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Missbrauchsvorwürfe gegen Franz und Paul Hengsbach


Danny_S.

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vor 8 Stunden schrieb Studiosus:

Nichts gegen Prävention und die Sanktionierung von Tätern. Das ist geboten. Ich finde es jedoch befremdlich, 70 Jahre alte Vorwürfe - die auch noch plausibel sein sollen, wer hat das wie nach 70 Jahren ermittelt? - jetzt zur großen Götterdämmerung hoch zu stilisieren.

 

Da wird es wohl nicht mehr viel zu ermitteln geben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Verstorbene. Ansonsten bleiben nur Mutmassungen und Spekulationen. Aber irgendwas wird schon hängen bleiben. Das ist ja der Sinn solcher Rufmordkampagnen.

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vor 3 Stunden schrieb Guppy:

 

Da wird es wohl nicht mehr viel zu ermitteln geben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Verstorbene. Ansonsten bleiben nur Mutmassungen und Spekulationen. Aber irgendwas wird schon hängen bleiben. Das ist ja der Sinn solcher Rufmordkampagnen.

 

Gibt es Deiner Meinung nach denn eine Dichotomie, die wie folgt aussieht: Entweder ermittelt der Staatsanwalt oder aber alles ist nur Mutmaßung und Spekulation? Existieren für Dich keine seriösen journalistischen oder wissenschaftlichen Recherchen und Prüfungen? Und auch keine ernstzunehmenden kircheninternen Untersuchungen, denn da kommt die ganze Sache ja her offenbar her? ("In Essen und Paderborn werden Beschuldigungen gegen Franz Hengsbach zusammengeführt und als plausibel bewertet. Die äußeren Umstände, die die Betroffene in Essen offenbart hat, werden durch einen Zeitzeugen bestätigt. Ein Antrag auf Anerkennung des Leids wird gestellt und im Sommer 2023 gutgeheißen." FAZ)

 

Und woher weißt Du, dass es sich hier nicht womöglich um stichhaltige Vorwürfe, sondern um eine "Rufmordkampagne" handelt - die dann wohl von kirchlicher Seite selbst forciert würde?

 

Da bleibe ich lieber bei meiner abwartenden Haltung. Weder verurteile ich jemanden noch spreche ich jemanden frei, wenn ich so wenig vom entsprechenden Fall weiß. Was mich allerdings im Fall "Paul" etwa stutzig macht, sind folgende Zeilen (ebenfalls FAZ) :

 

"Anders der Fall Paul. Gegen den noch lebenden Priester ist theoretisch ein Strafverfahren möglich. Doch das wird in der römischen Antwort mit dem Hinweis ausgeschlossen, die mutmaßlich Betroffene sei zum Zeitpunkt des Missbrauchs schon 16 Jahre alt gewesen. Das war nach dem 1954 geltenden Kirchenrecht die Grenze der Strafbarkeit."

 

Das klingt so, als habe es zumindest keine Gewalt gegeben, denn die dürfte auch nach dem damaligen Kirchenrecht unzulässig gewesen sein. Sofern keine Gewalt im Spiel war, käme es beispielsweise nach dem deutschen Strafrecht auf die genauen Umstände an, denn ein sexueller Kontakt mit einer sechzehnjährigen Person ist nach dem StGB - und wohl auch nach den Gesetzbüchern der meisten anderen Länder - nur unter bestimmten Bedingungen strafbar. Moralisch wäre es für einen Priester natürlich so oder so kaum schicklich.

 

So zurückhaltend ich hier bin, möchte ich manche eifrigen Katholiken, die alles gerne ungeprüft zur Seite schieben, umgekehrt dennoch mal fragen, ob sie das ähnlich handhaben würden, wenn entsprechende Vorwürfe gegen einen führenden Kritiker der kath. Kirche auftauchen würden.

bearbeitet von iskander
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Dass das Thema für viele kirchentreue Katholiken unangenehm ist, liegt auf der Hand.

Es geht nicht darum, die Institution Kirche in ihrem Exististenzrecht in Frage zu stellen, auch nicht darum, das Lebenswerk Verstorbener zu zerstören.

Die Kirche sollte aber anfangen, ehrlich zu sein und diese Dinge nicht länger zu verschweigen.

