Marcellinus Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 Kleiner Hinweis: Zwei Demonstrationen heute und morgen in Schwerin sind vom zuständigen Gericht mit Auflagen genehmigt worden (Meldung NDR). 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor einer Stunde schrieb Marcellinus: Das ist eine wirklich gute Frage! in rhetorische frage. u.a.für dich zum lernen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 13. April 2020 Autor Melden Share Geschrieben 13. April 2020 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb MartinO: Als einstweilige Verfügung abgeschmettert oder endgültig abgeschmettert? Ist z.B. bei einer Tanzschule ein extremer Unterschied, je nachdem, wie lange die Maßnahmen gelten sollen. Na, ich würde wohl den Passus "Diese Entscheidung ist unanfechtbar" als ziemlich endgültig betrachten. Wogegen ich nicht anfechten kann, dagegen kann ich auch nicht mehr gewinnen. bearbeitet 13. April 2020 von Mistah Kurtz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 Gerade eben schrieb helmut: shutdown ist ein sehr weiter begriff. meine "mörderische" situation kann ich gestalten. ich kann auch gut für andere als "ballastexistenz" leben. Den Ausdruck Ballastexistenz habe ich nicht benutzt. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich in diesem Thread stets die These vertreten habe, dass das Recht auf Leben vor allen anderen Rechten stehen muss. Nur: Wie groß muss die Lebensgefahr sein, um andere Rechte langfristig einzuschränken? Ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Autofahren ist prinzipiell lebensgefährlich. Auch der beste Autofahrer kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass er bei schnellem Tempo einen Fahrfehler macht, der dazu führt, dass ein anderer getötet oder dauerhaft verletzt wird. Daher ist es sinnvoll, dass es in Orten und auf engen Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Konsequenter Lebensschutz würde aber bedeuten, dass generell, auch auf Autobahnen, nur maximal 30 km/h erlaubt sind. Ich denke, über die Notwendigkeit der Maßnahmen bis 20.4. gibt es keine Diskussion. Was danach kommen soll, kann man sehr wohl diskutieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 13. April 2020 Autor Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 3 Minuten schrieb Marcellinus: Kleiner Hinweis: Zwei Demonstrationen heute und morgen in Schwerin sind vom zuständigen Gericht mit Auflagen genehmigt worden (Meldung NDR). Echt? Wie schauen die aus? Jeder Demonstrant mindestens 2 Meter von seinem Mitdemonstranten entfernt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 7 Stunden schrieb Mistah Kurtz: Mein Fazit: Deutschland war nicht vorbereitet weil zu teuer (was kostet es jetzt nicht vorbereitet gewesen zu sein, frage ich mich), zu wenig Interesse (und vermutlich Verständnis) vorhanden war, dafür aber viel Bürokratie. Also irrte der Bericht über Schreibtisch zu Schreibtisch und endete schließlich in der Ablage. Sozusagen an Desinteresse und am Sparwahn verstorben, ein Opfer falscher Prioritäten. Jeden Cent, der seit 2013 durch Nicht-Vorbereitung eingespart wurde, müssen wir jetzt mit vielen Euros aufwiegen. Das sollte uns eine Lehre sein. Aber ob es uns tatsächlich eine ist, nun ja ... @Mistah Kurtz Danke für die ausführliche Auseinandersetzung. Ich denke, dass dieses Fazit passt und wir uns damit auch auseinandersetzen müssten. Wenn ich die Diskussionen so verfolge, dann wage ich zu bezweifeln, ob uns das tatsächlich eine Lehre wird. Vielmehr meine ich, dass vielen Menschen noch nicht einmal bewusst ist, wie massiv und damit auch lebensgefährdend sie auf sog. Wirtschaftlichkeit fixiert sind.... