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Bischof auf der Anklagebank - und es geht nicht um Kinder


Chrysologus

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vor 3 Stunden schrieb Chrysologus:

Weihbischof Bündgens aus Aachen läßt seine Ämter ruhen - klick.

 

Was für ziemliches Entsetzen in der Region sorgt, denn Johannes Bündgens, der aus dem Raum Aachen stammt und seit 2006 Weihbischof ist, ist beliebt und hoch angesehen. Bündgens soll, so der Vorwurf,  vor zwei Jahren 127.000 Euro von dem Konto einer alten Dame auf sein eigenes Konto überwiesen haben. Wahrscheinlich mit dem Wissen dieser alten Dame - aber genau steht das noch nicht fest. Er hatte Bankvollmacht von ihr erhalten. Das Geld soll zur Teilfinanzierung einer 600.000-Euro-Immobilie verwendet worden sein. Die alte Dame sollte im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht in dem gekauften Haus erhalten, allerdings gibt es darüber weder einen Vertrag noch einen Grundbucheintrag. Und inzwischen ist die Frau dement und soll das auch schon 2017 gewesen sein. Das Geld wurde inzwischen zurück gezahlt. Ob Bündgens tatsächlich auf einer Anklagebank Platz nehmen wird, müssen die Ermittlungen zeigen. Entscheidend wird wohl die Frage sein, ob der Weihbischof damals habe erkennen müssen oder können, dass die alte Dame nicht mehr geschäftsfähig sei.

Alfons

 

bearbeitet von Alfons
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So wie ich es verstehe ist Anklage erhoben.

 

Er hat - und das wird wohl die Anklage sein - offensichtlich eigenes und fremdes Geld vermengt, ohne hier irgend eine Sicherung für die alte Dame eingebaut zu haben. Und so gerne ich bereit bin, zu glauben, dass Bf. Bündgens zu keinem Zeitpunkt vor hatte, hier etwas für sich zu nehmen, spätestens wenn er selbst sich nicht mehr äußern kann (sei es, weil er tot ist, sei es, weil er nach einem Hirnschlag nicht mehr sprechen kann), dann ist das Geld der alten Dame im Grunde weg. Und das nennt man strafrechtlich vermutlich Untreue - möglicherweise in bester Absicht, aber dennoch strafbar. Und das vollkommen zu Recht.

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Und der böse rechtliche Betreuer hat´s rausgefunden! Das sind doch die Leute, die das Geld sonst immer selbst einkassieren ... (Scherz! Meine Frau ist rechtliche Betreuerin und muss sich mit diesen Vorurteilen rumschlagen.)

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Entweder es war damals schon ein Betreuer eingesetzt. Dann war das Rechtsgeschäft am Betreuer vorbei. Das wäre auch insofern seltsam, als dass ja ein Zugriff auf die Konten nur gemeinsam mit dem Betreuer möglich sein sollte.

Oder es war damals kein Betreuer eingesetzt. Dann wird man dem Bischof nicht so leicht evident belegen können, dass er über die Demenz gewusst haben müsste.

 

Dennoch bleibt der unglaublich unprofessionelle Umgang mit dem Geld: Da hätte ein Treuhandkonto errichtet werden müssen und das Geld erst dann aus diesem Konto entnommen werden und ins Investment überführt werden dürfen, wenn der entsprechende Grundbucheintrag vorliegt - so etwas kann man auch durch einen Notar, der ja sowieso beurkunden muss, auch in einer Urkunde verbinden.

 

Dafür wird er sich allemal vor Gericht rechtfertigen müssen.

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Ich nehme eher an, dass es eine Vorsorgevollmacht gab, in deren Kontext der Bischof dann handelte. Dabei muss ihm - je nachdem, wie die formuliert wurde, gar nicht bewußt gewesen sein, dass die Dame nicht mehr geschäftsfähig war. Entweder - so sie noch geschäftsfähig war - handelte er in ihrem Auftrag, oder - so sie es nicht mehr war - auf der Grundlage der Vorsorgevollmacht. Er war also juristisch gesehen entweder Bote oder Vertreter, in der Praxis kümmert das keinen, muss es auch nicht.

