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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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vor 1 Minute schrieb UHU:

 

Das kann man es doch auch lassen?

 

Na ja ... wenn ich allmächtig und allwissend wäre und meine persönliche Position die absolute Wahrheit, würde ich sagen "Ja".

Aber wenn ich in der Pandemie eines gelernt habe, ist es, dass andere anders ticken als ich.  Und dass die Entscheidungsträger eben auch diese "Anders-Tickenden" im Blick haben,

 

Für mich (und die meisten meiner Bekannten) bringt die Ausgangssperre nichts.

Aber wie es in ganz anderen Milieus - unter Studierenden in einer Unistadt, im Migrantenmilieu, bei Großfamilien ...  - aussieht? Keine Ahnung.

Vielleicht hat die Ausgangssperre da andere Effekte?

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vor 11 Minuten schrieb laura:

Aber wie es in ganz anderen Milieus - unter Studierenden in einer Unistadt, im Migrantenmilieu, bei Großfamilien ...  - aussieht? Keine Ahnung.

Vielleicht hat die Ausgangssperre da andere Effekte?

Auch dort ist eine Ausgangssperre zur Kontaktreduktion nicht angemessen.

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Gerade eben schrieb Moriz:

Auch dort ist eine Ausgangssperre zur Kontaktreduktion nicht angemessen.

Warum nicht? Mich würde die Begründung interessieren.

 

Aufgabe der Politik ist es ja, Maßnahmen so zu definieren, dass sie beim größtmöglichen Teil der Bevölkerung zum größtmöglichen Erfolg führen.  Nicht so, dass sie mir passen.

Meine Vermutung ist halt, dass es gute Gründe für die Ausgangssperren gibt, weil es eben eine bedeutsame Anzahl von Menschen gibt, die sich ohne Ausgangssperren nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.

Zum Beispiel dieser hier:

 

Zitat

Ein Argument für die Ausgangssperren ist, dass private Zusammenkünfte am Abend und nächtliche Partys verhindert werden sollen. Am Wochenende lösten Polizisten in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Feierlichkeiten auf. Allerdings sind solche Zusammenkünfte auch nach den bisherigen Regelungen bereits verboten. Möglicherweise lassen sich Verstöße aber leichter überwachen, wenn eine generelle Ausgangssperre verhängt wird.

 

Quelle

 

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Das allgemeine Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Bayern ist soeben vom Gericht einkassiert worden.

 

 

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Gerade eben schrieb rince:

Das allgemeine Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Bayern ist soeben vom Gericht einkassiert worden.

 

Mich würde es echt mal interessieren, wer hier gegen solche Maßnahmen klagt.

 

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vor 1 Minute schrieb laura:

Warum nicht? Mich würde die Begründung interessieren.

 

Aufgabe der Politik ist es ja, Maßnahmen so zu definieren, dass sie beim größtmöglichen Teil der Bevölkerung zum größtmöglichen Erfolg führen.  Nicht so, dass sie mir passen.

Meine Vermutung ist halt, dass es gute Gründe für die Ausgangssperren gibt, weil es eben eine bedeutsame Anzahl von Menschen gibt, die sich ohne Ausgangssperren nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.

Zum Beispiel dieser hier:

 

 

Quelle

 

Ah. Weil die Menschen sich schon nicht an die bestehenden Regeln halten, braucht es weitere Regeln.

 

Und an die werden sich diejenigen, die schon die bestehenden Regeln ignorieren, nun auf wundersame Weise halten?

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vor 1 Minute schrieb laura:

 

Mich würde es echt mal interessieren, wer hier gegen solche Maßnahmen klagt.

 

 

Ein besoffener Alki, dem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wichtig ist? 

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vor 1 Minute schrieb laura:

 

Mich würde es echt mal interessieren, wer hier gegen solche Maßnahmen klagt.

 

Empööööörend. How dare you?!

 

Einfach gegen die weisen Freiheitsbeschränkungen der heiligen Regierung klagen! In China wär das nicht möglich!

 

 

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vor 1 Minute schrieb Moriz:

 

Ein besoffener Alki, dem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wichtig ist? 

Ein HOCH auf den besoffenen Alki und seine Rechtschutzversicherung

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vor 7 Minuten schrieb rince:

Ah. Weil die Menschen sich schon nicht an die bestehenden Regeln halten, braucht es weitere Regeln.

 

Die Alternative wäre: Einhalten der Kontaktbeschränkungen darf jederzeit kontrolliert werden. Auch in den Privatwohnungen.

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vor 6 Minuten schrieb Moriz:
vor 8 Minuten schrieb laura:

Mich würde es echt mal interessieren, wer hier gegen solche Maßnahmen klagt.

Ein besoffener Alki, dem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wichtig ist? 

 

Nein, einfach Bayern. Die haben sogar 1916 mit Befehlsverweigerung an der Front gedroht, weil die Regierung gewagt hatte, die Getreidezuteilungen für die Bierherstellung zu kürzen! :D

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vor 4 Minuten schrieb Marcellinus:

 

... die Regierung zur Hölle zu schicken! 

Der Job der Kanzlerin wird im Herbst neu besetzt. Bewirb dich!

