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Neues aus dem Vatican


Flo77

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vor 1 Minute schrieb Ennasus:

ein Urteil gefällt, wobei die Frau anscheinend nicht einmal selbst gehört worden ist.
 

 

So klar ist auch das nicht. Bei solchen Prozessen gilt ja grundsätzlich auch das Schriftlichkeitsprinzip, eine  Anhörung kann bei Bedarf ergänzend stattfinden. Laut eigener Aussage hatte Wagner ja eine extensive Schilderung ihrer Sicht der Dinge eingereicht.

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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Es wird formal alles seine Richtigkeit haben. Das überzeugt mich dennoch nicht, dass das Urteil dem Sachverhalt angemessen ist.

Ich tue mir sehr schwer mit Sätzen wie diesen " Deshalb braucht es ja gerade Instanzen, die hier, hoffentlich sine ira et studio, urteilen und beurteilen. Sonst wird das subjektive Empfinden zum alleinigen Kanon der Wahrheit.", die suggerieren, dass die Frau ein Problem hat, falsche Dinge behauptet, Männern mieserweise böse Dinge anhängt und dass Männer mit ihrem unanzweifelbaren Zugang zur Wahrheit zum Glück alles richtig stellen können. Wobei du das ja nicht nur suggerierst, sondern explizit so sagst. Es ist das alte Spiel der Mächtigen...

bearbeitet von Ennasus
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vor 17 Minuten schrieb Ennasus:

Es wird formal alles seine Richtigkeit haben. Das überzeugt mich dennoch nicht, dass das Urteil dem Sachverhalt angemessen ist.

Ich tue mir sehr schwer mit Sätzen wie diesen " Deshalb braucht es ja gerade Instanzen, die hier, hoffentlich sine ira et studio, urteilen und beurteilen. Sonst wird das subjektive Empfinden zum alleinigen Kanon der Wahrheit.", die suggerieren, dass die Frau ein Problem hat, falsche Dinge behauptet, Männern mieserweise böse Dinge anhängt und dass Männer mit ihrem unanzweifelbaren Zugang zur Wahrheit zum Glück alles richtig stellen können. Wobei du das ja nicht nur suggerierst, sondern explizit so sagst. Es ist das alte Spiel der Mächtigen...

Sexuelle Belästigung außerhalb des Beichtstuhles ist nun einmal nicht strafbar - und die scheint hier vorgelegen zu haben. Bis zur letzten Gesetzesänderung konnte ein Priester nun einmal Frauen begrapschen, wie er wollte, strafbar war es nicht. Das hat ihn gerettet.

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Schutzzweck der kirchlichen Gesetze ist nun einmal nicht sie sexuelle Selbstbestimmung, sondern die Heiligkeit der Sakramente und des priesterlichen Standes. Auch wenn oft anderes behauptet wird.

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Tja.
Die sexuelle Selbstbestimmung als Selbstzweck wäre mir auch nicht wichtig. Aber die sexuelle Selbstbestimmung als Ernstnehmen eines Menschen, zumal eines Menschen, der eh schon durch das System dermaßen verunsichert und verletzlich geworden ist, das sollte aus meiner Sicht ein mindestens so hoher Wert wie die Heiligkeit der Sakramente und des priesterlichen Standes sein. Zumal ich nicht verstehe, warum und wie die Heiligkeit der Sakramente und des priesterlichen Standes geschützt wird, indem man Menschen einfach nicht glaubt.
Für mich patzt so etwas ihre Heiligkeit erst an.

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Kannst Du ganz kurz etwas zu den Gesetzesänderungen sagen?Oder meinst Du die Normen, die am 01. Juni in Kraft treten?

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vor 43 Minuten schrieb Chrysologus:

Insofern ist das Urteil absolut konsequent und nicht zu beanstanden: Der Priester hat Frau Wagner nicht während der Beichte begrapscht, damit hat er die Heiligkeit des Sakramentes nicht gefährdet und alles ist gut. Die entscheidende Frage war dann auch gar nicht, was geschehen ist, sondern wann etwas geschehen ist. Ich nehme an, das aus der schriftlichen Einlassung Frau Wagners fraglos deutlich wurde, dass nichts während der Beichte geschah - und damit sind wir aus dem Strafrecht draußen.