 

Dass er das Geld dann in einer Art und Weise verwaltet hat, die jeder Vorsicht zuwider lief, das scheint mir vollkommen klar zu sein.

 

Fraglich ist nun natürlich auch, ob er hier das in ihn als Seelsorger gesetzte Vertrauen missbraucht hat - da die Dame aus seinem Heimatort stammt, muss das aber nicht der Fall sein.

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vor 1 Stunde schrieb Chrysologus:

Dass er das Geld dann in einer Art und Weise verwaltet hat, die jeder Vorsicht zuwider lief, das scheint mir vollkommen klar zu sein.

Und das ist mir bei dem geschilderten, mutmasslichen, Vorgang ein Rätsel. Bei solchen Summen und bei solchen Geschäften sichere ich mich doch, durch Verträge und Belege, lieber zwei mal zu viel als einmal zu wenig ab... oder nicht?

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vor einer Stunde schrieb Frank:

Und das ist mir bei dem geschilderten, mutmasslichen, Vorgang ein Rätsel. Bei solchen Summen und bei solchen Geschäften sichere ich mich doch, durch Verträge und Belege, lieber zwei mal zu viel als einmal zu wenig ab... oder nicht?

 

Und überweise es nicht auf mein Privatkonto, es sei denn das ist genau der Ort, an dem ich es haben möchte! 

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vor 2 Stunden schrieb Frank:

Und das ist mir bei dem geschilderten, mutmasslichen, Vorgang ein Rätsel. Bei solchen Summen und bei solchen Geschäften sichere ich mich doch, durch Verträge und Belege, lieber zwei mal zu viel als einmal zu wenig ab... oder nicht?

Wer sich selbst sicher ist, keinerlei unlauteren Absichten zu verfolgen, der tut das womöglich nicht. Und den Vorschlag, wenn kein Privatkonto des Betreuten da ist, dann könne es der Betreuer ja auch mal über sein Konto laufen lassen, der kommt schnell, auch von Kollegen. 

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vor 3 Stunden schrieb Marcellinus:

Und überweise es nicht auf mein Privatkonto, es sei denn das ist genau der Ort, an dem ich es haben möchte! 

 

Oh doch!

Aus eigener Erfahrung: Da sitzt man dann beim Notar, der fragt nach der Bankverbindung und man hat nur seine eigene im Kopf. Natürlich hatte man vorher einen Entwurf zugeschickt bekommen und durchgelesen; aber natürlich nicht alles verstanden. Weil, Immobiliengeschäfte macht man ja nicht jeden Tag. Ich jedenfalls nicht. Dadurch war dann zwischenzeitlich mal ganz kurz seeeehr viel Geld auf meinem 'normalen' Konto das sinnvoller direkt auf einem anderen Konto gelandet wäre. Hätte mir eine Überweisung gespart - und Zinsen.

Dem Bischof möchte ich da ein gutes Stück Naivität zubilligen (der hat zwar viele Aufgaben, aber Immobiliengeschäfte dürften dennoch eher seltener sein). Und ich frage mich auch, was der Notar eigentlich hätte wissen (wollen) müssen.

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vor 15 Stunden schrieb Chrysologus:

Wer sich selbst sicher ist, keinerlei unlauteren Absichten zu verfolgen, der tut das womöglich nicht. Und den Vorschlag, wenn kein Privatkonto des Betreuten da ist, dann könne es der Betreuer ja auch mal über sein Konto laufen lassen, der kommt schnell, auch von Kollegen.  

 

Ach du liebe Güte...

Wird der Treuhänder in der Zwischenzeit pleite oder tot, dann ist das Geld entweder weg, in der Insolvenzmasse oder in der Erbmasse.

Da hilft nur ein TreuhandANDERkonto.

Alles andere ist - äh - naiv (nachdem ich nicht davon ausgehe, dass sich der Bischof hat persönlich bereichern wollen). Aber vermutlich dennoch strafbar (wenn auch sicherlich wesentlich milder, als bei einer Bereicherung.

 

Außerdem: Ein mündlicher Vertrag über ein Wohnrecht ohne dingliche Sicherung? Was ist, wenn das Haus verkauft oder vererbt wird? Mich schüttelt.

