Dies ist ein beliebter Beitrag. Kara Geschrieben 3. Oktober Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 24 Minuten schrieb Die Angelika: Die Erziehung von Kindern ist die g***verdammte Pflicht von beiden Elternteilen, aus der sich niemand so einfach stehlen können sollte mit dem Ginweis darauf, dass das individualökonomisch sinnvoller ist. Aus der Entscheidung, wie Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern aufzuteilen ist, soll sich der Staat bitte mal schön raushalten. Das geht nur das Elternpaar etwas an und sonst niemanden. 4 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 18 Minuten schrieb Die Angelika: " Elterliche Erziehungspflicht" Zum Kinder bekommen gehören biologisch immer zwei. Und zwar ein Mann und eine Frau. Noch geschlechtergerechter aufteilen lässt sich das nicht! (Ich bin hier jetzt mal ganz heteronormativ - das ich das überhaupt erwähne!) Wie diese beiden sich die daraus ergebenden (Erziehungs-)Pflichten konkret aufteilen ist allerdings alleine ihre Entscheidung! Da hat der Staat nicht reinzureden. vor 26 Minuten schrieb Die Angelika: Die Erziehung von Kindern ist die g***verdammte Pflicht von beiden Elternteilen, Genau! vor 26 Minuten schrieb Die Angelika: aus der sich niemand so einfach stehlen können sollte mit dem Ginweis darauf, dass das individualökonomisch sinnvoller ist. Formmer Wunsch, der das individuelle Recht der Eltern, über die Gestaltung ihres Lebens mit den Kindern gemeinsam zu entscheiden, unzumutbar einschränkt. Was die individuelle Ökonomie angeht: Die setzt zwingende Randbedingungen, die der Staat gerne behutsam beeinflussen darf. Obwohl das auch schon wieder schwierig wird: Wo soll der Staat ansetzen, wenn Mädels lieber schlecht bezahlte Frisöse werden und Jungs lieber gut bezahlte Automechaniker? (Hattest Du beim Schreiben zu viel Gin intus? 😉 ) vor 23 Minuten schrieb Die Angelika: Ich stimme dir voll und ganz zu: Gleichberechtigung gibt es ganz oder gar nicht. Derzeit also gar nicht. Bis daß Art 12a GG aufgehoben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 33 Minuten schrieb Die Angelika: "Elterliches Erziehungsrecht" Ich fürchte, das sprachliche Gegenteil vom "Elterlichen Erziehungsrech" wie es das GG formuliert ist nicht die "Elterliche Erziehungsplicht" sonder das "Staatliche Erziehungsrecht". Mit welchem in Deutschen Landen in den letzten hundert Jahren durchaus problematische Erfahrungen gemacht wurden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 2 Stunden schrieb Kara: Aus der Entscheidung, wie Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern aufzuteilen ist, soll sich der Staat bitte mal schön raushalten. Das geht nur das Elternpaar etwas an und sonst niemanden. Wenn dem so ist, dann sollten auch sämtliche staatliche Anreize in Richtung einer bestimmten Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern abgeschafft werden. Da hält sich der Staat aber mitnichten raus. Es sollte also keine Erziehungszeiten mehr geben, kein Ehegattensplitting um nur zwei Bereiche zu nennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober @Moriz: man und auch frau muss schon reichlich naiv sein zu glauben, dass der Staat sich aus der Entscheidung über die Aufteilung der Eltern bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung je rausgehalten hätte. Glaubst du allen Ernstes, dass es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt, damit halt ein Politiker mehr eine nicht unbeträchtliches Gehalt einstreichen kann? Glaubest du allen Ernstes, dass diesbezügliche Entscheidungen der Eltern in der Vor-Wende-BRD weniger von ideologisch gesetzten Rahmenbedingungen bestimmt waren als die der Eltern in der ehemaligen DDR? Und wenn ich für den Begriff Elterliche Erziehungspflicht anstelle von Elterliches Erziehungsrecht plädiere, dann nicht, weil ich diesen Begriff für das Gegenteil hielte, sondern weil der Begriff Elterliches Erziehungsrecht mMn eine Verharmlosung darstellt. Ich habe als Elternteil nicht einfach