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Gehorsamspflicht in der kath. Kirche


iskander

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vor einer Stunde schrieb Alfons:

 

Und was machen wir dann mit den vielen arbeitslosen Staatsanwälten, Amtsrichtern und Strafverteidigern?
 

Die werden ja nicht arbeitslos, weil die meisten Menschen sich ja weiterhin so verhalten werden als gäbe es Gott nicht.

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vor 20 Minuten schrieb SteRo:
vor 1 Stunde schrieb Alfons:

 

Und was machen wir dann mit den vielen arbeitslosen Staatsanwälten, Amtsrichtern und Strafverteidigern?
 

Die werden ja nicht arbeitslos, weil die meisten Menschen sich ja weiterhin so verhalten werden als gäbe es Gott nicht.

 

Ach so. Also für normale Menschen gilt weiter das Strafgesetzbuch. Ich bin beruhigt.

Du hattest ja geschrieben:

Zitat

Aber der Mensch ist nur Gott gegenüber für sein Tun und Lassen verantwortlich, aber genau dieser Verantwortung kann er nicht entfliehen, egal welche Meinungen er hier äußert. Sein ganzes Tun und Lassen, sowohl physisches als auch mentales, sein Wollen, Begehren und Denken muss er vor Gott verantworten ... und nur vor Gott.

 

Aus der Formulierung "der Mensch" hatte ich geschlossen, dass du damit alle Menschen meinst. Alle Menschen seien für ihr Tun und Lassen NUR Gott verantwortlich. Und ihr ganzes Tun und Lassen, physisch und mental, müssten sie, also alle Menschen, NUR vor Gott verantworten. Was zugleich bedeutet: vor niemandem sonst.

Nachdem du jetzt zu meiner Beruhigung geschrieben hast, dass das auf die meisten Menschen nicht zutrifft, muss ich nur noch herausfinden, wen du mit "der Mensch" gemeint hast. Es muss dann ja wohl ein einzelner sein. Der einzige Heilige auf diesem Planeten.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Alfons:

 

Ach so. Also für normale Menschen gilt weiter das Strafgesetzbuch. Ich bin beruhigt.

Du hattest ja geschrieben:

 

Aus der Formulierung "der Mensch" hatte ich geschlossen, dass du damit alle Menschen meinst. Alle Menschen seien für ihr Tun und Lassen NUR Gott verantwortlich. Und ihr ganzes Tun und Lassen, physisch und mental, müssten sie, also alle Menschen, NUR vor Gott verantworten. Was zugleich bedeutet: vor niemandem sonst.

Nachdem du jetzt zu meiner Beruhigung geschrieben hast, dass das auf die meisten Menschen nicht zutrifft, muss ich nur noch herausfinden, wen du mit "der Mensch" gemeint hast. Es muss dann ja wohl ein einzelner sein. Der einzige Heilige auf diesem Planeten.

 

 

 

Natürlich gilt, was ich gesagt habe für alle Menschen. Aber dir scheint der Zusammenhang zwischen dem Willen Gottes und dem menschlichen Gesetz zu fehlen, weil du dich nicht mit Thomas von Aquin's Darlegungen zum ewigen Gesetz, Naturgesetz und menschlichen Gesetz befasst hast. Aber da es auch der Vorsehung unterliegt, für was man sich interessiert (mit was man sich also beschäftigt oder nicht), können wir es dabei belassen.

 

 

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vor 23 Minuten schrieb SteRo:

Aber dir scheint der Zusammenhang zwischen dem Willen Gottes und dem menschlichen Gesetz zu fehlen, weil du dich nicht mit Thomas von Aquin's Darlegungen zum ewigen Gesetz, Naturgesetz und menschlichen Gesetz befasst hast.

 

Aber daß der Aquinat schon 750 Jahre tot ist, ist dir schon klar? ;)

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vor 28 Minuten schrieb SteRo:

Aber dir scheint der Zusammenhang zwischen dem Willen Gottes und dem menschlichen Gesetz zu fehlen, weil du dich nicht mit Thomas von Aquin's Darlegungen zum ewigen Gesetz, Naturgesetz und menschlichen Gesetz befasst hast.

 

Viel schlimmer. Mir fehlt auch der Zusammenhang zwischen meinen Postings und deinen Antworten darauf.
 

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vor 15 Stunden schrieb iskander:

Was ganz speziell die Empfängnisverhütung angeht, weil Päpste eine Erklärung wie die von Königstein zur Kenntnis genommen haben, ohne auf einer Rücknahme zu bestehen, während allerdings die Glaubenskongregation verkündet hat, dass Eheleuten, die die Verhütung nicht bereuen, auch nicht absolviert werden dürfen.

 

Korrektur. Ich dachte an ein Dokument des "Päpstlichen Rates für die Familie". Ob die Glaubenskongregation auch etwas Explizites dazu gesagt hat, weiß ich nicht.

