Mistah Kurtz Geschrieben 9. September 2021 Melden Share Geschrieben 9. September 2021 (bearbeitet) vor 29 Minuten schrieb Marcellinus: Gab es dafür einen nachvollziehbaren Grund? Ja. Polycythemia Vera, eine seltene, nicht heilbare Form von Blutkrebs. Damit kann ich zwar mit etwas Glück noch jahrelang leben, nur ist mein Immunsystem durch die Medikamente, die ich zur Eindämmung der Krankheit nehmen muss, halt auch nicht, was es sein sollte. Eine Infektion, nun, sagen wir so: sie würde vermutlich weder meiner Gesundheit noch meiner Lebensdauer sonderlich gut tun. bearbeitet 9. September 2021 von Mistah Kurtz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 9. September 2021 Melden Share Geschrieben 9. September 2021 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb Mistah Kurtz: vor 37 Minuten schrieb Marcellinus: Gab es dafür einen nachvollziehbaren Grund? Ja. Polycythemia Vera, eine seltene, nicht heilbare Form von Blutkrebs. Damit kann ich zwar mit etwas Glück noch jahrelang leben, nur ist mein Immunsystem durch die Medikamente, die ich zur Eindämmung der Krankheit nehmen muss, halt auch nicht, was es sein sollte. Eine Infektion, nun, sagen wir so: sie würde vermutlich weder meiner Gesundheit noch meiner Lebensdauer sonderlich gut tun. Ja, das ist ein nachvollziehbarer Grund. (Nicht, daß du dich mir gegenüber erklären müßtest. Es war einfach Interesse meinerseits) Entschuldige, wenn ich indiskret war. bearbeitet 9. September 2021 von Marcellinus 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 In Dänemark sind alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 (bearbeitet) Dafür scheint das Virus bei deutschen Politikern inzwischen zu neurologischen Ausfällen zu führen... ... da wird doch ernsthaft erwogen, soziale Errungenschaften wir die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Ungeimpfte einzuschränken (demnächst auch bei Grippe?). Und wenn das Gesundheitsamt bald bei Quarantäne das Gehalt nur bei Geimpften ersetzt, dann weiß ich, wer sich nicht an die Quarantäne halten wird (und nicht daran halten kann!) So schränkt man die Pandemie nicht ein, so schafft man Superspreader... ... und senkt ganz nebenbei die Beretischaft, sich testen zu lassen. bearbeitet 10. September 2021 von Moriz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 Wie wäre es mit einer ganz einfachen, ehrlichen Impfpflicht? Und zwar, bevor die Impfzentren zumachen. So gesehen hat die Bundestagswahl einen Scheisztermin (vorher wird keine Impfpflicht kommen, für nachher möchte ich beinahe wetten). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 Ich bin kein Feind der Impfung. Aber ich weiß schon seit über 30 Jahren, dass fundamentalistische Christen gegen das Impfen sind. Warum eigentlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 29 Minuten schrieb Moriz: ... da wird doch ernsthaft erwogen, soziale Errungenschaften wir die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Ungeimpfte einzuschränken (demnächst auch bei Grippe?). Zunächst mal: Wenn ein Gesunder wegen Quarantäne nicht arbeiten kann, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall, denn er ist ja gesund. Dementsprechend war ein solcher Fall vor 2020 auch nicht von der Lohnfortzahlung abgedeckt. Spielte keine Rolle, denn wo gab es damals schon Quarantäne? Lohnfortzahlung in Quarantäne wurde erst 2020 eingeführt. Man könnte also wieder zum Zustand vorher zurückkehren, dass Quarantäne Privatvergnügen ist. Schwierig erscheint es mir allerdings, hier zwischen geimpften und ungeimpften Quarantänisierten zu unterscheiden. Wenn auch Geimpfte bei Kontakt in Quarantäne müssen, dann ist der Ungeimpfte an seiner Quarantäne offensichtlich nicht "schuld" (wenn er geimpft gewesen wäre, müsste er genauso in Quarantäne). Warum darf man ihn dann finanziell schlechter stellen als den Geimpften? Rechtssicher machbar wäre das also nur mit einem Wegfall der Quarantäne (zumindest in den meisten Fällen) für Geimpfte. In