nur ein Recht, auf das ich evtl verzichten könnte, wenn ich das Recht gar nicht mag. Wie es mit dem gemeinsamen Erziehungsrecht aussieht, davon können dir nichteheliche Väter ein Lied singen: Zitat Sorgerecht für nichteheliche Väter Sofern das gemeinsame Kind zur Welt kommt, obwohl die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, besitzt die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchte der Vater ebenfalls das Sorgerecht haben, dann ist dafür in der Regel die Zustimmung der Mutter notwendig. Erst wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, kann der Vater das alleinige oder gemeinesame Sorgerecht bei dem zuständigen Familiengericht beantragen. Im Antrag sind dabei die wesentlichen Gründe darzulegen. Diese müssen jedoch nicht das Interesse des Vaters, sondern das Wohl des Kindes berücksichtigen. Das Gericht überprüft ausschließlich, ob eine Übertragung des Sorgerechtes dem Kindeswohl entspricht. Die Interessen der Eltern bleiben unberücksichtigt. Quelle Warum nur ist die Rechtslage so? Um Frauen zu bevorzugen? Um Männer zu benachteiligen? Um des Wohles des Kindes willen? Glaubst du das wirklich? Ich nicht. Ich denke vielmehr: Hinter dieser Rechtslage steckt die Denke, dass ein Kind grundsätzlich leichter ohne Vater denn ohne Mutter auskommt, dass die Mutter zuhause bleiben und sich um das Kind kümmern soll. Wenn du dich also für eine Wehrpflicht für alle stark machen willst, dann mach dich bitte im Interesse deiner Geschlechtsgenossen auch dafür stark, dass diese rechtliche Lage geändert wird. Denn das ist eine Form der Diskriminierung, die Väter wesentlich mehr trifft. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Flo77 Geschrieben 3. Oktober Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 11 Minuten schrieb Die Angelika: Es sollte also keine Erziehungszeiten mehr geben, kein Ehegattensplitting um nur zwei Bereiche zu nennen. Damit verletzte der Staat aber zwei andere Grundsätze. Ehegatten übernehmen füreinander Versorgungspflichten, die sonst am Staat hingen blieben. Entsprechend ist die steuerliche "Begünstigung" keine Begünstigung sondern eine Aufwandsentschädigung. Das Ehegattensplitting ist da nur eine mögliche Variante. Was die Erziehungszeiten angeht, sind Mutterschutzregelungen umd Elternzeitregelungen in allen Industrienationen (außer den USA) sozialpolitischer Standard. Das hängt mMn allerdings vorallem mit den grundsätzlichen Arbeitnehmerrechten zusammen. In einem defacto kaum reguliertem Arbeitsmarkt und vollprivatisiertem Altersvorsorgesystem sind Erziehungszeiten kein Thema. Aber will man das? 3 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 4 Stunden schrieb Flo77: Mutterschutzregelungen umd Elternzeitregelungen Wobei ich hier noch mal erwähne möchte, daß Mutterschutz und Elternzeit zwei vollkommen verschiedene Themen sind. Mutterschutz ist (nowendiger!) Schutz der Frau um die Geburt herum. Den brauchen Männer biologisch einfach nicht. Diese Ungleichbehandlung der Geschlechter ist gut begründet und daher im Zweifelsfall von allen Betroffenen zu ertragen. Auch wenn drei Monate lang werden können. (Und natürlich sollte ein schwangerer Mann ebenfalls Anrecht auf Mutterschutz haben!) Elternzeit kann dagegen recht leicht auf beide Elternteile aufgeteilt werden (auch Dank Milupa und Co.) und hat ganz andere Gründe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 4 Stunden schrieb Die Angelika: Warum nur ist die Rechtslage so? Um Frauen zu bevorzugen? Um Männer zu benachteiligen? Um des Wohles des Kindes willen? Die Mutter eines Kindes ist in aller Regel bekannt, der Vater nicht wirklich. Bei ehelichen Kindern gilt rechtlich automatisch der Ehemann als Vater (inzwischen wohl mit speziellen Ausnahmen), aber wer sollte das bei unehelichen Kindern sein? Im Zwiefelsfall der, den die Mutter benennt (und der dem zustimmt, Vaterschaft ist ja mit einem Rattenschwanz an Rechten und Pflichten verbunden, eigentlich mehr Pflichten als Rechten). vor 4 