 

Interessant ist aber, dass das - wenn auch "taktvolle" Befragen der Gläubigen laut jenem Dokument je nach Fall durchaus angezeigt ist. Um daraus zu zitieren:

 

"3. Wenn ein Pönitent das Sakrament empfangen will, der seit langer Zeit nicht mehr gebeichtet hat und eine generell schwerwiegende Situation erkennen läbt, ist es angezeigt, bevor man direkte und konkrete Fragen bezüglich der verantwortlichen Zeugung von Nachkommenschaft sowie der Keuschheit im allgemeinen stellt, ihm dahingehend zu helfen, dass er diese Gebote aus der Sicht des Glaubens verstehen kann. Es wird daher nötig sein, falls das Bekenntnis der Sünden zu knapp oder mechanisch gewesen ist, den Beichtenden dabei zu unterstützen, sein ganzes Leben im Angesicht Gottes neu zu sehen; es wird weiterhin nötig sein, mittels allgemeiner Fragen über die verschiedenen Tugenden und Verpflichtungen entsprechend den persönlichen Umständen des Betroffenen38 ausdrücklich die Berufung zur Heiligkeit der Liebe und die Bedeutung der Pflichten hinsichtlich der Zeugung und der Erziehung von Kindern zu erwähnen. [...] Die Rückfälligkeit in die Sünden der Empfängnisverhütung ist an sich kein Grund, die Absolution zu verweigern; diese kann jedoch nicht erteilt werden, wenn es an ausreichender Reue oder am Vorsatz, nicht erneut zu sündigen, fehlt.40 [...]

7. Das Sakrament der Vergebung verlangt seitens des Pönitenten aufrichtige Reue, das formal vollständige Bekenntnis aller Todsünden und den Vorsatz, mit der Hilfe Gottes nicht mehr in die Sünde zurückzufallen. Im allgemeinen besteht keine Notwendigkeit, dass der Beichtvater eingehendere Fragen bezüglich all jener Sünden stellt, die aufgrund von unüberwindlicher Unkenntnis ihrer moralischen Sündhaftigkeit oder aufgrund eines schuldfreien Fehlurteils begangen worden sind. Obwohl allerdings derartige Sünden moralisch nicht anrechenbar sind, so stellen sie doch ein Übel und eine Unordnung dar. [...]

 Wiewohl man sich der Tatsache bewusst sein muss, dass die Gewissensbildung vor allem in der Katechese — sei es in der allgemeinen, sei es in der speziell für Eheleute bestimmten — ihren Platz hat, so besteht doch immer die Notwendigkeit, die Eheleute auch im Sakrament der Versöhnung anzuleiten, sich in Bezug auf die spezifischen Pflichten des Ehelebens zu prüfen. Falls sich der Beichtvater verpflichtet sieht, den Pönitenten zu befragen, so möge er dies mit Diskretion und Respekt tun. [...]

16. Von den Priestern wird erwartet, dass sie — in vollständiger Treue zum Lehramt der Kirche — in der Katechese und in der Ehevorbereitung sowohl bei der Unterweisung als auch bei der Spendung des Sakraments der Versöhnung, einheitliche Kriterien über die moralische Sündhaftigkeit der Empfängnisverhütung zur Anwendung bringen."

 

Für mich klingt das in etwa so: Der Beichtvater ist nicht verpflichtet oder gehalten, in jedem Fall von sich aus Fragen zu stellen. Wenn aber eine Situation vorliegt, die den entsprechenden Verdacht einer "Sünde" rechtfertigt, darf oder soll er das durchaus tun, wenn auch mit "Diskretion". Damit bleibt aber auch der Punkt von @Cosifantutti grundsätzlich valide. Dass der Beichtvater die junge Ehefrau fragt, ob sie beim Geschlechtsverkehr Kondome benutzt oder nicht, ist also nicht einfach "vom Tisch".

 

Immerhin ist das vatikanische Dokument milder als die "Münsteraner Erklärung", welche ja verlangte, dass die Frau nur der Gewalt wichen dürfe. So heißt es nun vatikanischerseits:

 

"13. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich bei Fällen von Beihilfe zur Sünde des Ehegatten, wenn jener willentlich die Unfruchtbarkeit der ehelichen Vereinigung herbeiführt. Hier gilt es zunächst, zwischen Beihilfe im eigentlichen Sinn und Gewaltanwendung bzw. ungerechter Nötigung zu unterscheiden, denen sich der andere Ehepartner faktisch nicht widersetzen kann.46, 561).] Eine derartige Beihilfe kann zulässig sein, wenn die drei folgenden Bedingungen zugleich gegeben sind:

    1. Das Tun des Beihilfe leistenden Gatten darf nicht an sich moralisch unerlaubt sein.47
    2. Es müssen entsprechend schwerwiegende Gründe für die Beihilfe zur Sünde des Gatten vorliegen.
    3. Es muss das Bestreben vorhanden sein, dem Gatten dahingehend zu helfen, dass er von seinem Verhalten ablässt (auf geduldige Weise, mittels des Gebets, der Liebe und des Gesprächs; nicht notwendigerweise im Moment der Tat selbst und auch nicht bei jedem Anlass)."

 

Man fragt sich allerdings, warum es die Zölibatären als eine ihrer wichtigsten Aufgaben zu betrachten scheinen, das Leben der Nicht-Zölibatären bis ins kleinste Detail zu regulieren, und dazu noch bei Themen, die in der gesamten Bibel nicht einmal in einer Nebenbemerkung angesprochen werden.

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