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Taufe durch Laien


Frank

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vor 1 Minute schrieb o_aus_h:

wenn man nicht so einen strengen Formalismus wie Leo XIII. ansetzt

Selbst wenn, so kann die Aussage Leos nur auf den Status quo von anno dazumal angewendet werden. Über die heutige Situation kann das logischerweise rein gar nichts aussagen.

Auch so ein Logikfehler, den die „Glaubenswächter“ hartnäckig unbelehrbar wiederholen 

 

Werner

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vor 1 Minute schrieb Flo77:

Ja, aber es gab soweit ich weiß keine Fristen, bis wann das mal rezipiert werden müsste...

Das müsste den strenggläubigen Lehramtstreuen ja einerlei sein. Roma locuta

 

Werner

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vor 18 Minuten schrieb Sauerteig:

@Flo77

Paradox wird es nur, wenn jemand zum Amtsgericht geht, dort bewusst seinen Austritt aus der Kirche erklärt (bei einer Erklärung vor dem Amtsgericht anlässlich des Kirchenaustritts, dass man doch in ihr verbleiben wolle, hätte ein „Konfessionswechsel“ gar nicht stattgefunden), und dann in einem Forum darauf besteht, weiterhin katholisch zu sein. Damit liegen zwei unterschiedliche Willenserklärungen der Person vor. Man geht in größtmögliche Distanz zur tatsächlichen Kirche, fordert noch den kollektiven Rücktritt des Episkopats, beruft sich aber auf ein aus dem Zusammenhang gerissenes Einzelelement der katholischen Lehre, um mit einer Einheit zur Kirche zu kokettieren, die man freiwillig bewusst aufgegeben hat. Das ist eine klassische Patchwork-Religion. Gekrönt wird das ganze nur noch mit der Behauptung, die Kirche würde schwurbeln und nicht man selbst.

Dass objektiv erfasst jeder katholisch Getaufte katholisch bleibt, ist ein anderes Thema, aber wenn ich denn katholisch bleiben will, dann kann ich nicht in Distanz gehen, ohne dass es von Außen verwirrt wirkt. Wenn jemand verheiratet bleiben will geht er ja auch nicht zum Gericht und reicht die Scheidung ein, um dann zu sagen, dass er natürlich vor Gott noch verheiratet ist und es auch bleiben will.

Man muss einfach akzeptieren, dass „katholisch“ und „römisch-katholisch“ nicht das selbe sind – auch wenn es faktisch, u.a. in Deutschland ohne weiteren Zusatz auch amtlich, fast(!) immer das selbe meint. Die Armenische Kirche hat Katholikate, denen je ein Katholikos vorsteht; auch meine alt-katholische Kirche nimmt „katholisch“ mit gutem Recht in Anspruch.

Auch „tatsächliche Kirche“ ist kein objektiv eindeutiger Begriff. Es gibt wieder eine römisch-katholische Definition dafür, aber es ist eben nicht die einzige. Die orthodoxen definieren es anders, ebenso die Anglikaner und die Protestanten sowieso. Wenn es hier in dieser Diskussion darum geht, Verwirrung zu vermeiden, dann sollte man allgemein-katholisch* (oder so) und römisch-katholisch unterscheiden und nicht versuchen, beides in einen Topf zu werfen. 

 

*Tautologie, ich weiß

bearbeitet von o_aus_h
Fußnote ergänzt
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vor 12 Minuten schrieb Flo77:

Man kann seinen "Austritt" aus der Catholica nicht erklären. Das war auch von Angelika überhaupt nicht beabsichtigt.

 

Sie hat sich lediglich der Kirchensteuerpflicht gegenüber dem Ortsordinarius entzogen und diesem den Gehorsam verweigert.


