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Männer und Frauen und alles dazwischen


mn1217

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vor 1 Stunde schrieb MartinO:

Im Klartext: Es muss bewiesen werden, dass Frauen in Tiefgaragen erheblich mehr gefährdet sind als Männer

Nicht mal das. Wenn Parkhäuser Kriminalitätsschwerpunkte sind, dann muß der Rechtsstaat da adäquat reagieren.

'Frauenparkplätze' sind da keine Lösung - und obendrein verfassungswidrig.

 

Es würde die Kriminalitätsrate übrigens spürbar senken, wenn kriminelle Clans einfach in Sippenhaft genommen und abgeschoben werden könnten.

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Das war ein Thema in der Erziehung der Kinder. Es ist leider paradox. In den kleinen Dingen muss man Ungerechtigkeit aushalten lernen. Die Erfolge sind Kreativität und Resilienz. Davon zu unterscheiden sind die großen Dinge, bei denen man sich wehren muß. Es ist nicht so hart, wie sich das anhört. Es ist nur eine Götze weniger und man tut den Kindern und der Welt einen großen Gefallen.

bearbeitet von Soulman
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vor 18 Stunden schrieb Domingo:

Hast du einen Kommentar zu diesem Paragraphen gelesen, oder ein BVerG-Urteil dazu?

Darf ich mich zum Grundgesetz nur äußern, wenn ich ein Jurastudium nachweisen kann?

Und ich habe tatsächlich schon mal irgendwo die fachlich begründete Aussage zu Frauenparkplätzen gelesen: Empfehlung - ja; Rechtskraft - nein.

Die Aussagen zur Gleichberechtigung sind so klar, die müssen auch ohne Rechtsverdreher verständlich sein.

 

vor 18 Stunden schrieb Domingo:

Selbst an Gleichberechtigung sollte man mMn nicht bis ins kleinste Detail festhalten - sie sollte nicht in zu kleine Münze gewechselt werden, wie man es bei der Menschenwürde so schön sagt.

Wie groß oder klein muß eine Münze denn sein, damit die Grundrechte in Gefahr sind? (Ernsthafte Frage!)

 

Andererseits, wenn es Wehrpflicht nur für Männer und Parkplätze nur für Frauen gibt, dann sind die Münzen so verdammt große Scheine, daß man die Grundrechte de facto in die Tonne kloppen kann. Aber das will ich definitiv nicht!

 

Noch was zur Medizin: Eine Reihenmammographie bei Männern (auch da gibt es Brustkrebs, aber extrem selten) würde höchstwahrscheinlich mehr schaden als nutzen (wenn man einer Million Männer die Brust röntgen muß, um einen toten durch Männerbrustkrebs zu vermeiden; damit aber hundert von ihnen durch die Strahlenbelastung umbringt, dann lässt man es bessser). Von daher ist es für Männer eben kein Nachteil, wenn sie diese Untersuchungsmöglichkeit nicht haben (Spezialfälle ausgenommen).

 

 

 

Ach ja, sobald jemand eine ladungsfähige Anschrift ermittelt hat geht die Klage an den Schöpfer raus.

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Hat jemand mal den Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz genauer studiert? Da sind schon einige Schmankerl drin. 

 

Es soll ja einerseits das sog. Offenbarungsverbot geben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, so z. B. für den Fall, dass jemand gegenüber Dritten bewundernd auf die Geschlechtsänderung zu sprechen kommt. Also zu deutsch: Lobhudelei ist nicht nur nicht verboten, sondern eventuell auch erwünscht: 

 

>>Wird zum Beispiel der frühere Geschlechtseintrag einer Person einem Dritten, dem dies bislang nicht bekannt war, positiv konnotiert mitgeteilt, ist der Tatbestand des § 14 Absatz 1 SBGG nicht erfüllt. Zwar wurde dem Dritten ein bis zur Änderung eingetragener Geschlechtseintrag offenbart, jedoch fehlt es an einer Schädigungsabsicht. Es ist damit weiterhin sanktionslos möglich, zum Beispiel in Anwesenheit Dritter die Bewunderung für eine Person zum Ausdruck zu bringen, die ihren Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität entsprechend geändert hat, obwohl damit immer noch in vielen Fällen Diskriminierung verbunden ist. Auch das unbedarfte Gespräch „über den Gartenzaun“ erfüllt, selbst wenn einem Dritten der frühere Geschlechtseintrag einer Person offenbart wurde, bereits mangels Schädigungsabsicht nicht den Tatbestand des § 14 Absatz 1 SBGG.<<

 

Ok, wenigstens mit den Nachbarn darüber tratschen darf man noch. Das ist ein Fortschritt gegenüber der DDR. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 8 Minuten schrieb Wunibald:

Und dann muss der arme Richter darüber entscheiden, ob die ausgedrückte Bewunderung nicht bloß  höhnisch vorgetäuscht ist. :headbanger:

 

So etwas nenne ich Rechtsstaat mit einem Augenzwinkern. 

