laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 1 Minute schrieb mn1217: Das ist doch total gaga,oder? Sorry,mir fällt da kein guter Begriff ein. es ist ein völlig alltäglicher Vorgang : Es ggibt da eine App und ich installiere sie. Ab und an deinstalliere ich auch welche. Natürlich ist das freiwillig. Und ich habe auch noch von niemandem gehört,dass sie nicht freiwillig sein soll. Mir fällt hier in der Debatte schon seit längerem auf, dass für viele User vermeintliche Freiheitsrechte wichtiger zu sein scheinen, als der Infektionsschutz, also die eigene Gesundheit und die der Personen, die mir nahe stehen - und natürlich auch jede andere. Ich persönlich treffe ja als Lehrkraft und im Privatleben jeden Tag viele Menschen - in der Schule, beim Einkaufen, im ÖPNV. Daher wäre ich sehr, sehr dankbar dafür, wenn meine App eventuell eine Warnung ausgibt, bevor ich das Pflegeheim meiner Eltern betrete. Damit rette ich nämlich eventuell nicht nur deren Leben, sondern auch das vieler Mitbewohner. Daher bin ich jedem Menschen dankbar, der die App installiert und daher andere Menschen schützt. Wenn die App der Preis ist, den ich für eine höhere Normalisierung des Lebens zahlen muss, bin ich dazu gerne bereit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 1 Minute schrieb mn1217: vor 12 Minuten schrieb Flo77: Ich sehe hier eher das Phänomen, daß die Freiwilligkeit gesetzlich garantiert werden muss um zu verhindern, daß die App zur Vorbedingung wird, an Grundvollzügen unseres Zusammenlebens teilnehmen zu dürfen. Das ust doch total gaga,oder? Sorry,mir fällt da kein guter Begriff ein. es ist ein völlig alktäglicher Vorgang : Es ggibt da eine App und ich installiere sie. Ab und an deinstalliere ich auch welche. Natürlich ist das freiwillig. Mit der Vogel-Strauss-Taktik verschwinden manche Probleme nicht. Der Arbeitgeber stellt dir ein Dienst-Handy und legt fest dass das Unternehmen mit seinen Diensthandys an der Corona-Warn-App teilzunehmen. Schon bist du gezwungen die App zu nutzen. Ein Dienstleister oder Händler macht es zur Vertragsbedingung das du die App nutzt. Mit einer Ausnahmeklausel (oder einer extra Gebühr) für Leute die kein Smartphone besitzen. - Schwupps wars das mit der Freiwilligkeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 Gerade eben schrieb laura: Mir fällt hier in der Debatte schon seit längerem auf, dass für viele User vermeintliche Freiheitsrechte wichtiger zu sein scheinen, als der Infektionsschutz, also die eigene Gesundheit und die der Personen, die mir nahe stehen - und natürlich auch jede andere. Auch das ist eine Frage der Abwägung von Risiko und Nutzen. Aber grundsätzlich ist es so, Freiheit ist wichtiger. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) vor 30 Minuten schrieb Frank: "Herzlich Willkommen lieber Kunde! Eine Frage: Sind sie im Besitz eines Smartphones?" - "Nein? Dann bitte hier in der Liste eintragen darüber hinaus wünsche ich ihnen viel Einkaufsvergnügen!" bzw.: "Herzlich Willkommen lieber Kunde! Eine Frage: Sind sie im Besitz eines Smartphones?" - "Ja, sehr gut! Das Modell muss ich gar nict wissen. haben sie die Corona-Warn-App des RKI installiert" - "Nein, haben sie nicht? Kann ich verstehen, wir wollen ja alle unsere Freiheit erhalten. Dann sind si sicher damit einverstanden das wir in einem solchen Fall eine Corona-Gebührt von 10% des Kaufpreises erheben, ach ja und in diese Liste müssten sie sich auch .. ja und ja. Er hat ja nicht gefragt,ob ich es dabei habe ider eingrschaltet habe oder ob es genug Akku hat... Ehrlich,das ist auch zu aufwändig. Ums Ausfüllen von Formularen beim Friseur,im Restaurant etc werden wir auch weiter nicht rumkommen. Einfach,weil Smartphones gerne zuhause, im Auto oder sonstwo liegen. Wenn man denn eines hat. bearbeitet 17. Juni 2020 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 2 Minuten schrieb Frank: Ein Dienstleister oder Händler macht es zur Vertragsbedingung das du die App nutzt. Mit einer Ausnahmeklausel (oder einer extra Gebühr) für Leute die kein Smartphone besitzen. - Schwupps wars das mit der Freiwilligkeit. Der Dienstleister oder Händler darf das. Wenn du seinen Laden betrittst, geht du mit ihm ja letztlich eine Art Vertrag ein, für die er Bedingungen festlegen kann. Ich darf ja z.B. ein Fitnessstudio nur für Frauen betreiben oder ein "kinderfreies" Hotel, womit ich auch Menschen diskriminiere (in diesem Fall Männer und Familien mit Kindern). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Beutelschneider: Auch das ist eine Frage der Abwägung von Risiko und Nutzen. Aber grundsätzlich ist es so, Freiheit ist wichtiger. Als Gesundheit und Überleben? Und: In welcher Form wird Freiheit eingeschränkt? Sind die Einschränkungen durch die App hinnehmbar? Im Beatmungsbett hilft dir auch ein Handy ohne App nicht mehr weiter. bearbeitet 17. Juni 2020 von laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 15 Minuten schrieb Beutelschneider: Sehr viele Gesetze regeln Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Ja,aber hier geht es nur um eine App. Dafür braucht es echt kein Gesetz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 8 Minuten schrieb laura: vermeintliche Freiheitsrechte Auch das sagt viel über deine Grundeinstellung aus... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) Im Zweifelsfall lässt sich so eine App auch super austricksen (was bei einer direkten oder indirekten Apppflicht auch viele machen werden): Händi aus, Blauzahn aus, Fake-App installieren etc. Die nächste Frage ist, wie ich auf eine Warnung der App reagiere: von der Infektion im Bibelkreis erfahre ich, bevor mich die App warnt. Und juckt es mich wirklich, daß ich beim Warten auf'm Bahnsteig drei mal an einem (möglicherweise!) Infizierten vorbeigelaufen bin? Und wenn ich die App-Pflicht ganz böse konterkarieren will, dann melde ich meine Infektion nicht, oder erst nach Neuinstallation der App, mit neuen IDs. bearbeitet 17. Juni 2020 von Moriz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) Was mich stört: auf dem iphone setzt die App die allerneueste, nervende Systemsoftware voraus. Für Apple natürlich super, kann man die Kunden doch wieder ein bisschen mehr an der Leine führen und im Zweifelsfall den Absatz ankurbeln, weil das alte Modell „leider“ mit der neuen Software nur schlecht läuft. Das ist mir schlicht zuviel Heckmeck, wenn der Staat zu blöde ist auf maximale Kompatibilität zu setzen, bin ich raus. bearbeitet 17. Juni 2020 von Shubashi 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb laura: vor 13 Minuten schrieb Frank: Ein Dienstleister oder Händler macht es zur Vertragsbedingung das du die App nutzt. Mit einer Ausnahmeklausel (oder einer extra Gebühr) für Leute die kein Smartphone besitzen. - Schwupps wars das mit der Freiwilligkeit. Der Dienstleister oder Händler darf das. Wenn du seinen Laden betrittst, geht du mit ihm ja letztlich eine Art Vertrag ein, für die er Bedingungen festlegen kann. Ich darf ja z.B. ein Fitnessstudio nur für Frauen betreiben oder ein "kinderfreies" Hotel, womit ich auch Menschen diskriminiere (in diesem Fall Männer und Familien mit Kindern). Entweder ist die Nutzung des Dings freiwillig, dann muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen das die Freiwilligkeit nicht durch solche Hintertüren kassiert wird. Bei der Patientenverfügung hat man genau das getan in dem man Heime und Pflegedienste untersagt hat das vorhanden sein einer PV zur Vertragsbedingung zu machen. Laura, vom ethischen Standpunkt bin ich ja ganz bei dir. So lange ich nicht alleine auf der Welt bin trage ich Verantwortung für meine Mitmenschen. Diese Verantwortung ist sicher gestaffelt nach Bezug, für meine Familie mehr als für meinen Nachbarn, aber so ganz komm ich aus der Nummer nicht raus. Die Frage ist ob die Übernahme dieser Verantwortung durch Gesetz oder Vertrag direkt bzw. indirekt erzwungen werden darf und mit welchen Argumenten sie erzwungen werden darf. Mal ganz davon abgesehen dass das mit Freiwilligkeit nichts mehr zu tun hat, wenn ich zur Übernahme dieser Verantwortung gezwungen werde. bearbeitet 17. Juni 2020 von Frank 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 Gerade eben schrieb Moriz: Im Zweifelsfall lässt sich so