Das Amtsgericht kennt diese Unterscheidung nicht. Dort kann man nicht hingehen und sich von der Kirchensteuer befreien lassen oder nur aus der Körperschaft austreten. Dieser Fall ist seit Zapp geklärt. Bei einem Austritt vor dem Amtsgericht erklärt derjenige, aus der Kirche austreten zu wollen. Das ist, was derjenige dort vor dem zuständigen Beamten erklärt und beurkundet. Das bedeutet, wenn derjenige weiß, dass er aus der Kirche nicht austreten kann, sagt er vor dem Beamten nicht die Wahrheit. Wenn ich in der Wahrheit bleiben will, kann ich vor dem Amtsgericht nur dann meinem Austritt erklären, wenn ich davon überzeugt bin, dass ich austreten kann. Ich kann nicht im Hinterkopf haben, nicht austreten zu können, und gleichzeitig meinen Austritt erklären.

bearbeitet von Sauerteig
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vor 4 Minuten schrieb Sauerteig:


Das Amtsgericht kennt diese Unterscheidung nicht. Dort kann man nicht hingehen und sich von der Kirchensteuer befreien lassen oder nur aus der Körperschaft austreten. Dieser Fall ist seit Zapp geklärt. Bei einem Austritt vor dem Amtsgericht erklärt derjenige, aus der Kirche austreten zu wollen. Das ist, was derjenige dort vor dem zuständigen Beamten erklärt und beurkundet. Das bedeutet, wenn derjenige weiß, dass er aus der Kirche nicht austreten kann, sagt er vor dem Beamten nicht die Wahrheit. Wenn ich in der Wahrheit bleiben will, kann ich vor dem Amtsgericht nur dann meinem Austritt erklären, wenn ich davon überzeugt bin, dass ich austreten kann. Ich kann nicht im Hinterkopf haben, nicht austreten zu können, und gleichzeitig meinen Austritt erklären.

Du stellst das Zivilrecht in dieser Frage über das Kirchenrecht?

 

Wie bist Du denn drauf?

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vor 11 Minuten schrieb Flo77:

Du stellst das Zivilrecht in dieser Frage über das Kirchenrecht?

 

Wie bist Du denn drauf?


Ganz im Gegenteil: Jemand, der aus der Kirche austritt, stellt das Zivilrecht über das Kirchenrecht.

 

Nochmal: Jemand der weiß, dass er nicht aus der Kirche austreten kann, kann nicht vor Gericht erklären, aus der Kirche auszutreten, weil er damit gelogen hat.

 

Ein Kirchenaustritt ist nur dann schlüssig, wenn derjenige, der seinen Austritt bekundet, auch davon ausgeht, austreten zu können.


Das Problem ist nicht der Rechtsakt als solcher, sondern das, was ich als Katholik erkläre. Natürlich könnte man sich jetzt darüber streiten, ob man dazu durch den Staat genötigt wird, etwas Falsches zu bekunden, aber das wäre ein anderes Thema.

bearbeitet von Sauerteig
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Gerade eben schrieb Sauerteig:


Ganz im Gegenteil: Jemand, der aus der Kirche austritt, stellt das Zivilrecht über das Kirchenrecht.

 

Nochmal: Jemand der weiß, dass er nicht aus der Kirche austreten kann, kann nicht vor Gericht erklären, aus der Kirche auszutreten, weil er damit gelogen hat.

 

Ein Kirchenaustritt ist nur dann schlüssig, wenn derjenige, der seinen Austritt bekundet, auch davon ausgeht, austreten zu können.

 

Du denkst gerade sehr verquast.

 

Natürlich muss man beim Amtsgericht seinen "Austritt" erklären. Das ist nunmal der juristische Begriff für das Verfahren um die gewünschten Zivilrechtsfolgen zu erlangen.

 

Hieraus etwas zu konstruieren nur, weil Du gerade deinen persönlichen Film fährst ist wohl kaum die passende Herangehensweise für jemanden, der sich der Kirche annähern möchte.

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Ich konstruiere hier nichts. Ich sage nur: wer weiß, dass er nicht austreten kann, kann selbiges redlicherweise nicht vor Gericht erklären. Was willst Du als Katholik sagen: „ich möchte nur aus der Institution austreten, bleibe aber ganz nach Luther in der unsichtbaren Kirche Glied“ ?

