Shubashi Geschrieben 19. Januar Melden Share Geschrieben 19. Januar Ich weiß nicht genau, was hier das Thema ist, möglicherweise hat es auch mit Vögeln zu tun. Ich versuche nur in einem anderen Thread in Ruhe herauzufinden, ob ein Hoatzin Ketschua erlernen kann, und ob er dann auch gendert. Tut mir also die Liebe, und verlegt die andere Diskussion hierhin. Ich verspreche, den vorlauten Graupapagei fernzuhalten! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 21. Januar Autor Melden Share Geschrieben 21. Januar (bearbeitet) Jetzt ist dieses Ersatzrad von einem Thread ja vielleicht doch noch was zu etwas gut: Wir hatten ja über die Unfähigkeit selbsternannter Sozialpolitikerinnen gehört, selbst Basiskennzahlen des deutschen Sozialstaates zu wissen, z.B. die durchschnittliche Rentenhöhe. Allerdings ging es dabei nur um den Mittelwert von gut 1.500 EUR netto pro Mann. Gerade viel der Linken auf, dass der Median wohl nur knapp 1.250 EUR beträgt. Immerhin müssen die Beamten nicht darben, die durchschnittliche Pension beträgt 3.170 EUR, allerdings im brutto. Wenn wir uns jetzt fragen, ob in diesem Szenario unsere Sozialpolitikerin darben muss - ist relativ, vier Abgeordnetenjahre dürften ihr allein etwa 1.000 EUR Altersentschädigungsanspruch einbringen - im Monat, denn es wurden schließlich vier Jahre keine Rentenbeiträge abgeführt. So, die zu diskutierende Frage: Frauen bekommen idR zumindest bei den Renten immer etwas weniger, weil sie weniger einzahlen. Ist aber die Ungerechtigkeit jetzt das Geschlecht, oder aber sind es die unterschiedlichen Altersversorgungssysteme, die sehr unterschiedliche Absicherungen ermöglichen, und deren Zugang von staatswegen geregelt ist? bearbeitet 21. Januar von Shubashi 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar vor 21 Minuten schrieb Shubashi: Jetzt ist dieses Ersatzrad von einem Thread ja vielleicht doch noch was zu etwas gut: Wir hatten ja über die Unfähigkeit selbsternannter Sozialpolitikerinnen gehört, selbst Basiskennzahlen des deutschen Sozialstaates zu wissen, z.B. die durchschnittliche Rentenhöhe. Allerdings ging es dabei nur um den Mittelwert von gut 1.500 EUR netto pro Mann. Gerade viel der Linken auf, dass der Median wohl nur knapp 1.250 EUR beträgt. Immerhin müssen die Beamten nicht darben, die durchschnittliche Pension beträgt 3.170 EUR, allerdings im brutto. Hier wird oft mit Zahlen jongliert, die die Problematik nicht wirklich erfassen. 1. Ein ganz konkretes Beispiel aus meiner eigenen Umgebung: Zahlreiche Frauen, die in den 30ern und 40ern geboren sind, haben nur sehr kurz gearbeitet und haben sich dann - als sie wegen der Kindererziehung aus dem Beruf ausschieden - die Rente auszahlen lassen. Irgendwann um 1990 gab es die Möglichkeit, sie wieder einzuzahlen und zusammen mit den Kindererziehungszeiten dann eine kleine eigene Rente zu haben. Sobald man den Renteneintritt auch nur um ein paar Jahre überlebte, hat sich das gelohnt. Diese Frauen bekamen durch Ausbildung bzw. Studium/ einige wenige Berufsjahre und Kindererziehungszeiten eine Rente in Höhe von 600-800 Euro. De facto lebte das Paar aber (wenn es nicht geschieden war) von der Rente/ Pension des Mannes. In der Statistik erscheinen diese Frauen aber als "arme" Rentnerinnen unter dem Mindesteinkommen. 2. Der Vergleich mit den Pensionen der Beamten hinkt aus verschiedenen Gründen, weil - Pensionen und Renten (zumindest bei älteren Rentnern) völlig anders besteuert werden. Dadurch ergibt sich ein ganz anderes Brutto-/Nettoverhältnis - Die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten abweicht und in der Regel im Alter deutlich teurer ist - ein Großteil der aktuellen Rentner eine betriebliche Zusatzversorgung haben, die Beamten haben das verständlicherweise nicht. - Beamte insgesamt höher qualifiziert sind als der Durchschnittsbürger, damit ist der Vergleich der durchschnittlichen Rente mit der durchschnittlichen Pension falsch. Wenn man wirklich valide Zahlen haben wollte, müsste man die Nettopension eines pensionierten Beamten mit dem realen Nettoeinkommen des gleich qualifizierten Rentners (Rente + Betriebsrente) mit gleicher Lebensarbeitszeit vergleichen. Spannend wäre die Frage, wie groß das durchschnittliche Haushaltseinkommen der Rentner ist - nicht der Rentenmedian. