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Frage zum kath. Eherecht


Georg65

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Hallo zusammen!

Bezüglich der Beurteilung einer Ehe gemäß katholischem Recht habe ich bitte einmal folgende Frage:

 

Partner A ist russisch-orthodox und Partner B ist ungetauft und konfessionslos. A und B haben nur standesamtlich geheiratet. Es gibt Kinder aus dieser Ehe.

Wie ist diese Ehe gemäß katholischem Eherecht hinsichtlich ihrer Gültigkeit einzuordnen?

 

Vielen Dank!

 

 

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Ad hoc würde ich sagen ja, weil keiner von beiden der römischen Formpflicht unterliegt. Es handelt sich nicht um eine sakramentale Ehe, da einer der Partner  nicht getauft ist, aber gültig sollte sie sein. 

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vor 47 Minuten schrieb Georg65:

Das heißt, eine erneute Heirat ist nach katholischer Rechtslage ausgeschlossen?

Wenn nicht die Nichtigkeit dieser Ehe nachgewiesen werden kann, ja.

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vor 59 Minuten schrieb Georg65:

Das heißt, eine erneute Heirat ist nach katholischer Rechtslage ausgeschlossen?

 

Man kann einfach standesamtlich heiraten. Hat doch beim ersten Mal auch funktioniert.

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vor 23 Stunden schrieb Flo77:

Ad hoc würde ich sagen ja, weil keiner von beiden der römischen Formpflicht unterliegt. Es handelt sich nicht um eine sakramentale Ehe, da einer der Partner  nicht getauft ist, aber gültig sollte sie sein. 

 

Wenn keine sakramentale Ehe vorliegt, dann liegt doch im kirchlichen Sinn gar keine Ehe vor.

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vor 27 Minuten schrieb Guppy:

 

Wenn keine sakramentale Ehe vorliegt, dann liegt doch im kirchlichen Sinn gar keine Ehe vor.

Die Kirche kennt und anerkennt auch nichtsakramentale Ehen. Eine Auflösung sollte gleichwohl möglich sein. Eine Anfrage beim zuständigen Offizial wird sinnvoll sein.

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vor 1 Stunde schrieb Chrysologus:

Die Kirche kennt und anerkennt auch nichtsakramentale Ehen.

 

Und welche Definition gilt da dann für "Ehe"? Zivilrechtliche Verträge, die vom staatlichen Gesetzgeber auch "Ehe" genannt werden, haben je nach Staat relativ wenig mit dem zu tun, was die Kirche eigentlich als "Ehe" bezeichnet.

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vor 19 Minuten schrieb Guppy:

 

Und welche Definition gilt da dann für "Ehe"? Zivilrechtliche Verträge, die vom staatlichen Gesetzgeber auch "Ehe" genannt werden, haben je nach Staat relativ wenig mit dem zu tun, was die Kirche eigentlich als "Ehe" bezeichnet.

Alle Formen, in denen zwei etwas tun, was als Willensbekundung zu einer gemeinsamen Ehe allgemein verstanden wird. Muss ggf. geklärt werden.

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Ich glaube, man muss da zwischen Ehe und sakramentaler Ehe unterscheiden. Ehen kann man auch ohne Sakrament schließen und die RKK erkennt sie als Ehen an. Zumindest macht das das neuen Kirchenrecht.

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vor 3 Minuten schrieb nannyogg57:

Ich glaube, man muss da zwischen Ehe und sakramentaler Ehe unterscheiden. Ehen kann man auch ohne Sakrament schließen und die RKK erkennt sie als Ehen an. Zumindest macht das das neuen Kirchenrecht.

 

Also erkennt die Kirche automatisch jede zivilrechtlich geschlossene "Ehe" auch als Ehe an?

 

Zwischen dem, was die Kirche unter "Ehe" versteht und was ein Staat zivilrechtlich alles als "Ehe" bezeichnet können ja sehr große Unterschiede bestehen.

 

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vor 14 Minuten schrieb Guppy:

 

Also erkennt die Kirche automatisch jede zivilrechtlich geschlossene "Ehe" auch als Ehe an?

 

Zwischen dem, was die Kirche unter "Ehe" versteht und was ein Staat zivilrechtlich alles als "Ehe" bezeichnet können ja sehr große Unterschiede bestehen.

 

Oye.

 

Also...

 

Grundsätzlich wird von jeder zivil geschlossenen Ehe in der keiner der Partner der römisch-katholischen Jurisdiktion unterstehen zunächst einmal als gültig betrachtet (vorausgesetzt die beiden Partner waren zum Zeitpunkt der Eheschließung ledig oder verwitwet).