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vor 3 Minuten schrieb Flo77:

Natürlich muss man beim Amtsgericht seinen "Austritt" erklären. Das ist nunmal der juristische Begriff für das Verfahren um die gewünschten Zivilrechtsfolgen zu erlangen.

Hieraus etwas zu konstruieren nur, weil Du gerade deinen persönlichen Film fährst ist wohl kaum die passende Herangehensweise für jemanden, der sich der Kirche annähern möchte.

 

Die Argumentation von @Sauerteig ist definitiv nicht katholisch.

Wenn jemand, der in D aus der Kirche ausgetreten ist, nach Italien zieht, interessiert der Kirchenaustritt niemanden mehr. 

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vor 21 Minuten schrieb Sauerteig:


Ganz im Gegenteil: Jemand, der aus der Kirche austritt, stellt das Zivilrecht über das Kirchenrecht.

 

Nochmal: Jemand der weiß, dass er nicht aus der Kirche austreten kann, kann nicht vor Gericht erklären, aus der Kirche auszutreten, weil er damit gelogen hat.

 

Ein Kirchenaustritt ist nur dann schlüssig, wenn derjenige, der seinen Austritt bekundet, auch davon ausgeht, austreten zu können.


Das Problem ist nicht der Rechtsakt als solcher, sondern das, was ich als Katholik erkläre. Natürlich könnte man sich jetzt darüber streiten, ob man dazu durch den Staat genötigt wird, etwas Falsches zu bekunden, aber das wäre ein anderes Thema.

Mit dem Rechtsakt trittst du aus der Körperschaft des öffentlichen Rechtes aus. Da diese Körperschaft schwerlich mit der Kirche im Sinne von Taufe etc. identisch sein kann, weil die ein Konstrukt nach deutschem Recht ist, kannst du natürlich aus dem einen austreten und in dem anderen bleiben. Das sieht Rom ja auch so, vielleicht hat jemand noch den Link zu dem Schreiben an die DBK.


Werner

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Das hatte der Kirchenrechtler Zapp probiert und ist damit gescheitert. 
 

Mit dem heutigen Dekret ist ein Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz geschaffen worden, das am 24. September 2012 Rechtskraft erlangt. Es wurde in Deutschland erarbeitet, von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und durch die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan am 28. August 2012 rekognosziert. Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgebers.

Mit dem Dekret wird auch deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es ist nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. Ein Austritt nur aus der „Institution“ ist nicht möglich.“

 

https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/allgemeines-dekret-der-deutschen-bischofskonferenz-zum-kirchenaustritt

 

 

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Man könnte eine Anfrage an die Glaubenskongegration stellen, ob die DBK damit den Charakter indelebilis der Taufe aufgehoben hat und man bei einem eventuellen Wiedereintritt erneut taufen müsse -  andernfalls ergibt dieses Dekret überhaupt keinen Sinn.

bearbeitet von Flo77
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vor 5 Minuten schrieb Flo77:

Man könnte eine Anfrage an die Glaubenskongegration stellen, ob die DBK man damit den Charakter indelebilis der Taufe aufgehoben hat und man bei einem eventuellen Wiedereintritt erneut taufen müsse -  andernfalls ergibt dieses Dekret überhaupt keinen Sinn.


Mach doch mal.

 

Das vorausgehende Schreiben vom Vatikan von 2006 habe ich nicht gefunden, aber hier wird es thematisiert:

 

https://www.stern.de/amp/politik/deutschland/vatikan-keine-exkommunikation-bei-kirchenaustritt-3598624.html

 

Aktuell ist nicht die Frage nach der Kirchensteuer relevant, doch eher im Fall von Austritten wegen den Missbrauchsskandalen.

bearbeitet von Sauerteig
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vor 52 Minuten schrieb Sauerteig:

Mit dem Dekret wird auch deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es ist nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. Ein Austritt nur aus der „Institution“ ist nicht möglich.“

Wie der Stern in dem von Dir verlinkten Artikel zitiert, ist es laut Vatikan aber doch möglich: 

Zitat

Laut Vatikan können einzelne Katholiken trotz eines formalen Kirchenaustritts weiterhin den Willen haben, der Glaubensgemeinschaft anzugehören.