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar Wahrscheinlich lande ich auch in der Statistik der armen Rentner, zusammen mit meinem Ehemann. Wir haben beide zwar eingezahlt, sind aber an einem bestimmten Punkt ausgestiegen und haben uns selbstständig gemacht. Dabei haben wir uns parallel ein Vermögen aufgebaut, das unser Alter absichert. Meine Töchter zahlen zwar beide ins Rentensystem ein, aber wir haben beide dabei unterstützt, mit eigenem Kapitalaufbau zu beginnen, um ihre Altersvorsorge schon jetzt aufzubauen. Es geht dabei nicht darum Unsummen zu investieren, sondern überhaupt einmal anzufangen, was gerne immer weiter ausgebaut werden kann. Und nein, das sind keine Bausparer... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar vor 8 Minuten schrieb Higgs Boson: Wahrscheinlich lande ich auch in der Statistik der armen Rentner, zusammen mit meinem Ehemann. Wir haben beide zwar eingezahlt, sind aber an einem bestimmten Punkt ausgestiegen und haben uns selbstständig gemacht. Dabei haben wir uns parallel ein Vermögen aufgebaut, das unser Alter absichert. 😉 Genau - es geht darum zu differenzieren... Tragisch sind in der Tat die Fälle, die viele, viele Jahre einzahlen, keine betriebliche Altersversorgung bekommen und dann knapp über der Armutsgrenze sind. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar vor 45 Minuten schrieb laura: ein Großteil der aktuellen Rentner eine betriebliche Zusatzversorgung haben Einspruch! Das ist regional und branchengemäßig seeeeeeeeeeehr unterschiedlich. Es gibt Gegenden, da hat weder der Großteil der Rentner noch der Großteil der Arbeiter/Angestellten eine betriebliche Zusatzversorgung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar vor 15 Minuten schrieb UHU: Einspruch! Das ist regional und branchengemäßig seeeeeeeeeeehr unterschiedlich. Es gibt Gegenden, da hat weder der Großteil der Rentner noch der Großteil der Arbeiter/Angestellten eine betriebliche Zusatzversorgung. Danke für den Hinweis. Wo? Im Osten? Ich kenne das vor allem von Freundinnen und Freunden, die in großen Firmen arbeiten. Aber bei Kleinbetrieben und wenig großzügigen Arbeitgebern mag das anders sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 21. Januar Melden Share Geschrieben 21. Januar vor 11 Minuten schrieb laura: Danke für den Hinweis. Wo? Im Osten? Ich kenne das vor allem von Freundinnen und Freunden, die in großen Firmen arbeiten. Aber bei Kleinbetrieben und wenig großzügigen Arbeitgebern mag das anders sein. In Klein- und Kleinstbetrieben ganz bestimmt, je nördlicher und/oder östlicher zunehmender. Frag' mal beim Handwerker mit fünf Mitarbeitern ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 21. Januar Autor Melden Share Geschrieben 21. Januar 4 hours ago, laura said: jongliert Das ist doch der Sinn einer schönen und lehrreichen Diskussion - verschiedene Aspekte durch die Luft wirbeln, damit am Ende jede und jeder ein paar schöne neue entdeckt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 30. Januar Autor Melden Share Geschrieben 30. Januar Kritik vom obersten Sozialrichter an der geplanten „Kindergrundsicherung“: Quote …Kritik übte Schlegel an der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kindergrundsicherung. Diese kompliziere die bestehenden Verfahren und sei "ein untauglicher Ansatz", sagte der Sozialgerichtspräsident. "Nichts für Familien wird einfacher, aber für die Umsetzung der Kindergrundsicherung wird ein enormer Aufwuchs an Personal nötig sein." Zudem sind höhere Geldleistungen aus seiner Sicht nicht der richtige Weg, um die Schwierigkeiten für Familien zu lösen, teilte der Richter mit. "Wenn man etwas für Kinder tun will, dann bitte, indem man die Bildungsinfrastruktur stärkt." 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 30. Januar Melden Share Geschrieben 30. Januar Wie man auf die Idee kommen kann, daß Verwaltungen etwas für Kinder (oder andere) tun wollen. Sie wollen etwas für sich tun, nämlich sich perpetuieren und neue Stellen aufbauen. Das schaffen sie regelmäßig. Der Rest ist Folklore. 