Moriz Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 36 Minuten schrieb helmut: basis für eine entscheidung ist NOWCAST. dieses ist prinzipiell ungenau. es wird erst genauer wenn der zeitpunkt der entscheidung vergangen ist. wer sicher gehen will, es geht um leben und tod, muß nicht so schließen. er sollte es auch nicht. Ja, nachher sind wir immer schlauer. Es geht darum, eine Entscheidung der Vergangenheit zu korrigieren, weil sie offensichtlich nichts gebracht hat. Warum, bitteschön, sollte R jetzt bei Aufhebung der Beschränkungen auf einmal steigen, wenn es schon vor den Beschränkungen kleiner als eins war? Aus den Daten lässt sich schließen, daß die Beschränkungen bisher nichts gebracht haben - warum sollten sie das in Zukunft auf einmal tun? Wenn es dafür eine gute Theorie gibt, dann können wir darüber nachdenken. Ansonsten wäre es sinnvoller, mal zu eruieren, warum R schon so früh klein genug wurde. Sonst könnte es passieren, daß wir an untauglichen Methoden festhalten aber taugliche Methoden übersehen. Und ansonsten wüsste ich gerne, wie ich mich schützen kann, wenn morgen der Große Komet einschlägt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 6 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Von der relativ sicheren Perspektive meines Exils in Österreich aus gesehen, beobachte ich mit Interesse die Entwicklung in Deutschland. Laut dem RKI ist die Reproduktionszahl wieder gestiegen. Am 16. April errechneten sie eine von 0,7 jetzt soll sie wieder bei 0,9 liegen. Da wird es interessant sein zu sehen, wie sich die Lockerung der Maßnahmen auswirkt. Da die Maßnahmen erst gestern gelockert wurden kann dieser Anstieg damit noch nicht zusammenhängen, denn so schnell messen wir wirklich nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 Gerade eben schrieb Moriz: Da die Maßnahmen erst gestern gelockert wurden kann dieser Anstieg damit noch nicht zusammenhängen, denn so schnell messen wir wirklich nicht. Nein, aber mit den Osterferien und den Osterfeiertagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 Vom n-tv life-ticker: Es betrifft ja nur die Spass-Industrie, alles halb so wild... ++ 12:47 UN warnen vor starker Zunahme globaler Hungersnöte +++Weltweit hat sich die Zahl der von Hunger bedrohten Menschen infolge der Coronavirus-Pandemie nach UN-Angaben auf 265 Millionen fast verdoppelt. Wegfallende Einnahmen aus dem Tourismus, Reisebeschränkungen und ausbleibende Überweisungen Angehöriger würden voraussichtlich zur Hungersnot bei 130 Millionen Menschen führen, teilt das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) mit. Bereits vor Ausbruch der Seuche litten 135 Millionen Menschen Hunger. "Covid-19 wird sich möglicherweise katastrophal auf Millionen auswirken, die bereits von Hunger bedroht sind", erklärt WFP-Chefökonom Arif Husain. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor einer Stunde schrieb laura: Also doch eine Ver.schwörung zwischen dem chineschen Labor, das Corona gezüchtet hat und den Regierungschef der Welt, die alle gemeinsam die Weltwirtschaft ruinieren und die Weltbevölkerung unterdrücken wollten. Ja, das ist sehr logisch. Unterstelle niemals Absicht, wenn Dummheit und Geltungsdrang als Erklärung völlig ausreichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 21. April 2020 Autor Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 20 Minuten schrieb Moriz: Da die Maßnahmen erst gestern gelockert wurden kann dieser Anstieg damit noch nicht zusammenhängen, denn so schnell messen wir wirklich nicht. Genau darum geht es ja. Es wurde noch nicht gelockert, aber die Zahl ist trotzdem schon bis knapp unter 1 angestiegen. Da wird interessant sein zu beobachten, wie sich das in den nächsten 2 bis 3 Wochen weiter entwickelt. Und ich melde jetzt schon an: ich habe es euch ja gesagt ... nämlich, dass die Öffnung, gemessen an der Situation in Deutschland, zu früh kommt, dass man besser auf den Rat von Virologen wie Frau Dr. Brinkmann oder auch Karl Lauterbach in seiner Eigenschaft als Epidemiologe gehört hätte. Siehe die Sendung bei Lanz. Falls ich mich irren sollte, nun, dann ist auch nichts schlimmeres passiert, als dass ich etwas Falsches gesagt habe. Wäre nicht das erste mal. