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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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vor 3 Stunden schrieb Chrysologus:

Er liegt falsch, und zwar elementar und in mehrfacher Hinsicht - aber es erklärt zumindest seine Handlungen. Im Einzelnen:

  1. ...Zu Erkranken und daran zu sterben ist allgemeines Lebensrisiko - wenn man hier nun eine Schutzpflicht des Staates konstruiert, dann muss man in Zukunft bei jeder potentiell tödlichen Infektionskrankheit ganze Regionen schließen. Ich halte das für nicht sinnvoll

wo ist grenze zwischen privat sorgen und vorsorgen und gesellschaftlicher sorge, mitsorge, vorausetzungen. ist ein krankenhaus vorhalten gesellschaftliche pflicht? ab wann ist mein recht, ein bett im krankenhaus zu belegen, ein recht an die gesellschaft. unter welchen bedingungen kann es mir verweigert werden?

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Noch mal zum Thema EMail-Adressen von Schülern

Eine Idee aus der Ferne: Für jeden Schüler einer Schule wird eine offizielle Schüller-EMail-Adresse angelegt - z. B. Paul-Meier@dorfschule-hintertupfingen.de. Dann hat man Trara mit Datenschutz der privaten Mail-Adresse nicht an der Backe.

Ja - das ist eine Fleißaufgabe. Und nein - ich habe keine Ahnung, wie man das technisch macht, aber in unserem Betrieb ist es für unserern IT-Kollegen (kein studierter Informatiker) keine große Herausforderung, daher wird das sicherlich für den Informatik-Lehrer/technikafine Jugendliche/die IT-Abteilung des Schulträgers kein Problem sein, die Grundvoraussetzungen zu schaffen und eine halbwegs idiotensichere Anleitung für Doofis wie mich zu erstellen.

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vor 4 Stunden schrieb Marcellinus:

 

 

Sie nannte das „Öffnungsdiskussionsorgien“, offenbar rausgesickert aus einer CDU-Sitzung. Die FDP hat das entsprechend kommentiert. Es war ja auch nicht das erste Mal, daß Merkel für sich die alleinige Deutungshoheit über diese Krise beansprucht.

 

Das ist doch sympathisch emotional, wo man ihr doch sonst eher zu viel an Nüchternheit bescheinigt. Da war sie offenbar chlichtweg genervt von den Diskussionen um Öffnungen. Das heißt aber doch nicht, dass sie Diskussionen unterbinden will.

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vor 3 Stunden schrieb Mistah Kurtz:
vor 4 Stunden schrieb Marcellinus:

 Sie nannte das „Öffnungsdiskussionsorgien“, offenbar rausgesickert aus einer CDU-Sitzung.

 

Und war offensichtlich auch genau an diesen Kreis gerichtet. Sie kritisierte die Leute, die da dabei waren. Und wenn man sich anschaut, welches Theater die CDU in den verschiedenen Ländern abzieht - aufmachen/nicht aufmachen/vielleicht aufmachen/ich mach auf/ich mach zu/Du mich auch/ich Dich nicht usw. usf. - hat sie recht daran getan mit ihren Jungens und Mädelns mal Klartext zu reden. Ist bei ihr ja eh eine ausgesprochene Seltenheit. Meistens glänzt sie mit "laufen lassen".

 

🙂

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vor 3 Stunden schrieb Mistah Kurtz:
vor 3 Stunden schrieb Chrysologus:

Zu Erkranken und daran zu sterben ist allgemeines Lebensrisiko - wenn man hier nun eine Schutzpflicht des Staates konstruiert, dann muss man in Zukunft bei jeder potentiell tödlichen Infektionskrankheit ganze Regionen schließen. Ich halte das für nicht sinnvoll.

 

Ich erlaube mir dieses letzten Punkt herauszugreifen und zu paraphrasieren.

