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Was Gendern bringt und was nicht


Die Angelika

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vor 43 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Wozu hast du ihm Studium dein Abiturzeugnis öfters gebraucht? Wurde deine Hochschulreife öfters infragegestellt? 😏

Ich habe es ständig gebraucht. Habe während des Studiums allerdings auch die Uni gewechselt. Für gefühlt jede Prüfungsanmeldung musste man seine Hochschulreife nachweisen.

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vor 2 Stunden schrieb Aristippos:

Ich habe es ständig gebraucht. Habe während des Studiums allerdings auch die Uni gewechselt. Für gefühlt jede Prüfungsanmeldung musste man seine Hochschulreife nachweisen.

Bei jeder Immatrikulation würde ich verstehen. (Wobei theoretisch ja für die erste reichen würde, wenn für die zweite/dritte/usw. ein Nachweis der vorherigen Uni beigebracht wird.)

Ist alles andere eher deutsche Bürokratie???

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vor 21 Minuten schrieb UHU:

Bei jeder Immatrikulation würde ich verstehen. (Wobei theoretisch ja für die erste reichen würde, wenn für die zweite/dritte/usw. ein Nachweis der vorherigen Uni beigebracht wird.)

Ist alles andere eher deutsche Bürokratie???

Ich musste für meine zweite Immatrikulation (ca. 25 Jahre nach der ersten) auch nochmal mein Abizeugnis rauskramen. Das Diplomzeugnis vom ersten Mal reichte nicht, obwohl ich es auch vorlegen musste, um die Qualifikation für das Masterstudium zu belegen 

 

Werner

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vor 24 Minuten schrieb UHU:

Ist alles andere eher deutsche Bürokratie???

Neulich beim Standesamt: “und dann brauchen wir noch die Originalurkunde der Namensänderung” 

“Aber die fand doch genau bei ihrer Behörde statt!”

”Ja, das seh ich in den Unterlagen, aber in der Außenstelle im Vorort, da bekommen wir die Urkunde nicht, wegen Datenschutz.”

 

Da fällt dir nix mehr ein

 

Werner

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4 hours ago, Moriz said:

Üblicherweise zur Einschreibung und zu den Abschlußprüfungen. Da schickt man natürlich eine beglaubigte Kopie und keinesfalls das Original! Wird idR zurückgeschickt.

 

Ich habe ja gerade unangenehme Erfahrung mit dem Wegwerfen früher Arbeitsnachweise und Qualifikationen gemacht, und mit den Schwierigkeiten, die städtische Behörden inzwischen mit der Beglaubigung machen. Selbst der kommunale Arbeitgeber im Kreis gilt inzwischen als „privat“ - also beglaubigt die Kommune nicht mehr. Was dann das Pfarrbüro übernahm.

Das Abizeugnis wurde uns damals netterweise mit vier beglaubigten Kopien übergeben, dessen vorletzte inzwischen verbraucht ist. Ich hoffe, die letzte reicht dann bis zum Rentenantrag.

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vor 6 Minuten schrieb Shubashi:

Ich hoffe, die letzte reicht dann bis zum Rentenantrag.

Nichts wegwerfen!

Mein Onkel hatte mit 80 viele alte Unterlagen entsorgt und kam dann mit 85 auf die Idee, noch mal ein Studium anzufangen...

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vor 36 Minuten schrieb Shubashi:

 

Ich habe ja gerade unangenehme Erfahrung mit dem Wegwerfen früher Arbeitsnachweise und Qualifikationen gemacht, und mit den Schwierigkeiten, die städtische Behörden inzwischen mit der Beglaubigung machen. Selbst der kommunale Arbeitgeber im Kreis gilt inzwischen als „privat“ - also beglaubigt die Kommune nicht mehr. Was dann das Pfarrbüro übernahm.

Das Abizeugnis wurde uns damals netterweise mit vier beglaubigten Kopien übergeben, dessen vorletzte inzwischen verbraucht ist. Ich hoffe, die letzte reicht dann bis zum Rentenantrag.

Vier? Tolle Schule!

Bei uns gab es eine beglaubigte Kopie.

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vor 29 Minuten schrieb Moriz:

Nichts wegwerfen!

Mein Onkel hatte mit 80 viele alte Unterlagen entsorgt und kam dann mit 85 auf die Idee, noch mal ein Studium anzufangen...

Bloß nicht.

Ich bremse da alle auch.

So wie ich alle ermutige, med. Befunde jeglicher Art sich geben zu lassen bzw. zu kopieren.