diesen Fällen, wenn ein Geimpfter in derselben Situation also weiterarbeiten dürfte, könnte man den Ungeimpften anders behandeln. Sonst nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 10. September 2021 Autor Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 36 Minuten schrieb Moriz: Dafür scheint das Virus bei deutschen Politikern inzwischen zu neurologischen Ausfällen zu führen... ... da wird doch ernsthaft erwogen, soziale Errungenschaften wir die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Ungeimpfte einzuschränken (demnächst auch bei Grippe?). Und wenn das Gesundheitsamt bald bei Quarantäne das Gehalt nur bei Geimpften ersetzt, dann weiß ich, wer sich nicht an die Quarantäne halten wird (und nicht daran halten kann!) So schränkt man die Pandemie nicht ein, so schafft man Superspreader... ... und senkt ganz nebenbei die Beretischaft, sich testen zu lassen. In den Nachrichten wurde immer vom Ursacherprinzip gesprochen. Wenn dieses Prinzip zu Ende gedacht wird, hieße es auch keine Lohnfortzahlung, wenn der Ski-Urlaub in den Alpen mit einem gebrochenen Bein zu Ende geht. Was kommt als nächstes? Ungeimpfte müsse die Behandlungskosten selbst tragen? Für mich ist diese Neuregelung eine Impfpflicht nicht durch die Hintertür sondern durch die Vordertür. Welches (kleinere) Einkommen kann sich leisten, auf die Hälfte eines Monats zu verzichten? Mit der Selbstzahlung der Schnelltests war ich einverstanden, weil diese für Aktivitäten benötigt werden, auf die man verzichten könnte wie Gaststätte/Theater/usw. Arbeiten gehen muß man ja. Wie ist es mit den Arbeitslosen? Streicht da das Arbeitsamt auch? Diese Woche wurde im Bundestag eine Impfauskunftspflicht für wenige Arbeitsreiche verabschiedet. Mit dieser Lohnfortzahlungsneuregelung erfährt der Arbeitgeber es doch auch. (Widerspruch?) Ist ein solches Vorgehen rechtlich überhaupt zulässig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 5 Minuten schrieb UHU: Mit dieser Lohnfortzahlungsneuregelung erfährt der Arbeitgeber es doch auch. (Widerspruch?) Interessanter Punkt. Der Arbeitgeber weiß ja gar nicht, wem er den Lohn fortzahlen muss und wem nicht. Also wird er im Quarantänefall pauschal allen Arbeitnehmern die Fortzahlung verweigern, und wer dann trotzdem Geld will, muss seine Impfung nachweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 4 Minuten schrieb Aristippos: Man könnte also wieder zum Zustand vorher zurückkehren, dass Quarantäne Privatvergnügen ist. Nein, Quarantäe ist kein Privatvergnügen, sondern ein erheblicher staatlicher Eingriff in diverse Freiheitsrechte. Eines davon ist die Erwerbsfreiheit und damit sollte es selbstverständlich sein, daß die dadurch entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. Dafür wurde eine ungewöhnlich pragmatische Lösung gewählt: Der Arbeitgeber zahlt weiter und lässt sich die entstandenen Unkosten vom Gesundheitsamt erstatten. Somit beschränkt sich die Kommunikation auf die entsprechenden Fachabteilungen (Lohnbüro und Gemeindekasse), unter Fachleuten sollten die Reibungsverluste gering sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 1 Minute schrieb Moriz: Nein, Quarantäe ist kein Privatvergnügen, sondern ein erheblicher staatlicher Eingriff in diverse Freiheitsrechte. Eines davon ist die Erwerbsfreiheit und damit sollte es selbstverständlich sein, daß die dadurch entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. Ja, das kann man so sehen, aber rechtlich war es vor Corona nicht so. Quarantäne kam extrem selten vor. Es gab mal ein paar Kontaktpersonen in Quarantäne, als jemand aus Afrika irgendwas eingeschleppt hatte (Ebola? Bin mir nicht sicher). Die durften dann Urlaub dafür nehmen. Nur wenn sie sich angesteckt hätten, dann hätten sie Lohnfortzahlung gekriegt, denn dann hätte man sie ja krankgeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Aristippos: vor 12 Minuten schrieb Moriz: Nein, Quarantäe ist kein Privatvergnügen, sondern