 

Es ist ja nicht so, als sollte sich unsere ohnehin überlastete Justiz lieber mit echten Problemen befassen. Davon haben wir nämlich genug. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 8 Stunden schrieb Wunibald:

Und dann muss der arme Richter darüber entscheiden, ob die ausgedrückte Bewunderung nicht bloß  höhnisch vorgetäuscht ist. :headbanger:

Darf das denn nicht der Geschädigte nach seinem persönlichem Empfinden entscheiden? Das hätte ich jetzt schon so erwartet.

 

Werner

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vor 11 Stunden schrieb Moriz:

Noch was zur Medizin: Eine Reihenmammographie bei Männern (auch da gibt es Brustkrebs, aber extrem selten) würde höchstwahrscheinlich mehr schaden als nutzen (wenn man einer Million Männer die Brust röntgen muß, um einen toten durch Männerbrustkrebs zu vermeiden; damit aber hundert von ihnen durch die Strahlenbelastung umbringt, dann lässt man es bessser). Von daher ist es für Männer eben kein Nachteil, wenn sie diese Untersuchungsmöglichkeit nicht haben (Spezialfälle ausgenommen).

Was sollen denn diese völlig überzogenen Skrupel?

 

Man zirkumzidiert auch tausende kleiner Jungen um sie vor UTIs und ähnlichem zu schützen.

 

Hat keinen Sinn und gravierende Nebenwirkungen, sind aber Jungs, da ist dieses Opfer für die Opfer verschmerzbar.

 

Warum soll für alte Männer nicht das gleiche gelten?

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vor 12 Stunden schrieb Studiosus:

Hat jemand mal den Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz genauer studiert? Da sind schon einige Schmankerl drin. 

 

Es soll ja einerseits das sog. Offenbarungsverbot geben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, so z. B. für den Fall, dass jemand gegenüber Dritten bewundernd auf die Geschlechtsänderung zu sprechen kommt. Also zu deutsch: Lobhudelei ist nicht nur nicht verboten, sondern eventuell auch erwünscht: 

 

 

Aber ein Biograph darf nicht schreiben,dass jemand das Geschlecht gewechselt hat.

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vor 2 Minuten schrieb ultramontanist:

Aber ein Biograph darf nicht schreiben,dass jemand das Geschlecht gewechselt hat.

Doch, er muss es halt einfach als Heldentat ausformulieren

 

Werner

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vor 2 Stunden schrieb Werner001:

Doch, er muss es halt einfach als Heldentat ausformulieren

 

Werner

Aber der Versuch eines neutralen Berichts ist streng verboten:evil:

 

Wer Transiert ist ganz und gar trans.

So wie Maria im Kath. Glauben ganz und gar Jungfrau ist.

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vor 8 Minuten schrieb ultramontanist:

So wie Maria im Kath. Glauben ganz und gar Jungfrau ist.

Vor, während und nach…

Ja, passt

 

Werner

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Mein Sorge schon seit längerem. Oder diese Musterdemokraten gehen davon aus, dass das niemalsnicht passieren wird.

bearbeitet von Soulman
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vor 18 Minuten schrieb Soulman:

Mein Sorge schon seit längerem. Oder diese Musterdemokraten gehen davon aus, dass das niemalsnicht passieren wird.

 

Nun, in einigen europäischen Ländern ist es schon passiert. Da wäre ich mir also nicht so sicher.

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vor 12 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Nun, in einigen europäischen Ländern ist es schon passiert. Da wäre ich mir also nicht so sicher.

Da in Deutschland weniger Freiheit herrschst als in Nordkorea wird dergleichen hier nicht passieren.

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vor 25 Minuten schrieb MartinO:

Da in Deutschland weniger Freiheit herrschst als in Nordkorea

😵‍💫🤦 Wenn einem das Lachen im Hals stecken bleibt. 

 

Für diesen Stuss verdienst du eigentlich ausgelacht zu werden. 

Aber das kann ich den Nordkoreaner*innen nicht antun.

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vor 17 Minuten schrieb Frank:

Für diesen Stuss verdienst du eigentlich ausgelacht zu werden. 

 

Ich teile die Aussage von MartinO nicht, aber wenn hierzulande jeder die Lachsalven abbekommen würde, die er verdiente, dann kämen wir aus dem Lachen aktuell nicht mehr heraus. Homerisches Gelächter müsste die Reaktion sein. 

bearbeitet von Studiosus
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Am 4.9.2023 um 12:56 schrieb Moriz:

Darf ich mich zum Grundgesetz nur äußern, wenn ich ein Jurastudium nachweisen kann?\

 

Du darfst dich zu allem äußern, was du willst. Genauso darf ich zur Quantenmechanik meinen Senf dazugeben - aber niemand ist verpflichtet, mich dabei ernst zu nehmen.

 

Übrigens habe ich nichts von Jurastudium geschrieben, sondern davon, dass man die Kommentierung und ggf. die Urteile zu einem bestimmen Paragraphen lesen sollte, bevor man sich dazu äußert - man bemerke das "sollte". Es geht nicht ums Dürfen o.Ä.

 

Am 4.9.2023 um 12:56 schrieb Moriz:

Und ich habe tatsächlich schon mal irgendwo die fachlich begründete Aussage zu Frauenparkplätzen gelesen: Empfehlung - ja; Rechtskraft - nein.