Die Art und Weise, wie in den meisten Diözesen heute mit der Thematik umgegangen wird, insbesondere die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte, empfinde ich als durchaus positiv.

Die alt-katholische Kirche hat auch einen dunklen Fleck. Dabei ging es nicht um den Missbrauch Minderjähriger, sondern um die Kollaboration mit dem Naziregime.

Die Folge davon war, dass es von 40.000 Alt-Katholiken in den Fünfzigerjahren inzwischen nur noch weniger als 14.000 gibt, von denen etwa ein Drittel durch Fehler bei der Einbürgerung als alt-katholisch geführt werden. Es ist jedoch dem Verdienst von Bischof Ring und seiner fast 900-seitigen Dissertation zu verdanken, diese Zeit gründlich aufgearbeitet zu haben. Nur so konnte die alt-katholische Kirche ihr öffentliches Ansehen wiederherstellen und erfreut sich inzwischen sogar einer wachsenden Beliebtheit.

Selbstverständlich tragen Berichte wie jener über Kardinal Hengsbach dazu bei, dass junge Menschen nichts mehr mit der Kirche zu tun haben wollen.

Sie hat viel von ihrem eigentlichen Kapital, d.h. ihrer Glaubwürdigkeit, verloren. Die intensive Aufarbeitung trägt aber dazu bei, dieses wenigstens teilweise zurückzugewinnen.

Wir Deutschen mussten auch lernen, uns mit der NS-Zeit auseinander zu setzen. Gleichwohl war dies absolut richtig und eigentlich sogar alternativlos; ich denke in diesem Zusammenhang bspw. an die Frankfurter Auschwitz-Prozesse.

In Russland wird man sich ebenso einmal mit dem Putinismus beschftigen müssen und die Frage stellen, warum kaum jemand Widerstand gegen das verbrecherische Regime im Kreml geleistet hat.

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Am 21.9.2023 um 07:09 schrieb Danny_S.:

 

Die katholische Kirche ist für ihre strenge Sexualmoral bekannt.

Wenn dann so etwas selbst von Kardinälen verübt wird, führt dies zu einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust. Daran gibt es m.E. weder etwas zu relativieren ("Das liegt ja schon so lange zurück. Damals hat man es anders gesehen") noch zu beschönigen ("Wir sind alle Sünder").

An diesen Verbrechen haben die Betroffenen ein Leben lang zu tragen, auch wenn sie in den Fünfziger- oder Sechzigerjahren verübt wurden.

 

 

Diese Worte als Erwiderung auf meine Worte (die du zitierst) "Das schließt nicht aus, dass Gott durchaus auch moralischen Abschaum als Medium von Hilfestellungen verwenden kann. " ???

Du verfehlst den Sinn meiner Worte, die lauten: "Das schließt nicht aus, dass Gott durchaus auch moralischen Abschaum als Medium von Hilfestellungen verwenden kann. "

Gott kann alles und jeden für seine Zwecke verwenden, was hat das mit dem zu tun, was du erwiderst?

 

Um den Kontext meiner Worte zu beleuchten, wiederhole ich also und du kannst dir überlegen, ob du zu meinen Worten (unter Berücksichtigung des Kontextes) etwas sagen willst:

Du hast geschrieben: "Wie soll man sich angesichts solcher Verbrechen denn noch öffentlich zur Institution Kirche bekennen?"

Worauf ich antwortete: "Warum sollte sich jemand "öffentlich zur Institution Kirche bekennen" wollen? Als indirekter Hilferuf nach Psychotherapie? "

Dann erläuterte ich, dass man sich durchaus zur Lehre der Kirche bekennen kann ohne sich damit zur Institution Kirche zu bekennen und ich erläuterte, warum das so ist:

"Das schließt nicht aus, dass Gott durchaus auch moralischen Abschaum als Medium von Hilfestellungen verwenden kann. Es gilt hier also tunlichst zu unterscheiden zwischen den Verlautbarungen der Kirche zu Fragen des begrifflichen Glaubens und der (weltlichen) Institution Kirche.

