ist,  sich aber im Kontext der Kindertaufe leider nicht anders ausdrücken lässt.)

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vor 33 Minuten schrieb Higgs Boson:

 

Wie wichtig ist eigentlich die Intention?

Und vor allen Dingen wessen Intention?[...]

 

Als Vorbemerkung: Ich fände es doch netter, keine fiktiven Fälle mit den (Nutzer-)Namen anderer User zu verfassen. Im obigen steht zwar nichts ehrenrühriges drin, aber wirklich gut finde ich es trotzdem nicht. Das nur als konstruktive Kritik, nicht als Angriff.

 

Zum Inhalt: Ich finde dieses Beispiel weit hergeholt und daher wenig aussagekräftig. Wenn ich von Intention schreibe (eigentlich sogar bei nichtkatholischen, nichtchristlichen Spendern), dann meine ich damit eine äußerlich manifestierte Haltung. Im Regelfall wird die Intention damit korrelieren, dass der Spender sich an eine gängige, anerkannte formale bzw. äußere Form hält. Beispiel: Wenn ein Priester mit Wasserkännchen und evtl. dem heiligen Öl, Watte und Salz und angetan mit den Insignien seines Amtes ein Kind dreimal mit Wasser übergießt und spricht "Ego te baptizo usw.", dann ist, allein von Kontext und äußeren Anzeichen, die Intention, zu tun, was die Kirche tut, bei ihm vorauszusetzen. Ich sage bewusst: äußerlich. Die innerliche, geistige Intention lässt sich nicht zweifelsfrei beurteilen. Also ist nach der manifesten, veräußerlichten Intention zu suchen. Diese kann auch bei Nichtkatholiken oder gar Nichtchristen gefunden werden. Einfach, indem sie nach Art der Kirche die entsprechenden Riten vollziehen. Ein persönlicher Glaube an das Sakrament, das gespendet werden soll, ist hierbei überaus wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Sonst müsste man  auch davon ausgehen, dass die langen Reihen ungläubiger Priester, die es in 2000 Jahren sicherlich gab, allesamt niemals ein gültiges Sakrament zustande gebracht hätten. Dem sieht die Kirche vor.

 

Was den fiktiven Fall mit Ehe und Priesterweihe angeht: Hier würde ich schlicht antworten, dass die Kirche keine Babys zu Priestern weiht und keine Eheassistenz bei Babyehen leistet. Was allein schon mit Rücksicht auf das Unterscheidungsalter naheliegt. Würde ein Priester-Bischof dergleichen unternehmen, so wäre a priori klar, dass er nicht gewillt ist zu tun, was die Kirche tut. Was die Kirche tut lässt sich leicht aus aktueller und tradierter Sakramentenpraxis erschließen.

 

Konklusion: Klein-Studiosus wäre wohl gültig getauft (da die orthodoxe Praxis der Myronsalbung an Säugligen überliefert ist und anerkannt wird, wohl auch gefirmt), aber weder verheiratet, noch geweiht.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 38 Minuten schrieb Higgs Boson:

Inwieweit ist das Einverständnis dessen, der sakramentiert wird von Nöten?

 

Die objektive Wirkweise der Sakramente ist ex opere operato, durch die vollzogene Handlung. 

 

Wenn der Empfänger des Sakraments keine Gegenintention, das Sakrament nicht empfangen zu wollen, manifestiert, wirken sie. 

 

In diesem Lichte sind auch historische Zwangstaufen (an Erwachsenen) zu sehen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

 

bearbeitet von Studiosus
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vor 3 Minuten schrieb Studiosus:

 

Als Vorbemerkung: Ich fände es doch netter, keine fiktiven Fälle mit den (Nutzer-)Namen anderer User zu verfassen. Im obigen steht zwar nichts ehrenrühriges drin, aber wirklich gut finde ich es trotzdem nicht. Das nur als konstruktive Kritik, nicht als Angriff.