Wirklich?
Verstehe ich das richtig? Das Urteil sagt nur, dass die Beichte nicht entweiht worden ist, aber nichts über das, was Frau Wagner dem Herrn vorwirft?
Dann wäre das Urteil absolut keine moralische Entlastung für den Geistlichen? Und keine Aussage darüber, ob ein sexueller Übergriff stattgefunden hat oder nicht?

Wenn das so wäre, wäre es aber sehr hilfreich, wenn das auch so kommuniziert würde.
Was nämlich zumindest bei mir angekommen ist - und Studiosus' Erleichterung habe ich auch so verstanden: Es ist jetzt klar, dass die Frau aus was für Motiven auch immer dem Mann etwas unterstellt und angehängt hat. Und dass er jetzt wieder reingewaschen ist.

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vor einer Stunde schrieb gouvernante:

Kannst Du ganz kurz etwas zu den Gesetzesänderungen sagen?Oder meinst Du die Normen, die am 01. Juni in Kraft treten?

Ich meine genau die zum 1. Juni in Kraft tretenden - ich spreche in Freiburg demnächst öffentlich darüber, hier nur knapp eine Einschätzung: Man bleibt bei der Formel mit dem sextum, was ich nach wie vor für unglücklich halte, allerdings nimmt man die Frage der Abhängigkeit in den Blick, was den legislativen Fokus erstmals auf das Opfer richtet, weil nur von diesem aus geklärt werden kann, ob eine Abhängigkeit vorlag.

vor 30 Minuten schrieb Ennasus:

Verstehe ich das richtig? Das Urteil sagt nur, dass die Beichte nicht entweiht worden ist, aber nichts über das, was Frau Wagner dem Herrn vorwirft?
Dann wäre das Urteil absolut keine moralische Entlastung für den Geistlichen? Und keine Aussage darüber, ob ein sexueller Übergriff stattgefunden hat oder nicht?

Ich kenne den Text des Urteils nicht, kann mir aber nichts andere vorstellen. Sexuelle Belästigung außerhalb des Bußsakramentes, oberhalb des 18. Geburtstages und ohne Gewaltanwendung ist kirchlich nicht strafbar - ganz gleich, ob er sie auf die Wange küsst oder ihr an die Brüste fasst. Zum Hintergrund bitte ich zu bedenken, dass sie ihm keine Vergewaltigung vorgeworfen hat, das war ein anderer.

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vor 19 Minuten schrieb Chrysologus:

Ich kenne den Text des Urteils nicht, kann mir aber nichts andere vorstellen. Sexuelle Belästigung außerhalb des Bußsakramentes, oberhalb des 18. Geburtstages und ohne Gewaltanwendung ist kirchlich nicht strafbar - ganz gleich, ob er sie auf die Wange küsst oder ihr an die Brüste fasst. Zum Hintergrund bitte ich zu bedenken, dass sie ihm keine Vergewaltigung vorgeworfen hat, das war ein anderer.


Das Letzte ist mir klar - was das andere betrifft: Ich habe das jetzt besser verstanden, dass die fünf Männer (irgendwie habe ich seit gestern ständig die Frau am Jakobsbrunnen im Kopf 😯) nach dem vorliegenden Gesetz korrekt geurteilt haben. Danke fürs Erklären.

Dein Satz " Der eigentliche Skandal hier ist nicht das Urteil, sondern ein kirchliches Straf- und Disziplinarrecht, dem der Schutz Abhängiger vollkommen egal war, ..." bestätigt und trifft aber trotzdem das, was ich gemeint habe: Formal mag das alles korrekt und in Ordnung sein, aber es ist trotzdem nicht recht.

Und was das Urteil dann auch nicht entkräftet: Mein Empfinden, dass das Verhalten des Paters nicht nur "unklug" war, sondern Ausdruck eines sehr unreflektierten Verständnisses von "Mitgefühl" und "Empathie" und von wenig wirklichem Interesse und Gespür für sein Gegenüber. Aber auch von wenig bewusstem Umgang mit sich selbst. Dass so jemand Beichtvater sein und Schaden in Menschen anrichten kann, ist leider auch eine systemimmanente Gefahr dieses Machtsystems.

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Eine Gefahr, sicher. Eine Gefahr, die wohl auch nicht auszuschalten wäre, würden nun "Beichtmütter" die Beichte abnehmen. Dann wären die Opfer - ja, soll es geben - eben junge, unsichere Männer.