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 2 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Na, ich würde wohl den Passus "Diese Entscheidung ist unanfechtbar" als ziemlich endgültig betrachten. Wogegen ich nicht anfechten kann, kann ich auch nicht mehr gewinnen. Die Entscheidung, dass alle Tanzschulen bis Ende des Jahres geschlossen bleiben müssen, kann überhaupt nicht unanfechtbar sein, weil es sie noch nicht gibt. Wenn die Bundes- oder eine Landesregierung eine entsprechende Verordnung erließe, bestünde eine neue Situation, über die juristisch neu entschieden werden müsste. Damit kann sehr wohl jede Entscheidung auf der Basis der aktuellen Situation - Verbote vieler Aktivitäten bis einschließlich 19.4. - getroffen wurde, infrage gestellt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 13 Minuten schrieb Frank: QiTech ist ein Start Up die aus Plastikmüll Filamente für 3D-Drucker machen und, quasi als zweites Standbein, mit ihren eigenen Filamenten Handy-Hüllen und Schlüsselanhänger herstellen und anbieten. Die haben ihre Produktion jetzt umgestellt und bauen Schutzvisiere für Rettungs- und Pflegekräfte (nur das mit der Tauchermaske erschliest sich mir nicht, aber vielleicht weiss das @Shubashi). [klick] Das sind natürlich kreative Idee, sieht aus wie ein Beatmungsfilter, der per Adapter zum Luftfilter wird. Nur: ich denke, solche Dinge werden nicht zum Einsatz kommen. Alles, was die Mitarbeiter anschleppen könnten, entspricht ja nicht dem QM, weil nicht zertfiziert. Also wird es auch im der Mehrzahl der Betriebe eingesetzt werden. Bei uns hat ein Mitarbeiter Visiere mit dem 3D-Drucker erstellen lassen - aber da lt. Algorithmus die Schutzbrille auszureichen hat, ist es egal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 13. April 2020 Autor Melden Share Geschrieben 13. April 2020 (bearbeitet) vor 2 Minuten schrieb MartinO: Die Entscheidung, dass alle Tanzschulen bis Ende des Jahres geschlossen bleiben müssen, kann überhaupt nicht unanfechtbar sein, weil es sie noch nicht gibt. Wenn die Bundes- oder eine Landesregierung eine entsprechende Verordnung erließe, bestünde eine neue Situation, über die juristisch neu entschieden werden müsste. Damit kann sehr wohl jede Entscheidung auf der Basis der aktuellen Situation - Verbote vieler Aktivitäten bis einschließlich 19.4. - getroffen wurde, infrage gestellt werden. Das mit den Tanzschulen war nur ein Beispiel. Ich habe mich auf das Urteil bezüglich der Abhaltung und Teilnahme bzw. der Versammlung zu Gottensdiensten bezogen. Aber ich denke, die da vorgebrachte Argumentation des BVerfGs wird noch in vielen anderen Fällen in ähnlicher Weise durchgezogen. Aber gut: ich bin kein Jurist, sondern Naturwissenschaftler. Vielleicht täusche ich mich ja, aber glauben tue ich das nicht. bearbeitet 13. April 2020 von Mistah Kurtz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 3 Stunden schrieb Mistah Kurtz: Die verfassungsmäßige Ordnung wurde nie gebrochen. Alle bisherigen Maßnahmen erfolgten innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der vom Grundgesetz und anderen Gesetzen - insbesondere Infektionsschutzgesetz - definiert wird. Somit kann nicht wiederhergestellt werden, was nie in Frage stand. Was wiederhergestellt werden kann, sind die uns vertrauten Lebensumstände. Deren zeitweilige Einschränkung auf Grund einer Sondersituation (wie eine Pandemie) sind kein Bruch der verfassungsgemäßen Ordnung sondern innerhalb dieser Ordnung mit Befristung auf die Dauer