 

Zitat

Zu Verunfallen und daran zu sterben ist allgemeines Lebensrisiko - wenn man hier nun eine Schutzpflicht des Staates konstruiert, dann muss man in Zukunft bei jedem Verkehrsweg Maßnahmen wie Tempobeschränkungen, Schutzwege, Gehsteige ergreifen und überhaupt eine eigene Straßenverkehrsordnung erlassen. Ich halte das für nicht sinnvoll. Ist ja nur allgemeines Lebensrisiko.

 

Das ist doch kein Paraphrasieren.

Ich denke, dass es darum geht, wie verhältnismäßig staatliche Restriktionen sind.

Heute habe ich ein sehr langes Gespräch mit meiner Tochter, die Juristin ist, zu diesem Thema geführt. Ich habe den Eindruck, dass Juristen als Fachleute hier einfach sensibler auf mögliche Schieflagen reagieren. Vielleicht sind sie in der jetzigen Zeit so etwas wie Seismographen , die schlichtweg aufgrund ihrer Fachkompetenz Erschütterungen unserer Rechtsordnung schneller wahrnehmen.

Sie hat mir heute den Link zu diesem von mir heute hier bereits eingebrachten taz-Artikel geschickt, aus dem ich zitiere:

Zitat

Wenn wir stärker nach Risikogruppen differenzieren und daher insbesondere ältere Menschen noch konsequenter zu schützen würden als bislang, so würden wir das auch tun, um ein „zweites Bergamo“ zu verhindern. Zugleich müssen wir aufgrund der sozialen Unwuchten stärker nach Angewiesenheit differenzieren: Es kann ein Jahr ohne Karneval, Oktoberfest und volle Fußballstadien geben, aber schon wenige Wochen mit geschlossenen Frauenhäusern, Tafeln, Selbsthilfegruppen und Bildungseinrichtungen sind zivilisatorisch nicht hinnehmbar.

 

Man hört schon die ersten Stimmen, die empfehlen, die Disziplinierungsstrategien gegen Corona zukünftig auch im Kampf gegen den Klimawandel einzusetzen. Auch das spricht für einen differenzierten Exit-Diskurs, der der Infektion unseres demokratischen Rechtsstaats vorbeugt.

 

Tja, und das macht mich dann schon auch nachdenklich....

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Hab' gerade extra uf RTL gesehen. Dort ging es u. a. um eine Familie, in der die Frau und das Baby/Kleinkind mit Corona/Covid durch sind und der Mann, obwohl er mit beiden in Quarantäne gelebt hat, nicht infiziert bzw. erkrankt ist. Das finde ich irgendwie mysteriös.

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vor einer Stunde schrieb laura:

Es lohnt sich, den Menschen mal zu googeln. Der Herr ist Finanzmathematiker, hat also von Medizin und Epidemologie wahrscheinlich so viel Ahnung wie der Durchschnittsbürger

Aber als Mathematiker kennt er sich mit Zahlen aus

 

Und wenn eine junge hübsche Chemikerin auf Youtube ihren Senf zum Thema Klima oder Corona abgibt, kommt komischerweise nie: Ja was soll sie als Chemikerin schon zu den Themen Klima oder Korona wissen? Nein, da hört man immer: Hört sie euch an, und sie ist Wissenschaftlerin...

 

Hast du also wirkliche Argumente, wo der Mathematiker sich irrt?

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vor 2 Stunden schrieb Frank:

Das Grundgesetz habe überall dort Bedeutung wo ein Über-/Unterordnungsverhältnis bestehe, also Staat/ Bürger, Arbeitgeber/ Arbeitnehmer aber auch Pfleger/ Heimbewohner.

 

das meint ja Chrysologus, wenn ich ihn richtig verstehe.

Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen und nicht als Instrument des Staates zur Durchsetzung von restriktiven politischen Maßnahmen gegen die Bürger dienen. Das scheint mir auch logisch, wenn man mal darüber nachdenkt, wie es zu diesem Grundgesetz kam.