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 21. Februar Autor Melden Share Geschrieben 21. Februar (bearbeitet) Wir hatten irgendwo das Thema „Grundsicherung/Bürgergeld/Jobcenter“, leider weiß ich nicht mehr wo. Hier habe ich jetzt das aktuelle Urteil zu einem eher ungewöhnlichen Fall, der aber recht deutlich macht, warum es sinnvoll ist, mit Meldeauflagen, Kontrollen etc. die Rechtsmäßigkeit von Lohnersatzleistungen zu überprüfen - einfach, weil ohne so etwas selbst grotesker Missbrauch möglich ist. Und solche Meldeauflagen dann vor Gericht auch wichtige Beweismittel sind, denn ertappte Gauner weigern sich sonst durch alle Instanzen, die Beute wieder herzugeben. Zwischen Einspruch des Jobcenters und URteil des Landessozialgerichts vergingen immerhin über 5 Jahre. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/gericht-ordnet-ruckzahlung-an-paar-kassierte-33000-euro-grundsicherung--in-nigeria-11233156.html https://landessozialgericht.niedersachsen.de/download/204082 bearbeitet 21. Februar von Shubashi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 21. Februar Melden Share Geschrieben 21. Februar Mal zu dem Threadtitel: was spricht gegen folgende Politik gegen Altersarmut meistens der Frau: die Rentenkasse erhält eine Kopie des Steuerbescheids und teilt jedem Paar, das das Ehegattensplitting nutzt, die Beiträge zu 50% jedem Partner zu. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 21. Februar Melden Share Geschrieben 21. Februar vor einer Stunde schrieb rorro: Mal zu dem Threadtitel: was spricht gegen folgende Politik gegen Altersarmut meistens der Frau: die Rentenkasse erhält eine Kopie des Steuerbescheids und teilt jedem Paar, das das Ehegattensplitting nutzt, die Beiträge zu 50% jedem Partner zu. Kannst du das konkretisieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 21. Februar Melden Share Geschrieben 21. Februar vor 1 Stunde schrieb Shubashi: Wir hatten irgendwo das Thema „Grundsicherung/Bürgergeld/Jobcenter“, leider weiß ich nicht mehr wo. Hier habe ich jetzt das aktuelle Urteil zu einem eher ungewöhnlichen Fall, der aber recht deutlich macht, warum es sinnvoll ist, mit Meldeauflagen, Kontrollen etc. die Rechtsmäßigkeit von Lohnersatzleistungen zu überprüfen - einfach, weil ohne so etwas selbst grotesker Missbrauch möglich ist. Und solche Meldeauflagen dann vor Gericht auch wichtige Beweismittel sind, denn ertappte Gauner weigern sich sonst durch alle Instanzen, die Beute wieder herzugeben. Zwischen Einspruch des Jobcenters und URteil des Landessozialgerichts vergingen immerhin über 5 Jahre. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/gericht-ordnet-ruckzahlung-an-paar-kassierte-33000-euro-grundsicherung--in-nigeria-11233156.html https://landessozialgericht.niedersachsen.de/download/204082 Daraus zitiert: 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden. 😂 Wie bitte? Dem Jobcenter fällt also jahrelang nicht auf, dass zwei offiziell Arbeitssuchende gar nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 21. Februar Melden Share Geschrieben 21. Februar vor 2 Stunden schrieb rorro: Mal zu dem Threadtitel: was spricht gegen folgende Politik gegen Altersarmut meistens der Frau: die Rentenkasse erhält eine Kopie des Steuerbescheids und teilt jedem Paar, das das Ehegattensplitting nutzt, die Beiträge zu 50% jedem Partner zu. Soweit ich weiß passiert genau das bei einer Scheidung. Mit der Witwenrente kenne ich mich jetzt nicht so aus, sollte aber ähnlich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 21. Februar Autor Melden Share Geschrieben 21. Februar 30 minutes ago, Die Angelika said: Daraus zitiert: 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden. 😂 Wie bitte? Dem Jobcenter fällt also jahrelang nicht auf, dass zwei offiziell Arbeitssuchende gar nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen? Aufgefallen ist es ihnen vermutlich schon, aber mehr als das zu rügen, ist ihnen ja wohl nicht möglich gewesen. Soweit ich die Debatte damals hier verstanden habe, ging es ja darum, ob so etwas ausreicht, oder ob man das ändern muss. Ich dachte, so erstaunliche Fälle, dass man doch erhebliche Summen vom Jobcenter einstreichen kann, ohne hier überhaupt zu leben, wären möglicherweise ein Hinweis auf einen Handlungsbedarf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Februar Melden Share Geschrieben 21. Februar vor 40 Minuten schrieb Die Angelika: Kannst du das konkretisieren? Klingt nach einem Standardrentenausgleich wie er bei jeder Scheidung vorgenommen wird. Nur, daß er auch im Todesfall gemacht werden soll. Oder beim Renteneintritt? Eigentlich ne schicke Lösung, kann für den Partner mit den höheren Anwartschaften aber ein ziemlicher Schlag werden, werden, wenn