Damit habe ich nämlich ganz schlechte Erfahrungen gemacht. Wiederbeschaffung ist manchmal nur begrenzt möglich und neues erstellen zu lassen, kostet hauptsächlich Zeit und Nerven, ohne die Garantie zu haben, das zu bekommen, was gebraucht wird.

Memo an mich: Alles zusätzlich einscannen.

 

Was hat Dein Onkel studiert?

Ich finde total klasse!!!

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vor 5 Stunden schrieb Aristippos:

Ich habe es ständig gebraucht. Habe während des Studiums allerdings auch die Uni gewechselt. Für gefühlt jede Prüfungsanmeldung musste man seine Hochschulreife nachweisen.

 

Boah...ich kann mich nur erinnern, es für die Einschreibung an die Uni gebraucht zu haben 

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Am 13.9.2022 um 09:31 schrieb Aristippos:
Am 12.9.2022 um 17:47 schrieb UHU:

Ich schließe mich der grundsätzlichen Frage von Moriz an.

 

Uns hat man in irgendeiner Schule mal erklärt, daß Beglaubigungen vor Ort von der Stadt(verwaltung) und von der Kirchengemeinde vorgenommen werden dürfen.

Bitte bringe uns alle auf den neusten Stand. Danke im Voraus.

Entschuldigung, war wohl ein Irrtum. Schulen dürfen die von ihnen selbst ausgestellten Dokumente beglaubigen lassen. Also zum Beispiel das Abiturzeugnis. Das hat man während dem Studium ja öfter gebraucht, deswegen werde ich wohl zur Schule gegangen sein.

Ich muß das Thema noch mal aufwärmen (sorry für OT).

 

Beglaubigungen bei der Kirche:

1. Muß man genau in der Kirchgemeinde Mitglied sein oder überhaupt? (eine Frage aus der Diaspora, wo nicht an jeder Ecke die "passende" Gemeinde ist)

2. Muß das der Pfarrer machen oder darf das jeder, mit der in der Gewalt des Pfarrsiegels ist?

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Vor allem muss man immer wieder beweisen, dass man geboren ist. Geschätzt bei der zum achten Mal angeforderten Geburtsurkunde habe ich das KuMist darauf aufmerksam gemacht, dass da wohl ausreichend Exemplare vorlägen ..... es kam keine Rückfrage (das war 1966).

 

Aber um 1972 hatte ich einen längeren Briefwechsel, weil ich Wert darauf legte "Studienrätin" (nicht Studienrat) zu sein. So stand es auch im meiner Ernennungsurkunde. Die Frage war noch nicht gelöst, als ich befördert wurde: Oberstudienrätin! ohne Nachfrage und Debatte.

bearbeitet von Elima
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vor 6 Minuten schrieb Elima:

Vor allem muss man immer wieder beweisen, dass man geboren ist. Geschätzt bei der zum achten Mal angeforderten Geburtsurkunde habe ich das KuMist darauf aufmerksam gemacht, dass da wohl ausreichend Exemplare vorlägen ..... es kam keine Rückfrage (das war 1966).

Schräg!

Ich überlege ganz angestengt, ob ich meine schon mal zu irgendwas gebraucht habe ... wenn mir was eingefallen ist, melde ich mich.

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Am 18.9.2022 um 12:27 schrieb UHU:

Schräg!

Ich überlege ganz angestengt, ob ich meine schon mal zu irgendwas gebraucht habe ... wenn mir was eingefallen ist, melde ich mich.

 

1968 wurde meine Geburtsurkunde zur Einschulung benötigt, 1972 zur Aufnahme ins Gymnasium. Meinen ersten Kinderausweis und später den ersten Reisepass bekam ich ohne Geburtsurkunde, die war nur nötig, wenn man nicht im Geburtsort wohnte. 1989 wollte man eine Geburtsurkunde beim Eintritt ins Beamtenverhältnis haben. Nachdem durch behördliche Fehler meine Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei war, musste das geklärt werden, dazu brauchte ich dazu ebenfalls unter anderem meine Geburtsurkunde.

 

Soweit ich weiß, braucht man auch für die Sterbeurkunde eine Geburtsurkunde, wenn man nicht dort stirbt, wo man wohnt - insbesondere im Ausland. Aber darum muss man sich ja nicht mehr selber kümmern. 

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On 9/18/2022 at 12:27 PM, UHU said:

Schräg!

Ich überlege ganz angestengt, ob ich meine schon mal zu irgendwas gebraucht habe ... wenn mir was eingefallen ist, melde ich mich.