 

Sind beide Partner getauft gilt die Ehe darüber hinaus als sakramental.

 

Ist wenigstens einer Partner ungetauft gilt die Ehe als nicht sakramental.

 

Gehört wenigstens einer Partner der römisch-katholischen Jurisdiktion an, unterliegt die Eheschließung der Formpflicht, das heißt die Ehe wird gültig nur vor einem offiziellen Vertreter der Kirche geschlossen. Sollte das nicht möglich sein, kann der zuständige Ortsbischof von der Formpflicht dispensieren. In diesem Fall ist auch die zivil geschlossene Ehe gültig. 

 

Heiratet ein römisch-katholischer Partner ohne Dispens nur zivil oder nach dem Ritus einer anderen Konfession oder Religion ist die Ehe nicht gültig.

 

Schließt ein römisch-katholischer Partner eine gültige Ehe mit einem ungetauften Partner ist diese Ehe nicht sakramental. Ist der andere Partner gleich welcher Konfession getauft ist die Ehe sakramental.

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vor 36 Minuten schrieb Guppy:

 

Also erkennt die Kirche automatisch jede zivilrechtlich geschlossene "Ehe" auch als Ehe an?

 

Zwischen dem, was die Kirche unter "Ehe" versteht und was ein Staat zivilrechtlich alles als "Ehe" bezeichnet können ja sehr große Unterschiede bestehen.

 

Hierzulande ja, wenn keiner der beiden Partner katholisch ist.

 

Wenn ein Mann und eine Frau einander lebenslange Liebe und Treue versprechen, dann dürfte die Kirche das als Ehe anerkennen.

So wie das auch in fast allen Kulturen als Ehe angesehen wird. Die Formulierungen in den jeweiligen Gesetzen können so bunt wie die Banknoten sein, im Wesen dürften sie sich kaum unterscheiden.

bearbeitet von Moriz
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Gültig und sakramental sind zwei Paar Stiefel.

 

PS: Ziemlich lange her. Ich fand das Eherecht interessant, habe in der Prüfung aber dann doch was mit Bischofskonferenzen genommen.

bearbeitet von nannyogg57
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Das Problem sehe ich darin, dass der Begriff "Ehe" ausserhalb der Kirche eben unterschiedlich definiert werden kann. Nur weil etwas "Ehe" heisst, ist es nicht unbedingt eine Ehe nach kirchlichem Verständnis.

 

Die Zivilehe ist in Deutschland z.B. nicht unauflöslich, muss nicht offen für Kinder sein, kann mehrfach im Leben geschlossen werden, kann zwischen Personen desselben Geschlechts geschlossen werden etc. pp. Nicht alles was staatlicherseits unter "Ehe" läuft ist doch auch nach kirchlichem Verständnis eine Ehe. Oder sehe ich das falsch?

 

 

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Das siehst Du nicht falsch, hat nur mit der Frage des Threaderöffners nichts mehr zu tun.
Im Falle des Threaderöffners ist aus der Sichtweise der römisch-katholischen Kirche von einer gültigen, aber nichtsakramentalen Ehe auszugehen.

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vor 15 Stunden schrieb Chrysologus:

Streng genommen ist nicht das Sakrament das Ehehindernis, sondern das Eheband. Ist dieses sakramentale, so kann man es meist nicht auflösen, andernfalls geht das.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Eheband und einem sakramentalen Eheband? Kannst Du es mir so erklären, dass ich das verstehe?

 

In meiner Begrifflichkeit, ist dieses Band in allen Fällen gleich und nicht auflösbar. Trotzdem kann die Ehe scheitern und irgendwie muss hinterher das Leben weitergehen. Mit diesem gescheiterten Band zu leben ist eine Herausforderung und die von der rK angebotene Variante, dieses (sakramentale) Band für nie existent zu erklären, denn das ist das was bei der Annullierung geschieht, halte ich für komplett (*unaussprechlicher Fluch*)

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vor 3 Stunden schrieb Higgs Boson:

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Eheband und einem sakramentalen Eheband? Kannst Du es mir so erklären, dass ich das verstehe?

