theresa??? Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 (bearbeitet) Hallo in die Runde Ich scheitere ein bisschen daran, einzuordnen, was denn das neue kirchliche Arbeitsrecht jetzt konkret bedeutet. Deswegen dachte ich, vielleicht gibt es hier im Forum Menschen, die daraus klug werden ... Zumal es hier ja sowohl "weltliche" Juristen als auch Kirchenrechtler gibt. Ich frage mich vor allem Folgendes: Ab wann kann ein außerdienstliches Verhalten als öffentlich wahrnehmbar und die grundlegenden Werte der katholischen Kirche verletzend gewertet werden bzw. bis wohin geht der rechtlichen Bewertungen entzogene Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. Artikel 7 Nummer 2 der Grundordnung)? Was ist zum Beispiel mit Händchenhalten in der Öffentlichkeit? Mit Geoutet-Sein im beruflichen Umfeld? Mit einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung? Oder was ist, wenn jemand beim CSD mitläuft? Und können queere Beziehungen als die Grundwerte der katholischen Kirche verletzend gewertet werden und damit zur Kündigung führen, obwohl ja in Artikel 3 Nummer 2 gesagt wird, dass man unabhängig von sexueller Identität und Lebensform Gottes Liebe und die Kirche repräsentieren kann? Und ... die Kirche hat ja vom staatlichen Recht her aktuell Menschen, wenn sie im Verkündigungsbereich arbeiten, kündigen, wenn sie offen queer leben. Kann sie das jetzt immer noch, auch wenn sie in der neuen Grundordnung sagt, dass man unabhängig von sexueller Identität und Lebensform Gottes Liebe und die Kirche repräsentieren kann? (Artikel 3 Nummer 2) Vielleicht weiß ja jemand was dazu oder hat noch ganz andere Fragen/Aspekte zur neuen Grundordnung. Ich würde mich in jedem Fall über Antworten freuen! bearbeitet 30. November 2022 von theresa??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 Ich schätze die Formulierungen so ein, dass aus jedem der von Dir geschilderten Fragestellungen im Zweifel wieder ein Einzelfall konstruiert werden kann, bei dem der Ortsordinarius nach Gutdünken entscheidet, ob kirchenschädigendes Verhalten vorliegt, oder nicht. Rechtssicherheit sieht in meinen Augen anders aus. Spannend wird es dann, wenn es vor die Arbeitsgerichte geht und erst dann werden wir mit deren Entscheidungen im Laufe der Zeit eine Ahnung bekommen, wo die Grenzen der Auslegung der Grundordnung liegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 vor 10 Minuten schrieb gouvernante: Spannend wird es dann, wenn es vor die Arbeitsgerichte geht und erst dann werden wir mit deren Entscheidungen im Laufe der Zeit eine Ahnung bekommen, wo die Grenzen der Auslegung der Grundordnung liegen. Das ist beim Arbeitsrecht ja Gang und Gäbe. Wobei es wirkliche Rechtssicherheit erst mic einem Spruch aus Erfurt gibt, vorher entscheidet ja jedes AG für jeden Fall anders, dann jedes LAG für jedes Bundesland anders, nicht selten auch völlig entgegengesetzt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
theresa??? Geschrieben 30. November 2022 Autor Melden Share Geschrieben 30. November 2022 Ah, okay, sowas hatte ich befürchtet ... Vielen Dank für eure Einschätzungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerygma Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 Kirchenschädigendes Verhalten ist das Äquivalent zur Verletzung der Treuepflicht. Daher war es unsinnig, das extra aufzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
theresa??? Geschrieben 30. November 2022 Autor Melden Share Geschrieben 30. November 2022 Und was genau umfasst diese Treuepflicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 vor 9 Minuten schrieb theresa???: Und was genau umfasst diese Treuepflicht? Siehe oben was ich zur Arbeitsgerichtsbarkeit geschrieben habe Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerygma Geschrieben 30. November 2022 Melden Share Geschrieben 30. November 2022 vor 21 Minuten schrieb theresa???: Und was genau umfasst diese Treuepflicht? Folgender Punkt passt: Arbeitnehmer müssen die Interessen des Arbeitgebers wahren. Dazu gehört, dass sie nicht schlecht über das Unternehmen reden und dessen Ansehen nicht beschädigen. https://beratung.de/recht/ratgeber/treuepflicht-im-arbeitsrecht-definition-und-rechtliche-beson_fnsfoc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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