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Extremismus als reale politische Gefahr?


Shubashi

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On 2/20/2024 at 1:11 PM, rince said:

Nun, zumindest sind diverse Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, unter anderem auch wegen Volksverhetzung, eingegangen. 


Ist zwar ohne aktuellen Bezug, aber hier ist ein lesenswerter Artikel, was der Straftatbestand „Volksverhetzung“ überhaupt meint.

https://www.anwalt.org/volksverhetzung/
 

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Aufruf zu Gewalt war ja genau der Punkt.

 

Und Aufrufe zur Gewalt gab es ja auch bei diversen Demos gegen räääächts. Nur damit niemand sagen kann, man hätte nicht gewusst, mit wem man da so zusammen demonstriert.

bearbeitet von rince
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Es lohnt sich, so einen Artikel ganz genau zu lesen, und auch ein paar der relevanten Urteile nachzuschlagen.

Sowohl die Meinungsfreiheit als auch der Schutz der Menschenwürde sind ein hohes Gut, daher muss ein Angriff auf letztere bzw. „Volksgruppen“ bzw. Gruppen allgemein ausreichend konkret sein.

Der NPD wurde z.B. 2019 folgender Werbespot wg. Volksverhetzung untersagt:

Quote

dass Deutsche „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“ werden würden. Weiter sollte sich die Aussage „Migration tötet!“ und der Vorschlag um die Errichtung von Schutzzonen in Deutschland anschließen. Nach Ansicht des ZDF erfülle dieser Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung, der in § 130 I Nr. 2 StGB geregelt ist.

https://jura-online.de/blog/2019/04/30/bverfg-lehnt-eilantrag-der-npd-bzgl-wahlwerbespots-ab/

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/04/qk20190427_1bvq003619.html

 

Hingegen wurde einen Monat später der leicht geänderte Werbespot mit folgendem zugelassen:

 

Quote

„Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern“,


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/05/qk20190515_1bvq004319.html
 

Ob jetzt also Herr Böhmermann oder Minister Lauterbach Volksverhetzung begangen haben, weiß bis zu einem rechtskräftigen Urteil niemand. Es kommt immer darauf an, wie konkret die Aufforderung zur „Gewalt“ ist, und wie konkret die Zielgruppe benannt wird.

 

Die einfachste und beste Regel dürfte sein, sich überhaupt nicht in Verdacht zu bringen, illegale Gewalt zu befürworten oder gegen irgendwelche Personen oder Gruppen in herabsetzender Weise zu hetzen, auch nicht „im Scherz“.

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'Ungeimpfte' waren eine sehr konkrete Zielgruppe.

'Aussschluß vom öffentlichen Leben' sehe ich durchaus als eine Form von Gewalt.

 

bearbeitet von Moriz
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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Nach Ansicht des ZDF erfülle dieser Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung

Sollte man diese Schlussfolgerung nicht besser einem Gericht überlassen?

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vor einer Stunde schrieb Spadafora:

entspricht diese Sicht der allgemeinen Sicht  von Gewalt?

Definiere "allgemeine Sicht von Gewalt".

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vor 4 Minuten schrieb Spadafora:

Damit hat @Moriz also recht.

 

Daraus:

 

„Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“

 

Der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben ist doch eine Androhung von Macht, diese Macht ist klar gegen eine Gruppe gerichtet (Ungeimpfte), und die Folgen sind z.B. Deprivation. 

 

Damit entspricht mMn Moritz Sicht der allgemeinen Definition von Gewalt. Danke für die Klärung.

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb rince:

Der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben ist doch eine Androhung von Macht, diese Macht ist klar gegen eine Gruppe gerichtet (Ungeimpfte), und die Folgen sind z.B. Deprivation. 

Das kann man so sehen.

Aber die Frage lautet: In welcher Situation kann der Staat Gewalt gegen seine Bürgerinnen und Bürger ausüben oder muss es sogar? 

 

Die Schulpflicht ist übrigens auch eine Form der Gewalt, nämlich Freiheitsberaubung für mehrere Stunden am Tag. Jede Geschwindigkeitsbegrenzung auch ... 

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vor 20 Minuten schrieb laura:

Das kann man so sehen.

Aber die Frage lautet: In welcher Situation kann der Staat Gewalt gegen seine Bürgerinnen und Bürger ausüben oder muss es sogar? 

Dass wir die Frage unterschiedlich beantworten, ist bekannt.

bearbeitet von rince
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Wow, jetzt geht es alles ein bisschen durcheinander…

 

1. Gewalt: im Gegensatz zu irgendwelchen Privatleuten ist der Staat erstmal berechtigt, die Staatsgewalt auszuüben, dagegen kann der Bürger sich dann per Widerspruch oder vor dem Verwaltungsgericht wehren.

 

2. Wahlspots, Rundfunkanstalten

Selbstverständlich sind diese nur verpflichtet, gesetzeskonforme Wahlwerbung auszustrahlen. Wenn darin z.B. gesetzeswidrige Inhalte verbreitet werden, wird das abgelehnt, und dann prüft es ein Gericht. Da es um den ÖR geht, also wiederum die Verwaltungsgerichte.

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vor 1 Stunde schrieb rince:
vor 2 Stunden schrieb laura:

Das kann man so sehen.