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 Nur da jetzt schon ein Anstieg VOR der Lockerung kommt, werden wir nicht wissen, ob ein weiterer Anstieg durch die Lockerungen verursacht wurde odervauch so gekommen wäre (schliesslich ist der Rückgang auch VOR den meisten Massnahmen erfolgt ist). Vielleicht haben wir es mit einer Dynamik zu tun die mit den Massnahmen kaum was zu tun hat... wer weiss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 21. April 2020 Autor Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 6 Minuten schrieb rince: Nur da jetzt schon ein Anstieg VOR der Lockerung kommt, werden wir nicht wissen, ob ein weiterer Anstieg durch die Lockerungen verursacht wurde odervauch so gekommen wäre (schliesslich ist der Rückgang auch VOR den meisten Massnahmen erfolgt ist). Vielleicht haben wir es mit einer Dynamik zu tun die mit den Massnahmen kaum was zu tun hat... wer weiss Wenn dem so wäre, zeigte das nur, dass die Maßnahmen in Deutschland nicht ausreichend waren. Schließlich haben es andere Länder geschafft, die Verbreitung des Virus mit den richtigen Maßnahmen einzubremsen. Und da ich annehme, dass wir immer noch das gleiche Virus haben wie die Südkoreaner, Finnen oder Österreicher, wüsste ich nicht, welche andere Dynamik da am Werk sein könnte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 2 Stunden schrieb Stormy: vor 3 Stunden schrieb Chrysologus: Wenn die Lehrer das daheim und auf ihren Rechnern machen, dann werden sie zu datenverarbeitenden Stellen, die die entsprechenden Auflagen nachzuweisen und zu erfüllen haben und denen Bußgelder drohen. Das wird vermutlich nicht passieren - aber man sollte schon darauf hinweisen, dass man sich an die Regeln zu halten hat. Welche Auflagen und Regeln sollen das sein? Die Regeln zur Speicherung und Verarbeitung, Dokumentation und Löschung - den Rest musst du in der DSGVO selbst nachlesen, ich verstehe sie auch nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 57 Minuten schrieb Moriz: Ja, nachher sind wir immer schlauer. Es geht darum, eine Entscheidung der Vergangenheit zu korrigieren, weil sie offensichtlich nichts gebracht hat. Warum, bitteschön, sollte R jetzt bei Aufhebung der Beschränkungen auf einmal steigen, wenn es schon vor den Beschränkungen kleiner als eins war? Aus den Daten lässt sich schließen, daß die Beschränkungen bisher nichts gebracht haben - warum sollten sie das in Zukunft auf einmal tun? Wenn es dafür eine gute Theorie gibt, dann können wir darüber nachdenken. Ansonsten wäre es sinnvoller, mal zu eruieren, warum R schon so früh klein genug wurde. Sonst könnte es passieren, daß wir an untauglichen Methoden festhalten aber taugliche Methoden übersehen. Und ansonsten wüsste ich gerne, wie ich mich schützen kann, wenn morgen der Große Komet einschlägt. Woher hast du die Zahl, dass R vor den Beschränkungen kleiner als 1 war? Ich finde nur: Zitat Die R-Schätzung ergibt für Anfang März Werte im Bereich von R = 3, die danach absinken, und sich etwa seit dem 22. März um R = 1 stabilisieren Der 22. März war eine gute Woche nach der Schulschließung. Das wäre genau die Frist, in der sich erste Erfolge zeigen. Der erneute leichte Anstieg dürfte auf die Familienbesuche an Ostern zurückzuführen sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Stormy: Welche Auflagen und Regeln sollen das sein? Ganz einfach. Für die Tätigkeit als Lehrer brauchst du einen PC. Der Dienstherr stellt dir keinen, kommuniziert aber weitestgehend digital mit dir. Also musst du dir einen PC/ Laptop selbst kaufen (auf eigene Kosten). Der Dienstherr zwingt dich - damit du ihn dienstlich nutzen darfst - einen Antrag zu stellen. In diesem Antrag verpflichtest