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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global - Nr. 2


UHU

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vor 11 Minuten schrieb rince:

Nach Bayern und Sachsen-Anhalt verabschiedet sich nun auch BW von der Luca-App...

Unsere arme Polizei. Wo es doch gerade anfing praktisch zu werden.

 

Verbotrn, aber praktisch.

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vor 15 Minuten schrieb Moriz:

 

Ebenso bei Teststationen und Laboren: Wenn der Wohnort nicht lesbar ist, dann wird halt die Adresse des Labors genommen...


Das ist deshalb lustig, weil das Labor der Firma, die in Berlin die stadteigenen Teststrellen betreibt, in Rostock ist.

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vor 9 Stunden schrieb Schmiede:

Mal was aktuelles von der Corona Front:

...

Wenn ich jetzt gehässig wäre, würde ich nachfragen, ob Du nicht meintest, daß beim GA alles läuft. Zumindest habe ich Deinen Subtext so verstanden. Aber da ich ja nicht gehässig bin :a050:

 

Nicht böse sein, ich habe heute meinen Krawalltag ;)

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vor 7 Stunden schrieb Kulti:

Kleiner Schwank (völlig Bezugsfrei wegen Zeitmangel) aus dem Coronaländle.

 

Jemand aus dem erweiterten Kontaktkries erzählte dass er in einem Einkaufszentrum unterwegs war als ihm seine Nachbarin begegnete - die unter Quarantäne stand.

 

Geht der Bekannte zum Sicherheitsdienst, sagt wen er gerade gesehen hat inklusive Name und Adresse. Daraufhin wurde folgendes im Einkaufszentrum per Lautsprecher durchgegeben:

 

"Achtung an alle, wir wissen dass sich jemand im Einkaufszentrum aufhält, der unter Quarantäne steht. Wir haben ihren Namen und ihre Adresse. Bitte melden Sie sich an der Information damit wir das klären können."

 

Anschließend gab es etwas mehr Aufwand an der Information weil sich 21 Leute einfanden.

21 x doof zum Quadrat?????

 

Anderseits zeigt dieses Erlebnis sehr viel ...

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vor 2 Minuten schrieb UHU:

Wenn ich jetzt gehässig wäre, würde ich nachfragen, ob Du nicht meintest, daß beim GA alles läuft. Zumindest habe ich Deinen Subtext so verstanden. Aber da ich ja nicht gehässig bin :a050:

 

Nicht böse sein, ich habe heute meinen Krawalltag ;)

Naja irgendwie läufts schon 🥳

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vor 1 Minute schrieb UHU:

21 x doof zum Quadrat?????

 

Anderseits zeigt dieses Erlebnis sehr viel ...

wahrscheinlich habe sie die Info, dass sie Kontaktpersonen sind, erst erhalten als sie schon im Kaufhaus waren. 

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vor 31 Minuten schrieb Moriz:

Berlin-Mitte: So lassen sich Statistiken auch (ver-)fälschen...

 

Krankenhausfälle werden nicht mehr den Heimatadressen der Betroffenen zugeordnet, sondern dem Bezirk, in dem das Krankenhaus liegt. Wäre sonst zu viel Arbeit...

Ebenso bei Teststationen und Laboren: Wenn der Wohnort nicht lesbar ist, dann wird halt die Adresse des Labors genommen...

Wie war das mit Vertrauen in Statistiken?

Da fällt mir nicht mal ein flotter Spruch zu ein. Das :o:facepalm::blink: muß reichen.

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vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

 

Volle Zustimmung meint dann auch Zustimmung zu meiner Kritik an der Verwechslung von Rechtsstaatlichkeit und Tyrannei?

Genau. Die Verwechslung von rechtstaatlichen Pandemiemaßnahmen und einer Diktatur z.B. 

bearbeitet von laura
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vor einer Stunde schrieb laura:

Genau. Die Verwechslung von rechtstaatlichen Pandemiemaßnahmen und einer Diktatur z.B. 