Ich habe letztens eine Geburtsurkunde benötigt, um eine Sterbeurkunde meiner Mutter anzufordern. Und das, nachdem ich mich bereits per e-Perso elektronisch ausgewiesen hatte. 
Die Geburtsurkunde in Kopie zu bekommen war wiederum sehr viel einfacher.

Jetzt frage ich mich, ob der Bestatter sich auch mit seiner Geburtsurkunde ausweist, um Sterbeurkunden allermöglichen Leute zu bekommen.

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vor 2 Minuten schrieb Shubashi:

Jetzt frage ich mich, ob der Bestatter sich auch mit seiner Geburtsurkunde ausweist, um Sterbeurkunden allermöglichen Leute zu bekommen.

 

Nein. Der bekommt das, wenn er eine Vollmacht / Geschäftsbeauftragung nachweist.

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vor einer Stunde schrieb rorro:

Besonders spannend wird es, selbst erlebt, wenn die Geburtsurkunde maximal sechs Monate alt sein darf.

 

Könnte sich ja was geändert haben… 👊🏻

Äh… die Geburtsurkunde ist doch immer so alt wie der Mensch?  
Meinst du vielleicht den Auszug aus dem Geburtsregister, den man z. B. zum Heiraten braucht und der tatsächlich maximal 6 Monate alt sein darf wenn man heiraten will…

 

Werner

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vor 7 Stunden schrieb Werner001:

Meinst du vielleicht den Auszug aus dem Geburtsregister,

 

Nicht ganz. Die Geburtsurkunde ist eine besondere Form des Auszuges aus dem Geburtsregister, in welchem nur Geburtsname, Ort und Datum der Geburt sowie die Meldenummer eingetragen ist. Eine "ursprüngliche Geburtsurkunde" gibt es nicht, das ist einfach ein früher Auszug aus dem Geburtenregister, der nach der Buchung der Geburt ins System erstellt wurde. 

 

Der "vollständige Auszug aus dem Geburtenregister" umfasst viel mehr, nämlich die Angaben zu den Eltern, allfällige Adoptionen, alle Namensänderungen, teilweise Staatsangehörigkeiten, früher (?) Religionszugehörigkeiten. Dieser Ausdruck ist deswegen möglicherweise zeitkritisch, weil darin Adoptionen mit möglichen Namensänderungen vermerkt sind. Je nach Verwendungszweck darf dieser Auszug nur ein bestimmtes Alter haben; für die Prüfung der Staatsangehörigkeit verlange damals die Stadt München einen maximal 1 Monat alten Auszug, als ich 1987 geheiratet habe, wurde von der Stadt Nürnberg verlangt, dass der Auszug maximal 3 Monate alt ist.

 

Sehr alte Auszüge - vor der Digitalisierung - haben teilweise interessante, etwas gestelzt klingende Formulierungen: "Der Name und Angaben der Mutter und dem Name und Angaben des Vaters wurde am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr ein Mädchen / Knabe geboren. Die Geburt ist registriert unter der Nummer xxx/Jahr." Das war die Formulierung in der Stadt Ansbach in den 1960ern.

Dieses Blatt wurde ggf. fortgeschrieben und für einen Auszug einfach kopiert - früher mit der Maschine oder von Hand (!) abgeschrieben und anschließend mit Stempel, Unterschrift und Dienstsiegel beglaubigt.

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vor 2 Stunden schrieb Lothar1962:

 

Nicht ganz. Die Geburtsurkunde ist eine besondere Form des Auszuges aus dem Geburtsregister, in welchem nur Geburtsname, Ort und Datum der Geburt sowie die Meldenummer eingetragen ist. Eine "ursprüngliche Geburtsurkunde" gibt es nicht, das ist einfach ein früher Auszug aus dem Geburtenregister, der nach der Buchung der Geburt ins System erstellt wurde. 

 

Der "vollständige Auszug aus dem Geburtenregister" umfasst viel mehr, nämlich die Angaben zu den Eltern, allfällige Adoptionen, alle Namensänderungen, teilweise Staatsangehörigkeiten, früher (?) Religionszugehörigkeiten. Dieser Ausdruck ist deswegen möglicherweise zeitkritisch, weil darin Adoptionen mit möglichen Namensänderungen vermerkt sind. Je nach Verwendungszweck darf dieser Auszug nur ein bestimmtes Alter haben; für die Prüfung der Staatsangehörigkeit verlange damals die Stadt München einen maximal 1 Monat alten Auszug, als ich 1987 geheiratet habe, wurde von der Stadt Nürnberg verlangt, dass der Auszug maximal 3 Monate alt ist.