 

In meiner Begrifflichkeit, ist dieses Band in allen Fällen gleich und nicht auflösbar. Trotzdem kann die Ehe scheitern und irgendwie muss hinterher das Leben weitergehen. Mit diesem gescheiterten Band zu leben ist eine Herausforderung und die von der rK angebotene Variante, dieses (sakramentale) Band für nie existent zu erklären, denn das ist das was bei der Annullierung geschieht, halte ich für komplett (*unaussprechlicher Fluch*)

 

Ungetaufte können, außer der Taufe, keine Sakramente empfangen. Damit ist auch ihre Ehe nicht sakramental.

Irgendwo schreibt Paulus, daß (Neu-)Christen, deren Partner sich nicht taufen lässt, dann selbigen verlassen dürfen, wenn das Zusammenbleiben ihr Christsein gefährden würde. Also ist eine solche - nichtsakramentale - Ehe zur Not wohl sogar scheidbar.

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Ist denn für die Kirche eine rein zivile "Ehe" auch unauflöslich?

 

Was ist mit rein privat (ohne Staat) geschlossenen Ehen? Werden die auch anerkannt?

 

Soweit ich weiss ist ja auch auch möglich das Sakrament der Ehe zu empfangen ohne eine staatliche Zivilehe zu schliessen.

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vor 28 Minuten schrieb Moriz:

Ungetaufte können, außer der Taufe, keine Sakramente empfangen. Damit ist auch ihre Ehe nicht sakramental.

Irgendwo schreibt Paulus, daß (Neu-)Christen, deren Partner sich nicht taufen lässt, dann selbigen verlassen dürfen, wenn das Zusammenbleiben ihr Christsein gefährden würde.

 

Ich fragte nach dem qualitativen Unterschied. Was Paulus da im Kopf hatte, hat mit dem Kirchenrecht nichts zu tun.

 

vor 28 Minuten schrieb Moriz:

Also ist eine solche - nichtsakramentale - Ehe zur Not wohl sogar scheidbar.

 

Scheidbar ist jede Ehe. Scheidung bedeutet aber nicht, dass da nie was war. Im Unterschied zur Anullierung. Sie bedeutet, dass festgestellt wird, dass da nie eine Ehe war, was meiner Meinung nach in der Regel verlogen ist.

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vor 5 Minuten schrieb Higgs Boson:

Scheidbar ist jede Ehe. Scheidung bedeutet aber nicht, dass da nie was war. Im Unterschied zur Anullierung. Sie bedeutet, dass festgestellt wird, dass da nie eine Ehe war, was meiner Meinung nach in der Regel verlogen ist.

 

Nur erlaubt es diese Lüge, von sich zu behaupten, man halte alle Zeit unbeirrt an der Unauflösbarkeit der Ehe fest!

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vor 45 Minuten schrieb Guppy:

Ist denn für die Kirche eine rein zivile "Ehe" auch unauflöslich?

 

Was ist mit rein privat (ohne Staat) geschlossenen Ehen? Werden die auch anerkannt?

 

Soweit ich weiss ist ja auch auch möglich das Sakrament der Ehe zu empfangen ohne eine staatliche Zivilehe zu schliessen.

 

Das kirchliche Eherecht versucht, sich an der Begründung Jesu für das Scheidungsverbot zu orientieren, verfährt dabei allerdings oft äußerst ungeschickt.

 

Jesus argumentiert nämlich weder religiös noch moralisch, sondern anthropologisch.  "Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Matthäus 19,3-6)

 

Er geht von einer gottgeschaffenen menschlichen Natur aus, nach der sich Mann und Frau zu einer Einheit verbinden. Diese Einheit darf nicht zerstört werden, weil sie ihrer Natur nach weiterbesteht. Diese Einheit ist aber, gerade weil sie in der menschlichen Natur wurzelt, nicht an eine bestimmte Rechtsform oder religiöse Tradition gebunden, sie existiert unabhängig davon.

 

Den manchmal zu hörenden Vorschlag, das Problem mit den Wiederverheiratungen durch eine Ausweitung der Annulierungspraxis zu lösen, halte ich deshalb für katastrophal und für einen Aufforderung zum Lügen.

Gelegentlich gibt es das berechtigterweise aber durchaus: Eine Bekannte meiner Frau hatte in den 80er Jahren geheiratet, weil sie schwanger war und von ihren Eltern unter Druck gesetzt wurde. Das wäre dann auch aus kirchlicher Sicht keine gültige Ehe gewesen (hätte man den Eltern vielleicht vorher mal sagen sollen ...) Allerdings legte die Frau nach dem Scheitern der Ehe keinen Wert mehr auf kirchliche Gesetzgebung und strebte keine Annulierung an. Kann man auch verstehen.

bearbeitet von Franziskaner
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