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vor 4 Minuten schrieb Marcellinus:

... die Regierung zur Hölle zu schicken! 

 

Oh, Du glaubst an die Hölle? Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Hallelujah!

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vor 17 Minuten schrieb Moriz:

Ein besoffener Alki, dem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wichtig ist? 

 

Mir wäre es offen gestanden lieber, wenn sich sein Engagement für unsere Gesellschaft im Einhalten der Maßnahmen und im Einkaufen für die 80 jährige Nachbarin zeigen würde.

Das Kind aus der Wohnung drüber könnte übrigens auch noch ein bisschen Unterstützung in Mathe gebrauchen. Gerne auch per Skype.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb helmut:

hast du keine herrin?

 

Wenn ich statt einer FFP2 meine Gasmaske aus erotisiertem Gummi hervorhole, schon.

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vor 10 Minuten schrieb laura:
vor 29 Minuten schrieb Moriz:

Ein besoffener Alki, dem unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wichtig ist? 

 

Mir wäre es offen gestanden lieber, wenn sich sein Engagement für unsere Gesellschaft im Einhalten der Maßnahmen und im Einkaufen für die 80 jährige Nachbarin zeigen würde.

Das Kind aus der Wohnung drüber könnte übrigens auch noch ein bisschen Unterstützung in Mathe gebrauchen. Gerne auch per Skype.

 

Nein!

 

Die Verpflichtung unserer Regierenden auf Recht und Gesetzt nutzt auch den Nachbarn am Ende mehr.

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vor 13 Minuten schrieb laura:

Mir wäre es offen gestanden lieber, wenn sich sein Engagement für unsere Gesellschaft im Einhalten der Maßnahmen und im Einkaufen für die 80 jährige Nachbarin zeigen würde.

Ineressante Alternative. Woher weißt Du, dass der Kläger (m/w/d) sich nicht an die Maßnahmen hält und nicht für die 80jährige Nachbarin einkauft?

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vor 25 Minuten schrieb Marcellinus:

 

... die Regierung zur Hölle zu schicken! 

 

 

Dann gäbe es eine neue, nicht unbedingt bessere, und das Virus wäre auch immer noch unterwegs.

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Wenn das mit den FFP2 Masken Pflicht wird, braucht es noch ein weiteres Notstandsgesetz: Nämlich eines gegen Bärte. Bekanntlich schliessen die Masken bei Bärten nicht dicht ab. Jeder Mann Mensch (m/w/d), der in der Öffentlichkeit mit Bart angetroffen wird, MUSS umgehend zwangsrasiert werden. Polizisten sind daher zusätzlich mit einem entsprechenden Haarschneide-Set auszurüsten. Ein Bußgeld in Höhe von €500 -5000 ist selbstverständlich auch zu entrichten.

bearbeitet von rince
politisch korrekten orwellschen Gendersprech eingefügt
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vor einer Stunde schrieb mn1217:

Für Weihnachten und Silvester  habe ich den Sinn der Ausgangssperre (die wir hier in RLP allerdings  nicht respektive nur in ein paar Städten hatten) durchaus gesehen. 

Aber jetzt?

So viele Parties werden nicht gefeiert und wenn, wären die auch ohne Ausgangssperre verboten (eine Party besteht ja eher selten aus einem Haushalt plus einer weiteren Person).

 

Eine Ausgangssperre, vor allem schon ab 18:00, würde vor allem berufstätige Menschen mit langen Arbeitszeiten treffen, und das sind ja oft die ,die kein Home office machen können. Aber auch die müssen NACH dem Home office einkaufen.

Ich weiß nicht, wie Dein Landesherr seine Verordnung formuliert hat, aber Armin I. von Nordrhein-Westfalen und Lippe - der Kanzler in pectore - hat in seinem aktuell gültigen Erlass KEINE Anweisungen für das Zusammenkommen innerhalb PRIVATER Räume gegeben. Die Beschränkungen beziehen sich ausschließlich auf den öffentlichen Raum.

Hier wäre strenggenommen selbst eine Dinnerparty mit 10 Personen "legal". Unverantwortlich sicherlich. Aber nicht justiziabel.

 

Was ich mit Hinblick auf die Durchsetzbarkeit auch für sinnvoll halte.

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Ein weiteres gutes Gerichturteil: Das zuständige Job-Center muss einer Schülerin (Hartz-IV Haushalt) die IT Ausrüstung bezahlen.  Wenn der Staat diesen Weg gehen will, muss er dafür auch aufkommen.

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Gerade eben schrieb rince:

Ein weiteres gutes Gerichturteil: Das zuständige Job-Center muss einer Schülerin (Hartz-IV Haushalt) die IT Ausrüstung bezahlen.  Wenn der Staat diesen Weg gehen will, muss er dafür auch aufkommen.

Hat ihre Schule keine Leihgeräte?

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Gerade eben schrieb laura:

Hat ihre Schule keine Leihgeräte?

Ich vermute, sonst hätte sie keinen Erfolg mit der Klage gehabt. Offensichtlich stehen nicht in jeder Schule die benötigte Menge Leihgeräte in den Schränken rum... Gerade Schulen in Brennpunktvierteln werden nicht so viele PCs zur Verfügung haben.

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