 

Sehr alte Auszüge - vor der Digitalisierung - haben teilweise interessante, etwas gestelzt klingende Formulierungen: "Der Name und Angaben der Mutter und dem Name und Angaben des Vaters wurde am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr ein Mädchen / Knabe geboren. Die Geburt ist registriert unter der Nummer xxx/Jahr." Das war die Formulierung in der Stadt Ansbach in den 1960ern.

Dieses Blatt wurde ggf. fortgeschrieben und für einen Auszug einfach kopiert - früher mit der Maschine oder von Hand (!) abgeschrieben und anschließend mit Stempel, Unterschrift und Dienstsiegel beglaubigt.

Aha, danke. Im Stammbuch meiner Eltern sind für mich und meine Geschwister jeweils solche mit Schreibmaschine erstellte Geburtsurkunden drin. Meine wurde 6 Tage nach meiner Geburt ausgestellt, es ist ein Formularvordruck, überschrieben mit „Geburtsurkunde“, ausgefüllt mit Schreibmaschine, Stempel, Unterschrift, Gebührenmarke.

Ich dachte bisher, das sei „die Geburtsurkunde“, vor allem auch, weil ich bei mehreren Gelegenheiten dabei war, wo Behörden „die Geburtsurkunde“ verlangten, und, z. B. bei einer Einbürgerung, mit genau so einem, 25 Jahre alte Papier aus den Nahen Osten, zufrieden waren.

 

Wenn das nun so ist, wie du schreibst, verstehe ich etwas anderes noch weniger, was ich bisher schon nicht verstanden habe: Viele Einwanderer haben keine Geburtsurkunde und können auch nicht so einfach eine bekommen. Wenn ein Einwanderer nun die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, muss er in diesem Fall seine Identität anderweitig belegen, bis die Behörde das als zufriedenstellend belegt ansieht.

Warum wird nun nicht in diesem Moment, wenn er deutscher Staatsbürger wird, beim betreffenden Standesamt ein ein der Geburtsanzeige analoger Eintrag gemacht, auf den er künftig zurückgreifen kann? Warum muss er Zeit seines Lebens mit viel Mühe jedesmal, wenn eine Geburtsurkunde benötigt wird, den ganzen Identitätszirkus von vorne beginnen?

Wir sind halt doch kein Einwanderungsland, wie bei so vielem, schwafeln wir gerne fortschrittlich herum, aber denken und handeln wie vor 70 Jahren, als noch Gebührenmarken auf Schreibmaschinen-Zettel gepappt wurden

 

Werner

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vor 14 Minuten schrieb Werner001:

Warum wird nun nicht in diesem Moment, wenn er deutscher Staatsbürger wird, beim betreffenden Standesamt ein ein der Geburtsanzeige analoger Eintrag gemacht, auf den er künftig zurückgreifen kann?

 

Das wird auf Antrag gemacht. Jeder deutsche Staatsangehörige und einige andere Personengruppen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hat das Recht, einen deutschen Geburtseintrag zu bekommen. Pflicht ist es nicht, da laut internationalen Abkommen als Nachweis die Urkunde des Geburtslandes (je nach Sprache mit Übersetzung und Apostille) international gültig zu sein hat.

 

Die Eintragung kostet 100 Euro, ich würde behaupten, das Geld ist gut angelegt.

 

Wie das in Baden-Württemberg läuft, siehst Du hier.

 

Nachdem das Bundesrecht ist, wird es in anderen Bundesländern ähnlich laufen.

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vor 1 Stunde schrieb Lothar1962:

 

Das wird auf Antrag gemacht. Jeder deutsche Staatsangehörige und einige andere Personengruppen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hat das Recht, einen deutschen Geburtseintrag zu bekommen. Pflicht ist es nicht, da laut internationalen Abkommen als Nachweis die Urkunde des Geburtslandes (je nach Sprache mit Übersetzung und Apostille) international gültig zu sein hat.

 

Die Eintragung kostet 100 Euro, ich würde behaupten, das Geld ist gut angelegt.

 

Wie das in Baden-Württemberg läuft, siehst Du hier.

 

Nachdem das Bundesrecht ist, wird es in anderen Bundesländern ähnlich laufen.

Ahhhhh, danke, vielen Dank! Wäre ja toll, wenn man auf sowas hingewiesen würde…

Da die ganze Papiersammlung gerade aus anderem Anlass da ist, wird direkt ein solcher Antrag gestellt werden!

 

Werner

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