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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

 

Allein solche Äußerungen zeigen, wieweit die Forderung nach Unfreiheit mittlerweile gediehen ist. Zum Glück scheint unsere Regierung, die anfänglich auch solche Ideen hatte (und vermutlich immer noch hat), die Sprengkraft solcher Pläne verstanden zu haben. 


Ich bin ja wirklich gutwillig und kooperativ bei dieser Sache, aber ich habe im letzten Monat auf ipads und Apple-Tischrechnern mal versuchsweise neueste Systeme installiert. Da ich nun damit (wenn auch gegenwärtig nur nebenbei) Geld verdiene, bin ich eigen, was ein gut funktionierendes System ausmacht. Apple produziert da aktuell jede Menge inkompatible, nervende Sch..... 

Nach dieser Erfahrung jetzt dreist zu verlangen, dass das Handymit der neuesten unverschämten Weichware auszustatten ist, schürt meinen Widerstandsgeist. Ich werde jedenfalls nichts tun, was mich vor der Zeit zwingt, ein neues völlig überteuertes Konsumgerät kaufen, dass ich eh nur ungern nutze.

bearbeitet von Shubashi
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2 hours ago, rince said:

Waren das noch schöne Zeiten, als man keine Handys in Krankenhäusern nutzen durfte.

Was für eine totalitäre Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten!

 

Werner

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vor 8 Minuten schrieb Shubashi:


Ich bin ja wirklich gutwillig und kooperativ bei dieser Sache, aber ich habe im letzten Monat auf ipads und Apple-Tischrechnern mal versuchsweise neueste Systeme installiert. Da ich nun damit (wenn auch gegenwärtig nur nebenbei) Geld verdiene, bin ich eigen, was ein gut funktionierendes System ausmacht. Apple produziert da aktuell jede Menge inkompatible, nervende Sch..... 

Nach dieser Erfahrung jetzt dreist zu verlangen, dass das Handymit der neuesten unverschämten Weichware auszustatten ist, schürt meinen Widerstandsgeist. Ich werde jedenfalls nichts tun, was mich vor der Zeit zwingt, ein neues völlig überteuertes Konsumgerät kaufen, dass ich eh nur ungern nutze.

 

Ich bin erklärtermaßen weder gutwillig, noch kooperativ in dieser Sache, dafür ein zufriedener Anwender dieser "völlig überteuerten Konsumgeräte". Insofern also in allen Punkten anderer Meinung als du, außer in dem einen: wer "neueste Weichware" gleich am ersten Tag auf seiner Hartware installiert, schreit geradezu nach Schwierigkeiten.

 

P.S.: Meine Widerstandsgeist muß man nicht mehr schüren. Der macht in der letzten Zeit eh Überstunden. :)

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vor 25 Minuten schrieb Moriz:

Laura möchte offensichtlich eine Plicht-App, in der Hoffnung damit Covid-19 bekommen zu können.

 

Das funktioniert leider nicht, so eine App ist auch nur ein Hilfs- und kein Allheilmittel.

Genauso wie man mich verpflichtet, Rauchmelder in meiner Wohnung zu installieren. Das schränkt genauso meine Freiheit (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein und verhindert auch keinen Brand, sondern warnt nur früher davor.

 

Und jetzt mag mir mal jemand erklären, worin der Unterschied zwischen dem Rauchmelder und der App ist.

Beides ist ein Eingriff in meine Freiheitsrechte. Ich persönlich hasse z.B. die Rauchmelder abgrundtief (weil sie mich im Wesentlichen nerven), aber das ist ein anderes Thema.

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vor 7 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Ich bin erklärtermaßen weder gutwillig, noch kooperativ in dieser Sache, dafür ein zufriedener Anwender dieser "völlig überteuerten Konsumgeräte". Insofern also in allen Punkten anderer Meinung als du, außer in dem einen: wer "neueste Weichware" gleich am ersten Tag auf seiner Hartware installiert, schreit geradezu nach Schwierigkeiten.

