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Kirchliche Trennung einer Ehe? Ja! Scheint es zu geben.


Abaelard

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Wenn ich recht sehe, segnet die Kirche die Trennung eines Ehepaares ab, wenn ein Ehegatte in ein Kloster eintreten will.

Diese kirchenrechtlich zugestandene Trennung erscheint mir völlig absurd.
Der Apostel Paulus jedenfalls mahnt Ehepaare in Korinth, sich nicht einander zu entziehen, und wenn, dann nur eine Zeitlang, also nicht auf Dauer.


Schon die bloße Trennung, nicht erst die Trennung samt anschließender Wiederheirat, beurteilt er als ein Fehlverhalten, das dem Gebot Jesu widerspricht (1 Kor 7):

 “Nicht ich, sondern der Herr” befiehlt: “Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; wenn sie sich trennt, soll sie unverheiratet bleiben. 
Das Gebot Jesu: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, ist also nicht erst durch Wiederverheiratung des sich trennenden Ehepartners verletzt, sondern bereits durch die Aufkündigung der konkreten Lebensgemeinschaft, unabhängig von einer etwaigen Wiederverheiratung.

Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man über gescheiterten Beziehungen selbstgerecht den Stab brechen dürfte.

Aber es bleibt die Frage, mit welchem Recht die Kirche die dauerhafte Trennung eines Ehepaares absegnet, sobald ein Ehegatte in ein Kloster eintritt.
Zählt die Bindung an ein Kloster mehr als das eheliche Band?
Wie soll eine dauerhaft aufgekündigte und faktisch nicht mehr sichtbare Lebensgemeinschaft weiterhin ein Zeichen (Sakrament) für die verlässliche Treue Christi zu seiner Braut, der Kirche, sein?

Es bleibt dabei: Die kirchliche Absegnung einer einvernehmlichen Trennung eines Ehepaares zugunsten des Klostereintritts eines Ehegatten ist eine höchst bedenkliche Praxis.
Sie verrät, dass es mit der vielbeschworenen Wertschätzung ehelicher Gemeinschaft durch die Kirche nicht allzu weit her ist.

Faktisch wird die Ehe aufgehoben, geschieden, aber die Kirche scheint sich mit einem sprachlichen Trick zu behelfen: Sie nennt diese faktische Quittierung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht Scheidung, sondern Trennung.
 

Man mag einwenden, dass nach Lk 18,29 Jesus  jedem Nachfolger reichlich Güter verheißt, der um des Gottesreiches willen seine Frau verlässt.

Das wirft die Frage auf:

Verlässt denn der Ehegatte, der sich für den Rest seines Lebens ins Kloster verabschiedet,  den Ehepartner wirklich um des Himmelreiches willen? Als ob in einer klösterlichen Lebensform die Gottesherrschaft mehr aufleuchten würde als in der Lebens- und Liebesgemeinschaft einer christlichen Ehe!?


Ist denn die Ehe nicht eine unübertreffbare Darstellung der unverbrüchlichen Treue Gottes zu seinem erwählten Volk?
Die sakramentale Ehe ist nicht bloß Bild der treuen Bundesliebe Gottes, sondern reale Teilhabe daran . Ehe ist somit ein Aufleuchten von Gottesherrschaft in einem eminenten Sinn. 
Die Frage ist bis dato unbeantwortet:

Mit welcher Begründung billigt die Kirche das Einstellen einer Ehegemeinschaft zugunsten einer Klostergemeinschaft?

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vor 32 Minuten schrieb Abaelard:

Mit welcher Begründung billigt die Kirche das Einstellen einer Ehegemeinschaft zugunsten einer Klostergemeinschaft?

 

Weil sie sich einen Vorteil davon verspricht?

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vor 3 Stunden schrieb Abaelard:

Wenn ich recht sehe, segnet die Kirche die Trennung eines Ehepaares ab, wenn ein Ehegatte in ein Kloster eintreten will.

Ich wüsste nicht, dass man so in einem Orden aufgenommen würde, weil die rechtlichen Bindungen an den Partner existent bleiben. Man hat das allerdings in der Vergangenheit dann und wann gemacht, weil man das zölibatäre wie auch das monastische Leben für höherwertiger hielt als die Ehe.