Wenn die Maßnahmen rechtstaatlich waren, warum konnten sie vom Gericht kassiert werden?

bearbeitet von rince
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Genau darin zeigt sich der Rechtsstaat. Dass Entscheidungen geprüft und ggf. aufgehoben werden können. Rechtsstaatlich wäre es erst dann nicht mehr, wenn sich Maßnahmen einer Prüfung entziehen und nicht mehr durch ein unabhängiges Gericht aufgehoben werden könnten. Sogar die Einschränkung  von Grundrechten wäre rechtsstaatlich, wenn dies innerhalb des vorgegebenen Rahmens passiert.

 

„Hervorgehobene Ziele sind seither die Mäßigung der Staatsgewalt, die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten, das Selbstbestimmungsrecht und das Recht eines jeden, gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.“

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

 

 

bearbeitet von Schmiede
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vor 51 Minuten schrieb rince:

Wenn die Maßnahmen rechtstaatlich waren, warum konnten sie vom Gericht kassiert werden?

Weil alles eine Abwägung ist. Sowohl die Einführung einer Maßnahme als auch ein Gerichtsurteil. 

Keine der drei Gewalten sind im Besitz der absoluten Wahrheit. Deswegen gibt es übrigens auch 3! 

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vor 20 Minuten schrieb laura:

Keine der drei Gewalten sind im Besitz der absoluten Wahrheit. Deswegen gibt es übrigens auch 3! 

Deshalb haben wir ja so ein Glück, dass wir dich haben! Du kannst nämlich sicher feststellen, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich waren, und weißt das sogar besser als ein Senat eines Oberverwaltungsgerichts, dessen Mitglieder sich seit Jahrzehnten mit sowas beschäftigen.

 

Oder das Gericht hatte Recht. Tertium non datur.

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Gerade eben schrieb Aristippos:

Deshalb haben wir ja so ein Glück, dass wir dich haben! Du kannst nämlich sicher feststellen, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich waren, und weißt das sogar besser als ein Senat eines Oberverwaltungsgerichts, dessen Mitglieder sich seit Jahrzehnten mit sowas beschäftigen.

 

Oder das Gericht hatte Recht. Tertium non datur.

Habe ich das behauptet? 

Ich habe lediglich auf die Gewaltenteilung im deutschen Staat hingewiesen. 

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Gerade eben schrieb laura:

Habe ich das behauptet? 

Ich habe lediglich auf die Gewaltenteilung im deutschen Staat hingewiesen. 

Du hast behauptet, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich waren, und die gegenteilige Auffassung des OVwG damit erklärt, dass dieses eben nicht im Besitz der absoluten Wahrheit sei. Das ist schon sportlich!

 

Das mit der Gewaltenteilung hast du übrigens auch nicht verstanden. Es gibt nur eine einzige Gewalt, die über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Die anderen beiden haben bei diesem Thema nichts zu melden.

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vor 20 Minuten schrieb laura:

Weil alles eine Abwägung ist. Sowohl die Einführung einer Maßnahme als auch ein Gerichtsurteil. 

Keine der drei Gewalten sind im Besitz der absoluten Wahrheit. Deswegen gibt es übrigens auch 3! 

 

Es wurde abgewägt und entschieden. Diese rechtsstaatliche Entscheidung hast du letztlich als eine Entscheidung zur Legitimierung von tyrannischen Verhaltens einer Minderheit gegenüber einer Mehrheit bezeichnet. Damit äußerst du deutliche Zweifel an der Funktionalität unseres Rechtsstaates. Bezüglich deiner Motive werde ich mich nicht öffentlich äußern. Seltsam ist  deine harsche Kritik an einem der Grundprinzipien unserer Demokratie, wenn man deine Äußerungen in der Gesamtschau betrachtet. 

 

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vor 6 Minuten schrieb laura:

Habe ich das behauptet? 

Ich habe lediglich auf die Gewaltenteilung im deutschen Staat hingewiesen. 

 

Zunächst hattest du lediglich behauptet, dass die Entscheidung eines Gerichts bezüglich der 2GRgeln im Einzelhandel bedeute, dass eine Minderheit eine Mehrheit tyrannisiert dürfe. 