 

Zum Inhalt: Ich finde dieses Beispiel weit hergeholt und daher wenig aussagekräftig. Wenn ich von Intention schreibe (eigentlich sogar bei nichtkatholischen, nichtchristlichen Spendern), dann meine ich damit eine äußerlich manifestierte Haltung. Im Regelfall wird die Intention damit korrelieren, dass der Spender sich an eine gängige, anerkannte formale bzw. äußere Form hält. Beispiel: Wenn ein Priester mit Wasserkännchen und evtl. dem heiligen Öl, Watte und Salz und angetan mit den Insignien seines Amtes ein Kind dreimal mit Wasser übergießt und spricht "Ego te baptizo usw.", dann ist, allein von Kontext und äußeren Anzeichen, die Intention, zu tun, was die Kirche tut, bei ihm vorauszusetzen. Ich sage bewusst: äußerlich. Die innerliche, geistige Intention lässt sich nicht zweifelsfrei beurteilen. Also ist nach der manifesten, veräußerlichten Intention zu suchen. Diese kann auch bei Nichtkatholiken oder gar Nichtchristen gefunden werden. Ein persönlicher Glaube an das Sakrament, das gespendet werden soll, ist hierbei überaus wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Sonst müsste man  auch davon ausgehen, dass die langen Reihen ungläubiger Priester, die es in 2000 Jahren sicherlich gab, allesamt niemals ein gültiges Sakrament zustande gebracht hätten. Dem sieht die Kirche vor.

 

Was den fiktiven Fall mit Ehe und Priesterweihe angeht: Hier würde ich schlicht antworten, dass die Kirche keine Babys zu Priestern weiht und keine Eheassistenz bei Babyehen leistet. Würde ein Priester-Bischof dergleichen unternehmen, so wäre a priori klar, dass er nicht gewillt ist zu tun, was die Kirche tut. Was die Kirche tut lässt sich leicht aus aktueller und tradierter Sakramentenpraxis erschließen.

 

(Ich wollte Dir nicht zu nahe treten, es ging mir darum, das Thema 'persönlich' zu gestalten)

 

Ok, Du sagst, also, da die Kirche das nicht tun will, kann von Priesterseite auch keine Intention da sein. Danke.

 

Die Intention des Sakramentierten (sorry für das blöde Wort) ist damit irrelevant und Sakramentenempfang von dessen Seite tatsächlich eine rein passive Geschichte. Außer vielleicht bei der Eheschließung, da hier nur Assistenz geboten wird, die Ehe allerdings einen Konsens voraussetzt.

 

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vor 1 Minute schrieb Studiosus:

 

Die objektive Wirkweise der Sakramente ist ex opere operato, durch die vollzogene Handlung. 

 

Wenn der Empfänger des Sakraments keine Gegenintention, das Sakrament nicht empfangen zu wollen, manifestiert, wirken sie. 

 

In diesem Lichte sind auch historische Zwangstaufen (an Erwachsenen) zu sehen.

 

Danke. Meine kleine Schwester hat bei ihrer Taufe heftigst protestiert und lief blau an. Ich werde ihr eine Erwachenentaufe sub conditione empfehlen.

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vor 12 Minuten schrieb Higgs Boson:

Meine kleine Schwester hat bei ihrer Taufe heftigst protestiert und lief blau an. 

 

Kann man als Kleinkind (?) eine Gegenintention gegenüber etwas manifestieren, von dem man logischerweise in diesem Lebensalter noch gar kein Konzept hat? Oder setzte die Ablehnung der Taufe nicht zumindest ein fundamentales Wissen um das Wesen und die Wirkung dieses Sakraments voraus? 

 

So wäre ja z. B. denkbar, dass sich der bekundete Unmut gar nicht gegen die sakramentale Handlung, sondern gegen die Situation, das Übergießen mit Wasser oder einen sonstigen Gnatsch, den kleine Kinder eben oft haben, richtete?

 

Würde man bei jedem Baby, das bei der Taufe schreit, weint, pullert eine veritable Zurückweisung der Taufgnade präsumieren, so schnellte die Zahl der Ungetaufen (ungültig Getauften) wohl exponentiell in die Höhe.

 

Und zum blauen Teint: Aus dem Grundkurs "Taufen für Neugeweihte". Regel 1: Im Falle einer Immersionstaufe Kind nach erstem Eintauchen zum Zweck des Luftholens zeitnah wieder aus dem Wasser holen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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Zur theologischen Begründung der Kindertaufe:

 

Das Kirchengebot zum Taufen von Säuglingen stammt aus der Zeit des Augustinus. Ich selbst komme aus einer mennonitischen Tradition, in der das Taufen von Säuglingen, die ihren Glauben noch nicht bekennen können, strikt abgelehnt wurde. In den Märtyrerspiegeln der Mennoniten wird die Kindertaufe sogar polemisch als "des Papstes erster und ärgster Gräuel" bezeichnet.