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Willkommen im Mykath-Forum, @Abaelard !
Ist dein Nickname-Geber Abaelardus nicht auch ins Kloster gegangen, am Schluss, nach seiner Zwangs-Kastrierung?

Zu deiner Frage: Meines Wissens ist es grundsätzlich erst einmal so, dass Verheiratete nicht in ein Kloster aufgenommen werden, es sei denn als Oblate oder Oblatin. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Ehe annulieren zu lassen, wenn sie de facto nicht (mehr) besteht; oder jemand, der ins Kloster gehen möchte, kann durch einen Gnadenakt des Vatikans vom Eheband dispensiert werden. Dazu ist allerdings die Einwilligung des Ehepartners erforderlich. Ob so etwas überhaupt geschieht und wenn ja, wie häufig, weiß ich nicht. Genauer kann dir über dieses Thema wahrscheinlich mykath-Mitglied Chrysologus Auskunft geben, der ist Fachmann für so etwas.

Mit deiner rhetorischen Frage "Ist denn die Ehe nicht eine unübertreffbare Darstellung der unverbrüchlichen Treue Gottes zu seinem erwählten Volk?" kann ich nichts anfangen. Spontan würde ich sagen: Nö.

Alfons

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass Chrysologus schon geantwortet hat.
 

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vor 9 Stunden schrieb Alfons:

Zu deiner Frage: Meines Wissens ist es grundsätzlich erst einmal so, dass Verheiratete nicht in ein Kloster aufgenommen werden, es sei denn als Oblate oder Oblatin. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Ehe annulieren zu lassen, wenn sie de facto nicht (mehr) besteht; oder jemand, der ins Kloster gehen möchte, kann durch einen Gnadenakt des Vatikans vom Eheband dispensiert werden. Dazu ist allerdings die Einwilligung des Ehepartners erforderlich. Ob so etwas überhaupt geschieht und wenn ja, wie häufig, weiß ich nicht. Genauer kann dir über dieses Thema wahrscheinlich mykath-Mitglied Chrysologus Auskunft geben, der ist Fachmann für so etwas.

Um noch die derzeitige Praxis zu begründen: Die Kirche sieht keine Möglichkeit, die aus einer Ehe resultierenden Rechte und Pflichten dauerhaft und vollständig aufzuheben. Dies wäre für einen Ordenseintritt jedoch nötig, weil kein Orden ein Mitglied aufnimmt, das natürlichen oder schlimmer noch juristischen Pflichten gegen Dritte unterliegt. So wenig man sich im Orden vor seinen Gläubigern in Sicherheit bringen kann, so wenig kann man sich Unterhaltspflichten entziehen, denn auch wenn das einzelne Ordensmitglied kein Vermögen haben mag, eine moralische Pflicht droht hier durchaus. 

So sind zwei Szenarien denkbar, die man vermeiden möchte:

  1. Der Ehepartner entscheidet sich um und verlangt die Wiederaufnahme des ehelichen Lebens zumindest ab und an. Die Vorstellung, dass Ordensmann oder Ordensfrau dann ab und an ein wenig Ehe leben gehen, ist wenig kompatibel mit den sonstigen Vorstellungen vom Ordensleben. Und man muss nun gar nicht an gelebte Sexualität denken, was macht man denn mit dem dement werdenden Ehepartner eines Ordensmenschen, das ist eine andere Situation als dement werdende Eltern, weil das Ehesakrament ja weiter besteht.
  2. Noch problematische sind Kinder. Hier wird auch bei verwitweten Menschen immer, sowohl in den Orden als auch in den Diözesen, verlangt, dass die Kinder erwachsen und unabhängig sein müssen, international auch im Blick auf evtl. Unterhaltspflichten. In D ist das kein ernsthaftes Argument (Pfarrer werden gut besoldet), aber wenn eine Ortskirche andernorts das Gehalt deutlich erhöhen muss, dann kann das eng werden. 