 

P.S.: Meine Widerstandsgeist muß man nicht mehr schüren. Der macht in der letzten Zeit eh Überstunden. :)

 

Das zeigt doch sehr schön, wie man bei völlig anderen Ausgangspunkten in einer Sachfrage zu bester Überseinstimmung finden kann.

😊

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vor 43 Minuten schrieb Moriz:

Wie bitte? Bei einer freiwilligen App?

 

Im Fernsehen kam gestern folgende Überlegung: Die App informiert dich ja, dass du Kontaktperson 1. Grades warst, weil du mit einer Person längeren Kontakt hattest, die nachweislich infiziert ist. Bisher war es ja so, dass die infizierte Person alle möglichen Kontaktpersonen namentlich nennen musste und man dann eine freundliche Nachricht vom Gesundheitsamt bekam, dass man nun in Quarantäne war. Wenn ich diese Quarantäne breche, mache ich mich strafbar - ich darf während der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen (bzw. nur in einzelnen Ausnahmen).

 

Nun ist die gute Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn deine App dich informiert, dass du Kontaktperson 1. Grades bist und dich z.B. auffordert, dich beim Gesundheitsamt zu melden. In diesem Fall ist es eine gute Frage, ob du das einfach ignorieren dürftest oder ob du - wenn man es dir nachweisen kannst - eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Das gibt bestimmt noch netten rechtlichen Klärungsbedarf … 

 

bearbeitet von laura
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vor 12 Minuten schrieb Marcellinus:

P.S.: Meine Widerstandsgeist muß man nicht mehr schüren. Der macht in der letzten Zeit eh Überstunden. :)

 

Wie wäre es, wenn der Widerstandsgeist sich mal ums Gemeinwohl kümmern würde und nicht nur um die eigenen Bedürfnisse? 

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vor 6 Minuten schrieb laura:

Genauso wie man mich verpflichtet, Rauchmelder in meiner Wohnung zu installieren. Das schränkt genauso meine Freiheit (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein und verhindert auch keinen Brand, sondern warnt nur früher davor.

 

Und jetzt mag mir mal jemand erklären, worin der Unterschied zwischen dem Rauchmelder und der App ist.

Beides ist ein Eingriff in meine Freiheitsrechte. Ich persönlich hasse z.B. die Rauchmelder abgrundtief (weil sie mich im Wesentlichen nerven), aber das ist ein anderes Thema.

Rauchmelder können sehr konkret Leben retten. (Und man kann ihnen die Batterien entnehmen, wenn sie nerven).

Und sie sind Pflicht

 

Die Corona-App mag Leben schützen können, aber nur um mehrere Ecken.

Und sie ist keine Pflicht.

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vor 1 Minute schrieb laura:

Das schränkt genauso meine Freiheit (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein

Das tut es nun zunächst einmal nicht, weil niemand dafür deine Wohnung betritt. Um gegen deinen Willen deine Wohnung betreten zu dürfen braucht es entweder die Gefahr im Verzug (zB weil es brennt), oder aber eine richterliche Anordnung. Eine Kontrolle ist in Privathäusern mW nach nicht vorgeschrieben, in gemieteten Wohnungen ist der Vermieter unter vielen Kautelen berechtigt, dann und wann die Melder zu kontrollieren, aber auch hier gilt: Er darf ohne Deine Zustimmung und ohne richterlichen Beschluss die Wohnung nicht betreten.

vor 5 Minuten schrieb laura:

Und jetzt mag mir mal jemand erklären, worin der Unterschied zwischen dem Rauchmelder und der App ist.

Die App ist auch kein Eingriff in die Freiheitsrechte, sie kann einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sein (das ist jener nervige Tatbestand, der es Schulen verbietet, die Heimtanschriften, Privatnummern und Mailadressen der Lehrer auf die Homepage zu stellen oder an die Schüler und Eltern zu verteilen), wenn ich dafür Dienste auf meinem Mobilgerät aktivieren muss, die ich nicht aktivieren möchte, weil sie Daten über mich preis geben, die mit Corona nichts zu tun haben und die ich nicht preisgeben möchte. 