Man kann sich also durchaus zu Glaubensdogmen der Kirche bekennen ohne sich zur (weltlichen) Institution Kirche zu bekennen. Warum ist das so? Weil die Glaubensdogmen der Kirche Ausfluss der beschaulichen Vernunft sind, die in keinem notwendigen Zusammenhang mit der praktischen Vernunft stehen. Ein Kirchenmann kann also, weil er die Zeit/Muße dazu hat, durch Anrufung des heiligen Geistes und/oder durch tiefe Kontempation zu ganz tiefgründigen Erkenntnissen gelangen und so Glaubenssätze formulieren, die ihresgleichen suchen (aber nicht finden). Da sich das aber auf der Ebene der beschaulichen, aber nicht praktischen Vernunft abspielt, kann ein solcher Kirchenmann gleichzeitig der größte (Tod-)Sünder sein."

 

Was nun deine Worte angeht, mit denen du gar nicht eingehst auf das, was ich geschrieben habe:

1, "Die katholische Kirche ist für ihre strenge Sexualmoral bekannt." Dem stimme ich zu.

2, "Wenn dann so etwas selbst von Kardinälen verübt wird, führt dies zu einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust. " Dem stimme ich auch zu, Man muss ja nur die Kirchenaustritte beobachten.

3, "Daran gibt es m.E. weder etwas zu relativieren ("Das liegt ja schon so lange zurück. Damals hat man es anders gesehen") noch zu beschönigen ("Wir sind alle Sünder")." Wie ich mit meinen Worte erläutert habe muss man bzgl. des Glaubwürdigkeitsverlustes schon unterscheiden zwischen der Lehre der Kirche und der Institution Kirche. So kann man aus der Kirche austreten, weil die Institution Kirche die moralische Integrität verloren hat ohne damit notwendigerweise alles, was die Kirche lehrt, zu verwerfen. Meine Worte oben begründen dies.

4, "An diesen Verbrechen haben die Betroffenen ein Leben lang zu tragen, auch wenn sie in den Fünfziger- oder Sechzigerjahren verübt wurden." Das ist zwar häufig der Fall, ist aber nicht notwendigerweise der Fall.

 

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In diesem Zusammenhang mag man sich auch daran erinnern.

 

" Die Bischöfe Christoph Schönborn, Johann Weber, Georg Eder und Egon Kapellari haben am 27. Februar 1998 folgende Erklärung veröffentlicht: "Wir sind nun zur moralischen Gewissheit gelangt, dass die gegen Alterzbischof Kardinal Hans Hermann Groer erhobenen Vorwürfe im wesentlichen zutreffen. Sein Schweigen haben wir zu ertragen, können aber selbst nicht schweigen, wenn wir unserer Verantwortung für die Kirche gerecht werden sollen."

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vor 10 Stunden schrieb iskander:

Gibt es Deiner Meinung nach denn eine Dichotomie, die wie folgt aussieht: Entweder ermittelt der Staatsanwalt oder aber alles ist nur Mutmaßung und Spekulation?

 

Wenn die Staatsanwaltschaft heute in einem Fall einer behaupteten Sexualstraftat von 1954 ermitteln würde, würde sie höchstwahrscheinlich absolut keine Beweise finden, die für eine Verurteilung oder auch nur eine Anklage ausreichen würde. Wahrscheinlich würde das Verfahren dann relativ schnell eingestellt, aus Mangel an Beweisen. Der Beschuldigte würde damit als unschuldig gelten und die Sache wäre vom Tisch.

 

So haben wir aber einen öffentlich/medialen "Schauprozess" gegen einen Verstorbenen, der sich nicht mal mehr wehren kann. Es werden irgendwelche Vermutungen und Spekulationen in den Raum geworfen und irgendwas bleibt dann schon an dieser Person hängen.

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Gerade eben schrieb Guppy:

Wahrscheinlich würde das Verfahren dann relativ schnell eingestellt, aus Mangel an Beweisen.

 

Nein, wegen Verjährung gar nicht erst eröffnet. Oder weil der Beschuldigte schon tot ist. Du hast die Wahl. Das ist kein Fall für die Justiz, sondern für Historiker.

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vor 3 Minuten schrieb Marcellinus:

Nein, wegen Verjährung gar nicht erst eröffnet. Oder weil der Beschuldigte schon tot ist.