Das alles resultiert aus einer deutlich veränderten Lehre vom Wert der Ehe. Lange Zeit war klar (ich vermute vom frühen Mittelalter bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, mag hier aber um einige 100 Jahre falsch liegen, was den Anfang angeht), dass das Leben in Vollkommenheit das zölibatäre Leben war, dem gegenüber die Verheirateten sich in einer defizitären, unvollkommenen Lebensform befanden. Deswegen war dem Wunsch nach Leben in größerer Vollkommenheit stets zuzustimmen, einem Abstieg hingegen musste vorgebaut werden. Was wiederum dazu führte, dass man (unter vielen Kautelen was die Versorgung der Familie anging) auch als Ehemensch einem Ordne beitreten konnte, so wie man als Ordensmensch in einen strengeren Orden eintreten konnte, mit der groben Hierarchie tätige Gemeinschaften (Franziskaner, Dominikaner und das meiste aus dem 19. Jahrhundert) - kontemplative Gemeinschaften (vor allem OSB) - sehr kontemplative Gemeinschaften (Spitzenprodukt: Kartäuser). Auf diese Genehmigungen bestand ein Rechtsanspruch! Umgekehrt aber konnte man nicht wechseln.

Man muss für diese Epoche klar konstatieren, dass die heute so eifrig behauptete Hochschätzung der Ehe so ausgeprägt nicht war - Ehe war unvollkommen, Orden war besser.

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@ Alfons
„Ist dein Nickname-Geber Abaelardus nicht auch ins Kloster gegangen, am Schluss, nach seiner Zwangs-Kastrierung?

 

Ja, so ist es. Abaelard soll ein äußerst leidenschaftlicher Liebhaber gewesen sein, der seine Schülerin Eloise schwängerte. Sie war die Verwandte eines Domherren, der den Abaelard daraufhin überfallen und kastrieren ließ.
Du liegst aber falsch, wenn Du von meinem Nick auf einen ähnlichen Sachverhalt für meine Person schließen möchtest.
Bei mir ist alles voll funktionstüchtig (Smiley 🙂

 

Meine Frage, ob denn der Bund von Eheleuten nicht den Bund abbildet, den Gott mit seinem auserwählten Volk geschlossen hat, ist in der Tat eine rhetorische Frage. Denn eine Frage ist immer dann rhetorisch, wenn der Fragesteller die Antwort bereits weiß oder zumindest zu wissen glaubt.


Nach dem Zeugnis der Bibel hat Gott zu seinem Volk ein bräutliches, ja eheliches Verhältnis. Jahwe ist unverbrüchlich treu, während seine Braut untreu ist und immer wieder einmal fremdgeht, also sich fremden Göttern zuwendet.

Jesus selbst sieht sich - ähnlich wie der alttestamentliche Gott - als Bräutigam des Gottesvolkes, das er gerade sammelt und für die kommende Gottesherrschaft zurüstet (Mk 2,18ff.)
Epheserbrief, Kap. 5, vergleicht die Beziehung von Eheleuten mit der Beziehung zwischen Christus und der Kirche.

Daher glauben Christen, dass ihre Ehe eine Abbild-Funktion hat. Am treu gelebten Liebesbund zwischen Eheleuten können Menschen ablesen, wie Gott ist: unverbrüchlich treu.

Christus selber, so glauben die Christen, ist bei der sakramentalen Eheschließung wirksam gegenwärtig und befähigt die Brautleute zur Treue und zur Bewährung in der Liebe. An der Bundestreue der Eheleute leuchtet die Bundestreue Gottes auf.

 

@Chrysologus

Die kirchlich gebilligte Trennung eines Ehebundes gibt es auch in der Gegenwart. Ich habe ja aus gegebenem Anlass dieses Thema aufgegriffen. Die Ehefrau hat schweren Herzens eingewilligt, ihren Mann dem Kloster zu überlassen. Nach allem, was ich höre, leidet aber gar nicht so sehr die alleingelassene Frau unter der Abwesenheit ihres Mannes. Vielmehr geht er seinen erwachsenen Kindern ab. Denn die hätten furchtbar gern einen Opa für ihre Kinder im Haus.

Macht aber alles nix. Die Ehe besteht ja nach kirchenoffizieller Auffassung nach wie vor, auch wenn von dem behaupteten  Eheband konkret nix mehr zu sehen ist. Man nenne den Weggang des Ehepartners einfach Trennung, nicht Scheidung. Dann kann man ein weiterbestehendes

virtuelles Eheband zumindest imaginieren.