 

Ist es denn nicht so? (Echte Frage.) Kann Mann etwa einen Strafzettel kriegen oder das Auto verschleppt bekommen, wenn Mann auf einem Frauenparkplatz parkt? ( @Werner001?)

 

Am 4.9.2023 um 12:56 schrieb Moriz:

Die Aussagen zur Gleichberechtigung sind so klar, die müssen auch ohne Rechtsverdreher verständlich sein.

 

Naja, Deinen Optimismus möchte ich teilen.

 

Am 4.9.2023 um 12:56 schrieb Moriz:

 

Wie groß oder klein muß eine Münze denn sein, damit die Grundrechte in Gefahr sind? (Ernsthafte Frage!)

 

Eine ganz gute Frage. Ich kann auf die Schnelle keine rigorose Antwort darauf geben; ich würde aber daran festhalten wollen, dass zB :

 

Am 4.9.2023 um 12:56 schrieb Moriz:

 

Andererseits, wenn es Wehrpflicht nur für Männer und Parkplätze nur für Frauen gibt, dann sind die Münzen so verdammt große Scheine, daß man die Grundrechte de facto in die Tonne kloppen kann. Aber das will ich definitiv nicht!

 

die Wehrplicht und Frauenparkplätze nicht im selben Satz genannt werden sollten (insbesondere dann nicht, falls Letztere nur Empfehlungen von Privatfirmen ohne rechtsverbindluche Gültigkeit sind). Die Wehrpflicht nur für Männer halte ich auch für probklematisch (wenn nicht gerade heuchlerisch) vor dem Hintergrund des GG.

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vor 3 Stunden schrieb Domingo:

Ist es denn nicht so? (Echte Frage.) Kann Mann etwa einen Strafzettel kriegen oder das Auto verschleppt bekommen, wenn Mann auf einem Frauenparkplatz parkt? ( @Werner001?)

Gute Zusammenfassung 

 

Werner

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vor 7 Minuten schrieb Werner001:

Man könnte auch sagen: es hat noch keinem geschadet allgemeine Regeln zu beachten und sich als höflicher Mensch zu erweisen.

 

Diese Minirevolten gegen so eine Lappalie wie Frauenparkplätze finde ich sehr nahe am Karen-/Kevin-Phänomen.

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vor 2 Minuten schrieb Flo77:

Man könnte auch sagen: es hat noch keinem geschadet allgemeine Regeln zu beachten und sich als höflicher Mensch zu erweisen.

 

Diese Minirevolten gegen so eine Lappalie wie Frauenparkplätze finde ich sehr nahe am Karen-/Kevin-Phänomen.

Was heißt Revolte, was heißt allgemeine Höflichkeitsregeln.

Der Parkplatz, den ich oft benutze, ist unter freiem Himmel. Die vorderen (günstig gelegenen) Parkplätze sind als Frauenparkplätze gekennzeichnet.

Wenn ich dort hinkomme ist entweder (je nach Tag und Uhrzeit) die Hälfte aller Plätze und zwei Drittel der Frauenparkplätze leer, oder es ist so voll, dass man schauen muss, wo man noch einen Platz bekommt.

In beiden Fällen sehe ich es nicht als Höflichkeitsverstoß, wenn ich mich auf einen Frauenparkplatz stelle.

 

Werner

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vor 21 Minuten schrieb Flo77:

Man könnte auch sagen: es hat noch keinem geschadet allgemeine Regeln zu beachten und sich als höflicher Mensch zu erweisen.

 

Diese Minirevolten gegen so eine Lappalie wie Frauenparkplätze finde ich sehr nahe am Karen-/Kevin-Phänomen.

 

Dazu zwei Punkte:

 

Zum einen hast du natürlich recht, wenn man Frauenparkplätze nur als Empfehlung sieht. Ich fürchte aber, das Wissen darum ist nicht allzu weit verbreitet.

Es ist eine Form der Höflichkeit, Parkplätze für Frauen und Familien zu respektieren (im zweiteren Fall bin ich so höflich), aber mehr auch nicht.

Andererseits sagt der von @Werner001 zitierte Link, daß es um gefühlte Sicherheit geht. Das passt zum gegenwärtigen Wokismus und Generismus, in denen es (überwiegend) um gefühlte Benachteiligungen geht. Ich bin als (alter, weißer,) Mann aber nicht mehr bereit, mich 'im Namen der Gleichberechtigung' benachteiligen zu lassen.

 

Zum anderen ist es rechtlich hochproblematisch. Erst recht, wenn ich lese, daß dies doch "der einfachen und effektiven Kriminalitätsvermeidung" dienen würde. Abgesehen davon, daß mich dieses Argument nicht überzeugt (Stichwort: Verdrängung statt Vermeidung) halte ich diese Einstellung gegenüber der Verfassung für gefährlich. Denn ohne Einhaltung der Grundrechte könnte unsere Exekutive weitaus effektiver arbeiten... Deswegen sehe ich hier ein grundsätzliches Problem, dessen Bedeutung weit über die Frauenparkplätze hinaus geht.

 

bearbeitet von Moriz
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