 

Das Problem wurde schon richtig benannt: Fehlende oder mangelnde Selbstwahrnehmung und ein unglückliches Händchen dafür, wie sich in pastoralen Situationen zu verhalten ist.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

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vor 3 Stunden schrieb Studiosus:

Das Problem wurde schon richtig benannt: Fehlende oder mangelnde Selbstwahrnehmung und ein unglückliches Händchen dafür, wie sich in pastoralen Situationen zu verhalten ist.


Das ist das Problem auf der persönlichen Ebene.
Ich kann das aber nicht unabhängig von der strukturellen Ebene sehen. Die ist das eigentliche Problem. Frau Wagners Erfahrung ist ja kein Einzelfall.
Wobei ich dir insofern recht gebe, als ich auch nicht glaube, dass das Problem durch einen gerechten Zugang beider Geschlechter zu Ämtern und Macht sofort gelöst wäre. Es wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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vor 17 Stunden schrieb Chrysologus:

Sexuelle Belästigung außerhalb des Beichtstuhles ist nun einmal nicht strafbar - und die scheint hier vorgelegen zu haben. Bis zur letzten Gesetzesänderung konnte ein Priester nun einmal Frauen begrapschen, wie er wollte, strafbar war es nicht. Das hat ihn gerettet.

An der Tatbestandsdefinition hat sich soweit ich weiß seit Merry Del Val nichts geändert:

The crime of solicitation occurs whenever a priest – whether in the act itself of sacramental confession, or before or immediately after confession, on the occasion or under the pretext of confession, or even apart from confession [but] in a confessional or another place assigned or chosen for the hearing of confessions and with the semblance of hearing confessions there – has attempted to solicit or provoke a penitent, whosoever he or she may be, to immoral or indecent acts, whether by words, signs, nods, touch or a written message, to be read either at that time or afterwards, or he has impudently dared to have improper and indecent conversations or interactions with that person (Constitution Sacramentum Poenitentiae, §1).

 

Im CIC83 steht immer noch „bei der Spendung des Bußsakraments oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte“. Das schlösse jedenfalls bei traditioneller Anwendung (der Tatbestand ist ja schon sehr alt) die gesamte Beichtsituation ein, also auch Verfehlungen unmittelbar im Anschluss, etwa wie hier bei der Verabschiedung im Vorraum. Oder meinst du, der Gesetzgeber hat die Worte or before or immediately after confession bewusst getilgt, um den Tatbestand enger zu fassen?

Sicherlich hat der Täter hier in dem Fall immer betont, es sei alles "außerhalb" der Beichte geschehen, um sich in diese Richtung zu verteidigen. Möglicherweise hat er damit beim Gericht auch Gehör gefunden. Korrekt oder zwingend wäre das aber nicht unbedingt, denn auch wenn Strafrecht eng auszulegen ist, lässt sich "bei Gelegenheit" doch sicherlich auch noch auf die Verabschiedungssituation beim Verlassen des Beichtraums beziehen. Traditionell ging es bei der Formulierung "bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand" in früheren Jahrhunderten jedenfalls gerade darum, jene Fälle aufzufangen, in denen der Priester jemanden zur Beichte einbestellt hatte, dann aber entweder gleich etwas anderes tat als Beichtehören oder das Treffen nach begonnener oder beendeter Beicht zweckentfremdet fortsetzte (nicht notwendig im Beichtstuhl, sondern auch zum Beispiel in einer Nebenkammer mit Bett oder so). Ich kenne das nur historisch, aber da gibt es solche Beispiele in Inquisitionsakten öfter.

 

Ich vermute eher, der Freispruch ist darauf zurückzuführen, dass das Gericht den sexuellen Charakter der Zudringlichkeiten für nicht hundertprozentig erwiesen hielt. Auch das finde ich grenzwertig, aber bei mehrdeutig interpretierbaren Gesten vielleicht im Sinne des Unschuldsgrundsatzes vertretbar. In diese Richtung geht jedenfalls auch die Interpretation von Ohly, der sich allerdings den Unschuldsbeteuerungen des Täters ganz unkritisch anschließt.

https://www.domradio.de/themen/vatikan/2019-05-20/man-kann-nicht-sagen-jemand-sei-nicht-gehoert-worden-kirchenrechtler-zum-freispruch-nach-vorwurf-der

bearbeitet von Jorge
erg.
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OneAndOnlySon
vor einer Stunde schrieb Ennasus:

Das ist das Problem auf der persönlichen Ebene.
Ich kann das aber nicht unabhängig von der strukturellen Ebene sehen. Die ist das eigentliche Problem. Frau Wagners Erfahrung ist ja kein Einzelfall.
Wobei ich dir insofern recht gebe, als ich auch nicht glaube, dass das Problem durch einen gerechten Zugang beider Geschlechter zu Ämtern und Macht sofort gelöst wäre. Es wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich glaube, dass es eher umgekehrt so ist, dass es um Machtstrukturen in der Kirche geht. Ein Aufbrechen dieser rein hierarchischen Strukturen könnte helfen, verschiedene konkrete Auswirkungen des Machtmissbrauchs zu beheben. Eine dieser Auswirkungen ist die Geschlechterdiskriminierung. 

 

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Piusbruderschaft (ungewollt) mehr für die Frauenweihe getan hat als die meisten amtierenden Priester und Bischöfe. Sie haben sich erfolgreich den kirchlichen Machtstrukturen widersetzt und damit vor allem die päpstliche Jurisdiktion von einer universalen in eine relative zurückgestutzt. Nun sind die Motive der Bruderschaft natürlich genau gegenteilig: Sie wollen die ganze Kirche zurück in den Zustand der 1950er Jahre führen. Im Resultat erreichen sie aber das genaue Gegenteil, nämlich einen großen Sprung in die Postmoderne. 

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vor 2 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

Ich glaube, dass es eher umgekehrt so ist, dass es um Machtstrukturen in der Kirche geht. Ein Aufbrechen dieser rein hierarchischen Strukturen könnte helfen, verschiedene konkrete Auswirkungen des Machtmissbrauchs zu beheben. Eine dieser Auswirkungen ist die Geschlechterdiskriminierung.


Ups, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich wollte in etwa dasselbe sagen.

Nur glaube ich nicht, dass die Aufhebung der Geschlechterdiskriminierung insgesamt das Problem lösen würde.
Auch Frauen sind gefährdet, mit Macht missbräuchlich umzugehen. Und es sind auch nicht alle Frauen in ihrer persönlichen Entwicklung so reif und reflektiert, dass es nicht auch unter weiblicher seelsorglicher Begleitung zu (spirituellem) Missbrauch kommen kann. (Wie umgekehrt nicht alle Männer die Menschen, die sich ihnen anvertrauen, für ihre Bedürfnisse benutzen.)

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vor 21 Stunden schrieb Ennasus:


Sine ira et studio.. 😶 😳
Also, wenn ich das richtig sehe, steht Aussage gegen Aussage. Und 5 Männer haben dann "völlig objektiv" ein Urteil gefällt, wobei die Frau anscheinend nicht einmal selbst gehört worden ist.
Nach Sätzen wie " „Ich mag Sie doch auch. Denken Sie, ich merke nicht, dass Sie mich mögen?“ Sowie: „Wir können zwar nicht heiraten, aber wir…“ würde ich - ganz subjektiv - ausgesprochen gern auf eine Wange-zu-Wange-Berührung "in empathischer und mitfühlender Weise" verzichten.
 

 

Ja, und? Über das Vorkommen besteht in der Sache ohnehin Übereinstimmung. Selbst wenn man annimmt, dass der betreffende Priester einen Anmachversuch startete mit seiner Wangenberührung, was genau hätten man denn machen sollen? Strafrechtlich ist das ohne Belang und kirchenrechtlich, nun, was genau hätte man tun sollen? Ihn laisieren? Geisseln? Öffentlich an den Pranger? Ach nein, da steht er jetzt ohnehin schon, und von einer Karriere in der Kirche kann er noch nicht einmal mehr träumen. Also: was hättest Du erwartet, dass man mit ihm tut? Auspeitschen wie in Saudi-Arabien?

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Nicht alle? Das würde ich dick unterstreichen. Ich würde sogar sagen die Wenigsten. Die überwältigende Mehrheit der Priester, von denen selten die Rede ist, sind treue Diener Christi und Söhne der Kirche.