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vor 24 Minuten schrieb Abaelard:

Epheserbrief, Kap. 5, vergleicht die Beziehung von Eheleuten mit der Beziehung zwischen Christus und der Kirche.

Daher glauben Christen, dass ihre Ehe eine Abbild-Funktion hat. Am treu gelebten Liebesbund zwischen Eheleuten können Menschen ablesen, wie Gott ist: unverbrüchlich treu.

Wobei Eph 5,32 eigentlich das genaue Gegenteil meint - der Bund zwischen Christus und der Kirche ist ein Abbild des Ehebundes, in dem beide eins werden. Paulus deutet das Geheimnis Ehe auf Christus und die Kirche, weil auch hier alle eins sind. Auch wenn der umgekehrte Gedanke der weiter verbreitete ist - Paulus sieht in der Ehe das Urbild!

 

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vor 35 Minuten schrieb Chrysologus:

Auch wenn der umgekehrte Gedanke der weiter verbreitete ist - Paulus sieht in der Ehe das Urbild!

 

Damals war die Kirche ja auch noch was Neues. :D

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vor 7 Stunden schrieb Abaelard:

Nach allem, was ich höre, leidet aber gar nicht so sehr die alleingelassene Frau unter der Abwesenheit ihres Mannes. Vielmehr geht er seinen erwachsenen Kindern ab. Denn die hätten furchtbar gern einen Opa für ihre Kinder im Haus.

 

Ich kannte mal einen Novizen bei den Franziskanern OFM, der war schon (verwitweter) Großvater. Er blieb zwar nicht im Orden, hatte aber natürlich jede Freiheit um Aufnahme zu bitten.

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vor 14 Stunden schrieb Cosifantutti:

Meines Wissens gibt es innerhalb der Katholischen Kirche und innerhalb des katholischen Kichenrechtes die Möglichkeit die Ehe "annullieren"  zu lassen....

Annullierung ist die Feststellung, daß die Ehe nie existiert hat.

Bei nachweisbaren Formfehlern leicht, bei fehlendem Ehewillen (Unauflöslichkeit, Kinder etc.) schwerer nachzuweisen.

Nimm die Suchfunktion, zu diesem Thema gibt es in diesem Forum viele gute Beiträge.

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Ja darauf wollte ich schlicht hinweisen, dass es die Möglichkeit der kirchlichen "Annullierung" einer Ehe gibt. Auf diese Möglichkeit sind ja vor allem Menschen angewiesen, die die Katholische Kirche als Arbeitgeber oder Dienstherren haben...wenn Sie sich trennen wollen und vor allem eine neue Ehe mit einem anderen Partner eingehen möchten....

Es gibt ja auch nocht eine weitere Möglichkeit, dass von der Kirche eine bestehende Ehe getrennt werden kann: Wenn sie nie "vollzogen wurde...

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vor 23 Stunden schrieb Cosifantutti:

Ja darauf wollte ich schlicht hinweisen, dass es die Möglichkeit der kirchlichen "Annullierung" einer Ehe gibt. Auf diese Möglichkeit sind ja vor allem Menschen angewiesen, die die Katholische Kirche als Arbeitgeber oder Dienstherren haben...wenn Sie sich trennen wollen und vor allem eine neue Ehe mit einem anderen Partner eingehen möchten....

Das ist in der Praxis kirchlicher Gerichte eine erstaunlich kleine Gruppe.

 

vor 23 Stunden schrieb Cosifantutti:

Es gibt ja auch noch eine weitere Möglichkeit, dass von der Kirche eine bestehende Ehe getrennt werden kann: Wenn sie nie "vollzogen wurde...

dann hebt der Papst das Sakrament auf. Was der alles kann!

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vor 58 Minuten schrieb Chrysologus:
Am 22.1.2021 um 21:16 schrieb Cosifantutti:

Es gibt ja auch noch eine weitere Möglichkeit, dass von der Kirche eine bestehende Ehe getrennt werden kann: Wenn sie nie "vollzogen wurde...

dann hebt der Papst das Sakrament auf. Was der alles kann!

Spannender ist was der Papst alles nicht kann. Aber das wäre hier OT.

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