du dich, (auf eigene Kosten) Virenprogamme etc. mit hohem Standard zu installieren, alles mit Kennwörter zu schützen und zu verschlüsseln und alles in einem abschließbaren Raum (den du auf eigene Kosten mietest) zu verwahren. Ohne PC kannst du deine Dienstpflichten nicht wahrnehmen und bekommst die dienstliche Kommunikation nicht mit - also unterschreibst du. Wenn nun aber dein PC (den du selbst bezahlt und selbst mit Software ausgestattet hast) eine Sicherheitslücke hat, kannst du vom Arbeitgeher wegen einer Dienstpflichtverletzung belangt werden (du du hast ja gegen die Bestimmungen des Antrags verstoßen, den unterschrieben hast). bearbeitet 21. April 2020 von laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 2 Minuten schrieb laura: Ganz einfach. Für die Tätigkeit als Lehrer brauchst du einen PC. Der Dienstherr stellt dir keinen, kommuniziert aber weitestgehend digital mit dir. Also musst du dir einen PC/ Laptop selbst kaufen (auf eigene Kosten). Der Dienstherr zwingt dich - damit du ihn dienstlich nutzen darfst - einen Antrag zu stellen. In diesem Antrag verpflichtest du dich, (auf eigene Kosten) Virenprogamme etc. mit hohem Standard zu installieren, alles mit Kennwörter zu schützen und zu verschlüsseln und alles in einem abschließbaren Raum (den du auf eigene Kosten mietest) zu verwahren. Ohne PC kannst du deine Dienstpflichten nicht wahrnehmen und bekommst die dienstliche Kommunikation nicht mit - also unterschreibst du. Wenn nun aber dein PC (den du selbst bezahlt und selbst mit Software ausgestattet hast) eine Sicherheitslücke hat, kannst du vom Arbeitgeher wegen einer Dienstpflichtverletzung belangt werden (du du hast ja gegen die Bestimmungen des Antrags verstoßen, den unterschrieben hast). Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn der AG Tätigkeit von Dir im Rahmen Deines Arbeitsvertrages und damit Deiner Stellenbeschreibung verlangt, muß er entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Ein Bauarbeiter muß ja auch nicht mit seinem eigenen Bagger baggern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 (bearbeitet) vor 2 Minuten schrieb UHU: Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn der AG Tätigkeit von Dir im Rahmen Deines Arbeitsvertrages und damit Deiner Stellenbeschreibung verlangt, muß er entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Ein Bauarbeiter muß ja auch nicht mit seinem eigenen Bagger baggern. Das stimmt. Aber mit genau diesen Widersprüchen musst du als Lehrkraft ständig leben. Es gibt auch Klassenfahrten, die vom Schulgesetz vorgeschrieben sind. Die Lehrkraft hat Anspruch auf Kostenerstattung. Die Schule hat aber das Geld nicht. Also hast du die Wahl: Vorgeschriebene Fahrt nicht durchführen, oder Unterkunft und Verpflegung in der Jugendherberger selbst zahlen. Da hilft nur: Tief durchatmen, nicht aufregen. Bringt alles nichts ... bearbeitet 21. April 2020 von laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stormy Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 10 Minuten schrieb Chrysologus: Die Regeln zur Speicherung und Verarbeitung, Dokumentation und Löschung - den Rest musst du in der DSGVO selbst nachlesen, ich verstehe sie auch nicht. Diese Regeln halten Vereine, Firmen, Kindergärten, Behörden, Forenbetreiber, etc. seit zwei Jahren ohne Probleme ein und für eine Schule soll es jetzt unmöglich sein, dass ein Lehrer eine E-Mail an Privat-Adressen der Eltern/Schüler schickt? Nein, ist es nicht. So wenig es ein Problem ist, dass Lehrer Eltern anrufen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor einer Stunde schrieb Moriz: J.... Und ansonsten wüsste ich gerne, wie ich mich schützen kann, wenn morgen der Große Komet einschlägt. hut aufsetzen, kopf einziehen!