Damit stellt sich mal wieder die ur-katholische (in welchem Sinne auch immer) Frage des Verhältnisses zwischen Ortskirche und Weltkirche.

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vor 58 Minuten schrieb Sauerteig:

Mach doch mal.

Warum sollte ich? Ich habe nicht vor die Catholica zu verlassen.

 

Trotz Kardinal Woelki (möge Gott sich seiner im Fegefeuer gnädig zeigen).

 

Ich finde es sehr viel merkwürdiger, daß diese Frage noch niemand von denen, sie es wissen sollten gestellt hat. Allen voran der Herr Zapp...

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Fällt hier eigentlich jemandem auf, dass wir uns über ein unglaublich trockenes, theoretisches Thema streiten? Ja, ich bin daran auch beteiligt, auch ich kann mich an solchen Themen unglaublich hochziehen... Wahrscheinlich hätte ich mich in der Scholastik auch darüber gestritten, wie viele Engel gleichzeitig an einem Ort sein können (nein, nicht auf einer Nadelspitze, das war Christian Morgenstern). ;)

 

Ich gehe nämlich davon aus, dass ein Christ, der aus einer mit dem Bistum Rom verbundenen Teilkirche austritt und in eine andere, nicht mit Rom verbundene (aus der Sicht Roms unvollständige, fehlerbehaftete) Teilkirche eintritt ganz unabhängig davon, ob hierbei die bisherigen Glaubensvorstellungen bewahrt werden oder nicht, vermutlich keine Probleme damit haben wird, dass das römische Lehramt dies möglicherweise als Verlassen der Catholica ansieht. Würde diese Auffassung nämlich geteilt, hätte es vermutlich keinen Wechsel der Teilkirche gegeben.

 

Nicht alle Differenzen sind lösbar. Manche werden wohl stehenbleiben müssen, bis zum jüngsten Tag.

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vor 23 Stunden schrieb Sauerteig:


Das Amtsgericht kennt diese Unterscheidung nicht. Dort kann man nicht hingehen und sich von der Kirchensteuer befreien lassen oder nur aus der Körperschaft austreten. Dieser Fall ist seit Zapp geklärt. Bei einem Austritt vor dem Amtsgericht erklärt derjenige, aus der Kirche austreten zu wollen. Das ist, was derjenige dort vor dem zuständigen Beamten erklärt und beurkundet. Das bedeutet, wenn derjenige weiß, dass er aus der Kirche nicht austreten kann, sagt er vor dem Beamten nicht die Wahrheit. Wenn ich in der Wahrheit bleiben will, kann ich vor dem Amtsgericht nur dann meinem Austritt erklären, wenn ich davon überzeugt bin, dass ich austreten kann. Ich kann nicht im Hinterkopf haben, nicht austreten zu können, und gleichzeitig meinen Austritt erklären.

 

Was ein weltliches Gericht an Unterscheidungen kennt, interessiert mich schlichtweg nicht, zumal in Deutschland ein weltliches Gericht weltanschaulich neutral zu sein hat. Folglich kann es weder unter- noch entscheiden, ob jemand aus einer Gemeinschaft austritt, deren Oberhaupt Gott ist. 

Der Beamte beurkundet lediglich, dass der Austrittswillige nicht mehr Mitglied der rk jeweiligen Denomination (in meinem Fall der rk Kirche) sein will. 

 

Du hast vergessen zu bedenken, dass jemand wissen könnte, dass er zwar aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich als Kirche versteht, austreten kann, nicht aber aus der Kirche als Leib Christi austreten kann. Es könnte auch sein, dass jemand aus dieser Körperschaft öffentlichen Rechts austreten will, nicht aber aus der Körperschaft geistlichen "Rechts", genannt Leib Christi, und zugleich weiß, dass das Taufverständnis der rk Kirche das auch gar nicht hergibt, dass er aus der Kirche als Leib Christi austreten kann.