eine App auch super austrickste (was bei einer direkten oder indirekten Apppflicht auch viele machen werden): Händi aus, Blauzahn aus, Fake-App installieren etc. Die nächste Frage ist, wie ich auf eine Warnung der App reagiere: von der Infektion im Bibelkreis erfahre ich, bevor mich die App warnt. Und juckt es mich wirklich, daß ich beim Warten auf'm Bahnsteig drei mal an einem (möglicherweise!) Infizierten vorbeigelaufen bin? Und wenn ich die App-Pflicht ganz böse konterkarieren will, dann melde ich meine Infektion nicht, oder erst nach Neuinstallation der App, mit neuen IDs. Genau. Und darum ist es wichtig, dass die App von denen, die es wollen ordnungsgemäß benutzt wird. Und wenn jemand es nicht möchte oder kann, soll er es sanktionsfrei bleiben lassen. Sonst ist der Schaden am Ende viel größer. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 11 Minuten schrieb Frank: Mit der Vogel-Strauss-Taktik verschwinden manche Probleme nicht. Der Arbeitgeber stellt dir ein Dienst-Handy und legt fest dass das Unternehmen mit seinen Diensthandys an der Corona-Warn-App teilzunehmen. Schon bist du gezwungen die App zu nutzen. Ein Dienstleister oder Händler macht es zur Vertragsbedingung das du die App nutzt. Mit einer Ausnahmeklausel (oder einer extra Gebühr) für Leute die kein Smartphone besitzen. - Schwupps wars das mit der Freiwilligkeit. Wenn das geschähe- ich weiss nicht warum es sollte- dann wäre die Nutzung nicht freiwillig. Und dann bräuchte man Regelungen. Aber das ist eine App. Nicht der heilige Gral. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 1 Minute schrieb Frank: Entweder ist die Nutzung des Dings freiwillig, dann muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen das die Freiwilligkeit nicht durch solche Hintertüren kassiert werden. Bei der Patientenverfügung hat man genau das getan in dem man Heime und Pflegedienste untersagt hat das vorhanden sein einer PV zur Vertragsbedingung zu machen. Ich finde das echt eine gute Frage. Ich darf ein Hotel betreiben, in dem Kinder unerwünscht sind (was ich persönlich ein Unding finde). Neulich las ich von einem Hotel, in dem Dicke unerwünscht sind (auch ein Unding). Darf nun ein Hotel z.B. die Installation der App zur Bedingung machen? Wo wäre der Unterschied zu den beiden anderen Fällen? Wohlgemerkt: Mir geht es hier mehr um die rechtliche Konstruktion als um die konkrete Frage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 5 Minuten schrieb Moriz: Und wenn ich die App-Pflicht ganz böse konterkarieren will, dann melde ich meine Infektion nicht, oder erst nach Neuinstallation der App, mit neuen IDs. In dem Fall machst du dich meines Wissens strafbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 Gerade eben schrieb laura: Ich finde das echt eine gute Frage. Ich darf ein Hotel betreiben, in dem Kinder unerwünscht sind (was ich persönlich ein Unding finde). Neulich las ich von einem Hotel, in dem Dicke unerwünscht sind (auch ein Unding). Darf nun ein Hotel z.B. die Installation der App zur Bedingung machen? Wo wäre der Unterschied zu den beiden anderen Fällen? Wohlgemerkt: Mir geht es hier mehr um die rechtliche Konstruktion als um die konkrete Frage. Ich persönlich würde es befürworten, wenn ein Hotel / Laden / Dienstleister dies dürfte. Genau wie bei Kinderfreien, Seniorenfreien oder Textil-freien Hotels. Natürlich muss dies rechtzeitig, d.h. bei der Buchung bzw. vor Betreten des Ladens deutlich kommuniziert werden. Die Probleme bestehen bei Monopolisten, wie der Deutschen Bahn, oder bei Behörden, Ärzten, Krankenhäusern etc.