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moraltheologische Anfrage [UMT]


Chrysologus

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Mich erreichte folgende Anfrage:

 

Zitat

kirchenrechtlicher Notfall angesichts Palliativversorgung: Stimmt es, dass die Trigeminusneuralgie einen Suizid rechtfertigt kirchenrechtlich.

 

Wissend um den Hintergrund der fragenden Person kann ich die medizinische Frage der Therapieroptionen beiseite lassen, das sollte geklärt sein.

 

Kirchenrechtlich kann ich knapp antworten, dass Suizid nicht rechtlich nicht verboten ist, Beihilfe könnte einige wenige, leicht zu behebende Folgen nach sich ziehen, die hier nicht relevant sind.

 

Mir geht es um den moraltheologischen Part der Antwort, denn der Verweis auf das fehlende Verbot alleine scheint mir nicht hinreichend zu sein.

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Seit wann ist der Suizid nicht mehr kirchenrechtlich verboten?

 

Daß er in Folge geistiger Umnachtung bzw. großer seelischer Not nicht mehr zur Verweigerung des christlichen Begräbnisses führt, ist seit Jahrhunderten praktische Übung, aber daß das grundsätzliche Verbot nicht mehr existieren soll, wäre mir neu.

 

Grundsätzlich erfordert die Nächstenliebe und die Würde der Gotteskinder, daß jedem Leidenden so gut wie möglich geholfen und der Schmerz so weit wie möglich genommen wird. Das gilt meines Wissens auch dann, wenn die verabreichten Schmerzmittel den Sterbeprozess nachweislich verkürzen.

Das Argument der "Erlösung von den Schmerzen" wie es im normalen Sprachgebrauch gerne für Haustiere und Nutztiere zur Rechtfertigung des Einschläferns angebracht wird, sehe ich im Bezug auf Mitmenschen sehr kritisch. Zum einen entscheidet beim Einschläfern nicht das Tier selbst. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob ein Tier diese Entscheidung bzw. den Wunsch zu sterben überhaupt äußern könnte/würde. Der Begriff der "Erlösung" ist also ein von außen aus dritter Perspektive herangetragener.

Bei menschlichen Patienten sehe ich das latente Risiko einer Beeinflussung durch Dritte, die ihn das eigene Leben "wertlos" oder "unwert" erscheinen lassen.

Diese Beeinflussung kann das Urteilsvermögen des Patienten sicherlich bedrängen.

 

Was die Mitwirkung Dritter beim Suizid angeht, suspendiert der Wunsch des Patienten nach meinem dafürhalten nicht vom 5. Gebot. Insofern ist vielleicht auch zu berücksichtigen, die weit die Suizidassistenz reichen soll.

Ist sie auf die Bereitstellung von Propofol beschränkt und die letzte Handlung liegt beim Patieten oder aber erfordert der Zustand des Patienten eine aktive Verabreichung.

Am Ende des Tages trägt der Helfer Mitschuld an der Sünde des anderen (durch Zustimmen und Ermöglichen der fremden Sünde). Und auch, wenn dem Patienten die Sünde aufgrund seines Leidens nicht angerechnet wird, so muss der Helfer doch damit leben, daß er einem Menschen - indirekt - das Leben genommen hat.

Könnte sich der Helfer darauf zurückziehen, er habe dem Patienten "nur geholfen" oder ihn gar "erlöst" würdw das nach meinem Dafürhalten ein ungutes Muster begründen.

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Ich habe mit der Formulierung Probleme und würde da nachfragen, was mit "rechtfertigt" gemeint sein soll.

Auch moraltheologisch kenne ich keinen "Rechfertigungstatbestand" - halte es aber für die völlig falsche Fragerichtung, weil es meiner Erfahrung nach in den Extrema in der Regel kein eindeutiges "richtig" oder "falsch" gibt, sondern möglicherweise nur "Vorgehensweise A erscheint zum Zeitpunkt X richtiger als Vorgehensweise B".

 

Ich verstehe aus der Schilderung auch nicht, ob es sich um die Einschätzung eines vollendeten Suizids geht oder um die Frage, ob Beihilfe zum Suizid zu rechtfertigen ist.

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Ich finde es tragisch, daß eine Trigeminusneuralgie die Ursache für einen Suizid sein soll, wenn - was möglich ist - keine durchaus erwägenswerten Alternativmethoden zum Einsatz gekommen sind (vielleicht hat der Patient auch alles durch, keine Ahnung).

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vor 4 Minuten schrieb rorro:

Ich finde es tragisch, daß eine Trigeminusneuralgie die Ursache für einen Suizid sein soll, wenn - was möglich ist - keine durchaus erwägenswerten Alternativmethoden zum Einsatz gekommen sind (vielleicht hat der Patient auch alles durch, keine Ahnung).

Diese Frage spukte mir auch durch den Kopf, aufgrund

 

Am 4.11.2021 um 07:28 schrieb Chrysologus:

kann ich die medizinische Frage der Therapieroptionen beiseite lassen, das sollte geklärt sein.

war ich davon ausgegangen, daß der Patient von medizinischer Seite aus "austherapiert" ist.

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vor 25 Minuten schrieb rorro:

Ich finde es tragisch, daß eine Trigeminusneuralgie die Ursache für einen Suizid sein soll, wenn - was möglich ist - keine durchaus erwägenswerten Alternativmethoden zum Einsatz gekommen sind (vielleicht hat der Patient auch alles durch, keine Ahnung).

Die anfragende Person hat einen Facharzt unter anderem für Innere - daher habe ich mal vorausgesetzt, dass das abgeklärt ist.

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Naja. Eine Facharztaussage von einem, der evtl. noch nicht mal spezialisiert in Schmerztherapie ist und "infauste Prognose, finale Phase" sind in meinen Augen schon noch zwei sehr unterschiedliche Ausgangssituationen...

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Gast
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