Stunden schrieb Die Angelika: Und wenn ich für den Begriff Elterliche Erziehungspflicht anstelle von Elterliches Erziehungsrecht plädiere, Der Begriff Erziehungsrecht hat sehr nachvollziehbare rechtshistorische Hintergründe. In der rechtlichen Praxis beinhaltet das Erziehungsrecht auch immer eine entsprechende Erziehungspflicht. Haben höchste Gerichte so entschieden. (Disclaimer: Soweit ich weiß, ich bin kein Rechtsexperte) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 29 Minuten schrieb Moriz: Elternzeit kann dagegen recht leicht auf beide Elternteile aufgeteilt werden (auch Dank Milupa und Co.) und hat ganz andere Gründe. Darüber kann man streiten. Ersatzmilch ist nunmal nur ein Ersatz. Das Original ist immer besser. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 3. Oktober Melden Share Geschrieben 3. Oktober vor 2 Stunden schrieb Flo77: Darüber kann man streiten. Ersatzmilch ist nunmal nur ein Ersatz. Das Original ist immer besser. Kurzer Einwurf (schreibe demnächst noch ausführlich): Ersatzmilch ist gar nicht nötig, Muttermilch kann seit gerauemer Zeit auch abgepumpt werden. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Aristippos Geschrieben 4. Oktober Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 4. Oktober vor 15 Stunden schrieb Die Angelika: Wenn dem so ist, dann sollten auch sämtliche staatliche Anreize in Richtung einer bestimmten Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern abgeschafft werden. Da hält sich der Staat aber mitnichten raus. Es sollte also keine Erziehungszeiten mehr geben, kein Ehegattensplitting um nur zwei Bereiche zu nennen. Das ist ein non sequitur, denn gerade das Ehegattensplitting macht ja die freie Entscheidung möglich. Die Ehegatten zahlen gleich viel Steuern, egal, wie ihre "Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung" ausfällt. Ohne Ehegattensplitting wird hingegen eine bestimmte Entscheidung gefördert, nämlich Erwerbsarbeit beider Ehegatten mit gleichem Verdienst. (Nicht gleichen Arbeits- und Erziehungszeiten - wenn der eine einen niedrigeren Stundenlohn hat als der andere, können sie sich die Erziehung noch so paritätisch aufteilen und werden trotzdem benachteiligt). Was Flo schrieb, kommt noch hinzu. Wenn der Staat sich weigert, das Ehepaar steuerlich als Einheit zu betrachten, entfällt jede Legitimation, es sozialrechtlich zu tun. Also keine gegenseitige Versorgungspflicht, kein Ehegattenunterhalt nach Scheidung - beide sind separate Bürger, und wenn sie kein Geld haben, sollen sie halt zum Staat gehen, der sie vorher ja auch separat abkassiert hat. 2 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 4. Oktober Melden Share Geschrieben 4. Oktober (bearbeitet) Wahrscheinlich hätte Angelika deutlich weniger gegen das Erziehungsmodell „hauptsächlich durch die Mutter“ (denn darum geht es ja), wenn der Staat bspw. die Rentenbeiträge auf die Steuererklärung basieren würde - denn dann würden beide Elternteile mit Ehegattensplitting auch bei der Rente später gleich behandelt werden. Wäre eigentlich eine recht einfache Nummer, ist jedoch politisch aus mir unbekannten Gründen nicht erwünscht. bearbeitet 4. Oktober von rorro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Oktober Melden Share Geschrieben 4. Oktober (bearbeitet) Was die Rente angeht wäre es eigentlich sinnvoll sich kurz vor Eintritt ins Rentenalter scheiden zu lassen und den Renten- und Vermögensausgleich zu machen. Danach kann man ja wieder heiraten. bearbeitet 4. Oktober von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober (bearbeitet) Yeah... holt den Balkan nach Europa: https://www.n-tv.de/panorama/Bremen-hat-ein-Cafe-nur-fuer-Frauen-article25263345.html Daraus: ""Bei uns in der Heimat ist es eigentlich ganz normal, dass es Frauen-Eiscafés gibt", sagt die 18-Jährige, die wie ihre Geschwister in Deutschland geboren ist." Wenn die Betreiberin hier geboren ist und der Kosovo immer noch ihre Heimat soll sie einen Flieger nehmen und übersiedeln. bearbeitet 