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 2 Minuten schrieb Beutelschneider: Die Probleme bestehen bei Monopolisten, wie der Deutschen Bahn, oder bei Behörden, Ärzten, Krankenhäusern etc.... Eigentlich nur bei Behörden. Die DB ist zwar Monopolist auf der Schiene, aber ich kann Ziele ja auch anders erreichen. Derzeit muss ich auch eine Maske tragen, ob es mir passt oder nicht - oder eben ein anderes Verkehrsmittel wählen. Und bei Ärzten habe ich auch die Wahl, ebenso bei Krankenhäusern. Letztere werden derzeit sowieso Coronatests machen, wenn sie auch nur den geringsten Verdacht haben, dass jemand infiziert ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 7 Minuten schrieb laura: Neulich las ich von einem Hotel, in dem Dicke unerwünscht sind (auch ein Unding). Nun, wenn dort Ästhetik einen solch hohen Rang einnimmt, wie behauptet, sollten die Gäste schon zum Ambiente passen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 6 Minuten schrieb laura: Eigentlich nur bei Behörden. Die DB ist zwar Monopolist auf der Schiene, aber ich kann Ziele ja auch anders erreichen. Ist aktuell etwas schwieriger Abflüge ab Flughafen Leipzig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 Gerade eben schrieb Beutelschneider: Ist aktuell etwas schwieriger Abflüge ab Flughafen Leipzig Sehr übersichtlich! Immerhin verliert man sich nicht im Wirrwarr der unzähligen Abflüge und Landungen!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) vor 1 Minute schrieb laura: Sehr übersichtlich! Immerhin verliert man sich nicht im Wirrwarr der unzähligen Abflüge und Landungen!!! Das war in Leipzig noch nie anders 🙂 Noch sind meine Auftraggeber geduldig...aber irgendwann wird das zum echten Problem.☹️ bearbeitet 17. Juni 2020 von Beutelschneider Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor einer Stunde schrieb Flo77: Was ist mit der Stadtverwaltung? Krankenhäusern? Die wollen meist von mir etwas. Und machen alles mittlerweile per Telefon und Fax mit mir aus. vor einer Stunde schrieb laura: Wenn du für dich bereit bist, Institutionen und Geschäfte zu meiden und dafür Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, habe ich damit kein Problem. Was mich ärgert, sind diejenigen, die sich weigern, die App zu installieren, aber gleichzeitig fordern, dass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen dürfen. Natürlich darf man sich dem verweigern - und das ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. So wie kein Lehrer verpflichtet ist, einen Computer zu besitzen, sich einen Internetzugang zuzulegen, ein bestimmtes Betriebssystem zu betreiben oder ein Handy zu besitzen. vor 59 Minuten schrieb mn1217: Das ist eine App. Natürlich ist die freiwillig. Ist CandyCrush auch. Du siehst in der Debatte, dass es durchaus hier und da die Idee gibt, einen Zwang auszuüben. Der droht bei CandyCrush nun nicht. vor einer Stunde schrieb laura: Krankenhäuser: Kein Besuchsrecht ohne App Coronatest und Isolation für Patienten ohne App. Da erwartest du von der App etwas, was diese nicht leisten kann - und was leicht zu umgehen ist. Ich kaufe mir billig ein zweites Handy, spiele die App auf, lagere es daheim und nehme es in solchen Fällen mit. Zumindest dann, wenn man auch bestimmte Betriebsstunden der App nachweisen muss. Coronatest sollte ohnehin Standard sein, denn auch ein Negativtestat der App besagt rein gar nichts, das muss man immer im Blick behalten. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor einer Stunde schrieb laura: Stadtverwaltung: Sonderschalter draußen für Leute ohne App. Im Winter am Fenster, Angestellter sitzt drinnen, Schlange draußen. Krankenhäuser: Kein Besuchsrecht ohne App Coronatest und Isolation für Patienten ohne App. Allein solche Äußerungen zeigen, wieweit die Forderung nach Unfreiheit mittlerweile gediehen ist. Zum Glück scheint unsere Regierung, die anfänglich auch solche Ideen hatte (und vermutlich immer noch hat), die Sprengkraft solcher Pläne verstanden zu haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 vor 1 Stunde schrieb laura: In dem Fall machst du dich meines Wissens strafbar. Wie bitte? Bei einer freiwilligen App? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 17. Juni 2020 Melden Share Geschrieben 17. Juni 2020 (bearbeitet) Laura möchte offensichtlich eine Plicht-App, in der Hoffnung damit Covid-19 beikommen zu können. Das funktioniert leider nicht, so eine App ist auch nur ein Hilfs- und kein Allheilmittel. bearbeitet 18. Juni 2020 von gouvernante sinnentstellenden Tippfehler auf Bitten des Users korrigiert 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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