 

Das sage ich als Mitglied einer "Täterorganisation". So abscheulich diese Taten sind warne ich doch davor, dieses Phänomen in aberwitzige Dimensionen hochzuskalieren.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 2 Stunden schrieb Mistah Kurtz:

 

Ja, und? Über das Vorkommen besteht in der Sache ohnehin Übereinstimmung. Selbst wenn man annimmt, dass der betreffende Priester einen Anmachversuch startete mit seiner Wangenberührung, was genau hätten man denn machen sollen? Strafrechtlich ist das ohne Belang und kirchenrechtlich, nun, was genau hätte man tun sollen? Ihn laisieren? Geisseln? Öffentlich an den Pranger? Ach nein, da steht er jetzt ohnehin schon, und von einer Karriere in der Kirche kann er noch nicht einmal mehr träumen. Also: was hättest Du erwartet, dass man mit ihm tut? Auspeitschen wie in Saudi-Arabien?

 

Ich hatte mich weiter oben eigentlich nur dafür interessiert, ob der gute Mann nach dem Freispruch zweiter Klasse (der die Entscheidung der Signatur wohl war) nun seinen Stuhl in der Glaubenskongregation wieder einnähme? Studiosus lieferte ein geradezu flammendes Plädoyer dafür ab.

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vor 12 Minuten schrieb Julius:

 

Ich hatte mich weiter oben eigentlich nur dafür interessiert, ob der gute Mann nach dem Freispruch zweiter Klasse (der die Entscheidung der Signatur wohl war) nun seinen Stuhl in der Glaubenskongregation wieder einnähme? Studiosus lieferte ein geradezu flammendes Plädoyer dafür ab.

 

Dafür kann Studiosus flammend plädieren so viel er will, realistisch ist das nicht, schon alleine deshalb, weil es kein Anrecht gibt auf eine Karriere innerhalb der kirchlichen Hierarchie und der Mann nun einmal angepatzt ist. Der Vatikan wird den Teufel tun und jemanden die Rangleiter hochschubsen, dessen Ernennung zum einem wiederkehrenden medialen Ärgernis führte. So realistisch muss man schon sein. Ich weiß zwar nicht, was der Mann gegenwärtig tut, aber einem höheren Amt, etwa einer Bischofsweihe oder dergleichen, wird er nie mehr auch nur in die Nähe kommen.

 

Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass er am Ende doch wieder irgendwo in der Bürokratie des Vatikans landet. Ich habe den Eindruck, dass es da sozusagen eine eigene Abteilung gibt für Problemfälle. Ich stelle mir vor, die sind dazu da, die Akten vom linken Regal ins rechte zu schlichten und dann wieder zurück. Und wenn sie das geschafft haben, beginnt das Schlichten von vorne, nur jetzt von rechten ins linke Regal und dann wieder zurück und zurück und zurück und zurück ....

bearbeitet von Mistah Kurtz
kurzer Nachtrag
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vor 9 Minuten schrieb Mistah Kurtz:

Dafür kann Studiosus flammend plädieren so viel er will, realistisch ist das nicht, schon alleine deshalb, weil es kein Anrecht gibt auf eine Karriere innerhalb der kirchlichen Hierarchie und der Mann nun einmal angepatzt ist.

Das ist vor allem deshalb unrealistisch, weil es ja nicht sein Arbeitgeber war, der ihn freigestellt hat, sondern er aus eigenem Antrieb den Posten aufgegeben hat.

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vor 14 Minuten schrieb Mistah Kurtz:

Ich weiß zwar nicht, was der Mann gegenwärtig tut, ...

 

Er hat kürzlich ein Interview gegeben (habe vergessen, welchem Blatt), da hat er einerseits seiner Erleichterung Ausdruck gegeben, dass er nun entlastet sei und andererseits betont, durch die Vorbereitungen für die Heiligsprechung von John Henry Newman bis zum Anschlag ausgelastet zu sein (die "Werker" unterhalten in Rom ein Newman-Institut).

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vor 49 Minuten schrieb gouvernante:

Das ist vor allem deshalb unrealistisch, weil es ja nicht sein Arbeitgeber war, der ihn freigestellt hat, sondern er aus eigenem Antrieb den Posten aufgegeben hat.

 

Das nennt sich Schaden von der Institution abwenden. 

 

Hätte die Glaubenskongregation ihm den, eigentlich ihm zustehenden, Vertrauensbonus (Unschuldsvermutung) gewährt und ihn weiter dort beschäftigt, so hätte man sich die Reaktionen denken können. "Vatikan-Behörde beschäftigt Grabsch-Pater", so hätte wahrscheinlich die Zeitung mit den vier großen Buchstaben getitelt. 