 

Zur Zeit des Augustinus wurden sowohl die Kindertaufe als auch der Taufaufschub praktiziert. Meistens wurde Taufaufschub (also die Nichttaufe des eigenen Kindes) mit der Begründung praktiziert, dass man Angst hatte, dass das Kind sein Taufversprechen, das ja die Eltern an seiner Statt gaben, im Laufe des Lebens brechen könnte und deswegen seines Heiles für immer verlustig gehen könnte. Deswegen haben sich viele Menschen erst auf ihrem Sterbebett taufen lassen. Mir ist aber nicht bekannt, dass irgend einer der frühen Kirchenväter die Gültigkeit der Kindertaufe grundsätzlich in Frage gestellt hätte.

 

Augustinus selber wurde als Erwachsener getauft. Seine Mutter, die heilige Monika, obwohl eine gläubige Christin, hatte sich für ihren Sohn zum Taufaufschub entschieden.

 

Augustinus spekuliert in seinen Confessiones mit der Frage, ob eine Kindertaufe ihn nicht vor so manch einem Irrweg bewahrt hätte. Diese Überlegung ist natürlich pure Spekulation, begründet aber die Forderung nach der Kindertaufe dann theologisch mit der Erbsünde, die mit der Taufe abgewaschen werden soll. Augustinus ist jedenfalls der Meinung, dass mit dem Abwaschen der Erbsünde auch die Konkupiszenz, also die Neigung zur Tatsünde, gemindert ist. 

 

Rein biblisch lassen sich Argumente für beides finden, sowohl für die Kindertaufe als auch für den Taufaufschub. Persönlich würde ich als Katholik meine Kinder - wenn ich welche hätte - taufen lassen. Ich begründe das aber nicht so sehr mit theologischen Argumenten als mit dem Vertrauen auf eine frühe Kirchentradition. Ich meine - es war die gleiche Synode von Hippo, auf der der Bibelkanon bestätigt wurde und in der auch die Wichtigkeit der Kindertaufe betont wurde. Wenn wir also hier ein Abgefallensein der Kirche postulieren wollen - wie das angefangen von den Mennoniten viele Freikirchler tun - dann müssten wir den Bibelkanon genauso in Frage stellen wie die Wichtigkeit der Kindertaufe. An dieser Stelle kommt dann das Problem zum Tragen, das ich letztendlich auf meiner persönlichen Wahrheitssuche mit dem "sola scriptura" gehabt habe. Dass sich die Autorität der heiligen Schrift nur schwer aus sich selbst heraus begründen lässt. Wenn ich aber glaube, dass Gott die Kirche in der Bestätigung des Bibelkanons durch seinen Geist geführt hat, so kann ich auch glauben, dass Gott die Kirche in der Betonung der Wichtigkeit der Kindertaufe durch seinen Geist geführt hat.

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vor 27 Minuten schrieb Studiosus:

Hier würde ich schlicht antworten, dass die Kirche ... keine Eheassistenz bei Babyehen leistet. Was allein schon mit Rücksicht auf das Unterscheidungsalter naheliegt.

Du hältst das Unterscheidungsalter für ausreichend um den Ehewillen bekunden zu lassen?

 

Ich habe am Wochenende das Hochzeitsfoto meiner Tochter aus dem Kindergarten in den Fingern gehabt - sie muss damals vier oder fünf gewesen sein und war sehr glücklich...

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vor 4 Minuten schrieb Flo77:

Du hältst das Unterscheidungsalter für ausreichend um den Ehewillen bekunden zu lassen?

 

 

Nein, natürlich nicht. Doch wenn ich mich an der Eucharisitie orientiere - und hier sagt der Begriff Unterscheidung ja lediglich, dass das Kind geistig in der Lage ist, den Leib des Herrn von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden - dann erst recht bei den anderen genannten Sakramenten, die mitunter noch komplexere Gedankengänge erfordern, die ein Baby schlicht nicht leisten kann.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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vor 5 Minuten schrieb Studiosus:

Kann man als Kleinkind (?) eine Gegenintention gegenüber etwas manifestieren, von dem man logischerweise in diesem Lebensalter noch gar kein Konzept hat? Oder setzte die Ablehnung der Taufe nicht zumindest ein fundamentales Wissen um das Wesen und die Wirkung dieses Sakraments voraus?