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vor 13 Minuten schrieb rorro:

https://www.welt.de/wissenschaft/article207391373/Frankreich-Kind-infiziert-sich-mit-Coronavirus-und-steckt-niemanden-an.html

 

:a050:

 

(Sehe gerade als Nachtrag, hat Higgs Boson auch schon aus anderer Quelle gebracht)

 

Abwarten. Kari Stefansson, der CEO von Decode Genetics - das ist das BioTec-Unternehmen, das einen großen Teil der isländischen Bevölkerung auf Covid-19 getestet hat bzw. testet, hat in einem Interview von einem kuriosen Fall berichtet, nämlich einem Ehepaar, bei dem der Mann positiv getestet wurde, die Frau aber nicht. Und das, obwohl die beiden über die gesamte Dauer der Infektion des Ehemanns ganz normal und ohne Schutzmaßnahmen zusammenlebten, dabei sogar im gleichen Bett schliefen. Trotzdem keine Infektion bei der Frau. Es gibt noch viel, was über Corona nicht bekannt und nicht geklärt ist.

Zitat

Vieles bleibe aber unklar: „Wir haben zum Beispiel einen Mitarbeiter mit einer COVID-19-Infektion. Seine Frau hat sich nicht angesteckt, obwohl die beiden immer im selben Bett geschlafen haben.“ - Quelle: Addendum  -  „Testen, testen, testen“ – in Island

 

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vor 20 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen und nicht als Instrument des Staates zur Durchsetzung von restriktiven politischen Maßnahmen gegen die Bürger dienen. Das scheint mir auch logisch, wenn man mal darüber nachdenkt, wie es zu diesem Grundgesetz kam.

 

Nö. Das Grundgesetz regelt ganz allgemein das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Es legt u.a. fest, wer welche Aufgaben und Pflichten hat, und das sowohl in Hinblick auf Aufgaben, Pflichten und Rechte der Staatsorgane, als auch jene der Staatsbürger. Das Grundgesetz ist keine Einbahnstraße. Es erstreckt sich von oben nach unten ebenso wie von unten nach oben. 

bearbeitet von Mistah Kurtz
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Theoretisch müßten sich jetzt Mediziner/Forscher/etc. auf Konstellationen wie die RTL-extra-Familie oder das Island-Paar stützen, um herauszukreigen, ob es irengwelche Muster, Parallelen, o. ä. gibt.

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vor 55 Minuten schrieb UHU:

Hab' gerade extra uf RTL gesehen. Dort ging es u. a. um eine Familie, in der die Frau und das Baby/Kleinkind mit Corona/Covid durch sind und der Mann, obwohl er mit beiden in Quarantäne gelebt hat, nicht infiziert bzw. erkrankt ist. Das finde ich irgendwie mysteriös.

Stimmt, RTL ist mysteriös. Sonja Zietlow hat wegen Corona letzte Woche ihren FB-Account gelöscht.  

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vor einer Stunde schrieb Mistah Kurtz:

 

Nö. Das Grundgesetz regelt ganz allgemein das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Es legt u.a. fest, wer welche Aufgaben und Pflichten hat, und das sowohl in Hinblick auf Aufgaben, Pflichten und Rechte der Staatsorgane, als auch jene der Staatsbürger. Das Grundgesetz ist keine Einbahnstraße. Es erstreckt sich von oben nach unten ebenso wie von unten nach oben. 

Wo legt das GG dann bitte eine Pflicht der Bevölkerung fest geschweige denn das Verhältnis von Bürgern untereinander- es sagt lediglich, was der Staat darf und wie er das darf. Nun kann man natürlich aus dem Recht des Staates zur Gesetzgebung oder Besteuerung auf entsprechende Pflichten der Bürger schließen - allerdings sind gerade die Grundrechte von ihrer ganzen Genese her nie dazu gedacht gewesen, als Grundlage von Pflichten der Bürger gegenüber dem Staat heran gezogen zu werden. Wenn ich böse Dinge über dich erzähle, dann komme ich wegen übler Nachrede vor das AG oder das LG, aber nicht wegen Verstoß gegen Art. 1 GG vor der Verfassungsgericht. 