Aber die Frage lautet: In welcher Situation kann der Staat Gewalt gegen seine Bürgerinnen und Bürger ausüben oder muss es sogar? 

Dass wir die Frage unterschiedlich beantworten, ist bekannt.

Wie @Shubashi schon schrieb hat der Staat das Gewaltmonopol. Das regelte er über Gesetzte.

Eine allgemeine Impfpflicht, mit angemessenen Sanktionen, wäre eine regelkonforme Ausübung der staatlichen Gewalt gewesen.

Eine indirekte Impfpflicht über Schikanen ist dagegen hochproblematisch.

 

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vor 4 Minuten schrieb Moriz:

Wie @Shubashi schon schrieb hat der Staat das Gewaltmonopol. Das regelte er über Gesetzte.

 

Erst einmal dient dieses Gewaltmonopol aber einem konkreten Zweck: Den Landfrieden zu garantieren und zu verhindern, daß Bürger untereinander Gewalt ausüben. Das Gewaltmonopol ist dagegen kein Selbstzweck. 

 

vor 5 Minuten schrieb Moriz:

Eine allgemeine Impfpflicht, mit angemessenen Sanktionen, wäre eine regelkonforme Ausübung der staatlichen Gewalt gewesen.

 

Darüber kann man geteilter Meinung sein. Erst einmal wäre eine Impfpflicht an einen bestimmten, zu erreichenden Zweck gebunden, nämlich einem wirksamen Schutz der Allgemeinheit, der bei Corona nicht gegeben war. Ansonsten ist es ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, weshalb wir meines Wissens im Moment überhaupt keine Impfpflicht mehr haben. 

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vor 6 Stunden schrieb rince:

Aufruf zu Gewalt war ja genau der Punkt.

 

Und Aufrufe zur Gewalt gab es ja auch bei diversen Demos gegen räääächts. Nur damit niemand sagen kann, man hätte nicht gewusst, mit wem man da so zusammen demonstriert.

Warst du dabei?

 

Hast du was in dieser Richtung gesehen?

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vor 29 Minuten schrieb Marcellinus:

Erst einmal wäre eine Impfpflicht an einen bestimmten, zu erreichenden Zweck gebunden, nämlich einem wirksamen Schutz der Allgemeinheit, der bei Corona nicht gegeben war. Ansonsten ist es ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, weshalb wir meines Wissens im Moment überhaupt keine Impfpflicht mehr haben. 

Das stimmt natürlich.

Aber alles, was gegen eine direkte Impfpflicht spricht, spricht noch viel mehr gegen eine indirekte Impfpflicht.

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vor 3 Minuten schrieb rince:

"AJ" scheint die Antifa-Jugend zu sein. Außerdem kannst du kein Deutsch. "AfDler töten" ist mitnichten ein Aufruf zur Gewalt, sondern eine Beschreibung von dem, was AfDler halt so tun.

 

Guggstu hier: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/aussagen-aufforderungen-taeter-und-opfer/7584979.html

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Denkt Herr Chrupalla das, was er zum Tod von Alexei Nawalny gesagt hat, tatsächlich, oder ist das wirklich eine Notwendigkeit um in Ostdeutschland Stimmen zu sammeln?

Eine Verteidigung russischer Straflager ist jedenfalls für den Vorsitzenden einer im Bundestag befindlichen Partei ein erstaunlicher Vorgang. 

 

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vor 9 Minuten schrieb Soulman:

"AJ" scheint die Antifa-Jugend zu sein. Außerdem kannst du kein Deutsch. "AfDler töten" ist mitnichten ein Aufruf zur Gewalt, sondern eine Beschreibung von dem, was AfDler halt so tun.

 

Guggstu hier: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/aussagen-aufforderungen-taeter-und-opfer/7584979.html

Und wenn Nazis rufen "Ausländer raus", meinen sie damit auch nur, dass Ausländer einfach mal wieder draußen an der frischen Luft spielen sollen. Schon klar. :) 

bearbeitet von rince
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vor 5 Minuten schrieb Soulman:

"AJ" scheint die Antifa-Jugend zu sein. Außerdem kannst du kein Deutsch. "AfDler töten" ist mitnichten ein Aufruf zur Gewalt, sondern eine Beschreibung von dem, was AfDler halt so tun.

 

Guggstu hier: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/aussagen-aufforderungen-taeter-und-opfer/7584979.html

So wie die AfD derartige Vorfälle ausschlachtet, wäre natürlich auch zu klären, ob es sich dabei nicht um Selbstinszenierung handelt. Frau Weidel war unlängst genau so lange in Lebensgefahr, bis ein Foto von dir erschien dass sie auf Mallorca in einem Straßencafé zeigte. Und Herr Chrupalla lag mit einer gefährlichen Stichverletzung im Krankenhaus, bei der wundersamerweise weder die einstichstelle, noch eine gefährliche injizierte Substanz gefunden werden konnte.

 

Nebenbei ist es auch einfach nicht glaubwürdig, sich über so etwas aufzuregen, wenn man selbst auf Demonstrationen mitmarschiert, reihenweise Galgen mit allen möglichen politischen Gegnern präsentiert werden.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb rince:

Nur gut, dass jemand wie Habeck keine Vorfälle ausschlachtet :D 

Am Fähranleger waren bestimmt lauter von den Grünen bezahlte Biobauern. Um die Proteste in schlechtes Licht zu rücken.

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