Die App ist womöglich auch ein Eingriff in deine finanzielle Selbstbestimmung, weil sie nicht auf allen, sondern nur auf einigen Geräten läuft, und mich daher - wenn ich sie nutzen will - zu entsprechenden Käufen zwingt.

Der Rauchmelder hingegen hängt friedlich und meist still unter deiner Decke und blinkt ab und an. Er verpflichtet dich nicht dazu, bestimmte Kerzen zu verwenden, nur noch elektrisch zu kochen oder jedes gekochte Gericht erst mal als Bild auf Insta zu posten.

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vor 1 Minute schrieb laura:

 

Im Fernsehen kam gestern folgende Überlegung: Die App informiert dich ja, dass du Kontaktperson 1. Grades warst, weil du mit einer Person längeren Kontakt hattest, die nachweislich infiziert ist. Bisher war es ja so, dass die infizierte Person alle möglichen Kontaktpersonen namentlich nennen musste und man dann eine freundliche Nachricht vom Gesundheitsamt bekam, dass man nun in Quarantäne war. Wenn ich diese Quarantäne breche, mache ich mich strafbar - ich darf während der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen (bzw. nur in einzelnen Ausnahmen).

 

Nun ist die gute Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn deine App dich informiert, dass du Kontaktperson 1. Grades bist und dich z.B. auffordert, dich beim Gesundheitsamt zu

melden. In diesem Fall ist es eine gute Frage, ob du das einfach ignorieren dürftest oder ob du - wenn man es dir nachweisen kannst - eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Das gibt bestimmt noch netten rechtlichen Klärungsbedarf … 

 

 

Das Gesundheitsamt kann mich in Quarantäne schicken, die App nicht.

 

Das Gesundheitsamt muß von einer Infektion informiert werden, die App nicht.

 

Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht macht sich nicht strafbar.

 

(Und die App kann auch nicht unterscheiden, ob der andere App-Träger sich vor oder nach unserem App-Kontakt infiziert hat.)

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vor 4 Minuten schrieb Moriz:

Rauchmelder können sehr konkret Leben retten. (Und man kann ihnen die Batterien entnehmen, wenn sie nerven).

Und sie sind Pflicht

 

Die Corona-App mag Leben schützen können, aber nur um mehrere Ecken.

Und sie ist keine Pflicht.

Die Brandmelder retten auch nur in dem sehr unwahrscheinlichen Fall Leben, in dem jemand durch den Brandmelder über einen Brand informiert wird, den er sonst nicht gemerkt hätte. Und da ich die Dinger ja bezahlen muss (sie werden mir ja nicht gestellt), verletzen sie durchaus auch meine finanzielle Selbstbestimmung. 

Das ist bei mir in den gut 10 Jahren, die ich die nervigen Dinger nun habe, nicht einmal passiert.

Der Schutz von Leben ist hier also nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben.

 

Die Coronaapp rettet nicht nur das Leben der Person, die sie hat, sondern das einer ganzen möglichen Infektionskette, die hier unterbrochen werden kann.

 

Wir können jetzt mathematische Überlegungen anstellen, was mehr oder weniger Leben rettet. Ich würde mal annehmen, es kommt wahrscheinlich auf den gleichen minimalen Promillesatz (wenn überhaupt) raus

Daher erschließt es sich mir nicht, dass ich einen Brandmelder haben muss, man zur Kontrolle sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen könnte, aber die App nicht verpflichtend sein soll. 

bearbeitet von laura
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Mal schauen ob ich das richtig wieder gebe. Könnte sein das mein technisches Unverständnis da Fehler einbaut. Sollte das passieren: Es ist Dummheit, keine böse Absicht.

Jedenfalls war gerade, in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag, das Problem der OS-Inkombatibilität gerade Thema. Kanzleramtsminister Braun hat - so ich ihn richtig verstanden habe - das Problem so skizziert, das bei älteren Betriebssystemen das Problem besteht das die Corona-App immer im Vordergrund laufen muss da sonst, bei im Hintergrund laufenden Apps, z. B. Bluetooth abgeschaltet wird und die App nicht so läuft wie sie soll. Aber die Regierung sei in Gesprächen mit Apple udn Google diese Probleme zu lösen. 

