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Ist der Islam mit dem westlichen Wertesystem inkompatibel?


Danny_S.

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vor 59 Minuten schrieb Moriz:

 

Informier dich doch erst mal über die Möglichkeiten, die so ein Haftrichter überhaupt hat. Wenn weder Gründe für eine Untersuchtungshaft vorliegen (welche das sind steht im Gesetz, nicht in der veröffentlichten Meinung) noch ausreichend Gründe für eine Zwangsenweisung (im oben beschriebenen Fall der realistischere Weg), dann bleibt dem Haftrichter nur, den Täter in Freiheit zu entlassen.

Es gibt den Untersuchungshaftgrund der Wiederholungsgefahr. Der ist zwar nicht bei allen Straftaten zulässig, bei gefährlicher Körperverletzung allerdings schon. Und Messerstecherei ist immer gefährliche Körperverletzung.

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Hatten wir hier die Diskussion zu „Ramadan“ als mögliches zivilgesellschaftliches Event?

Dann sollte man evtl. auch diese Warnung des Hamburger Verfassungsschutzes zur Kenntnis nehmen, der auf die tlw. Instrumentalisierung von Ramadan-Veranstaltungen zur islamistischen Radikalisierung hinweist.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Verfassungsschutz-warnt-vor-Propaganda-von-Islamisten,verfassungsschutz800.html

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Ich hab in den s. Medien mittlerweile aufgegeben mich dazu zu äußern.

Es wird sowieso nur verharmlost. 

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Alles angeblich nur lustige Folklore. So wie hier bei einigen Multikulti vor allem mit kulinarischer Abwechslung gleichgesetzt wird. Und wenn das böse Erwachen kommt, schauen sie überrascht und doof aus der Wäsche.

 

Blauäugige Naivität und realitätsverweigernde Ignoranz. Eine böse und gefährliche Mischung.

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vor 13 Stunden schrieb Moriz:

Ein Fachmann hat hier kompetent geantwortet.

Genau. Messerangriffe sind ja nicht schlimm. Die müssen wir halt schulterzuckend hinnehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn man Messerstecher einsperren würde.

 

Die paar Opfer muss die Gesellschaft halt in Kauf nehmen.

 

https://www.n-tv.de/24853089

 

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vor 20 Minuten schrieb rince:

Die paar Opfer muss die Gesellschaft halt in Kauf nehmen.

 

Unter Rot-Grün ist das halt ein normales Lebensrisiko.

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vor 6 Minuten schrieb rince:

Und so schön 'bunt' ist dann Multikulti (Beispiel London):

 

Ich dachte, mit dem Brexit sei alles besser geworden. :evil:

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vor 9 Stunden schrieb rince:

Genau. Messerangriffe sind ja nicht schlimm. Die müssen wir halt schulterzuckend hinnehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn man Messerstecher einsperren würde.

Dann schimpf auf die Politiker, die die Gesetze machen, aber nicht auf die Richter, die sie anwenden (müssen)!

 

vor 9 Stunden schrieb rince:

Die paar Opfer muss die Gesellschaft halt in Kauf nehmen.

Auch, wenn du das nicht hören willst: Genau so ist es!

Es gibt da so einen Spruch von Freiheit vs. Sicherheit. Ich meine, von einem der frühen US-Präsidenten.

Wenn du  nicht wegen jedem Kleinscheisz gleich hinter Gittern landen willst, dann mußt du damit leben, daß Risiken bleiben.

Weil: Richter sind nun mal keine Hellseher (und wären selbst dann an geltendes Recht gebunden).

 

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Nochmal: Jemanden mit einem Messer zu attakieren, ist für mich definitiv kein Kleinscheyc mehr. Wenn jemand so etwas macht, gehört die Allgemeinheit vor ihm geschützt.

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vor 2 Stunden schrieb rince:

Nochmal: Jemanden mit einem Messer zu attakieren, ist für mich definitiv kein Kleinscheyc mehr. Wenn jemand so etwas macht, gehört die Allgemeinheit vor ihm geschützt.

Ja. Die Frage ist aber: War das ein einmaliger Vorfall oder gibt es triftige Gründe anzunehmen, daß der Täter das nochmal macht.

Das deutsche Strafrecht geht davon aus, daß eine abstrakte Gefährdung (wer's einmal gemacht hat, der könnte es auch nochmal machen) nicht ausreicht und es weitere triftige Gründe geben muß, um eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Ein Wiederholungsfall ist ein solcher, triftiger Grund.

Wenn dir das nicht passt, dann schimpf auf das Strafrecht, aber nicht auf den Richter, der es anwenden muß.

 

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vor 43 Minuten schrieb Moriz:

Ja. Die Frage ist aber: War das ein einmaliger Vorfall oder gibt es triftige Gründe anzunehmen, daß der Täter das nochmal macht.

Das deutsche Strafrecht geht davon aus, daß eine abstrakte Gefährdung (wer's einmal gemacht hat, der könnte es auch nochmal machen) nicht ausreicht und es weitere triftige Gründe geben muß, um eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Ein Wiederholungsfall ist ein solcher, triftiger Grund.

Wenn dir das nicht passt, dann schimpf auf das Strafrecht, aber nicht auf den Richter, der es anwenden muß.

 

Darüber scheint es offenbar auch unter Juristen unterschiedliche Auffassungen zu geben.

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