5. Oktober von Flo77 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober Am 4.10.2024 um 06:59 schrieb Aristippos: Das ist ein non sequitur, denn gerade das Ehegattensplitting macht ja die freie Entscheidung möglich. Die Ehegatten zahlen gleich viel Steuern, egal, wie ihre "Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung" ausfällt. Ohne Ehegattensplitting wird hingegen eine bestimmte Entscheidung gefördert, nämlich Erwerbsarbeit beider Ehegatten mit gleichem Verdienst. (Nicht gleichen Arbeits- und Erziehungszeiten - wenn der eine einen niedrigeren Stundenlohn hat als der andere, können sie sich die Erziehung noch so paritätisch aufteilen und werden trotzdem benachteiligt). Was Flo schrieb, kommt noch hinzu. Wenn der Staat sich weigert, das Ehepaar steuerlich als Einheit zu betrachten, entfällt jede Legitimation, es sozialrechtlich zu tun. Also keine gegenseitige Versorgungspflicht, kein Ehegattenunterhalt nach Scheidung - beide sind separate Bürger, und wenn sie kein Geld haben, sollen sie halt zum Staat gehen, der sie vorher ja auch separat abkassiert hat. „You cannot have the cake and eat it.“ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ultramontanist Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Flo77: Yeah... holt den Balkan nach Europa: https://www.n-tv.de/panorama/Bremen-hat-ein-Cafe-nur-fuer-Frauen-article25263345.html Daraus: ""Bei uns in der Heimat ist es eigentlich ganz normal, dass es Frauen-Eiscafés gibt", sagt die 18-Jährige, die wie ihre Geschwister in Deutschland geboren ist." ein Cafe im muslimischen Kulturraum ist ein Männercafe. scheint mir genau wie vor 100 Jahren ein Pub in England unausgesprochen nur für Männer war. bearbeitet 5. Oktober von ultramontanist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober 7 hours ago, Flo77 said: Yeah... holt den Balkan nach Europa: https://www.n-tv.de/panorama/Bremen-hat-ein-Cafe-nur-fuer-Frauen-article25263345.html Daraus: ""Bei uns in der Heimat ist es eigentlich ganz normal, dass es Frauen-Eiscafés gibt", sagt die 18-Jährige, die wie ihre Geschwister in Deutschland geboren ist." Wenn die Betreiberin hier geboren ist und der Kosovo immer noch ihre Heimat soll sie einen Flieger nehmen und übersiedeln. Ich finde das gut, eine 18jährige mit Unternehmersinn. ( Eiscafes an sich sind doch eher eine italienische Institution, Wikipedia meint, dass über 3000 von 5500 Eisdielen in Deutschland von Gelatieri, meist aus demVal di Zoldi, betrieben werden. Ich möchte nicht, dass die nie wieder kämen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober Am 4.10.2024 um 06:59 schrieb Aristippos: Am 3.10.2024 um 15:10 schrieb Die Angelika: Wenn dem so ist, dann sollten auch sämtliche staatliche Anreize in Richtung einer bestimmten Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern abgeschafft werden. Da hält sich der Staat aber mitnichten raus. Es sollte also keine Erziehungszeiten mehr geben, kein Ehegattensplitting um nur zwei Bereiche zu nennen. Das ist ein non sequitur, denn gerade das Ehegattensplitting macht ja die freie Entscheidung möglich. Die Ehegatten zahlen gleich viel Steuern, egal, wie ihre "Entscheidung bezüglich Erwerbsarbeit und Kindererziehung" ausfällt. Ohne Ehegattensplitting wird hingegen eine bestimmte Entscheidung gefördert, nämlich Erwerbsarbeit beider Ehegatten mit gleichem Verdienst. (Nicht gleichen Arbeits- und Erziehungszeiten - wenn der eine einen niedrigeren Stundenlohn hat als der andere, können sie sich die Erziehung noch so paritätisch aufteilen und werden trotzdem benachteiligt). Was Flo schrieb, kommt noch hinzu. Wenn der Staat sich weigert, das Ehepaar steuerlich als Einheit zu betrachten, entfällt jede Legitimation, es sozialrechtlich zu tun. Also keine gegenseitige Versorgungspflicht, kein Ehegattenunterhalt nach Scheidung - beide sind separate Bürger, und wenn sie kein Geld haben, sollen sie halt zum Staat gehen, der sie vorher ja auch separat abkassiert hat. Erstmal danke