 

Wer also sagt, dass er aus der rk Kirche austreten will, sagt nicht die Unwahrheit. Denn er will aus der rk Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts austreten. Etwas anderes kann er vor einer weltlichen Institution auch gar nicht aussagen, weil die weltliche Institution nichts weiter kennt als weltliche Organisationsformen. Genau deshalb kann ich aus der Körperschaft durchaus mit allen rechtlichen Folgen austreten.

Dass die rk Kirche dann völlig inkonsequent aufgrund der Huldigung des Gottes Mammon ihre eigene Sakramententheologie nicht mehr ernstnimmt, ist ihr Problem, nicht das des Austretenden. Die rk Kirche macht sich dann nämlich entweder der Lüge oder der Ungerechtigkeit schuldig. Wenn dann hat sie entweder bezüglich ihrer Sakramententheologie zur Taufe gelogen oder aber sie handelt ungerecht gegenüber Mitgliedern der Kirche, nur weil diese sie nicht finanziell unterstützen.

 

Und du wirst dich wundern:

Du kannst auf dem entsprechenden Amt das sogar genau so erklären und sie werden dich dennoch nicht der Lüge bezichtigen, sondern dich entweder schlichtweg für einen Spinner halten oder aber für jemanden, der sich mit dem rk Taufverständnis gut auskennt. 

 

 

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vor 23 Stunden schrieb Sauerteig:


Ganz im Gegenteil: Jemand, der aus der Kirche austritt, stellt das Zivilrecht über das Kirchenrecht.

 

Nochmal: Jemand der weiß, dass er nicht aus der Kirche austreten kann, kann nicht vor Gericht erklären, aus der Kirche auszutreten, weil er damit gelogen hat.

 

Ein Kirchenaustritt ist nur dann schlüssig, wenn derjenige, der seinen Austritt bekundet, auch davon ausgeht, austreten zu können.


Das Problem ist nicht der Rechtsakt als solcher, sondern das, was ich als Katholik erkläre. Natürlich könnte man sich jetzt darüber streiten, ob man dazu durch den Staat genötigt wird, etwas Falsches zu bekunden, aber das wäre ein anderes Thema.

 

 

Ich finde es bemerkenswert, mit welcher Beharrlichkeit du dich weigerst, zwischen Kirche und rk Kirche zu unterscheiden.

Nochmals: Ich bin aus der rk Kirche ausgetreten. Rein theoretisch hätte ich auch in eine Kirche wechseln können, die von der rk Kirche als katholisch anerkannt wird. Was wird dann aus deiner Argumentation?

 

Jemand der aus der rk Kirche austritt und sich weiterhin als Glied der Kirche sieht,, weiß zu unterscheiden zwischen Zivilrecht und Kirchenrecht. Er würde nur dann das Zivilrecht über Kirchenrecht stellen, wenn er der Ansicht wäre, dass er mit seinem vor einem weltlichen Gericht erklärten Austritt auch seinen Austritt aus der Kirche erklärt hätte. Genau das tue ich aber gerade nicht. Du tust aber so, als erkläre derjenige ganz selbstverständlich auch seinen Austritt aus der Kirche.

Und der Staaat nötigt mich überhaupt nicht, etwas Falsches zu bekunden. Denn diesem gegenüber bekunde ich nämlich nur, dass ich aus der rk (oder ev oder wie auch immer genannten) Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts austreten will. 

Alles andere interessiert den Staat auch gar nicht, weil er weltanschaulich neutral ist. Der Staat würde, sofern es je die Glaubensgemeinschaft der an das fliegende Spagettimonster Glaubenden als Körperschaft öffentlichen Rechts gäbe, für die er die Steuern einzöge, einem Austrittswilligen auch diesen Austritt beurkunden, völlig unabhängig davon, ob besagte Glaubensgemeinschaft das für machbar oder nicht machbar hält.

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vor 23 Stunden schrieb laura:

 

Die Argumentation von @Sauerteig ist definitiv nicht katholisch.