ein erheblicher staatlicher Eingriff in diverse Freiheitsrechte. Eines davon ist die Erwerbsfreiheit und damit sollte es selbstverständlich sein, daß die dadurch entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. Ja, das kann man so sehen, aber rechtlich war es vor Corona nicht so. Quarantäne kam extrem selten vor. Es gab mal ein paar Kontaktpersonen in Quarantäne, als jemand aus Afrika irgendwas eingeschleppt hatte (Ebola? Bin mir nicht sicher). Die durften dann Urlaub dafür nehmen. Nur wenn sie sich angesteckt hätten, dann hätten sie Lohnfortzahlung gekriegt, denn dann hätte man sie ja krankgeschrieben. Jetzt ist Quarantäne aber kein extrem seltenes Ereignis mehr. Und ich finde es vollkommen richtig, daß der Staat auch für die finanziellen Folgen seiner Anordungen aufkommt. Im Zweifelsfall werden das die Gerichte klären (dazu gab es zuvor wohl wenig Anlass). Das mit dem Urlaub ist nicht unproblematisch. Urlaub soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen; das ist in häuslicher Quarantäne nur bedingt möglich. Und es soll Arbeitnehmer geben, die müssen ihre Urlaubszeiten schon vor dem Jahreswechsel anmelden. Da ist dann kein Spielraum mehr gegeben. Interessant wird es beim Homeoffice. Wo das möglich ist hindert die Quarantäne nicht am arbeiten (und verhindert möglicherweise, daß dem Arbeitnehmer die Decke auf den Kopf fällt). bearbeitet 10. September 2021 von Moriz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 13 Minuten schrieb Aristippos: Also wird er im Quarantänefall pauschal allen Arbeitnehmern die Fortzahlung verweigern, und wer dann trotzdem Geld will, muss seine Impfung nachweisen. So war es bereits bisher in Bayern bei ca. 40% der Arbeitnehmer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 26 Minuten schrieb Aristippos: Wenn auch Geimpfte bei Kontakt in Quarantäne müssen... Wurde das eingeführt? Bisher müssen sie nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 12 Minuten schrieb Lothar1962: Wurde das eingeführt? Bisher müssen sie nicht. Was weiß ich. Allerdings sind gemäß Presseberichten die Pläne aus NRW, "die Lohnfortzahlung in Quarantäne für Ungeimpfte" abzuschaffen. Was soll der Verweis auf Ungeimpfte, wenn es keine Geimpften in Quarantäne gibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 11 Stunden schrieb Thofrock: Ich war in den letzten sechs Wochen in ungefähr einem Dutzend Gastrobetrieben als Gast, und bin nicht ein einziges Mal überprüft worden. Überprüfungen kenne ich nur von Sportveranstaltungen und Konzerten. Da allerdings tatsächlich vollständig. Dann mag es vielleicht eine bayerische Regel sein. Vor anderthalb Wochen war es dort jedenfalls so Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 2 Minuten schrieb Werner001: Dann mag es vielleicht eine bayerische Regel sein. Vor anderthalb Wochen war es dort jedenfalls so Werner Ich wohne in Bayern. Seit ich aus dem Urlaub zurück bin, habe ich es einmal erlebt, bei McDonalds. Sonst wurde es nirgends kontrolliert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 6 Minuten schrieb Aristippos: Ich wohne in Bayern. Seit ich aus dem Urlaub zurück bin, habe ich es einmal erlebt, bei McDonalds. Sonst wurde es nirgends kontrolliert. Vorletztes WE in Nürnberg beim Nachmittagskaffee, später beim Abendessen, am nächsten Morgen beim Brunch und dann in Bamberg wieder beim Nachmittagskaffee. Jedesmal alle App vorzeigen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor einer Stunde schrieb Einsteinchen: Ich bin kein Feind der Impfung. Aber ich weiß schon seit über 30 Jahren, dass fundamentalistische Christen gegen das Impfen sind. Warum eigentlich? Aus dem selben Grund, warum die RKK gegen Homosexualität ist: Verstoß gegen die göttliche Schöpfungsordnung Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 42 Minuten schrieb Aristippos: Was weiß ich. Allerdings sind gemäß Presseberichten die Pläne aus NRW, "die Lohnfortzahlung in Quarantäne für Ungeimpfte" abzuschaffen. Was