für diesen Beitrag. Irgendwie scheine ich aber auf der Leitung zu stehen. Das Ehegattensplitting gibt es ja völlig unabhängig davon, ob die Ehepartner Kinder haben oder nicht. Deshalb zieht auf die Begründung längst nicht mehr, dass das Ausdruck des im GG verankerten Schutzes von Ehe und Familie sei. Da wird schlichtweg ein altes Bild von Ehe im Hinterkopf behalten, das real längst nicht mehr so existiert. Ehe kann keineswegs mehr unabdingbar verbunden werden mit "und Familie", womit dann Kinder gemeint sind. MMn wäre es entschieden sinnvoller, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft würde und stattdessen wirklich mehr in Kinder und Jugendliche investiert würde. Dann hätte ich gerne gewusst, weshalb mit der Abschaffung des Ehegattensplittings jede Legitimation entfallen soll, dies sozialrechtlich zu tun. und wenn dem so wäre, dann frage ich mich ernsthaft, worin das große Problem bestehen sollte, dass zwei Menschen, die eine Ehe eingehen, was ja ein Vertrag ist, dies in kommenden Ehegenerationen mit wesentlich mehr Eigenverantwortung tun, also einen Vertrag aushandeln, der die Folgeverpflichtungen einer Trennung benennt. Denn bisher ist es halt so, dass zwei Menschen mit der standesamtlichen Trauung sich in eine rechtliche Situation einlassen, die während der Dauer ihre Ehe sich reichlich verändern kann, eben weil der Staat das sozialrechtlich regelt. Wenn man sowieso besser beraten ist, sich seine gesamte Ehe hindurch ständig auf dem Laufenden zu halten, was da grad rechtlich am Laufen ist, dann dürfte es grundsätzlich sinnvoller sein, wenn man das gleich selbst vertraglich regelt, dann weiß man nämlich, auf was man sich einlässt. Dein letzter Satz atmet für mein Gefühl ohnehin aus jeder Pore ein reichlich religiöses Bild von Ehe, das reichlich veraltet ist. Als was denn sollten verheiratete Menschen sonst betrachtet werden, wenn nicht als separate Bürger? Einsgewordene Bürger? Mit dem Hinweis kannst du dann auch hergehen und argumentieren, dass Ehepaare ja keine separaten Bürger, sondern irgendwie was Gemeinsames seien, also sollen sie gefälligst auch nicht separat wählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober vor 3 Stunden schrieb Die Angelika: Dein letzter Satz atmet für mein Gefühl ohnehin aus jeder Pore ein reichlich religiöses Bild von Ehe, das reichlich veraltet ist. Als was denn sollten verheiratete Menschen sonst betrachtet werden, wenn nicht als separate Bürger? Einsgewordene Bürger? Mit dem Hinweis kannst du dann auch hergehen und argumentieren, dass Ehepaare ja keine separaten Bürger, sondern irgendwie was Gemeinsames seien, also sollen sie gefälligst auch nicht separat wählen. Der Staat betrachtet die Ehepartner fiskalisch als Einheit - deswegen auch der Ehegattenunterhalt nach Scheidung. Dieser müßte wie Aristippos schreibt dann natürlich fallen. Ebenso wie die Versorgungspflicht. Konsequenterweise gäbe es dann auch keine Zugewinngemeinschaft mehr, erben von einem Ehepartner wäre viel teurer; die quasi "automatische" Vertrauensstellung bspw. bei medizinischen Auskünften müßte verweigert werden etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. Oktober Melden Share Geschrieben 5. Oktober vor 1 Minute schrieb rorro: Der Staat betrachtet die Ehepartner fiskalisch als Einheit - deswegen auch der Ehegattenunterhalt nach Scheidung. Dieser müßte wie Aristippos schreibt dann natürlich fallen. Ebenso wie die Versorgungspflicht. Konsequenterweise gäbe es dann auch keine Zugewinngemeinschaft mehr, erben von einem Ehepartner wäre viel teurer; die quasi "automatische" Vertrauensstellung bspw. bei medizinischen Auskünften müßte verweigert werden etc. Aber wann war unsere Politik das letzte mal "konsequent". Ich denke, es wird gehen wie immer in letzter Zeit: die Rechte werden eingeschränkt und die Pflichten beibehalten. Nur bei den Sozialhilfeempfängern ist es umgekehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Aristippos Geschrieben 