 

Kretschmann versucht hier die ganze Aktion moralisch so hoch aufzuladen, wie es nur geht. wer sich mit zwei statt nur einer Person trifft, der ist nun wie es scheint keiner mehr, der eine OWi begeht, der ist ein potentieller Mörder oder Totschläger und ein Verfassungsfeind noch dazu. Und damit immunisiert man sich und die Maßnahmen gegen jede Kritik und gegen jede Debatte, ganz gleich wie lange die nun dauern und was man sich noch ausdenken mag. Denn wer auch nur etwas anders machen will, dem ist das Leben anderer offensichtlich gleichgültig. 

 

Mir ist das zu moralisierend und auch zu hoch gehängt - vor allem aber sehe ich hier die Gefahr, das ganze so hoch zu hängen, dass alle Kollateralschäden nebensächlich werden: Schäden, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nehmen, Abbrüche von Lebensentwürfen, Unsicherheiten, Freiheitsrechte auch von Senioren. Alles egal - Hauptsache das blanke Leben bleibt erhalten.

 

Wenn man Kindern den Kontakt zu Gleichaltrigen verwehrt, sie am Spielen draußen hindert, sicherstellt, dass sie keinen Sport treiben, dann gilt das manchen jetzt als vorbildlich. Ich sehe nicht, warum man es nicht weiter Kindswohlgefährdung nennen sollte. Oder jene Vorschrift, die Eltern kranker Kinder dazu zwingt, zu entscheiden, wer nun das Kind im Krankenhaus besuchen darf (gerade vom VG Hamburg unter Verweis auf das GG beanstandet). Das ist schlicht menschenverachtend!

bearbeitet von Chrysologus
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vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Wo legt das GG dann bitte eine Pflicht der Bevölkerung fest geschweige denn das Verhältnis von Bürgern untereinander-

 

Na, gleich an seinem Beginn in den Artikeln 1, 2 und 3. Da wird nicht davon geredet, was der Staat tun oder nicht tun darf, auch geht es da nicht um die Rechte und Pflichten des Staats gegenüber seinen Bürger oder wie der Staat organisiert ist, sondern um Dinge, zu denen die Bürger verpflichtet werden.Darum wird im Artikel 1 (2) nicht der deutsche Staat, sondern das Deutsche Volk, also die Bürger des Landes, zum Bekenntnis "zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" verpflichtet. Darum wird weiter in Artikel 2 (1) jeder Bürger dazu verpflichtet, dass ihm zugebilligte Recht auf freie Entfaltung nicht auf Kosten der Rechten seiner Mitbürger auszuüben: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt".

Weiters wird der Bürger in Artikel 3 (2) darauf verpflichtet, dass jedem seiner Mitbürger das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person zukommt, und nicht er, sondern nur der Staat in diese Rechte eingreifen darf. 

 

Das könnte ich noch länger fortsetzen. Das Grundgesetz ist die Basis dieses Staates. Es regelt in einem großen Umfang zwar das Verhältnis des Staats zu seinen Bürgern und generell wie der Staat organisiert ist, aber es beinhaltet auch viele "Basics" des Zusammenlebens in diesem Staat.