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stormy Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 9 Minuten schrieb laura: Ganz einfach. Für die Tätigkeit als Lehrer brauchst du einen PC. Der Dienstherr stellt dir keinen, kommuniziert aber weitestgehend digital mit dir. Also musst du dir einen PC/ Laptop selbst kaufen (auf eigene Kosten). Der Dienstherr zwingt dich - damit du ihn dienstlich nutzen darfst - einen Antrag zu stellen. In diesem Antrag verpflichtest du dich, (auf eigene Kosten) Virenprogamme etc. mit hohem Standard zu installieren, alles mit Kennwörter zu schützen und zu verschlüsseln und alles in einem abschließbaren Raum (den du auf eigene Kosten mietest) zu verwahren. Ohne PC kannst du deine Dienstpflichten nicht wahrnehmen und bekommst die dienstliche Kommunikation nicht mit - also unterschreibst du. Wenn nun aber dein PC (den du selbst bezahlt und selbst mit Software ausgestattet hast) eine Sicherheitslücke hat, kannst du vom Arbeitgeher wegen einer Dienstpflichtverletzung belangt werden (du du hast ja gegen die Bestimmungen des Antrags verstoßen, den unterschrieben hast). Ich fragte nach den Problemen mit der DSGVO, nicht nach den sonderbaren Regeln an Eurer Schule. Laut einigen Aussagen hier wäre es aufgrund der DSGVO angeblich nicht möglich, dass man per E-Mail kommuniziert. Zuerst war der Grund die angebliche Zustimmungspflicht, jetzt sind es Regeln. Gelten diese Regeln eigentlich für Telefonnummern, Adressen, Berufe (aktuell wichtig wegen Notbetreuung) usw. nicht? Denn wenn ich das alles DSGVO-konform speichern, verarbeiten, dokumentieren und löschen kann, dann kann ich an derselben Stelle auch noch die E-Mail-Adresse notieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 49 Minuten schrieb rince: ... wer weiss was ich nicht weiß, macht mich heiß, meint der asperger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 8 Minuten schrieb Stormy: Ich fragte nach den Problemen mit der DSGVO, nicht nach den sonderbaren Regeln an Eurer Schule. Laut einigen Aussagen hier wäre es aufgrund der DSGVO angeblich nicht möglich, dass man per E-Mail kommuniziert. Zuerst war der Grund die angebliche Zustimmungspflicht, jetzt sind es Regeln. Gelten diese Regeln eigentlich für Telefonnummern, Adressen, Berufe (aktuell wichtig wegen Notbetreuung) usw. nicht? Denn wenn ich das alles DSGVO-konform speichern, verarbeiten, dokumentieren und löschen kann, dann kann ich an derselben Stelle auch noch die E-Mail-Adresse notieren. Das Problem ist, dass du niemanden zwingen kannst, seine private Mail rauszugeben. Und es reicht, wenn sich ein Elternteil in einer Klasse weigert, dann hast du ein Kommunikationsproblem. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stormy Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 1 Minute schrieb laura: Das Problem ist, dass du niemanden zwingen kannst, seine private Mail rauszugeben. Und es reicht, wenn sich ein Elternteil in einer Klasse weigert, dann hast du ein Kommunikationsproblem. Das bestreitet ja niemand aber auch das kannst Du nicht der DSGVO anhängen oder konntest Du vor 2018 jemanden zwingen seine private Mail rauszugeben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 der NOWCAST, der r0-wert sind schätzwerte. sie beruhen auf schätzwerte. diese schätzwerte werden in historisch kurzen zeitabständen (in tagen) nach neuen erkenntnissen, die auch ungenau sind, berechnet. wir haben aber keine besseren. r0 ist keine physikalische größe die genau oder mit mathematischer fehlertoleranz(gauß o.ä.), auch immer besser berechnet werden kann. ohne sie fährst du blind. mit ihr hast du grauen star und trockene maculadegeneration. es besteht die gefahr dass eine feuchte maculadegeneration hinzu kommt und du in einem waldwg landest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 5 Minuten schrieb Stormy: Das bestreitet ja niemand aber auch das kannst Du nicht der DSGVO anhängen oder konntest Du vor 2018 jemanden zwingen seine private Mail rauszugeben? Nein. Aber durch die neuen Bestimmungen ist die Sensibilität hierfür signifikant gewachsen und das führt auch zu immer mehr Personen, die ihr Einverständnis verweigern. Je weiter sich