 

Da kann man nur sagen: Ein Glück, dass diese Angelegenheit aufgedeckt wurde. Ich hoffe insgeheim auch, dass dieser Fall seine Runde durch die DBK macht und als Schulbeispiel dient. Wie man es nicht macht. Die Strafe für den Bischof, im Falle, dass es wirklich nur völlige Naivität und ansonsten keine "böse Tat" war, wird zu verkraften sein.

 

Im übrigen: Wenn der Staatsanwalt ein scharfer Hund ist, dann wird er den Umweg über das Privatkonto als "schwarze Kasse" titulieren.

 

bearbeitet von Lothar1962
Ergänzung
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Ich frage mich, ob beim gleichen Tatbestand die Unschuldsvermutung gegen den Beschuldigten ähnlich ausgeprägt wäre, wenn es sich nicht um einen Bischof handeln würde.

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vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

Ich frage mich, ob beim gleichen Tatbestand die Unschuldsvermutung gegen den Beschuldigten ähnlich ausgeprägt wäre, wenn es sich nicht um einen Bischof handeln würde.

 

Ich denke, das hängt vom Menschen ab, um den es geht, und ob es eine Vorgeschichte gibt. Unter identischen Umständen gehe ich von einer ähnlichen Unschuldsvermutung aus (der Bischof war nicht nur Bischof, sondern auch Freund der Familie). Wenn jemand schon eine unschöne Vorgeschichte bezüglich des Umgangs mit Geld hat, kann es natürlich anders aussehen.

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vor 1 Stunde schrieb Marcellinus:

Ich frage mich, ob beim gleichen Tatbestand die Unschuldsvermutung gegen den Beschuldigten ähnlich ausgeprägt wäre, wenn es sich nicht um einen Bischof handeln würde.

Was glaubst du wäre anders, wenn er kein Bischof wäre?

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vor 3 Minuten schrieb Chrysologus:

Was glaubst du wäre anders, wenn er kein Bischof wäre?

 

Da hat jemand 127.000 Euro vom Konto einer alten Dame, für das er Bankvollmacht hatte, auf sein Privatkonto überwiesen. Schildere das jemandem, der den Fall nicht kennt, und sag nicht dazu, daß es sich um einem kath. Bischof handelt. Welchen Tatbestand, denkst du, wird der andere annehmen? Siehst du!

 

Ja, ich kenne auch Hanlon’s Razor: Unterstelle nicht Bosheit, wo Dummheit als Erklärung völlig ausreicht. Und bei 127 Euro hätte ich auch nichts gesagt. Aber bei solch einem Betrag ist das einfach eine andere Hausnummer.

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vor 1 Minute schrieb Marcellinus:

 

Da hat jemand 127.000 Euro vom Konto einer alten Dame, für das er Bankvollmacht hatte, auf sein Privatkonto überwiesen. Schildere das jemandem, der den Fall nicht kennt, und sag nicht dazu, daß es sich um einem kath. Bischof handelt. Welchen Tatbestand, denkst du, wird der andere annehmen? Siehst du!

 

Ja, ich kenne auch Hanlon’s Razor: Unterstelle nicht Bosheit, wo Dummheit als Erklärung völlig ausreicht. Und bei 127 Euro hätte ich auch nichts gesagt. Aber bei solch einem Betrag ist das einfach eine andere Hausnummer. 

 

Der Bischof (hier) hat als Investor eine Immobilie errichtet (wenn ich die Umstände richtig verstanden habe, ist sie bereits errichtet oder zumindest bereits teilweise vom Bischof bezahlt). In dieser Immobilie sollte die alte Dame ein lebenslanges Wohnrecht haben und dafür 127.000 Euro bezahlen - zumindest deuten die Aussagen des Bischofs das an. Dies scheint auf eine Absprache zwischen der alten Dame und dem Bischof zurückzugehen. Die Familie der alten Dame und der Bischof sind / waren befreundet.

Das erscheint alles nicht unwahrscheinlich.

Warum sollte ich bei der Informationslage, die wir hier haben, Bosheit und nicht unglaubliche Dummheit unterstellen?