des Notstandes vorgesehen. Aber das weißt Du als Jurist ja besser als ich. Nun bin ich von Hause aus Kirchenrechtler, und hier geht es um die seltsamen Wege der Verfassungsdogmatik, die auch erfahrene weltliche Kollegen bisweilen bestaunen. Ob die verfassungsgemäße Ordnung gebrochen worden ist, das wird man amtlich erst später wissen, wenn denn entsprechende Klagen zur Entscheidung gekommen sind. Das IfSG ist eine Rechtsmaterie, die nun in ihren rechtsbeschränkenden Momenten nur sehr selten zum Einsatz kommt, weil wir es glücklicherweis sehr selten mit Epidemien zu tun hatten. Und im Falle von Einzelpersonen, die sich in Quarantäne begeben sollen, das aber nicht wollen, vermute ich stark (habe aber keinen Beleg dafür), dass man hier eher auf das Polizeirecht und das Betreuungsrecht zurückgegriffen hätte, weil die Justiz immer dazu neigt, das zu nehmen, was man kennt und was im besten Fall durchjudiziert ist. Ein kurzer und alles andere als umfassender Blick in die Urteilsdatenbanken weist zumindest in eine Richtung, dass es in den Urteilen hier primär um die Frage von Kostenerstattungen infolge von Maßnahmen nach dem IfSG geht (ich habe mir allerdings nur die Quarantänebestimmungen angesehen). Das BVErfG selbst hat sich vor dem März 2020 noch gar nicht mit dem IfSG beschäftigt, der BGH seit 2000 immerhin fünf mal, wobei es nur einmal um eine Unterbringungssache ging (ansonsten ging um Impffragen) und hier um die Anhörungspflicht des Betroffenen bzw. deren Aussetzung - was meine Vermutung bestätigt, das wir unjudiziertes Rechtsland betreten. Das IfSG selbst wurde 2001 ohne großes Aufsehen beschlossen, was für sich genommen ja schon erstaunlich ist, wenn man nun sieht, dass es in seine Folgen die Notstandsgesetze doch recht harmlos aussehen lässt. Aber im Fokus standen damals Krankheiten wie AIDS und BSE, MRSA - nicht zuletzt die Diskussion um HIV-verseuchte Blutprodukte hatte zu diesem Gesetz geführt. Mit Seuchen wie der jetzigen hat damals - du hast es ja selbst beschrieben - niemand gerechnet, man ging von sehr lokalen Ereignissen aus. Hätte man das IfSG geschrieben mit der Fragestellung, wer denn im Ernstfall bundesweit geltende Beschränkungen von Grundrechten anordnen solle, ich bin mir einigermaßen sicher dass da niemand auf Referenten von Landesministerien gekommen wäre. Wahrscheinlicher wäre eine Ermächtigung des Kanzlers mit der Pflicht zur Einholung eines zeitnahen Beschluss des Deutschen Bundestages gewesen. Insofern scheint man mir hier das IfSG ein wenig off label anzuwenden. Und ich halte das für richtig - konkrete Rechtsanwendung ist oftmals davon geprägt, dass man unsauber arbeiten muss, weil der Gesetzgeber oder die Obergerichte den gerade vorliegenden Fall offensichtlich nicht vor Augen hatten. Ein kurzes Beispiel: Wir haben in den letzten Jahren eine längere juristische Diskussion um Zwangsbehandlungen gehabt. Das BVerfG hatte die angestoßen, der Bundestag daraufhin das Gesetz entsprechend angepasst. Wir dürfen nun nur noch in einer Unterbringung zwangsbehandeln, und zwar wegen jener Erkrankung, die zur Unterbringung führte. Im Blick waren hier klar Psychotiker und antipsychotische Medikamente. Nun nehmen wir aber den Fall des Psychotikers, der an einem vereiterten Zehennagel mit beginnender Sepsis leidet, den zu behandeln er sich aber infolge seiner Psychose weigert. Wegen des Zehennagels kann ich ihn nicht unterbringen, wenn ich ihn wegen der Psychose unterbringe, dann darf ich den Zehennagel nicht behandeln, und wenn ich erst mal die Psychose behandel, dann stirbt er zuvor an der Sepsis. Was