6. Oktober Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 6. Oktober vor 14 Stunden schrieb Die Angelika: Erstmal danke für diesen Beitrag. Irgendwie scheine ich aber auf der Leitung zu stehen. Das Ehegattensplitting gibt es ja völlig unabhängig davon, ob die Ehepartner Kinder haben oder nicht. Deshalb zieht auf die Begründung längst nicht mehr, dass das Ausdruck des im GG verankerten Schutzes von Ehe und Familie sei. Da wird schlichtweg ein altes Bild von Ehe im Hinterkopf behalten, das real längst nicht mehr so existiert. Ehe kann keineswegs mehr unabdingbar verbunden werden mit "und Familie", womit dann Kinder gemeint sind. MMn wäre es entschieden sinnvoller, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft würde und stattdessen wirklich mehr in Kinder und Jugendliche investiert würde. Das Ehegattensplitting hängt nicht an den Kindern. Die hast du reingebracht, als Begründung für seine Abschaffung, damit sich beide gleichmäßiger um die Kinder kümmern. Das Ehegattensplitting existiert, weil Ehegatten eine nicht unerhebliche fiskalische Verantwortung und Verpflichtung füreinander übernehmen. Wenn man das nicht haben will, kann man ja auch einfach so zusammenleben (und auch eine Familie gründen), ist heute längst kein Problem mehr. Da gibt es dann auch den finanziellen Anreiz, die Einkommen der Partner gleichmäßiger zu gestalten, um weniger Steuern zu zahlen. Jede Frau, die das will, kann das jetzt schon haben. Da der Staat von Ehegatten (im Gegensatz zu einfachen Lebenspartnern) aber erwartet, dass sie finanziell füreinander einstehen, muss es sie auch bei der Besteuerung als Einheit behandeln. (Sofern sie das wollen - man kann ja auch als Ehepaar die getrennte Veranlagung beantragen.) Wie gesagt, das ist alles freiwillig. Wer möchte, dass der Staat seine Partnerschaft finanziell ignoriert, der muss ja nicht heiraten. Dann hat man kein Splitting, aber auch keine Verantwortung und kann sich von einem Tag auf den anderen kostenlos vom Acker machen. Und man kann Bürgergeld kassieren, auch wenn der Partner Millionen verdient. 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober Melden Share Geschrieben 7. Oktober Ich hätte dann noch einen Vorschlag für mögliche Einsparungen im Berliner Haushalt gefunden. Noch so eine Stelle, die ersatzlos gestrichen werden kann, weil sie ihren Job nicht macht. https://www.welt.de/politik/deutschland/article253875254/Homophobie-Debatte-ueber-Muslime-Berlins-Queerbeauftragter-kritisiert-Kuehnert.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 8. Oktober Autor Melden Share Geschrieben 8. Oktober (bearbeitet) Am 3.10.2024 um 12:51 schrieb Kara: Aus der Entscheidung, wie Erwerbsarbeit und Kindererziehung zwischen den Eltern aufzuteilen ist, soll sich der Staat bitte mal schön raushalten. Das geht nur das Elternpaar etwas an und sonst niemanden. Die Kinder geht es schon auch was an. Und der Staat sollte es allen Elternteilen ermöglichen. Die Aufteilung ist ja nicht immer ganz freiwillig. bearbeitet 8. Oktober von mn1217 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 8. Oktober Autor Melden Share Geschrieben 8. Oktober Am 25.9.2024 um 18:12 schrieb Werner001: Das ist völlig richtig, nur hat das nichts mit einer Diskriminierung wegen des Geschlechts zu tun, und genau das war (zum gefühlt 1000sten Mal) der Beginn dieser Diskussion Werner Doch, schon. Aus irgendeinem mir nicht erfindlichen Grund wird Care- und Hausarbeit weniger wertgeschätzt,was sich auch in Euros ausdrückt und eher Frauen zugeordnet,was Unsinn ist. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 8. Oktober Melden Share Geschrieben 8. Oktober vor 2 Minuten schrieb mn1217: Doch, schon. Aus irgendeinem mir nicht erfindlichen Grund wird Care- und Hausarbeit weniger wertgeschätzt,was sich auch in Euros ausdrückt und eher Frauen zugeordnet,was Unsinn ist. Care und Hausarbeit für wen? Wer ordnet wem was zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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