Flo77 Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 Ich tue mich tatsächlich schwer damit, daß diese Entscheidung nicht in der Befugniss der Eltern liegen soll. Wenn ich als Elter möchte, daß mein Kind in den anderskonfessionellen RU geht, liegt die alleinige Verantwortung der Schule doch wohl in der Frage, ob ein solcher Wechsel den geregelten Unterricht verunmöglichen oder den Schulfrieden stören würde. Aufgrund der Religionsfreiheit würde ich diese Entscheidung noch nicht mal für begründungspflichtig halten. Könnte natürlich sein, daß dann noch andere Eltern aufwachen und ihre Kinder ebenfalls herausnehmen wollen - DAS allerdings sollte dann die Schulleitung und die Fachbereichsleitung mal auf den Plan holen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen, dass die Eltern ihr Kind nicht in den Reliunterricht einer anderen Konfession anmelden können sollten, wenigstens nicht, wenn dies am Anfang des Schuljahres geschieht. Ethik geht ja schließlich auch (aber eben auch im Allgemeinen nicht während des Schuljahres). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Elima: Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen, dass die Eltern ihr Kind nicht in den Reliunterricht einer anderen Konfession anmelden können sollten, wenigstens nicht, wenn dies am Anfang des Schuljahres geschieht. Ethik geht ja schließlich auch (aber eben auch im Allgemeinen nicht während des Schuljahres). Das geht zumindest in BW rechtlich gar nicht. Die Regelung ist aus heutiger Sicht natürlich absurd. Sie wird aber verständlich, wenn sich klar macht, dass die heutige Rechtsstruktur des RU gemäß Artikel 7,3 GG ja aus der Weimarer Verfassung übernommen wurde. Und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wäre es weder einem Katholiken noch einem Protestanten im Traum eingefallen, sein Kind im RU der anderen Konfession anzumelden. Die Regelung ist hier völlig klar: Man besucht den RU der eigenen Konfession oder wechselt - in den ersten beiden Wochen des Schul(halb)jahrs- in Ethik. Nicht getaufte Kinder können an RU teilnehmen, müssen aber angemeldet werden. Absurderweise ist es für einen Hindu einfacher, am katholischen RU teilzunehmen als für einen evangelischen Schüler aus einer konfessionsverbindenden Familie. Letzter müsste einen Härtefallantrag stellen, der dann von beiden Kirchen (!) inhaltlich geprüft wird. Ja, das ist absurd. Kann man sich jetzt zu Recht drüber aufregen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Zukunft sowieso gemeinsamer christlicher RU ist wie Niedersachsen es 2023 schon umsetzt... Daher erledigt sich die Sache bald von selbst. bearbeitet 22. Juli 2021 von laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 vor 3 Stunden schrieb Flo77: Ich tue mich tatsächlich schwer damit, daß diese Entscheidung nicht in der Befugniss der Eltern liegen soll. Wenn ich als Elter möchte, daß mein Kind in den anderskonfessionellen RU geht, liegt die alleinige Verantwortung der Schule doch wohl in der Frage, ob ein solcher Wechsel den geregelten Unterricht verunmöglichen oder den Schulfrieden stören würde. Aufgrund der Religionsfreiheit würde ich diese Entscheidung noch nicht mal für begründungspflichtig halten. Könnte natürlich sein, daß dann noch andere Eltern aufwachen und ihre Kinder ebenfalls herausnehmen wollen - DAS allerdings sollte dann die Schulleitung und die Fachbereichsleitung mal auf den Plan holen... Leider nein ... siehe mein Post oben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 22. Juli 2021 Autor Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 Ich kann es einerseits nachvollziehen, weil es einfach Ausdruck ist, dass wir uns nicht gegenseitig missionieren. Andererseits: Irgendwann ließ es sich nicht vermeiden, dass unsere Söhne entweder bei Papa oder Mama im RU landen. Also rief ich im Ordinariat an und fragte, ob wir im freundlichen Einvernehmen die Kinder in den evangelischen RU schicken dürften. Die Schulrätin erzählte lang und breit, dass sie selber einmal (!) enorme Schwierigkeiten damit hatte, das Kind einer Bekannten zu unterrichten (mein Mann und ich unterrichten die Nachbarskinder zum Teil in zweiter Generation), aber erteilte unserem Anliegen eine Absage. Vielleicht hätten wir die Kinder konvertieren lassen sollen ...? Das Ende vom Lied: Mein Mann unterrichtete unsere beiden Jüngsten je die ersten beiden Schuljahre, ich durfte einen Sohn in der 7. Klasse ein Jahr lang unterrichten. War aber nicht so schlimm, er verstand sich prima mit den Nachbarskindern ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 Gerade eben schrieb nannyogg57: Ich kann es einerseits nachvollziehen, weil es einfach Ausdruck ist, dass wir uns nicht gegenseitig missionieren. Ich glaube, es ist eher ein Relikt volkskirchlicher Strukturen, in denen man selbstverständlich davon ausging, dass es ein Interesse der Eltern daran gibt, dass die Kinder die eigene Konfession kennenlernen. m Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 22. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2021 Das scheint massiv auf das Bundesland anzukommen. Ich hatte in der Oberstufe (Ende der 1980er) sowohl katholischen als auch evangelischen Unterricht, weil ich aus Eigeninteresse kompensieren wollte, dass es nicht gelungen war, einen Leistungskurs Religion auf die Beine zu stellen. Von der Stundentafel her ging es auf - und ich habe aus beiden Fächern Kurse ins Abi eingebracht, weil sie als zwei verschiedene Fächer galten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 11 Stunden schrieb nannyogg57: Ich kann es einerseits nachvollziehen, weil es einfach Ausdruck ist, dass wir uns nicht gegenseitig missionieren. Du hast hier aber ja glaubhaft versichert, dass dem RU nichts ferner läge als eine Missionierung Werner 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kara Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 15 Stunden schrieb Shubashi: Ihr könntet wohl auch in die Diaspora umziehen. Nördlich der Elbe wurde in meiner Schulzeit nur evangelischer RU erteilt, kein Problem für Katholiken also. Super Idee, mein Mann würde da aber sicher nicht mitmachen 😄. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 15 Stunden schrieb nannyogg57: Ich kann es einerseits nachvollziehen, weil es einfach Ausdruck ist, dass wir uns nicht gegenseitig missionieren. Andererseits: Irgendwann ließ es sich nicht vermeiden, dass unsere Söhne entweder bei Papa oder Mama im RU landen. ... Sind an der Schule nur zwei Relilehrer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 13 Stunden schrieb gouvernante: Das scheint massiv auf das Bundesland anzukommen. Ich hatte in der Oberstufe (Ende der 1980er) sowohl katholischen als auch evangelischen Unterricht, weil ich aus Eigeninteresse kompensieren wollte, dass es nicht gelungen war, einen Leistungskurs Religion auf die Beine zu stellen. Von der Stundentafel her ging es auf - und ich habe aus beiden Fächern Kurse ins Abi eingebracht, weil sie als zwei verschiedene Fächer galten. Du warst als Teenie definitiv zu eifrig😉. Das wäre bei uns nicht gegangen,die Relikurse und der Ethikkurs lagen parallel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 30 Minuten schrieb mn1217: Das wäre bei uns nicht gegangen,die Relikurse und der Ethikkurs lagen parallel. Das war bei mir auch so, aber die Lehrerin hat auf unsere Bitte den katholischen RU auf die 9./10. Stunde verlegt. Ihre einzige Bedingung war, dass wir regelmäßig Kuchen mitbrachten. Vermutlich war sie eine rare Erscheinung: streng, heftig wissensorientiert und total begeisternd, weil authentisch gläubig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 23. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 In der9/10.Stunde wird zum Kuchen noch Kaffee gebraucht.. Das war immer heftig und im Winter war es da auch schon dunkel. Sorry,OT. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 23. Juli 2021 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 7 Stunden schrieb Werner001: Du hast hier aber ja glaubhaft versichert, dass dem RU nichts ferner läge als eine Missionierung Werner Ich stelle mir gerade vor, ich hätte plötzlich ein Kind, das letztes Jahr bei meiner evangelischen Kollegin war ... Vielleicht ist Missionierung das falsche Wort. Ich bin froh, dass es nicht geht. Dass es gar nicht geht, halte ich für übertrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 23. Juli 2021 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juli 2021 vor 2 Stunden schrieb mn1217: Sind an der Schule nur zwei Relilehrer? Ja. In der 3. Und 4. Klasse übernahm dann die Pastoralreferentin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2021 Am 22.7.2021 um 18:00 schrieb Shubashi: Ihr könntet wohl auch in die Diaspora umziehen. Nördlich der Elbe wurde in meiner Schulzeit nur evangelischer RU erteilt, kein Problem für Katholiken also. Da darf das Kind dann aber nicht unbedingt teilnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2021 Am 22.7.2021 um 18:08 schrieb Flo77: Ich tue mich tatsächlich schwer damit, daß diese Entscheidung nicht in der Befugniss der Eltern liegen soll. Wenn ich als Elter möchte, daß mein Kind in den anderskonfessionellen RU geht, liegt die alleinige Verantwortung der Schule doch wohl in der Frage, ob ein solcher Wechsel den geregelten Unterricht verunmöglichen oder den Schulfrieden stören würde. Aufgrund der Religionsfreiheit würde ich diese Entscheidung noch nicht mal für begründungspflichtig halten. Könnte natürlich sein, daß dann noch andere Eltern aufwachen und ihre Kinder ebenfalls herausnehmen wollen - DAS allerdings sollte dann die Schulleitung und die Fachbereichsleitung mal auf den Plan holen... Meines Wissens liegt das nicht an der Schule, sondern an den Kirchen. Ich meine, mich daran zu erinnern, dass ich einmal eine russisch- orthodoxe (?) Schülerin im rk RU mitunterrichten sollte, Die Eltern wollten das, aber man musste gefühlte Ewigkeiten abwarten, bis deren Kirche ihr OK gab. Der Wechsel vom RU in den Ethikunterricht wurde schulischerseits schlichtweg nur zum Schuljahresbeginn erlaubt, bei einem Wechsel während des laufenden Schuljahres mussten schon heftige GEschütze aufgefahren werden, damit das ging. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2021 Am 22.7.2021 um 21:59 schrieb nannyogg57: Ich kann es einerseits nachvollziehen, weil es einfach Ausdruck ist, dass wir uns nicht gegenseitig missionieren. Und genau da wird es verquer in der Argumentation. Denn das soll RU ja sowieso nicht, wie sollte das also passieren, wenn ein rk SChüler im Ev RU ist oder umgekehrt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 24. Juli 2021 Autor Melden Share Geschrieben 24. Juli 2021 vor 6 Minuten schrieb Die Angelika: Und genau da wird es verquer in der Argumentation. Denn das soll RU ja sowieso nicht, wie sollte das also passieren, wenn ein rk SChüler im Ev RU ist oder umgekehrt? Habe ich schon versucht, klarzustellen, s.o. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 24. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 24. Juli 2021 vor 12 Minuten schrieb Die Angelika: Meines Wissens liegt das nicht an der Schule, sondern an den Kirchen. Typischer Fall von "Wer viel fragt, wartet lange aus Antwort"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 25. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2021 vor 8 Stunden schrieb Die Angelika: Der Wechsel vom RU in den Ethikunterricht wurde schulischerseits schlichtweg nur zum Schuljahresbeginn erlaubt, bei einem Wechsel während des laufenden Schuljahres mussten schon heftige GEschütze aufgefahren werden, damit das ging. Das wiederum halte ich für sinnvoll, um ein ständiges Wechseln zu vermeiden. Grund für den Wechsel sollte das Fach und nicht z.B. der Lehrer sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 25. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2021 vor 8 Stunden schrieb Die Angelika: Der Wechsel vom RU in den Ethikunterricht wurde schulischerseits schlichtweg nur zum Schuljahresbeginn erlaubt, bei einem Wechsel während des laufenden Schuljahres mussten schon heftige GEschütze aufgefahren werden, damit das ging. In BW steht das schlicht so im Schulgesetz bzw. In der entsprechenden Verordnung. Die Schule hat keinen Spielraum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 25. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2021 vor einer Stunde schrieb laura: In BW steht das schlicht so im Schulgesetz bzw. In der entsprechenden Verordnung. Die Schule hat keinen Spielraum. Das BVErfG hat in dieser Frage recht eindeutig geurteilt - die Schule muss den Wechsel jederzeit dulden, weil die Religionsfreiheit vorgeht. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 25. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2021 6 minutes ago, Chrysologus said: Das BVErfG hat in dieser Frage recht eindeutig geurteilt - die Schule muss den Wechsel jederzeit dulden, weil die Religionsfreiheit vorgeht. Mich wundert die Diskussion tatsächlich, an meiner nordelbischen Diaspora-Schule gab es keinen rk RU, also ging man bei Interesse zur ev-Version (waren sehr nette interessante und unterhaltsame Pastoren), und als später Philosophie als Alternativangebote folgte, konnte man auch beides belegen, so stundenplantechnisch möglich. Warum sollte ausgerechnet „Religion“ an den Interessen der Schüler vorbei sektiererisch unterrichtet werden? Das sollte tatsächlich gerichtlich untersagt werden, weil es nicht in eine freie Gesellschaft passt. Und das erwarte ich auch vom islamischen Religionsunterricht - er sollte stets so interessant und offen sein, dass auch Atheisten und Christen dort mit Gewinn teilnehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 25. Juli 2021 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2021 vor 50 Minuten schrieb Chrysologus: Das BVErfG hat in dieser Frage recht eindeutig geurteilt - die Schule muss den Wechsel jederzeit dulden, weil die Religionsfreiheit vorgeht. Hier der Passus der Verwaltungsvorschrift Teilnahme am Religionsunterricht vom 21. Dezember 2000 (BW) Zitat Abmeldung Das Verfahren über die Abmeldung vom Religionsunterricht richtet sich nach § 100 SchG. Ergänzend gilt folgendes: 2.1 Die Abmeldeerklärung für einen nicht religionsmündigen Schüler ist von demjenigen zu unterzeichnen, dem das Sorgerecht für den Schüler zusteht. Die Abmeldeerklärung muß daher in der Regel von beiden Elternteilen unterzeichnet sein. (...) 2.3 Die Abmeldeerklärung eines religionsmündigen Schülers ist nur wirksam, wenn Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden. Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht statthaft. 2.4 Die Abmeldung vom Religionsunterricht muß spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll. https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2205-1-KM-19830331-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true#ivz2 Hast du einen Link zum BVErfG? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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