 

Insofern zeichnet das freiwillige Ruhenlassen seines Amtes doch ein recht positives Bild des Paters. Geplant war, so glaube ich vom damaligen Beschuldigten gelesen zu haben, sein Amt bis zur vollständigen Klärung des Falles ruhen zu lassen. Dank des nun so beschmutzen Rufes kann er sich eine Wiederaufnahme seiner Tätigkeit wohl abschminken. Allerdings wird er das in Demut tragen, so zumindest mein Eindruck. Wie Mistah Kurtz schrieb: Es gibt in der Kirche keine Karrierrgarantien.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 14 Stunden schrieb Jorge:

Ich vermute eher, der Freispruch ist darauf zurückzuführen, dass das Gericht den sexuellen Charakter der Zudringlichkeiten für nicht hundertprozentig erwiesen hielt. Auch das finde ich grenzwertig, aber bei mehrdeutig interpretierbaren Gesten vielleicht im Sinne des Unschuldsgrundsatzes vertretbar.

Grundsätzlich stehen wir alle vor dem Problem, dass wir das Urteil nicht kennen - Deine Vermutung ist allerdings keineswegs von der Hand zu weisen, in dubio pro reo ist in solchen Fällen gar nicht so leicht zu überwinden. Die Strafnorm des c. 1387 CIC beinhaltet das Ziel der Verführung des Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot - was immer aber der Grabscher zum Ziel haben mag (sei es eigene Macht- oder Lustbefriedigung), solange ihm nicht die Absicht nachzuweisen ist, sexuelle Handlungen mit und nicht nur an der Pönitentin zu vollziehen, so lange ist der Tatbestand des 1387 nicht erfüllt. Wenn man den 1387 ganz eng auslegte, dann wäre selbst eine Vergewaltigung anlässlich der Beichte solange nicht nach 1387 strafbar, solange das Opfer keine Lust empfindet und somit nicht selbst sündigt (eine etwas verdrehte Situation, aber so ist das eben manchmal) - eine Rechtslage, die dem Täter wenig nutze, weil Vergewaltigung nach 1395 § 2 strafbar ist, solange er Gewalt anwendet oder droht.

vor 14 Stunden schrieb Jorge:

Im CIC83 steht immer noch „bei der Spendung des Bußsakraments oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte“. Das schlösse jedenfalls bei traditioneller Anwendung (der Tatbestand ist ja schon sehr alt) die gesamte Beichtsituation ein, also auch Verfehlungen unmittelbar im Anschluss, etwa wie hier bei der Verabschiedung im Vorraum. Oder meinst du, der Gesetzgeber hat die Worte or before or immediately after confession bewusst getilgt, um den Tatbestand enger zu fassen?

Ich denke schon, dass der Wegfall des vel ante vel post confessionem bei der Auslegung zu beachten ist. Eine Erklärung für die Änderung gibt es leider nicht, die Worte verschwinden einfach aus den Entwürfen zum CIC/1983. Die Frage ist daher, was der Gesetzgeber meint, wenn er von occasione vel preatextu confessionis spricht (in actu confessionis ist eine vollkommen klare Formulierung). In meiner Sicht kann es zwei Deutungen geben: Entweder er meint den zeitlich-örtlichen Rahmen, was die alte Formulierung vel ante vel post klar verdeutlichte. Er kann aber auch den inhaltlichen Rahmen meinen - "anlässlich der Beichte" wären dann schon anzügliche Hinweise bei einer Terminvereinbarung zum Beichtgespräch ("Und danach machen wir zwei es uns dann gemütlich!"), der in der von Frau Wagner  geschilderten Situation noch gegeben gewesen sein könnte, aber eben nicht gegeben sein muss. Die Reihenfolge Beichte - Belästigung zum Abschied, der Täter noch mit Stola, könnte den Tatbestand noch erfüllen (es sei denn, man ginge davon aus, dass der Gesetzgeber den Rahmen mit dem Wegfall des post confessionem bewußt enger hat fassen wollen), Beichte - Smaltalk - Belästigung hingegen wäre nach meinem Dafürhalten sicher draußen, weil der Smaltalk den Kontext Beichte auflöst (vorausgesetzt, der Smaltalk besteht nicht darin, dass der Priester hemmungslos zu flirten versucht). 

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