die Digitalisierung entwickelt, umso größer wird auch die Regulierungswut - und damit die Anzahl der Verbote. Beispiel: Dienstliche Kommunikation per Whatsappund Facebook-Messenger ist grundsätzlich verboten. Das macht auch grundsätzlich Sinn, wo es um datenschutzrechtlich relevante Informationen geht. Aber: Ist es besonders problematisch, wenn ein Schüler mir eine Whatsapp oder Facebook-Nachricht schreibt und fragt: "Sollen wir morgen das Buch mitbringen?". Wenn ich mich dann datenrechtlich korrekt verhalte, rufe ich in der Schule an, erfrage die Telefonnummer (sofern die Schule sie weitergeben kann) und rufe dann den Schüler zuhause an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 2 Stunden schrieb Beutelschneider: vor 2 Stunden schrieb laura: Und worin besteht sie bitte genau? Einkaufen erlaubt, Arzt erlaubt, Spaziergang erlaubt (Personenzahl begrenzt). Das ist keine Ausgangssperre. In Sachsen galt: "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.". Wie definiert sich triftig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stormy Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb laura: Nein. Aber durch die neuen Bestimmungen ist die Sensibilität hierfür signifikant gewachsen... Ja, klar. Und das halte ich der DSGVO teilweise auch zugute. Zitat ...und rufe dann den Schüler zuhause an. Und Dein Router speichert die Telefonnummer dann im Anrufprotokoll und nachdem was ich hier gelernt habe bist Du dann verpflichtet ein komplexes DSGVO-Regelwerk einzuhalten, die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten zu dokumentieren, die Löschung zu ermöglichen usw. Das mag ich aber immer noch nicht so ganz glauben. bearbeitet 21. April 2020 von Stormy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 19 minutes ago, laura said: Das Problem ist, dass du niemanden zwingen kannst, seine private Mail rauszugeben. Und es reicht, wenn sich ein Elternteil in einer Klasse weigert, dann hast du ein Kommunikationsproblem. Wenn sie jemand nicht rausgeben will, ist das ja die eine Sache. Aber selbst wenn du sie zufällig hast, darfst du sie ohne explizite Erlaubnis, die auch noch jederzeit widerrufen werden kann, nicht nutzen. Und wer dich richtig ärgern will, verlangt von dir noch den Nachweis, dass du sie restlos gelöscht hast, denn darüber besteht Dokumentationspflicht Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ennasus Geschrieben 21. April 2020 Melden Share Geschrieben 21. April 2020 vor 9 Minuten schrieb laura: Nein. Aber durch die neuen Bestimmungen ist die Sensibilität hierfür signifikant gewachsen und das führt auch zu immer mehr Personen, die ihr Einverständnis verweigern. Je weiter sich die Digitalisierung entwickelt, umso größer wird auch die Regulierungswut - und damit die Anzahl der Verbote. Beispiel: Dienstliche Kommunikation per Whatsappund Facebook-Messenger ist grundsätzlich verboten. Das macht auch grundsätzlich Sinn, wo es um datenschutzrechtlich relevante Informationen geht. Aber: Ist es besonders problematisch, wenn ein Schüler mir eine Whatsapp oder Facebook-Nachricht schreibt und fragt: "Sollen wir morgen das Buch mitbringen?". Wenn ich mich dann datenrechtlich korrekt verhalte, rufe ich in der Schule an, erfrage die Telefonnummer (sofern die Schule sie weitergeben kann) und rufe dann den Schüler zuhause an. Bei uns ist Signal als datenschutzrechtlich anscheinden unproblematischer zugelassen. Und ansonsten hat die Schule für jeden Studierenden eine eigene Outlookmailadresse angelegt. Damit können wir auch MS-Teams für den Unterricht nutzen. Funktioniert super, weil die extra Tools für Unterrichtsbedürfnisse haben. Wie das datenschutzmäßig ist, weiß ich nicht, da es aber im letzten Jahr angelegt wurde, als die DSGVO herauskam, denke ich, das muss rechtlich passen. Seit da müssen jedenfalls alle Schulmails über diese Adresse laufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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