Wenn jemand, der in D aus der Kirche ausgetreten ist, nach Italien zieht, interessiert der Kirchenaustritt niemanden mehr. 

 

Lustigerweise hat sich während meiner Berufstätigkeit in Österreich auch kein Schw****** darum gekümmert, was ich an Kirchensteuern zahle oder nicht zahle. 

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vor 22 Stunden schrieb Flo77:

Man könnte eine Anfrage an die Glaubenskongegration stellen, ob die DBK damit den Charakter indelebilis der Taufe aufgehoben hat und man bei einem eventuellen Wiedereintritt erneut taufen müsse -  andernfalls ergibt dieses Dekret überhaupt keinen Sinn.

 

Natürlich muss ich bei einem Wiedereintritt nicht erneut getauft werden, zumal ja die rk Kirche die Taufe der evangelischen Kirche anerkennt und umgekehrt.

 

Ansonsten hätte mich übrigens ja nun auch notwendigerweise die evangelische Kirche erneut taufen müssen, wenn sie davon ausginge, dass ich mit meinem Austritt aus der rk Kirche kein Glied der Kirche mehr sei. 

Die hatten aber freundlicherweise angesichts meines Hintergrunds mich ausdrücklich gebeten, mir zu überlegen, ob ich auch wirklich aus der rk Kirche austreten wolle. 

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vor 23 Stunden schrieb laura:

Die Argumentation von @Sauerteig ist definitiv nicht katholisch.

Wenn jemand, der in D aus der Kirche ausgetreten ist, nach Italien zieht, interessiert der Kirchenaustritt niemanden mehr. 

 

Umgekehrt aber durchaus! ;)

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Jetzt habe ich es gefunden:

 

Das ist definitiv geklärt.

Wer aus der rk Kirche austritt, ist nicht exkommuniziert, das heißt, er ist nicht aus der Kirche ausgeschlossen. 

Zitat

Wer fortan die katholische Kirche verlässt, erhält einen Brief von seinem Pfarrer. Der weist darauf hin, dass der Gläubige mit seiner Austrittserklärung vor dem Staat gegen die Pflicht verstößt, die Kirche finanziell zu unterstützen. Zwar wird der Pönitent nicht exkommuniziert, aber die Rechtsfolgen des Austritts entsprechen zufällig genau jenen der Exkommunikation: keine Sakramente mehr, kein Taufpate, möglicherweise auch keine kirchliche Beerdigung.

Quelle

 

Und nebenbei noch für @rorro, der ja sonst immer darauf hinweist, dass die rk Kirche keine partikularrechtlichen regelungen treffen könne von wegen Einheit der Kirche und so:

Zitat

Die Regelung gilt partikularrechtlich allein für die deutsche Kirche. Von soviel römischem Verständnis für hiesige Eigengesetzlichkeiten kann man sonst nur träumen.

 

Tja, daraus ist ja wohl zu folgern, dass Rom durchaus Gegebenheiten in der deutschen Kirche berücksichtigen könnte, wenn sie denn wollte.

Der Umgang mit Kirchenaustritten zeigt allerdings leider, dass der Ansatzpunkt das leidige Geld ist. Die Behandlung des Falls Zapp hat gerade gezeigt, dass es um Geld geht.

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Die Angelika:

Tja, daraus ist ja wohl zu folgern, dass Rom durchaus Gegebenheiten in der deutschen Kirche berücksichtigen könnte, wenn sie denn wollte.

Genau. Das ist der Knackpunkt. Sie wollen nicht. Die zölibatäre Männerkaste will einfach keine Fremdlinge (Verheiratete oder gar - oh Schreck - Frauen!) in ihren Reihen. 

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vor 38 Minuten schrieb Die Angelika:

 Ich bin aus der rk Kirche ausgetreten. Rein theoretisch hätte ich auch in eine Kirche wechseln können, die von der rk Kirche als katholisch anerkannt wird. 