 

Wäre der "Täter" nun ein Jurist oder ein erfahrener Verwaltungsbeamter, dann würde ich ziemlich sicher darauf drängen wollen, die Naivität wirklich belegen zu müssen (wie auch immer). Denn dann wäre es unwahrscheinlicher, dass der Täter gutem (allerdings dummem) Gewissen folgt.

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

@Lothar1962

Genau das meine ich. Bei einem Juristen unterstellt man eher Gier als Dummheit. Beim Bischof ist es umgekehrt.

Wenn du deine Grossmutter pflegst und sie bekommt einen Dekubitus wird man das anders bewerten als bekäme meine Grossmutter unter meiner Pflege einen Dekubitus.
Ungeachtet das es dumme Juristen genauso gibt wie unfähige Pfleger oder dilletantische Bischöfe wird man es immer negativer auslegen - vielleicht sogar negativer auslegen müssen - wenn jemand in seinem Fachbereich versagt als wenn es dort ein Laie tut.

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vor 2 Stunden schrieb Marcellinus:

 

Da hat jemand 127.000 Euro vom Konto einer alten Dame, für das er Bankvollmacht hatte, auf sein Privatkonto überwiesen. Schildere das jemandem, der den Fall nicht kennt, und sag nicht dazu, daß es sich um einem kath. Bischof handelt. Welchen Tatbestand, denkst du, wird der andere annehmen? Siehst du!

 

Ja, ich kenne auch Hanlon’s Razor: Unterstelle nicht Bosheit, wo Dummheit als Erklärung völlig ausreicht. Und bei 127 Euro hätte ich auch nichts gesagt. Aber bei solch einem Betrag ist das einfach eine andere Hausnummer.

Ich habe in diesen Kontexten schon zu viel Dummheit erlebt, um anderes primär unterstellen zu wollen. Ausnehmen alter Damen macht man meist  per Testament oder per Schenkung. Ansonsten steht er vollkommen zu Recht vor Gericht und wird - wenn es sich so darstellt wie vermutet - wohl auch verurteilt werden.

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vor 2 Stunden schrieb Marcellinus:

@Lothar1962

Bei einem Juristen unterstellt man eher Gier als Dummheit. Beim Bischof ist es umgekehrt.

 

Der Jurist weiß, wie man es richtig macht. Der Bischof nicht unbedingt.

Ich würde es auch einem Juristen mehr übel nehmen als einem Chemiker. Oder einem Tierarzt.

 

Einem Juristen unterstelle ich, dass er die Folgen des Handelns abschätzen kann.

Einem Bischof, Pfarrer, … unterstelle ich das nicht auf Anhieb.

 

Mit anderem Worten: Wenn ein Jurist so blöde handeln sollte, dann müsste er schon einen deutlichen Aufwand für den Beleg betreiben, dass es wirklich nur Blödheit war.

Einem wirklich gutgläubigen Pfarrer oder Bischof (soll auch schon bei Krankenpflegern passiert sein) würde ich diese Blödheit eher abnehmen.

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Lernen Priester/Bischöfe in ihrer Ausbildung eigentlich die relevanten Canones des CIC kennen, inkl. Anwendungsfälle?

(Mir ist klar: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, aber auch da würde ich in unserem Laden auch evtl. erst einmal einen Ausbildungsmangel vermuten.)

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Also der von Schüller zitierte c. 285 ist selbst in Kanonistenkreisen nicht sonderlich bekannt, auch wenn man Einzelheiten aus dem Privatleben der Kleriker für ziemlich relevant hält, anderes blendet man vollkommen aus. Ich denke nicht, dass ein Kleriker auf den Gedanken kommt, dass er die rechtliche Betreuung seiner Eltern nur mit bischöflicher Genehmigung übernehmen darf, dass die Bischöfe das wissen, glaube ich auch nicht.

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vor 12 Stunden schrieb Chrysologus:

… c. 285 ...

 

Oha. Das ist ja mehr als eindeutig.

 

Wobei es sicherlich sinnvoll(er) gewesen wäre, wenn (Auxiliar)Bischof Bündgens die Sache nicht nur mit seinem Diözesanbischof, sondern auch mit einem Notar vorab besprochen hätte.

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