 

Ja, aber nehmen wir an, die Staatsanwaltschaft WÜRDE ermitteln. Sie würde höchstwahrscheinlich zu einer angeblichen Straftat von 1954 keinerlei gerichtsfeste Beweise finden, die auch nur annähernd ausreichen würden dem Beschuldigten eine Schuld nachzuweisen. Das Verfahren würde eingestellt werden und der Beschuldigte würde als unschuldig gelten. Damit wäre der ganze Fall beendet.

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vor 2 Stunden schrieb Wunibald:

In diesem Zusammenhang mag man sich auch daran erinnern.

 

 

Das stimmt zweifellos. Allerdings sollte man schon auch bedenken, dass H. H. Groer zum Zeitpunkt dieser Erklärung noch unter den Lebenden weilte und die in Frage stehenden Taten verhältnismäßig gut belegt und vor allen nicht 70 Jahre her waren. 

 

Bei Hengsbach ist da aktuell viel wenig fassbares Geraune, das sich auf eine weit entfernte Vergangenheit bezieht, die selbst den ältesten hier Mitschreibenden kaum noch, selbst in der Erinnerung, zugänglich sein dürfte. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 1 Stunde schrieb Studiosus:

Bei Hengsbach ist da aktuell viel wenig fassbares Geraune, das sich auf eine weit entfernte Vergangenheit bezieht, die selbst den ältesten hier Mitschreibenden kaum noch, selbst in der Erinnerung, zugänglich sein dürfte. 

 

Man erfährt ja auch gar nichts. Wer genau hat wann und wie was genau ermittelt? Welche handfesten Beweise gibt es ganz konkret wofür? Man erfährt ja nicht mal, was ganz genau der Beschuldigte überhaupt getan haben soll.

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vor 6 Stunden schrieb Guppy:

Ja, aber nehmen wir an, die Staatsanwaltschaft WÜRDE ermitteln. Sie würde höchstwahrscheinlich zu einer angeblichen Straftat von 1954 keinerlei gerichtsfeste Beweise finden, die auch nur annähernd ausreichen würden dem Beschuldigten eine Schuld nachzuweisen. Das Verfahren würde eingestellt werden und der Beschuldigte würde als unschuldig gelten. Damit wäre der ganze Fall beendet.

Und genau das ist der Grund für Verjährung.

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vor 2 Stunden schrieb Studiosus:

Statue kommt weg:

 

https://katholisch.de/artikel/47206-hengsbach-statue-vor-dem-essener-dom-wird-entfernt

 

Diese Entscheidung begrüße ich, unabhängig von den Vorwürfen. 

 

Wie war das mit "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld"?

 

Aber hier läuft die Kirche tatsächlich mal dem Zeitgeist hinterher. Oder gar voraus...

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Verjährung, ja, ganz wichtiges Thema. Verjährung gibt es auch im kanonischen Recht, nur zum Zuge kommt sie selten. Zumindest nicht im Rahmen dieses para-juristischen Ansatzes, den die deutsche Kirche hier fährt. Im kanonischen Strafprozess kann sie zum Zuge kommen oder bei besonderer Schwere der Tat auch ausgesetzt werden. Leider hat sich neben die kirchenrechtliche Bewertung solcher Fälle eine Art Paralleljustiz der kirchlichen Öffentlichkeit herausgebildet, die einfach nach Anschein urteilt und - wie hier im Fall Hengsbach - Fakten im Sinne von Symbolpolitik schafft. 

 

Mehr zum Thema Verjährung aus kanonistischer Sicht bei R. Rieger. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 7 Stunden schrieb Guppy:

Wenn die Staatsanwaltschaft heute in einem Fall einer behaupteten Sexualstraftat von 1954 ermitteln würde, würde sie höchstwahrscheinlich absolut keine Beweise finden, die für eine Verurteilung oder auch nur eine Anklage ausreichen würde.

 

Woher weißt Du das? Es scheint ja zumindest Zeugenaussagen zu geben. Wie glaubwürdig diese sind, können wir beide aus der Distanz schlecht einschätzen. M.W. konnte man übrigens selbst einem Al Capone gerichtsfest nur Steuerhinterziehung nachweisen.