Das wäre ja - wenn ich dein Verständnis von Kirche einigermaßen richtig verstanden habe - die einzig logisch richtige Schlussfolgerung. Was offensichtlich viele verwirrt ist ja, dass du ständig sehr großen Wert darauf legst, "katholisch" sein zu wollen, Mitglied der Katholischen Kirche sein zu wollen, aber dann ausgerechnet zum Protestantismus konvertiert bist. Der Protestantismus hat ja nach rk-Mengenlehre viel weniger Schnittmengen als etwa die Orthodoxen Kirchen.

 

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die Mitglieder der evangelischen Kirche, zu der du übergetreten bist, dich auch selbstverständlich als ihr  "evangelisches" Kirchenmitglied wahrnehmen. Wenn du diesen evangelischen Mitchristen erzählst, dass du nach wie vor dich als "katholisch" verstehst und nicht als Protestantin oder dich sowohl als Protestantin als auch als Katholikin verstehst, wie nehmen diese evangelischen Christen das auf: sind sie verwirrt, können sie das problemlos nachvollziehen oder ist ihnen das vollkommen egal ?

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vor 5 Minuten schrieb Cosifantutti:

Das wäre ja - wenn ich dein Verständnis von Kirche einigermaßen richtig verstanden habe - die einzig logisch richtige Schlussfolgerung.

 

Wieso sollte es für mich wichtig sein, unbedingt in eine christliche Gemeinschaft zu wechseln, die auch von der rk Kirche als katholisch anerkannt wird?

Ich trete doch nicht aus der rk Kirche aus und halte mich weiter mit ihrem Anspruch auf Deutungshoheit darüber auf, was sie für katholisch hält oder nicht hält.

Zur einen heiligen katholischen Kirche gehört nach meinem Verständnis jeder, der in der Nachfolge Jesu Christi steht.

Darüber hinaus bejahe ich die Ansicht der rk Kirche, dass man mit der Taufe unwiderruflich Glied dieser einen heiligen katholischen Kirche wird. 

 

Zitat

Was offensichtlich viele verwirrt ist ja, dass du ständig sehr großen Wert darauf legst, "katholisch" sein zu wollen, Mitglied der Katholischen Kirche sein zu wollen, aber dann ausgerechnet zum Protestantismus konvertiert bist. Der Protestantismus hat ja nach rk-Mengenlehre viel weniger Schnittmengen als etwa die Orthodoxen Kirchen.

 

Ich habe hier im Forum in anderen Threads schon wiederholt erklärt, was ich für katholisch und was ich für evangelisch halte. Ich werde jetzt Küng nicht nochmals zitieren. 

Für mich ist die Quantität der lehrmäßigen Schnittmenge zwischen unterschiedlichen christlichen Denominationen relativ unbedeutend. Hätte es vor Ort eine größere relevante altkatholische oder gar eine orthodoxe Gemeinde gegeben, wäre ich vermutlich heute altkatholisch oder orthodox. Die gibt es aber nicht. Dafür gibt es halt eine evangelische Gemeinde mit entsprechender Relevanz. Ich bin rein aus Sorge um meine eigene Seele aus der rk Kirche ausgetreten und aus pragmatischen Gründen in die evangelische Kirche eingetreten. Christliche Existenz ohne Gemeinde geht für mich nicht. Extreme Diasporasituation hatte ich als römisch Katholikin lange genug, das mag ich auch nicht mehr. 

 

Zitat

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die Mitglieder der evangelischen Kirche, zu der du übergetreten bist, dich auch selbstverständlich als ihr  "evangelisches" Kirchenmitglied wahrnehmen. Wenn du diesen evangelischen Mitchristen erzählst, dass du nach wie vor dich als "katholisch" verstehst und nicht als Protestantin oder dich sowohl als Protestantin als auch als Katholikin verstehst, wie nehmen diese evangelischen Christen das auf: sind sie verwirrt, können sie das problemlos nachvollziehen oder ist ihnen das vollkommen egal ?

 

Die kommen mit Küng besser klar als konservative römische Katholiken und haben teilweise ein ähnliches Selbstverständnis wie ich

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