macht man? Man behandelt, Gesetz hin oder her. Ist de jure wahrscheinlich bandenmäßige Körperverletzung, aber was ist die Alternative? Zurück zum derzeitigen Zustand und warum ich von der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung gesprochen habe - das insinuiert für mich keinen Verfassungsbruch, aber eine verfassungsrechtlich bedenkliche (Ausnahme-)Situation, die man weder grundlos noch leichtfertig ausgelöst hat. Aber man hat zum Mittel der flächendeckenden Allgemeinverfügung gegriffen, und das (ich möchte meine alten Ausführungen nicht wiederholen) halte ich über längere Zeit für unzulässig. Wenn ich die Berichterstattung richtig gelesen habe, dann befinde ich mich da in guter Gesellschaft mit der Leopoldina. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 1 Minute schrieb Mistah Kurtz: Das mit den Tanzschulen war nur ein Beispiel. Ich habe mich auf das Urteil bezüglich der Abhaltung und Teilnahme bzw. der Versammlung zu Gottensdiensten bezogen. Aber ich denke, die Argumentation des BVerfGs wird noch in vielen anderen Fällen in ähnlicher Weise durchgezogen. Das denke ich auch, aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass durch eine längere Dauer von Maßnahmen eine auch rechtlich neue Situation entsteht und daher neu entschieden werden müsse. Alle Urteile bis jetzt basieren auf der Voraussetzung, dass die Maßnahmen bis 19.4.2020 gelten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 6 Stunden schrieb Mistah Kurtz: Was wiederhergestellt werden kann, sind die uns vertrauten Lebensumstände. Deren zeitweilige Einschränkung auf Grund einer Sondersituation (wie eine Pandemie) sind kein Bruch der verfassungsgemäßen Ordnung sondern innerhalb dieser Ordnung mit Befristung auf die Dauer des Notstandes vorgesehen. Nein, nicht mit Befristung auf die Dauer des Notstandes, sondern mit Befristung auf den 20. April. Dass du jetzt von Befristung auf die Dauer des Notstandes schreibst, zeigt gerade das, was Higgs Boson letztlich kritisiert, wohin die Verwendung von unpräziser Sprache führt. Dass man auf die Idee kommt, dass es eine Befristung auf die Dauer des Notstandes gebe, hängt eben mit dieser verwaschenen Sprache im Zusammenhang mit den Maßnahmen zu Corona zusammen. Befristung auf die Dauer des Notstandes wird suggeriert durch die Rede von einer Lockerung der Maßnahmen, die es jeweils dann geben könne, wenn der Notstand nicht mehr in der Weise gegeben sei. Dabei wird regelmäßig das bisherige fixe Datum unter den Teppich gekehrt bzw in einer Art und Weise gehandelt, als ob es ein von Gnaden gesetztes Datum sei, das je nachdem, wie sich die Bevölkerung verhalte, von der Regierung nach hinten verschoben werden könne. Daher kommt es dann, dass hier im Forum davon geredet wird, dass das dann ein VErtrauensvorschuss gegenüber der BEvölkerung sei, was wie Chrysologus richtig schreibt, eine Pervertierung der tatsächlichen Verhältnisse in einer Demokratie ist. Nicht das Volk lebt davon, dass die Regierung ihm vertraut, sondern die Regierung davon, dass das Volk ihm vertraut. Verliert das Volk das Vertrauen, wird eine Reigerung im Regelfall abgewählt. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 10 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Na, ich würde wohl den Passus "Diese Entscheidung ist unanfechtbar" als ziemlich endgültig betrachten. Wogegen ich nicht anfechten kann, dagegen kann ich auch nicht mehr gewinnen. Der Eilantrag ist unanfechtbar abgewiesen. Über den Ausgang des Hauptverfahrens sagt das nichts. Das ist ein eigener Rechtszug, der dauert aber gern mal ein paar Monate oder Jahre. Wenn dort herauskommt, dass es verfassungswidrig war, wird es aber teuer für den Steuerzahler. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 1 Minute schrieb Shubashi: vor 20 Minuten schrieb Frank: QiTech ist ein Start Up die aus Plastikmüll Filamente für 3D-Drucker machen und, quasi als zweites Standbein, mit ihren eigenen Filamenten Handy-Hüllen und Schlüsselanhänger herstellen und anbieten. Die haben ihre Produktion jetzt umgestellt und bauen Schutzvisiere für Rettungs- und Pflegekräfte (nur das mit der Tauchermaske erschliest sich mir nicht, aber vielleicht weiss das @Shubashi). [klick] Das sind natürlich kreative Idee, sieht aus wie ein Beatmungsfilter, der per Adapter zum Luftfilter wird. Nur: ich denke, solche Dinge werden nicht zum Einsatz kommen. Alles, was die Mitarbeiter anschleppen könnten, entspricht ja nicht dem QM, weil nicht zertfiziert. Also wird es auch im der Mehrzahl der Betriebe eingesetzt werden. Bei uns hat ein Mitarbeiter Visiere mit dem 3D-Drucker erstellen lassen - aber da lt. Algorithmus die Schutzbrille auszureichen hat, ist es egal. Die Idee mit der Taucherbrille kam, wenn ich den Artikel richtig lese, vom örtlichen Rettungsdienst. Das mit dem zertifizierten Material ist halt so eine Sache: Auf der einen seite ist die Frage "Woher nehmen, wenn nicht einmal was zum stehlen da ist", auf der anderen Seite die Frage wer haftet wenn die Sache schief geht. Ergebnis das Rettungsdienstpersonal garantiert gefährdet ist weil experimentelles Material, mit dem ihr "nur" möglicherweise gefährdet seid zurückgewiesen wird. Ein unhaltbarer Zustand. Noch so ein Punkt fürs Merkheft: Haftungs- und Arbeitsschutzrichtlinien, zielgerichtet für solche Lagen, zu Flexibilisieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 8 Minuten schrieb MartinO: Den Ausdruck Ballastexistenz habe ich nicht benutzt. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich in diesem Thread stets die These vertreten habe, dass das Recht auf Leben vor allen anderen Rechten stehen muss. Nur: Wie groß muss die Lebensgefahr sein, um andere Rechte langfristig einzuschränken? Ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Autofahren ist prinzipiell lebensgefährlich. Auch der beste Autofahrer kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass er bei schnellem Tempo einen Fahrfehler macht, der dazu führt, dass ein anderer getötet oder dauerhaft verletzt wird. Daher ist es sinnvoll, dass es in Orten und auf engen Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Konsequenter Lebensschutz würde aber bedeuten, dass generell, auch auf Autobahnen, nur maximal 30 km/h erlaubt sind. Ich denke, über die Notwendigkeit der Maßnahmen bis 20.4. gibt es keine Diskussion. Was danach kommen soll, kann man sehr wohl diskutieren. der begriff "ballastexistenz" bezieht sich nicht auf einen beitrag von dir. er ist auch nicht von jemand anderem benutzt worden. aber die abwägung zwischen wirtschaftlichkeit (armut tötet) und dem tatsächlich möglichen beherrschen ein epidemie, ich gehe davon aus, sieht ballastexistenzen. aber er hat natürlich euphemistische namen dafür. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 (bearbeitet) vor 7 Minuten schrieb Frank: Auf der einen seite ist die Frage "Woher nehmen, wenn nicht einmal was zum stehlen da ist", auf der anderen Seite die Frage wer haftet wenn die Sache schief geht. Letzteres ist das Kritische. Es gibt ja diese Zertifizierungen nicht ohne Grund. Was, wenn ein Mensch auf Grund eines nicht zertifizierten Utensils zu Schaden kommt? Wer haftet dann? Hilft vor Gericht 'aber wir haben es doch nur gut gemeint'? bearbeitet 13. April 2020 von rince Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 3 Stunden schrieb laura: Ja ... und mal pointiert gesagt, muss ich mir folgende Situation vorstellen: Ich klingle bei dem älteren Ehepaar über mir und sage: "Also entschuldigen Sie, Sie gehören zur Risikogruppe. Sie sterben ja eh in den nächsten 3-5 Jahren. Daher denke ich, dass wir es auch riskiereren können, dass Sie den Virus bekommen und schon in den nächsten Monaten sterben. Wenn wir nämlich den Shutdown aufrecht erhalten, könnte das Café am Markt Insolvenz anmelden müssen. Das möchten Sie doch sicher auch nicht... Das Risiko, dass Sie sterben, müssen wir echt eingehen. Das ist nämlich im Sinne aller." Du kannst allgemeinpräventive Maßnahmen nicht in Bezug auf Einzelschicksale bringen - da funktioniert nie linear. Deswegen kann man die Schädigung des sozial schwachen Schülers X auch nicht gegen das Leben des Diabetikers Y abwägen - Y kann sich auch dann infizieren und sterben, wenn X daheim bleibt, und es kann sein, dass X zur Schule geht und Y nichts passiert. Das Argument ist gleichwohl immer wieder beliebt, weil es so einleuchtend zu sein scheint, es ist eine Variante des "wer nichts zu verbergen hat" Arguments. Das entweder drohende oder beendbare schlimme Schicksal hier gegen einen vergleichsweise kleinen Eingriff in die Grundrechte oder die Privatsphäre dort. Dem kann man sich - so soll es wirken - nicht entziehen, wenn einem das schlimme Schicksal nicht egal ist. Und dabei ist es egal, ob ich nun alle Klassenzimmer videobeobachten, alle Rechner onlinedurchsuchen oder jede Bewegung erfassen will. Das Schicksal ist konkret (von Lehrer fertig gemachte Schüler / Terrorplanung & Kinderponrographie / Kriminalität), das dagegen angeführte Recht abstrakt (Persönlichkeitsrechte / Privatsphäre / infomationelle Selbstbestimmung). Nur ist es meist nicht so einfach! 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 2 Stunden schrieb Flo77: Sorry, aber wenn ich die Wahl treffen müsste, meine Enkel nicht sehen zu können oder ein unbestimmt erhöhtes Sterberisiko in Kauf nehmen zu müssen, wäre für mich die Wahl nicht schwer. Sterben muss ich so oder so, aber ich habe kein Interesse daran lebendig begraben zu werden. Sterben muss so und so jeder, folglich könnte man sämtliche Schutzmaßnahmen in die Tonne kloppen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 24 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Echt? Wie schauen die aus? Jeder Demonstrant mindestens 2 Meter von seinem Mitdemonstranten entfernt? Ja, genau so! Und 10m Abstand von den Passanten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 48 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Du missverstehst Helmut. Er kritisiert in seiner etwas verschraubten Weise, was auch Du kritisierst, dass nämlich allzu leicht die Gefahr, der derzeit eine ganze Bevölkerungsgruppe ausgesetzt ist, abgetan oder gar als eben hinzunehmende Verluste sozusagen in unsere Erwägungen eingepreist wird. Sind ja eh nur die Alten, sind ja eh nur die, die ohnehin schon eine schwere Vorerkrankung haben. Komisch, ich sehe das genau umgekehrt. Es sind die Opfer der Gegenmaßnahmen, die im Moment niemanden interessieren. Erst wird bestritten, dass es welche gibt. Pleite geht ja eh nur, wer dieses Jahr sowieso pleite gegangen wäre. Und die Rezession wäre eh gekommen, ganz bestimmt. Zweitens ist es ja nur Geld, und wie wir wissen geht es armen Menschen ja prima und kein Stück schlechter als nicht armen. Und diese ganzen