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Beutelschneider
vor 15 Minuten schrieb laura:

Genauso wie man mich verpflichtet, Rauchmelder in meiner Wohnung zu installieren. Das schränkt genauso meine Freiheit (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein und verhindert auch keinen Brand, sondern warnt nur früher davor.

 

Komm nach Sachsen.

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p.s.: Ja, ich hab die App bereits installiert, schliesslich darf ich wieder nach Deutschland zum Einkaufen seit dieser Woche (offiziell)

bearbeitet von rince
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vor 14 Minuten schrieb Frank:

Mal schauen ob ich das richtig wieder gebe. Könnte sein das mein technisches Unverständnis da Fehler einbaut. Sollte das passieren: Es ist Dummheit, keine böse Absicht.

Jedenfalls war gerade, in der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag, das Problem der OS-Inkombatibilität gerade Thema. Kanzleramtsminister Braun hat - so ich ihn richtig verstanden habe - das Problem so skizziert, das bei älteren Betriebssystemen das Problem besteht das die Corona-App immer im Vordergrund laufen muss da sonst, bei im Hintergrund laufenden Apps, z. B. Bluetooth abgeschaltet wird und die App nicht so läuft wie sie soll. Aber die Regierung sei in Gesprächen mit Apple udn Google diese Probleme zu lösen. 

Schwer zu beurteilen, da es hier um Ebenen im Betriebssystem geht, die beide Konzerne nicht offen legen wollen - interessant war zumindest schon mal die Erkenntnis, dass Bluetooth nicht ganz aus ist, wenn man es abschaltet. Hier wird man auch ein Stück Pragmatik behalten müssen - es reicht ja aus, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung die App installiert hat, so dass man mit einem anderen Teil, der sie nicht installieren kann oder will ganz gut wird leben können und müssen.

Ich frage mich nur, was man nun in solchen Einrichtungen macht, in denen Smartphones bislang aus mehr oder weniger guten Gründen verboten waren: Schulen, Gerichtssäle, Saunen, sensiblen Teilen von Unternehmen....

Gerade letzteres dürfte die beste Versicherung gegen eine allgemeine Pflicht sein.

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Das heisst ,du hast zwei Apps installiert, die Schweiz hat ja auch so ein Ding?

Sind für die Rauchnelder nicht die Vermieter zuständig?  Deswegen installiert die mein Mann nicht und ich bin da einfach unfähig. App installieren geht.

bearbeitet von mn1217
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Beutelschneider
vor 29 Minuten schrieb laura:

 

Wie wäre es, wenn der Widerstandsgeist sich mal ums Gemeinwohl kümmern würde und nicht nur um die eigenen Bedürfnisse? 

 

Dieser Vorwurf funktioniert nur, wenn Du Deine Meinung mit dem Gemeinwohl und die Meinung anderer mit dem Eigennutz identifizierst.

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Ich habe vorläufig auch den Eindruck, dass die Nachteile überwiegen. Kekule hat gestern bei Phoenix sehr überzeugend erklärt, warum diese App zwar ein hilfreicher Testlauf für künftige Pandemien sein dürfte, uns aber wegen ihrer noch hohen Fehleranfälligkeit aktuell kaum helfen dürfte.

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vor 18 Minuten schrieb mn1217:

Sind für die Rauchnelder nicht die Vermieter zuständig?

Es soll Menschen geben, denen das Gebäude, das sie bewohnen, selbst gehört. Diese Menschen zahlen dann, soweit ich richtig informiert bin, auch keine Miete und haben keinen Vermieter.

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vor 50 Minuten schrieb laura:

 

Wie wäre es, wenn der Widerstandsgeist sich mal ums Gemeinwohl kümmern würde und nicht nur um die eigenen Bedürfnisse? 

Man kann auch die Ansicht vertreten, dass es dem Gemeinwohl dient, wenn man verhindert, dass Corona zum Einstieg in den Überwachungsstaat wird. Und dass es nur den eigenen Bedürfnissen dient, wenn man alle anderen zu Dingen zwingen will, die sie ablehnen, nur damit man selbst sicherer lebt. Ist alles eine Frage des Blickwinkels.