soll der Verweis auf Ungeimpfte, wenn es keine Geimpften in Quarantäne gibt? Klar gibt es Geimpfte in der Quarantäne. Wenn ein Geimpfter aus irgendwelchen Gründen einen positiven Test hat (in bestimmten Fällen brauchen auch Geimpfte einen Test, z.B. vor bestimmten Operationen), aber nicht erkrankt ist, dann muss er als nicht Kranker in Quarantäne. Dann kriegt er keine Lohnfortzahlung, soll aber weiterhin Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des IfsG haben. Soll nicht nur in NRW so kommen, sondern auch in Bayern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor einer Stunde schrieb Aristippos: Zunächst mal: Wenn ein Gesunder wegen Quarantäne nicht arbeiten kann, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall, denn er ist ja gesund. Dementsprechend war ein solcher Fall vor 2020 auch nicht von der Lohnfortzahlung abgedeckt. Spielte keine Rolle, denn wo gab es damals schon Quarantäne? Lohnfortzahlung in Quarantäne wurde erst 2020 eingeführt. Man könnte also wieder zum Zustand vorher zurückkehren, dass Quarantäne Privatvergnügen ist. Es gab vor 2020 bereits Quarantäneentschädigungen nach IfsG, relativ häufig z.B. in der Lebensmittelindustrie. In Oberfranken hatten wir so 50-100 Fälle pro Jahr. Und selbstverständlich gibt es bis heute keine Lohnfortzahlungen bei Quarantäne von nicht Kranken, es gibt lediglich den bereits vorher bestehenden Anspruch auf IfsG-Mittel. Und die (inzwischen zurückgenommene) Empfehlung an die Arbeitgeber, vorzuleisten und anschließend die Erstattung zu beantragen. Und Quarantäne war daher nie Privatvergnügen - da hat es immer Erstattungen gegeben. Allerdings hat sich die Antragszahl in Oberfranken mehr als vervierhundertfacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 38 Minuten schrieb Werner001: Vorletztes WE in Nürnberg beim Nachmittagskaffee, später beim Abendessen, am nächsten Morgen beim Brunch und dann in Bamberg wieder beim Nachmittagskaffee. Jedesmal alle App vorzeigen. Ich habe es bisher bei Thermenbesuchen erlebt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 2 Minuten schrieb Lothar1962: Und Quarantäne war daher nie Privatvergnügen - da hat es immer Erstattungen gegeben. Allerdings hat sich die Antragszahl in Oberfranken mehr als vervierhundertfacht. Hat sich erledigt, wenn wir erstmal das BGE haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 1 Minute schrieb Flo77: Hat sich erledigt, wenn wir erstmal das BGE haben... Das wäre allerdings ein wesentlicher Vorteil vom BGE. Der gigantische Verwaltungsaufwand würde wegfallen (nein, über BGE selber diskutiere ich nicht, da ich tatsächlich keine gefestigte Meinung dazu habe). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 10. September 2021 Melden Share Geschrieben 10. September 2021 vor 36 Minuten schrieb Lothar1962: Klar gibt es Geimpfte in der Quarantäne. Wenn ein Geimpfter aus irgendwelchen Gründen einen positiven Test hat (in bestimmten Fällen brauchen auch Geimpfte einen Test, z.B. vor bestimmten Operationen), aber nicht erkrankt ist, dann muss er als nicht Kranker in Quarantäne. Dann kriegt er keine Lohnfortzahlung, soll aber weiterhin Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des IfsG haben. Soll nicht nur in NRW so kommen, sondern auch in Bayern. Das gibt interessante Prozesse. Einem positiv getesteten Ungeimpften wäre die IfsG-Entschädigung kaum vorzuenthalten. Laut IfsG besteht der Anspruch, es sei denn, der Arbeitnehmer ist kausal dafür verantwortlich, dass er in Quarantäne sitzt. Als lediglich Kontaktperson ist er das (wenn er geimpft wäre, hätte man ihn als Kontaktperson nicht quarantänisiert). Aber sobald er einen positiven Test hat, müsste er auch in Quarantäne, wenn er geimpft wäre. Dass er nicht positiv wäre, wenn er sich hätte impfen lassen, ist kaum haltbar, da es genügend Geimpfte mit positivem Test gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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