 

Übrigens wird auch im Grundgesetz an mindestens einer Stelle explizit eine Pflicht der Bevölkerung gegenüber dem Staat statuiert. Siehe Artikel 12a.

bearbeitet von Mistah Kurtz
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vor 6 Stunden schrieb Mistah Kurtz:

 

Abwarten. Kari Stefansson, der CEO von Decode Genetics - das ist das BioTec-Unternehmen, das einen großen Teil der isländischen Bevölkerung auf Covid-19 getestet hat bzw. testet, hat in einem Interview von einem kuriosen Fall berichtet, nämlich einem Ehepaar, bei dem der Mann positiv getestet wurde, die Frau aber nicht. Und das, obwohl die beiden über die gesamte Dauer der Infektion des Ehemanns ganz normal und ohne Schutzmaßnahmen zusammenlebten, dabei sogar im gleichen Bett schliefen. Trotzdem keine Infektion bei der Frau. Es gibt noch viel, was über Corona nicht bekannt und nicht geklärt ist.

 

 

So einem Fall habe ich in der Firma auch. Hat nur so gar nichts mit Kindern zu tun.

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

 

.....

Daher kann man sie schon vergleichen: beide Schrott. Ganz gut ist die Datenlage zu den 60.000 Pneumonietoten pro Jahr in Deutschland, ist eine im hohen Lebensalter immer noch recht letale Erkrankung.

 

Über die "60.000 Pneumonie-Toten", die Du schon häufiger als fixe Zahl wiederholt hast, wundere ich mich inzwischen ein bisschen.

Erstmal geistern da im Netz auch andere Zahlen herum, mal 30.000, mal 40.000 bis 50.000.

Dann fand ich beim RKI diese Studie, die erläutert, dass solche Zahlen für die Surveillance der Inzidenz keinesfalls bes. zuverlässig sind, sondern man eher Syndrome wie Akute respiratorische Erkrankungen überwacht, die wiederum für eine ganze ICD-10-Gruppe stehen: J09 - J18, also alle Influenzen und Pneumonien zusammenfassen, für 2015 z.B ergeben sich da auch bei weitem keine 60.000.

https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/Focus/JoHM_03_2017_Inzidenz_Sterblichkeit_respiratorische_Krankheiten.pdf?__blob=publicationFile

 

Also ist "60.000" doch auch nur eine eher hoch angesetzte "roundabout"-Zahl?

Wäre es da nicht eher sinnvoll auf die generellen Schwierigkeiten hinzuweisen, die es gibt, die einzelnen Letalitäten bei Lungenkrankeiten gegeneinander abzugrenzen, weil Todesscheine nun mal mit einem sehr unterschiedlichen Verständnis ausgefüllt werden, wie die RKI-Studie dazu nahelegt?

 

 

 

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Bei den Corona-App entwicklern wird zur Zeit wohl heftig gestritten wegen des Risikos des Datenmissbrauchs.

 

Wenn die doch nur hier mitlesen würden, dann könnten sie sich von unseren Forums-Experten versichern lassen, dass das alles o.k. und unbedenklich ist und schliesslich einer guten Sache dient, hinter dessen Ziel jeder Zweifel zurück zu stehen hat 😂

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Mistah Kurtz:

 

Na, gleich an seinem Beginn in den Artikeln 1, 2 und 3. Da wird nicht davon geredet, was der Staat tun oder nicht tun darf, auch geht es da nicht um die Rechte und Pflichten des Staats gegenüber seinen Bürger oder wie der Staat organisiert ist, sondern um Dinge, zu denen die Bürger verpflichtet werden.Darum wird im Artikel 1 (2) nicht der deutsche Staat, sondern das Deutsche Volk, also die Bürger des Landes, zum Bekenntnis "zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" verpflichtet. Darum wird weiter in Artikel 2 (1) jeder Bürger dazu verpflichtet, dass ihm zugebilligte Recht auf freie Entfaltung nicht auf Kosten der Rechten seiner Mitbürger auszuüben: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt".

Weiters wird der Bürger in Artikel 3 (2) darauf verpflichtet, dass jedem seiner Mitbürger das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person zukommt, und nicht er, sondern nur der Staat in diese Rechte eingreifen darf. 