 

 

vor 5 Stunden schrieb Studiosus:

Bei Hengsbach ist da aktuell viel wenig fassbares Geraune, das sich auf eine weit entfernte Vergangenheit bezieht  [...]

 

Auch hier: DU kennst vermutlich weder die entsprechenden Zeugenaussagen noch ev. aussagepsychologische Gutachten zu ihnen oder andere Evaluationen derselben.

 

vor einer Stunde schrieb Moriz:

Wie war das mit "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld"?

 

Das gilt allerdings erst mal das Strafrecht. Wenn eine Person des öffentlichen Lebens im begründeten Verdacht steht, eine erhebliche Straftat begangen zu haben, würde man dennoch beispielsweise ihren Rücktritt erwarten, oder dass sie bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe ihre Ehrenmitgliedschaften ruhen lässt usw.

 

Im Monent ist einfach öffentlich wenig bekannt, weshalb ich nicht nachvollziehen kann, wieso manche Leute so genau wissen, was an den Vorwürfen (nicht) dran ist.

 

 

bearbeitet von iskander
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vor 3 Minuten schrieb iskander:

Das gilt allerdings erst mal das Strafrecht. Wenn eine Person des öffentlichen Lebens im begründeten Verdacht steht, eine erhebliche Straftat begangen zu haben, würde man dennoch beispielsweise ihren Rücktritt erwarten, oder dass sie bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe ihre Ehrenmitgliedschaften ruhen lässt usw.

Welchen Clown hast Du denn gefrühstückt? Hengsbach ist seit über 30 Jahren tot. Bitte wovon soll der denn noch zurücktreten?

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vor 15 Minuten schrieb iskander:

DU kennst vermutlich weder die entsprechenden Zeugenaussagen noch ev. aussagepsychologische Gutachten zu ihnen oder andere Evaluationen derselben.

 

Kennst Du sie? Kardinal Hengsbach - nota bene: nach seinem Ableben - war mit entsprechenden Vorwürfen bereits vor Jahren Thema in Rom. Man sah keinen Handlungsbedarf. Es würde mich wundern, sollte sich das wesentlich geändert haben. 

 

Anschuldigungen gegen Kleriker, insbesondere wenn sie lediglich einer "Plausibilitätsprüfung" unterzogen und nicht im Rahmen einer tatsächlichen, lege artis vorgenommenen kanonischen Untersuchung ausermittelt werden, schießen seit Jahren ins Kraut. Und gegen Verstorbene sind solche Vorwürfe besonders leicht zu erheben, da erstens die altera pars logischerweise nicht mehr gehört werden kann und diese mutmaßlichen Fälle zweitens naturgemäß sehr lange zurück liegen. Eine stichhaltige Beweisführung dürfte da schlicht nicht mehr möglich sein, weshalb der Staat, der hier zur Abwechslung vernünftiger handelt, solche Fälle nicht mehr anrührt und zurecht die gesetzliche Verjährung greift. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Und genau das ist der Grund für Verjährung.

 

Ja und das ist einerseits auch gut so. Andererseits was bringt es dir als Beschuldigtem, wenn du statt eines rechtstaatlichen Verfahren einen öffentlichen Pranger bekommst, wo irgendwelche Leute dich in den Dreck ziehen, es überhaupt keine rechtlichen Standards gibt und du dich nicht dagegen verteidigen kannst?

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Man mag leicht zu der Einschätzung gelangen, dass der Fall in juristischer Hinsicht abgeschlossen ist.

Allerdings könnte er durchaus noch eine juristische Relevanz haben, wenn es um mögliche Schadensersatzansprüche geht, da das Ruhrbistum die Rechtsnachfolgerin darstellt.

Unabhängig davon besteht jedoch ein begründetes historisches Interesse, den Fall aufzuklären. Es ist doch gut, dass zahlreiche Bistümer entsprechende Studien in Auftrag gegeben haben, denn damit wird deutlich, dass man sich der eigenen Geschichte stellt. Ich persönlich finde diese Herangehensweise jedenfalls genau richtig.