 

Sie war 10 Tage alt und hasste fortan alles, was ihr den Kopf nass machte. Lange war 'Haarewaschen' für sie eine übliche Androhung meiner Mutter, um sie in der Kirche zur Ruhe zu ermahnen. Selbstverständlich ging ihr Unwille nicht gegen die heilige Handlung. 🙂

 

Doch sehe ich das richtig, ein Sakrament ist dann gültig, wenn die Kirche entscheidet, was dafür nötig ist. Wenn sie sagt, es ist keine Zustimmung nötig, auch wenn ein Erwachsener getauft wird, dann ist das so. (Tut sie nicht, drum ist das nicht so)

 

Über das, was ein Sakrament ist, entscheidet die Kirche, nicht Gott, der hält sich nur dran?

 

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vor 15 Minuten schrieb Higgs Boson:

Über das, was ein Sakrament ist, entscheidet die Kirche, nicht Gott, der hält sich nur dran?

 

 

Das würde ich nur bedingt so sehen. Zum einen ist die Kirche zwar Verwalterin, doch nicht Herrin über die Sakramente. Sie bringt sie nicht selbst aus sich hervor, sondern sie wurden ihr übergeben. 

 

Daher ist, bei jedem Sakrament, der Stifterwille und die Umstände der Einsetzung durch Christus  (so lehrt z. B. das Tridentinum, dass die sieben Sakramente des Neuen Bundes von Christus eingesetzt sind) zu berücksichtigen. Das tut die Kirche in ihrer Sakramentendisziplin, indem sie natürliches Wasser für die Taufe nutzt, Öl für Salbung der Kranken und nicht etwa Nivea soft usw.

 

Mit diesem Vorwurf, Gott gehorche, habe ich etwas meine Probleme. Sicher, es gibt in der theologischen Literatur bis in die jüngere Zeit die Vorstellung, dass der Priester durch Weihe und Macht der Worte Christus gleichsam vom Himmel in die kleine, weisse Hostie zwingt und dort einschließt. Ganz so, als müsse Gott gehorchen. Doch das sind meines Erachtens Bilder oder Überhöhungen. Ich finde es daher besser zu sagen, dass Gott sich in freiem Entschluss - wie alles, was er tut, freiwillig geschieht oder eben nicht geschieht - an diese Formen, wie sie die Kirche übt, bindet und deshalb der gläubige Empfänger sicher sein kann in den Sakramenten, ausgespendet durch die Kirche, wahrhaft Gott zu begegnen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 3 Minuten schrieb Studiosus:

Daher ist, bei jedem Sakrament, der Stifterwille und die Umstände der Einsetzung durch Christus  (so lehrt z. B. das Tridentinum, dass die sieben Sakramente des Neuen Bundes von Christus eingesetzt sind) zu berücksichtigen. Das tut die Kirche in ihrer Sakramentendisziplin, indem sie natürliches Wasser für die Taufe nutzt, Öl für Salbung der Kranken und nicht etwa Nivea soft usw.

 

Die Krankensalbung geht nicht auf Christus zurück, sie wird lediglich im Jakobusbrief empfohlen. Was für Katholiken kein Problem darstellt, wenn es so ist, dass die Kirche sagt, was Sache ist. Es wird im protestantischen Umfeld zwar Krankensalbung geübt, hat aber keinen Sakramentencharakter.

 

(Ich habe allerdings Nivea Body Lotion einmal an einem Kinderbibelwochenende zum Thema 'David' verwendet. Wir haben uns - ich hatte Kindergartenkinder - gegenseitig gesalbt, dass es eine Freude war. Zeug in die Haare, also aufs Haupt wollte keiner.)

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Higgs Boson:

 

Die Krankensalbung geht nicht auf Christus zurück, sie wird lediglich im Jakobusbrief empfohlen. Was für Katholiken kein Problem darstellt, wenn es so ist, dass die Kirche sagt, was Sache ist.

 

Das ist nicht unproblematisch, ja. Allerdings könnte man auch hier fragen, was "wahrhaft von Christus eingesetzt" nun konkret bedeutet. Soll das heißen: von Christus (erstmals) praktiziert und dies müsse auch biblisch bezeugt sein? Oder geht es mehr darum, dass die Einsetzung eines Sakramentes mit dem Willen Christi, das ist der Heilswille, übereinstimmt? 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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Spucke und Straßendreck, vornehm: Staub, ja. Ginge da nur Staub aus Palästina oder auch deutscher? "Mannemer Dreck"? Also ich bin doch froh, dass man zum Öle kam.

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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