er länger lebt als der andere und seine Rente dann für die Restlebenszeit deutlich niedriger ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar (bearbeitet) vor 22 Stunden schrieb Die Angelika: Kannst du das konkretisieren? Derzeit hat der Ehepartner, der weniger bis gar nicht arbeitet und dem anderen ermöglicht viel zu arbeiten, später eine deutlich niedrigere Rente, was unfair ist, da das Mehrarbeiten des einen ohne das Wenigerarbeiten des anderen nicht möglich wäre. Und durch die verschiedenen Steuerklassen wird das noch verstärkt (was während der Arbeit okay ist, da so mehr „rumkommt“). In der Rente zeigt sich dann die Ungleichheit und dieses Modell würde das verhindern. Das ist alles, würde bei Renteneintritt so sein. Es ist einfach ein Eingeständnis, dass das zu respektierende Lebensmodell des einen Hauptversorgers von beiden ermöglicht wurde, also sollen beide auch so behandelt werden. bearbeitet 22. Februar von rorro 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor 4 Minuten schrieb rorro: Derzeit hat der Ehepartner, der weniger bis gar nicht arbeitet und dem anderen ermöglicht viel zu arbeiten, später eine deutlich niedrigere Rente, was unfair ist, da das Mehrarbeiten des einen ohne das Wenigerarbeiten des anderen nicht möglich wäre. Und durch die verschiedenen Steuerklassen wird das noch verstärkt (was während der Arbeit okay ist, da so mehr „rumkommt“). In der Rente zeigt sich dann die Ungleichheit und dieses Modell würde das verhindern. Das ist alles. Bei einer Scheidung wird das jetzt schon ausgeglichen. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner werden jeweils zur Hälfte auf den anderen übertragen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor 2 Stunden schrieb Aristippos: Bei einer Scheidung wird das jetzt schon ausgeglichen. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner werden jeweils zur Hälfte auf den anderen übertragen. Das ist interessant, daß ggf. eine geschiedene Person besser gestellt wird bei der Rente als eine verheiratete. Mit welchem Argument in einer Zeit, in der oftmals jeder sein Konto hat und behält? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb rorro: Das ist interessant, daß ggf. eine geschiedene Person besser gestellt wird bei der Rente als eine verheiratete. Mit welchem Argument in einer Zeit, in der oftmals jeder sein Konto hat und behält? Was haben die getrennten Konten damit zu tun. Während des Erwerbslebens wurde das Einkommen ja auch nicht automatisch halbiert. Der Punkt ist eher daß der Rentenausgleich im Todesfall in zwei Richtungen gehen müsste: Überlebt der Partner mit den niedrigeren Rentenanwartschaften, wäre ein Übertrag der Rentenpunkte zur Vermeidung der Altersarmut sicher sinnvoll und "gerecht". ABER: Überlebt der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften würde er bei einem automatischen Rentenausgleich von Todes wegen - unter Umständen sogar massiv - schlechter gestellt. Kann man machen, erscheint mir allerdings etwas problematisch. Edit: Früher hätte man noch argumentieren können, daß der Tod quasi amtshoheitliche Aufgaben übernimmt "bis das der Tod euch scheidet", aber die Formel ist heute ja auch nicht mehr en vogue. bearbeitet 22. Februar von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor einer Stunde schrieb rorro: Das ist interessant, daß ggf. eine geschiedene Person besser gestellt wird bei der Rente als eine verheiratete. Mit welchem Argument in einer Zeit, in der oftmals jeder sein Konto hat und behält? Weil die Konten Privatsache sind. Wem nicht gefällt, dass sein Partner sein Konto behalten will, soll halt nicht heiraten. Wem erst danach auffällt, dass das ja blöd ist, kann sich scheiden lassen und kriegt dann den Ausgleich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar D.h. die Rente als Scheidungsgrund, vom Staat als solcher gefördert. Man lernt nie aus. Muss allerdings nicht so bleiben mit diesem Grund, lässt sich ändern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor 8 Stunden schrieb Aristippos: Bei einer Scheidung wird das jetzt schon ausgeglichen. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner werden jeweils zur Hälfte auf den anderen übertragen. Bei der Scheidung wird das nur ansatzweise ausgeglichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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