 

Hier übrigens mal ein Foto des Denkmals: https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/bistum-essen-hengsbach-skulptur-missbrauch-100.html

Mit der Entfernung tut man Hengsbach ja geradezu einen Gefallen! 😂

 

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vor 10 Minuten schrieb Danny_S.:

Mit der Entfernung tut man Hengsbach ja geradezu einen Gefallen! 😂

 

Das kann man wohl sagen. Diese Statue sieht eher einem Zirkusclown gleich als einem Kardinal der römischen Kirche. Gut, dass sie so oder so wegkommt. 

bearbeitet von Studiosus
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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Welchen Clown hast Du denn gefrühstückt? Hengsbach ist seit über 30 Jahren tot. Bitte wovon soll der denn noch zurücktreten?

 

Das war nur beispielhaft, um darzulegen, dass auch jemand, der strafrechtlich (noch) nicht verurteilt ist, deshalb nicht in jeder anderen Hinsicht so behandelt wird oder werden muss wie jemand, der definitiv unschuldig ist.

 

vor einer Stunde schrieb Studiosus:

Kennst Du sie?

 

Nein. Weshalb ich ja auch mehrfach betont habe, dass ich mich sowohl mit Freisprüchen wie mit Schuldsprüchen zurückhalte.

 

 

vor einer Stunde schrieb Studiosus:

Eine stichhaltige Beweisführung dürfte da schlicht nicht mehr möglich sein, weshalb der Staat, der hier zur Abwechslung vernünftiger handelt, solche Fälle nicht mehr anrührt und zurecht die gesetzliche Verjährung greift. 

 

Das wird oftmals so sein, muss aber nicht so sein. Und die Verjährung hat wohl auch damit zu tun, dass man es irgendwann als dem Beschuldigten gegenüber unangemessen betrachtet, ohne nach Jahrzehnten noch zu belangen. Es geht hier um die "Erhaltung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens".

Und selbst das gilt ja nicht allgemein; bei Mord gibt es keine Verjährung, sondern manchmal nach vielen Jahrzehnten noch Verurteilungen. Und bei zivilrechtlichen Ansprüchen sieht die Sache eh noch einmal anders aus, wie Danny_S. zurecht anmerkt.

 

Wie glaubwürdig die Indizien sind, die gegen Hengsbach sprechen, weiß ich wie gesagt nicht, weshalb ich mich mit Urteilen (welcher Art auch immer) zurückhalte. Man muss die Sache aber auch so sehen: Nehmen wir an, die Kirche hätte geschwiegen, aber die Presse hätte irgendwie Wind davon bekommen, dass kirchliche Stellen die Vorwürfe für glaubwürdig halten. (Und so was kommt früher oder später doch oft raus.) Das wäre "erst recht" eine Image-Katastrophe für die Kirche gewesen,.

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vor 1 Stunde schrieb iskander:
vor 9 Stunden schrieb Guppy:

Wenn die Staatsanwaltschaft heute in einem Fall einer behaupteten Sexualstraftat von 1954 ermitteln würde, würde sie höchstwahrscheinlich absolut keine Beweise finden, die für eine Verurteilung oder auch nur eine Anklage ausreichen würde.

 

Woher weißt Du das? Es scheint ja zumindest Zeugenaussagen zu geben. Wie glaubwürdig diese sind, können wir beide aus der Distanz schlecht einschätzen.

 

1954, das war vor 69 Jahren... Ein damals 16-Jähriger wäre heute 85. OK, an ein wichtiges Ereignis dürfte sich ein 16-Jähriger auch noch nach 69 Jahren erinnern. Aber es ist hart an der Grenze. Etwas jünger und die Glaubwürdigkeit der Erinnerung nimmt ab; etwas älter und die Gefahr der Demenz nimmt zu. Ansonsten sind 69 Jahre viel Zeit, in der Erinnerungen sich verändern können.

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vor 3 Minuten schrieb iskander:

Man muss die Sache aber auch so sehen: Nehmen wir an, die Kirche hätte geschwiegen, aber die Presse hätte irgendwie Wind davon bekommen, dass kirchliche Stellen die Vorwürfe für glaubwürdig halten. (Und so was kommt früher oder später doch oft raus.) Das wäre "erst recht" eine Image-Katastrophe für die Kirche gewesen,.

Daß die Bistümer damit an die Öffentlichkeit gegangen sind ist nachvollziehbar. Daß gleich eine Statue entfernt werden soll weniger.

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