Ich kann verstehen, wenn manchen Bürgern diese Entscheidung nicht gefällt. Nicht verstehen kannich jedoch deine Tyranneibehauptung. Denn diese zeugt mMn davon, dass dir nicht klar ist, dass es eine unabhängige Gerichtsbarkeit nicht zum Schutz von Mehrheiten, sondern zum Schutz  von Minderheiten braucht. Denn die Tyranneibehauptung zu Ende gedacht, würde eine solche Form der Gerichtsbarkeit überflüssig machen. Denn man könnte jede Klage von Minderheiten mit der  Begründung abweisen, dass die Mehrheit der Bevölkerung z. B. Mit ihrem Arbeitgeber klar kommt. Wozu also sich mit solchen Klagen auseinandersetzen. Es würde das Aufgeben des Schutzes von Minderheiten bedeuten. 

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vor 43 Minuten schrieb Aristippos:

Du hast behauptet, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich waren, und die gegenteilige Auffassung des OVwG damit erklärt, dass dieses eben nicht im Besitz der absoluten Wahrheit sei. Das ist schon sportlich!

 

Hilfreich wäre, wenn hier mal zitiert würde, auf was sich bezogen wird. Mit den Jahren und mancher Erfahrung im Internet bin ich immer etwas skeptisch, was in solchen doch stark kontrastierten Diskussionen über Gerichtsurteile gesagt wird. Manchmal hat sich sogar eine ganz gegenteilige Aussage in ein Urteil hineingeschlichen.  Besonders wenn von "die Maßnahmen" gesprochen wird, bin ich immer hellwach und ganz interessiert, mal im Original nachzulesen.

 

Freue mich auf ein Link zum Urteil.

 

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vor 1 Stunde schrieb Schmiede:

Rechtsstaatlich wäre es erst dann nicht mehr, wenn sich Maßnahmen einer Prüfung entziehen und nicht mehr durch ein unabhängiges Gericht aufgehoben werden könnten.

Wie kann ich bitte den Lauterbachschen Druck auf Ungeimpfte gerichtlich überprüfen lassen?

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vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Wie kann ich bitte den Lauterbachschen Druck auf Ungeimpfte gerichtlich überprüfen lassen?

 

Soweit er in ein Gesetz gegossen wurde, selbstverständlich beim Bundesverfassungsgericht.

Soweit der "Lauterbachsche Druck" aber nur ein persönliches Empfinden ist, dem eine objektiv-beweisbare Grundlage fehlt, gehört es nicht in die Zuständigkeit unserer Verfassungsorgane. Hier sind vielleicht andere Stellen der richtige Ansprechpartner, um die zugrundeliegende Problematik überprüfen zu lassen.

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Lauterbach hat erklärtermaßen das Ziel, Ungeimpften das Leben so schwer wie möglich zu machen um sie zur Impfung zu zwingen. Diese Grundidee ist schon mal rechtsstaatswidrid, auch nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Eine 'echte' Impfpflicht wäre dagegen gerichtlich überprüfbar und somit rechtsstaatlich korrekt.

Die aus dieser Idee erwachsenen 2G statt 3G-Regeln wurden teilweise von den zuständigen Gerichten gekippt, teilweise nicht. Manchmal mit abstrusen Begründungen (z.B. daß Modegeschäfte zu den Dingen des tägichen Bedarfes gehörten). Irgenwie scheint der Rechtsstaat da auch nicht zu wissen, was er will.

Die Lauterbachsche Propagandalüge, die Ungeimpften wären es Schuld, daß wir Corona noch nicht besiegt haben, sorgt für diverse Probleme im zwischenmenschlichen Bereich zwischen Leuten, die das glauben und solchen, die das nicht glauben. Auch hier haben Gerichte keinen Einfluss (bzw. wenn sie es haben ist es schon viel zu weit gegangen).

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Nagut, das sind erstmal Behauptungen und ein teilweise merkwürdiges Vokabular. Ich befürchte aber, gerade der erste Satz könnte Dir juristisch auf die Füße fallen. Natürlich steht es Dir grundsätzlich frei, eben über einen Anwalt die entsprechende Prüfung der von Dir genannten Sachverhalte in Auftrag zu geben. Vielleicht auch vorweg einen Gutachter. Der Weg steht Dir grundsätzlich offen. Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten, wie sich, soweit Du Klage einreichst, der Prozess entwickelt.

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