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vor 53 Minuten schrieb laura:

 

Im Fernsehen kam gestern folgende Überlegung: Die App informiert dich ja, dass du Kontaktperson 1. Grades warst, weil du mit einer Person längeren Kontakt hattest, die nachweislich infiziert ist. Bisher war es ja so, dass die infizierte Person alle möglichen Kontaktpersonen namentlich nennen musste und man dann eine freundliche Nachricht vom Gesundheitsamt bekam, dass man nun in Quarantäne war. Wenn ich diese Quarantäne breche, mache ich mich strafbar - ich darf während der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen (bzw. nur in einzelnen Ausnahmen).

 

Nun ist die gute Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn deine App dich informiert, dass du Kontaktperson 1. Grades bist und dich z.B. auffordert, dich beim Gesundheitsamt zu melden. In diesem Fall ist es eine gute Frage, ob du das einfach ignorieren dürftest oder ob du - wenn man es dir nachweisen kannst - eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Das gibt bestimmt noch netten rechtlichen Klärungsbedarf … 

 

Eine positive Corona-Diagnose ist meldepflichtig. Was aber für den Patienten eher theoretisch relevant ist, denn die Labore melden direkt an das Gesundheitsamt. Im Normalfall weiß das Gesundheitsamt vor dir, dass du infiziert bist. Hier eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ist also schwer.

 

Ein Kontakt mit einer infizierten Person ist nicht meldepflichtig. Man muss lediglich wahrheitsgemäße Aussagen machen, wenn man danach befragt wird. Aber niemand muss zum Gesundheitsamt rennen, weil er Kontakt mit jemand anderem hatte.

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vor 2 Minuten schrieb Aristippos:

Ein Kontakt mit einer infizierten Person ist nicht meldepflichtig. Man muss lediglich wahrheitsgemäße Aussagen machen, wenn man danach befragt wird. Aber niemand muss zum Gesundheitsamt rennen, weil er Kontakt mit jemand anderem hatte.

Korrekt. 

Aber sobald ich von der Person offiziell als Kontaktperson gemeldet wurde, bin ich quarantänepflichtig.

Die Frage ist nun, ob die Push-up Nachricht der App rechtlich den gleichen Status hat wie die Tatsache, dass auf der Liste der Kontaktpersonen einer nachweislich infizierten Person stehe. 

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vor 3 Minuten schrieb laura:

Korrekt. 

Aber sobald ich von der Person offiziell als Kontaktperson gemeldet wurde, bin ich quarantänepflichtig.

Die Frage ist nun, ob die Push-up Nachricht der App rechtlich den gleichen Status hat wie die Tatsache, dass auf der Liste der Kontaktpersonen einer nachweislich infizierten Person stehe. 

Quarantänepflichtig bist du dann, wenn du davon weißt, nicht vorher. Es mag sinnvoll sein, andere Menschen zu meiden, wenn man befürchten muss, Kontakt zu einem Infizierten gehabt zu haben, aber daraus erwächst keine Pflicht. Die entsteht erst dann, wenn das Gesundheitsamt sie ausspricht. Die App hingegen begründet bestenfalls einen Verdacht, der dann abgeklärt werden sollte. Da deren Meldung jedoch nicht beweisbar ist, kannst Du sie auch ignorieren (was du aber nicht solltest).

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vor 5 Minuten schrieb laura:

Korrekt. 

Aber sobald ich von der Person offiziell als Kontaktperson gemeldet wurde, bin ich quarantänepflichtig.

Die Frage ist nun, ob die Push-up Nachricht der App rechtlich den gleichen Status hat wie die Tatsache, dass auf der Liste der Kontaktpersonen einer nachweislich infizierten Person stehe. 

Natürlich nicht. Sooo gut ist die App nun auch nicht.

Und du bist formal erst dann Quarantänepflichtig, sobald das Gesundheitsamt dich darüber informiert.

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