komischen Randgruppen, die Betreuung brauchen und sie jetzt nicht mehr kriegen, ja mei, sollen sie sich doch nicht so anstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 17 Minuten schrieb Aristippos: Der Eilantrag ist unanfechtbar abgewiesen. Über den Ausgang des Hauptverfahrens sagt das nichts. Das ist ein eigener Rechtszug, der dauert aber gern mal ein paar Monate oder Jahre. Wenn dort herauskommt, dass es verfassungswidrig war, wird es aber teuer für den Steuerzahler. Teuer wird es so oder so - aber teurer als Haftentschädigung kann es nicht werden, abzüglich 90%, weil man ja daheim bleiben durfte - und selbst das wird man noch irgendwie abbiegen. Da kommen bestenfalls einige sehr wenige 100€ je klagewilligem Bürger beim Amtsgericht dabei raus - wenn die Fristen dann nicht schon abgelaufen sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 2 Stunden schrieb MartinO: Die Lehrkräfte sind nicht gezwungen, sich länger als nötig im Lehrerzimmer aufzuhalten. In den meisten Freistunden gibt es irgendein freies Klassenzimmer, in das sich eine Lehrkraft setzen kann - muss man nur auf den Vertretungsplan schauen. das "Nicht-länger-als-nötig" kann schon reichen, ich denke da z.N. an die Pause. Da haben dann diese Lehrkräfte gewissermaßen die Wahl zwischen Pest und Cholera: entweder im vollen Lehrerzimmer oder unter einer Horde von Schülern.... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 2 Stunden schrieb laura: Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen: Meine Verwandten in diversen Heimen sind doch sehr dankbar dafür, dass man für sie Vorsichtsmaßnahmen einhält. Denn entgegen landläufiger Vorstellungen leben sie immer noch gerne und fänden es auch ganz nett, nicht als Kollateralschaden dieses Virus geopfert zu werden. Es ging nicht um Leute im Heim, sondern um das ältere Ehepaar über dir. Und darauf habe ich geantwortet. klarstellend...………………….tribald Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb mn1217: vor 2 Stunden schrieb Frank: Ich hatte eine Sozialkundelehrerin die zu sagen pflegte: Jedes Land hat die Regierung die es verdient. Das sagen die alle. Wird vermutlich im Studium als verpflichtend gelehrt. Wenn die Demokratie sich fortlaufend perfektioniert, spiegelt die Präsidentschaft immer exakter die innere Seele des Volkes wider. Eines großen und glorreichen Tages wird sich der Herzenswunsch der einfachen Leute erfüllen und das Weiße Haus mit einem wahren *biep* und narzistischen Irren besetzt sein. (geschrieben im Jahr 1920 von dem ameriaknischen Satiriker Henry Mencken) bearbeitet 13. April 2020 von Die Angelika Das böse I-Wort wird hier zensiert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 13. April 2020 Melden Share Geschrieben 13. April 2020 vor 1 Stunde schrieb Marcellinus: ...Begründungen finden sich da schon, und die verschieben sich ja auch gerade. Zuerst hieß es man müßte die „Kurve abflachen“, die Infektionen nicht verhindern, sondern strecken, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Nun ist das Gesundheitssystem nicht überlastet, und nun heißt es, man müsse die Beschränkungen weiter akzeptieren, um „das Leben der anderen zu schützen“. Aus einem praktischen ist ein moralisches Argument geworden..... die kurve muß weiterhin flach gehalten werden. es kann, muß, wird jetzt viele experimente geben um normal zu werden UND die kurve flach zu halten. das gesundheitsheitswesen ist immer noch überlastet. werden alle operationen schon wieder durchgeführt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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