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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb o_aus_h:
Am 3.6.2021 um 17:35 schrieb rorro:

Es ist einem Diakon auch unter Strafe nicht erlaubt, eine Eucharistiefeier zu simulieren (und sehe gerade, Laien auch).

Ups, dann war ich schon mit ca. 8 Jahren exkommuniziert, da habe ich nämlich (mit einer evangelischen!!! Freundin) Gottesdienst gespielt. Mit Salzstangen und O-Saft. 

Dürfte kein Problem mehr sein, da laut Kirchenrecht inzwischen fast alles nach drei Jahren verjährt ist. B)

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Moriz:

Dürfte kein Problem mehr sein, da laut Kirchenrecht inzwischen fast alles nach drei Jahren verjährt ist. B)

Auch automatische Exkommunikationen verfallen nach 3 Jahren?

 

Werner

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Werner001:
Am 15.7.2021 um 09:12 schrieb Moriz:

Dürfte kein Problem mehr sein, da laut Kirchenrecht inzwischen fast alles nach drei Jahren verjährt ist. B)

Auch automatische Exkommunikationen verfallen nach 3 Jahren?

Soweit ich weiß verfallen automatische Exkommunikationen mit dem Wegfall des Grundes für die Exkommunikation auch automatisch, also quasi sofort. Solange weiter gesündigt wird beginnt die Verjährung nicht, wie im weltlichen Recht (meine ich - obwohl das bei Steuerhinterziehungen wohl anders ist, die verjähren in jedem Fall, auch wenn ich lustig weiter mache).

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb rorro:

Das hat es in sich (für Anhänger der Hl. Messe nach dem Messbuch von 1962):

 

https://www.vatican.va/content/francesco/en/motu_proprio/documents/20210716-motu-proprio-traditionis-custodes.html

Nur für mich zum Verständnis:

 

Der Ortsbischof kann (aber muss nicht) Kirchen bestimmen in denen die ao Form gelesen wird, aber nicht in Pfarrkirchen.

 

Der Ortsbischof darf keine Personalpfarreien für ao-Gruppen errichten.

 

Die Lesungen sind in Landessprache vorzutragen (gilt das auch für das Schlussevangelium?).

 

Es dürfen keine neuen Vereinigungen der Laien für die ao Form gegründet werden.

 

Wie will man denn letzteres verhindern?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flo77:

Es dürfen keine neuen Vereinigungen der Laien für die ao Form gegründet werden.

 

Wie will man denn letzteres verhindern?

 

Gründen kann man was man will. Aber es darf keine kirchliche Anerkennung mehr geben, auch nicht ad experimentum auf Bistumsebene.

Spannend würde natürlich die Frage der Simulation der Messe im ao Ritus in einer nichtkirchlich(anerkannt)en Vereinigung.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Moriz:

Spannend würde natürlich die Frage der Simulation der Messe im ao Ritus in einer nichtkirchlich(anerkannt)en Vereinigung.

Eine Simulation würde voraussetzen, daß kein gültig geweihter Priester zelebriert.

 

Ein nicht-approbierter Priester zelebriert allenfalls gültig aber unerlaubt.

Geschrieben
Am 15.7.2021 um 09:12 schrieb Moriz:

Dürfte kein Problem mehr sein, da laut Kirchenrecht inzwischen fast alles nach drei Jahren verjährt ist. B)

@Chrysologus: spannende Frage: gilt die Veränderung des Strafmaßes auch rückwirkend? Früher war Sakramentensimulation doch nur mit Interdikt belegt, oder irre ich mich?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gouvernante:
Am 15.7.2021 um 09:12 schrieb Moriz:

Dürfte kein Problem mehr sein, da laut Kirchenrecht inzwischen fast alles nach drei Jahren verjährt ist. B)

@Chrysologus: spannende Frage: gilt die Veränderung des Strafmaßes auch rückwirkend? Früher war Sakramentensimulation doch nur mit Interdikt belegt, oder irre ich mich?

Also in Stichworten:

  • Strafrecht gilt nie rückwirkend, wenn etwas neu unter Strafe gestellt wird, dann gilt das erst ab In-Kraft-Treten der Änderung.
  • Wenn das Strafmaß verändert wird, dann gilt die jeweils günstigste Regelung.
  • Sakramentensimulation ist bislang mit einer gerechten Strafe belegt (c. 1379). Simulation bedeutet immer, dass der unbedarfte Katholik die Überzeugung gewinne müßte, dass hier ein Sakrament gespendet würde. Damit können als solche kenntliche Frauen und Minderjährige keine Eucharistie simulieren.
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Chrysologus:

Damit können als solche kenntliche Frauen und Minderjährige keine Eucharistie simulieren.