Kleiner Hinweis: Das ist rechtsdogmatisch schlicht nicht haltbar. Die Grundrechte wurden noch nie zu Pflichten von Bürgern gegenüber anderen Bürgern herangezogen.

 

Es ist auch logisch ein falscher Umkehrschluss: Wenn es z.B. heißt, dass jeder das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit hat, solange er keine Rechte anderer verletzt, bedeutet das nicht, dass er dieses Recht grundsätzlich nicht hat, wenn er Rechte anderer verletzt. Über diesen Fall ist schlicht nichts gesagt, d.h. in solchen Fällen darf das Recht einfachgesetzlich zugestanden oder genommen werden. Harmloses Beispiel: Du darfst in privaten Wäldern wandern gehen. Ist gesetzlich so festgelegt, obwohl du damit das Eigentumsrecht des Waldbesitzers verletzt. Nach deiner Logik hättest du die Pflicht, hier den Rechten des Waldbesitzers den Vortritt zu lassen. Eine solche Pflicht, grundsätzlich auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit zugunsten der Rechte anderer zu verzichten, gibt es aber nicht.

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vor einer Stunde schrieb rince:

Bei den Corona-App entwicklern wird zur Zeit wohl heftig gestritten wegen des Risikos des Datenmissbrauchs.

 

Wenn die doch nur hier mitlesen würden, dann könnten sie sich von unseren Forums-Experten versichern lassen, dass das alles o.k. und unbedenklich ist und schliesslich einer guten Sache dient, hinter dessen Ziel jeder Zweifel zurück zu stehen hat 😂

 

 

 

Diese (in meinen Augen überzogene) Kritik ist dann tatsächlich immerhin etwas, das im Zweifelsfall den Shutdown verlängern wird.

Die Möglichkeiten des Infizierten-Tracking funktionieren nämlich nur, wenn sich entsprechend Bürger freiwillig daran beteiligen. Es setzt also Vertrauen voraus, das solche Kritik wohl eher schwinden läßt. Solche typisch deutsch maßlose Kritik, die aus der Möglichkeit des Missbrauchs diesen immer auch schon als praktisch realisiert annimmt, verhindert dann zuverlässig Konzepte wie in Korea, Hongkong oder Taiwan - und läßt nur noch pauschale Zwangsmaßnahmen zu, wenn die Zahlen tatsächlich wieder ansteigen sollten.

 

So ist das eben: wenn jede freiwillige Selbstbeschränkung von einer Minderheit gleich als Ausgeburt des Totalitarismus gesehen wird, muss der Staat eben zum großen Hammer des Gesetzes greifen.

Weswegen auch klar ist, dass der schwedische Weg bei uns nicht funktionieren könnte - jeder Appell an die staatsbürgerliche Eigenverantwortung und freiwillige Kooperation wird bei uns schnell als Angriff auf das Grundrecht des rücksichtslosen Ellenbogeneinsatzes gesehen.

bearbeitet von Shubashi
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vor 4 Minuten schrieb Aristippos:

Allein schon, weil diese Daten bei der Cyberkompetenz unserer Regierung spätestens in 6 Monaten auf einem russischen Hackerserver stehen und im Darknet herumgereicht werden. Und wer sie dann kauft, is anybody's guess.

 

Dem würde ich jetzt allerdings nicht widersprechen wollen. 

Allerdings spricht das in meinen Augen nur dafür, dass Tracking-Daten erst deanonymisiert werden dürften, wenn sich eine Infektion realisiert. 

Die Schlüssel der Deanonymisierung sollten dann klugerweise auf Rechnern verwahrt werden, die schlicht nicht von außen zugänglich sind.

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vor 24 Minuten schrieb Shubashi:

 

Diese (in meinen Augen überzogene) Kritik ist dann tatsächlich immerhin etwas, das im Zweifelsfall den Shutdown verlängern wird.

