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Basiert die Ablehnung "widernatürlicher Akte" auf einem Fehlschluss?


iskander

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vor 10 Stunden schrieb Studiosus:

sondern eben auch, wenn ich das so sagen darf, die Rechte Gottes. 

Würdest Du sagen, dass nicht-empfängnisoffener Geschlechtsverkehr ein Recht Gottes verletzt? Welches?

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vor 10 Minuten schrieb gouvernante:

Würdest Du sagen, dass nicht-empfängnisoffener Geschlechtsverkehr ein Recht Gottes verletzt? Welches?

Ich vermute, der Gedanke dahinter ist „Gott will etwas, da er Gott ist, ist es sein Recht, dass er seinen Willen bekommt, bekommt er seinen Willen nicht, sind seine Rechte verletzt“

Es ist halt leider schon die These nicht haltbar, dass es sein Wille sei

 

Werner

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vor 11 Stunden schrieb Studiosus:

 

... Als "schützenswerte Güter" kennt die klassische Theologie ja nicht nur z. B. das bonum commune oder die Gerechtigkeit, sondern eben auch, wenn ich das so sagen darf, die Rechte Gottes.

Eine äußert unglückliche Formulierung - wie auch das dadurch ausgelöste User-Echo erkennen lässt (s.o.). Die demütige Unterwerfung des Menschen unter Gott, seinen Willen und damit unter alles, was ER ganz offensichtlich als Natur gewollt hat (siehe Naturgesetze wie zB notwendige Unterordnung der Teile unter das Ziel der Vervollkommnung und Erhaltung des Ganzen) mag sich zwar von der menschlichen Tugend der Gerechtigkeit ableiten, aber nur in dem Sinne als der Mensch erkennen muss, welches moralisch-sittliche Verhalten er Gott gegenüber schuldig ist und dass deshalb jegliches selbstbezogene Streben nach kreatürlich-Sinnlichem (wie zB der Lust), welches Gott als dem Autor der Natur und des Naturgesetzes nicht folgt notwendigerweise eine "Beleidigung" Gottes darstellt.

Der - aus der Perspektive des Menschen "gerechten" - Schuldigkeit des Menschen Gott gegenüber aber "Rechte Gottes" gegenüberzustellen bedeutet eine Handelsgerechtigkeit unter Gleichen herstellen zu wollen. Dies führt dann ganz natürlich dazu, dass jene, denen die Achtung vor Gott und seinem Willen per se fehlt, tatsächlich in unendlicher Anmaßung versuchen, so eine nicht-existente 'Handelsgerechtigkeit unter Gleichen' als Begründung für ihre sündhaften "Beleidigungen" Gottes anzuführen.

"Beleidigungen" ("") deshalb, weil wir tatsächlich Gott so wenig beleidigen können wie wir Gott "Rechte" zuschreiben können. Gott ist einfach, so wie wir einfach die Früchte unteres unangemessenen sittlich-moralischen Verhaltens ernten werden.

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vor einer Stunde schrieb Werner001:

Ich vermute, der Gedanke dahinter ist „Gott will etwas, da er Gott ist, ist es sein Recht, dass er seinen Willen bekommt, bekommt er seinen Willen nicht, sind seine Rechte verletzt“

Es ist halt leider schon die These nicht haltbar, dass es sein Wille sei

Man sollte diese "Argumente" von ihrer Funktion her bewerten. Damit soll niemand überzeugt werden, sondern es soll den bereits Überzeugten der Eindruck vermittelt werden, ihre Ansicht sei durch Argumente abgesichert. Die Ansicht selbst hat man auf andere Weise als durch Argumentation erworben.

bearbeitet von Merkur
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vor 21 Stunden schrieb Studiosus:

 

Das kommt darauf an, was man jeweils unter Schaden, Rechten und Interessen versteht. Als "schützenswerte Güter" kennt die klassische Theologie ja nicht nur z. B. das bonum commune oder die Gerechtigkeit, sondern eben auch, wenn ich das so sagen darf, die Rechte Gottes. 

 

So könnte denn eine Handlung, die rein innerweltlich betrachtet keine Opfer hat und keinen Schaden verursacht, schlecht sein, weil sie sich gegen Gottes Gebot richtet oder, um eine noch archaischere Terminologie zu gebrauchen, Gott beleidigt (die Diskussion, dass Gottes Eminenz so groß ist, dass er im eigentlichen Sinne nicht beleidigt werden kann, lassen wir jetzt mal außen vor). 

 

Da nimmt dann doch aber die Sexualität eine absolute Sonderstellung ein. Denn wenn weder das bonum commune noch die Gerechtigkeit durch einen Akt verletzt wird, und wenn dieser Akt auch nicht Gott unmittelbar beleidigt, dann gilt ein solcher Akt normalerweise doch auch nicht als sündhaft. Außer eben im Fall der Sexualität.

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