laura Geschrieben 8. Mai 2022 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2022 Ich habe eine inhaltliche Frage an die Spezialisten: Darf ein Pfarrer einfach entscheiden, dass es in seiner Gemeinde keinen PGR/ KGR gibt? Oder darf eine Gemeinde entscheiden, dass sie keinen PGR will? Oder sind die Wahlen verpflichtend? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Mai 2022 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2022 Für Rottenburg-Stuttgart und Bamberg gilt klar: Weder das eine noch das andere kann entschieden werden, die Wahlen sind verpflichtend durchzuführen. Für Rottenburg käme die Frage noch hinzu, wer ohne KGR die Finanzhoheit hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 8. Mai 2022 Autor Melden Share Geschrieben 8. Mai 2022 Danke!! Und was ist in den anderen Bistümern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Mai 2022 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2022 Da muss man sich in jedem Bistum deren Satzung ansehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 8. Mai 2022 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2022 Ich denke, übergreifend kann man sagen: Kirchenvorstände sind Pflicht (weil konkordatär erfordert). Pfarrgemeideräte, Pfarreiräte, Gemeinderäte oder wie die Gremien auch heißen, sind generell kirchenrechtlich nicht erforderlich, diözesane Gesetzgebung kann da aber anders aussehen. An meinem aktuellen Aufenthaltsort wird es bei den nächsten Wahlen wohl so aussehen, dass sich keine Menschen mehr zur Verfügung stellen (das liegt aber im wesentlichen daran, wie der Ortsordinarius mit den vorhandenen Gremien während des Fusionsprozesses umgesprungen ist). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 1. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2022 Darf in dem Zusammenhang auch eine Frage stellen? Mein Neffe hat letztes Jahr für ein paar Monate hier bei uns gewohnt, er ist immer noch bei uns gemeldet, auch wenn er arbeitstechnisch in Wien ist. Daher bekomme ich seine Post. Er ist schon seit einiger Zeit, also noch vor seinem Umzug zu uns, aus der katholischen Kirche ausgetreten. Neulich kam dann vom hiesigen Pfarrverband die Einladung zur Pfarrgemeinderatswahl an ihn. Was genau könnte da schiefgelaufen sein? Wie kommen die an seine neue Adresse? Sollte er da nachfassen oder hat das keine weiteren Folgen? (Er ist auch nicht zur Wahl gegangen...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2022 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Higgs Boson: Was genau könnte da schiefgelaufen sein? Wie kommen die an seine neue Adresse? Soweit ich weiß, erfolgt die Datenübermittlung an die Bistümer und an die Pfarrämter nur in größeren Zeitabständen. Ich würde eher vermuten, er ist in so eine Lücke im Verwaltungsprozess gerutscht. bearbeitet 1. Juni 2022 von Flo77 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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