Die Möglichkeiten des Infizierten-Tracking funktionieren nämlich nur, wenn sich entsprechend Bürger freiwillig daran beteiligen. Es setzt also Vertrauen voraus, das solche Kritik wohl eher schwinden läßt. Solche typisch deutsch maßlose Kritik, die aus der Möglichkeit des Missbrauchs diesen immer auch schon als praktisch realisiert annimmt, verhindert dann zuverlässig Konzepte wie in Korea, Hongkong oder Taiwan - und läßt nur noch pauschale Zwangsmaßnahmen zu, wenn die Zahlen tatsächlich wieder ansteigen sollten.

 

So ist das eben: wenn jede freiwillige Selbstbeschränkung von einer Minderheit gleich als Ausgeburt des Totalitarismus gesehen wird, muss der Staat eben zum großen Hammer des Gesetzes greifen.

Weswegen auch klar ist, dass der schwedische Weg bei uns nicht funktionieren könnte - jeder Appell an die staatsbürgerliche Eigenverantwortung und freiwillige Kooperation wird bei uns schnell als Angriff auf das Grundrecht des rücksichtslosen Ellenbogeneinsatzes gesehen.

Bei der App gibt es zwei mögliche Konzepte: Eines nach dem  Peer-to-Peer-Prinzip und eines mit einem Server als Man in the middle. Das erste Konzept ist bezüglich Datenschutz zuverlässiger. Auf dieses zu bestehen, verhindert keine Maßnahme gegen Corona. Im Gegenteil erhöht es die Akzeptanz entsprechender Apps und verbessert damit den Seuchenschutz.

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vor 9 Stunden schrieb UHU:

Noch mal zum Thema EMail-Adressen von Schülern

Eine Idee aus der Ferne: Für jeden Schüler einer Schule wird eine offizielle Schüller-EMail-Adresse angelegt - z. B. Paul-Meier@dorfschule-hintertupfingen.de. Dann hat man Trara mit Datenschutz der privaten Mail-Adresse nicht an der Backe.

Ja - das ist eine Fleißaufgabe. Und nein - ich habe keine Ahnung, wie man das technisch macht, aber in unserem Betrieb ist es für unserern IT-Kollegen (kein studierter Informatiker) keine große Herausforderung, daher wird das sicherlich für den Informatik-Lehrer/technikafine Jugendliche/die IT-Abteilung des Schulträgers kein Problem sein, die Grundvoraussetzungen zu schaffen und eine halbwegs idiotensichere Anleitung für Doofis wie mich zu erstellen.

Das kleinere Problem: Irgendwo muß ein Server stehen, der die mails an @Dorfschule-hintertupfingen.de annimmt. Der kann aber ggf. im KuMi stehen.

Das größere Problem: Die mails sollten nicht ungelesen auf dem Server verbleiben. Es muß also irgendeine Zugriffsmöglichkeit geben.
Die einfachste wäre: Weiterleitung an eine private mailadresse. Die muß aber auch jemand eingeben. Und zwar ohne fipptehler! Nicht das die mails für UHU-Mayer@... bei UHU_Meier@... ankommen.
Aufwändiger wäre eine Abrufmöglichkeit, also mit Passwort etc. Muß auch verwaltet werden.

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vor 9 Stunden schrieb UHU:

Hab' gerade extra uf RTL gesehen. Dort ging es u. a. um eine Familie, in der die Frau und das Baby/Kleinkind mit Corona/Covid durch sind und der Mann, obwohl er mit beiden in Quarantäne gelebt hat, nicht infiziert bzw. erkrankt ist. Das finde ich irgendwie mysteriös.

Finde ich nicht. Es gibt immer wieder mal Menschen, denen eine bestimmte Krankheit nichts anhaben kann.

Vielleicht haben die eine Mutation in ihren Rezeptoren? Diese Leute wären dann genetisch immun. Vielleicht ist diese Mutation sogar recht verbreitet?

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