Da fällt uns gebürtigen Katholiken doch ein Stein vom Herzen, daß unser damaliges harmloses Spiel genau das war: Ein harmloses Spiel :)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Moriz:
vor 14 Minuten schrieb Chrysologus:

Damit können als solche kenntliche Frauen und Minderjährige keine Eucharistie simulieren.

Da fällt uns gebürtigen Katholiken doch ein Stein vom Herzen, daß unser damaliges harmloses Spiel genau das war: Ein harmloses Spiel :)

Genau das war es - in früheren ZEiten gab es für Jungs ganze Sets zum Messe spielen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Flo77:

Die Lesungen sind in Landessprache vorzutragen

da müssen sich die Kroaten und Italiener hier in der Stadt aber umstellen

 

Werner

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Chrysologus:

Damit können als solche kenntliche Frauen und Minderjährige keine Eucharistie simulieren.

Hm, dann hätten die Donaupriesterinnen ja nichts Verwerfliches getan. Oder ist es bei der Weihe am Ende doch nicht ganz so sicher, dass da Frauen kein Sakrament gespendet werden kann?

 

Werner

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Werner001:

da müssen sich die Kroaten und Italiener hier in der Stadt aber umstellen

 

Werner

Wenn die hier leben, sollten sie der deutschen Sprache mächtig sein...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Flo77:

Die Lesungen sind in Landessprache vorzutragen (gilt das auch für das Schlussevangelium?).

Da steht "vernacular". Damit ist wohl alles gemeint, das nicht altgriechisch, hebräisch oder lateinisch ist.

bearbeitet von Merkur
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Merkur:

Da steht "vernacular". Damit ist wohl alles gemeint, das nicht altgriechisch, hebräisch oder lateinisch ist.

"Vernacular" meint üblicherweise die Standardsprache einer Region.

 

Die Lesungen als Kölsch bzw. Platt hätten natürlich einen sehr speziellen Reiz.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flo77:
vor einer Stunde schrieb Merkur:

Da steht "vernacular". Damit ist wohl alles gemeint, das nicht altgriechisch, hebräisch oder lateinisch ist.

"Vernacular" meint üblicherweise die Standardsprache einer Region.

 

Die Lesungen als Kölsch bzw. Platt hätten natürlich einen sehr speziellen Reiz.

Gibts dafür Approbierte Lektionare?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Merkur:

Da steht "vernacular". Damit ist wohl alles gemeint, das nicht altgriechisch, hebräisch oder lateinisch ist.

Lustigerweise wird ja bei feierlichen Papstmessen oft das Evangelium auf Latein und Altgriechisch verlesen.

 

Werner

Geschrieben

Altgriechisch könnte ich verstehen, nicht in dem Sinn, dass ich mal so eine Lesung in Altgriechisch verstehen könnte, sondern dass ich die Idee dahinter - Originalpapst, Originalwortlaut - nachvollziehen könnte, bei Latein würde ich mich den Vorbehalten meiner Brüder und Schwestern im Geist aus dem frühen Christentum anschließen: Definitiv keine Offenbarungssprache.

 

"Aber das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt" - da schafft es doch so ein popeliger Bibeltext auch in die Sprache, die aktuell gesprochen wird.

Geschrieben
Am 16.7.2021 um 20:51 schrieb Chrysologus:

Sakramentensimulation ist bislang mit einer gerechten Strafe belegt (c. 1379). Simulation bedeutet immer, dass der unbedarfte Katholik die Überzeugung gewinne müßte, dass hier ein Sakrament gespendet würde. Damit können als solche kenntliche Frauen und Minderjährige keine Eucharistie simulieren.

 

Womit auch jemand, der in einem Spielfilm oder auf einer Theaterbühne eine Sakrament "simuliert", unbestraft bleiben dürfte.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb iskander:

 

Womit auch jemand, der in einem Spielfilm oder auf einer Theaterbühne eine Sakrament "simuliert", unbestraft bleiben dürfte.

Da fehlt ja schon jede Täuschungsabsicht.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Chrysologus:

Da fehlt ja schon jede Täuschungsabsicht.

Kann man denn eine Täuschungsabsicht unterstellen, wenn eine geweihte Frau (oder eine, die sich dafür hält) eine Messe zelebriert?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Moriz:

Kann man denn eine Täuschungsabsicht unterstellen, wenn eine geweihte Frau (oder eine, die sich dafür hält) eine Messe zelebriert?

Nein, weil der gebildete Katholik auch hier nicht getäuscht werden kann. Sollte sie sich einen falschen Bart ankleben, das wäre etwas anderes.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Chrysologus:

Nein, weil der gebildete Katholik auch hier nicht getäuscht werden kann. Sollte sie sich einen falschen Bart ankleben, das wäre etwas anderes.

 

Und wenn sie einen natürlichen Bart hat...

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