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Diskriminierung, Kinder und Rente (und der ganze Rest)


Shubashi

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vor 3 Stunden schrieb rorro:

D.h. die Rente als Scheidungsgrund, vom Staat als solcher gefördert.

 

Man lernt nie aus.

 

Muss allerdings nicht so bleiben mit diesem Grund, lässt sich ändern.

Wenn man sich nicht scheiden lässt, hat man als Haushalt dasselbe Gesamteinkommen zur Verfügung. Wie man entscheidet, wer wieviel davon ausgeben darf, ist zurecht Privatsache der Eheleute. Wenn man sich als Ehepaar partout nicht gemeinsam über die Haushaltsführung einigen kann, muss man sich halt scheiden lassen. Oder zumindest trennen, dann wird das Einkommen als Ehegattenunterhalt ausgeglichen.

 

Ich kann nach wie vor das Problem nicht erkennen. Entweder man ist zusammen, oder man ist es halt nicht. Wenn man es nicht ist, kriegt man schon jetzt den finanziellen Ausgleich.

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vor 45 Minuten schrieb Die Angelika:

Bei der Scheidung wird das nur ansatzweise ausgeglichen.

 

Hast Du da mal nähere Infos? Ich dachte bislang, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden gerecht verteilt.

Was natürlich nicht mehr für die nach der Scheidung erworbenen Rentenansprüche gilt: Der Hauptverdiener hat weiterhin sein dickes Einkommen. Von dem muß er zwar Unterhalt leisten, aber die Rentenbeiträge zählen nur noch für ihn selbst. Die andere Hälfte hat weiterhin erst mal nur 'ne Halbtagsstelle, wenn überhaupt, und 'Karriereleiter' bleibt häufig auch ein Fremdwort, was sich auch in den Rentenansrpüchen bemerkbar macht. Wer zehn Jahre wegen der Kinder aufgehört hatte, dem fehlen halt mindestens diese zehn Jahre auf der Karriereleiter.

 

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vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

 

Bei der Scheidung wird das nur ansatzweise ausgeglichen.

Wieso "ansatzweise"? Soweit mir droht, werden meine während der Ehe erworbenen Punkte gezählt, die von ihr während der Ehe erworbenen Punkte gezählt und am Ende sollen für diesen Zeitraum beide gleichviele Punkte haben. Alle Punkte die vorher erworben wurden oder zukünftig erworben werden, bleiben davon auf beiden Seiten logischerweise unberührt. (In NRW kann man den Rentenausgleich nichteinmal im gegenseitigen Einvernehmen ausschließen... - wobei bei privaten und betrieblichen Renten da wohl gegenseitiger Verzicht möglich ist.)

 

 

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Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt?

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vor 17 Minuten schrieb Shubashi:

Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt?

Hat er nicht und tut er nicht. Am Ende kommt es aufs Gleiche raus.

 

Die Steuerklassen 3/5 haben Vor- und Nachteile.

Der Staat hat halt festgestellt, daß die fiskalischen Vorteile dieser Steuerklasse für die Bürger die ideologischen Nachteile nicht aufwiegen.

 

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vor 25 Minuten schrieb Shubashi:

Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt?

Tut er ja nicht. Bei der Steuererklärung kommt das gleiche raus.

 

Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren.

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vor 23 Minuten schrieb Aristippos:

Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren.

Sorry. Selbst schuld. 

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vor 47 Minuten schrieb Moriz:

Hat er nicht und tut er nicht. Am Ende kommt es aufs Gleiche raus.

 

Was bringt mir die Steuerrückerstattung, die ich im folgenden Jahr bekomme, wenn ich das Geld im Februar des laufenden brauche? Ich kenne bspw. keinen Mietvertrag, der die Möglichkeit bietet, je nach Finanzamt die ausstehende Miete viele Monate später zu begleichen.

 

Abgesehen davon ist das eine schleichende Entwertung durch Inflation, weil später bekommenes Geld weniger wert ist.

bearbeitet von rorro
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30 minutes ago, Aristippos said:

Tut er ja nicht. Bei der Steuererklärung kommt das gleiche raus.

 

Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren.


Zum Glück hat mein Steuerberater immer zivile Preise, und es macht Spass, einmal im Jahr mit ihm zu plaudern.

(Wir hatten mal ein Japanbezogenes Projekt zusammen, das daran scheiterte, dass das Bundesfinanzministerium eine Änderung dreimal ankündigte, dann aber doch nicht umsetzte. So richtig berechenbar ist es eigentlich nicht.)

bearbeitet von Shubashi
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vor 59 Minuten schrieb rorro:

 

Was bringt mir die Steuerrückerstattung, die ich im folgenden Jahr bekomme, wenn ich das Geld im Februar des laufenden brauche? Ich kenne bspw. keinen Mietvertrag, der die Möglichkeit bietet, je nach Finanzamt die ausstehende Miete viele Monate später zu begleichen.

 

Abgesehen davon ist das eine schleichende Entwertung durch Inflation, weil später bekommenes Geld weniger wert ist.

Das Faktorverfahren bei Steuerklassen 4/4 bleibt ja. Man kann den Splittingeffekt also schon während des Jahres berücksichtigen lassen.

 

Außerdem habe ich mich geirrt, denn ich stelle fest, dass man bei Steuerklassen 3/5 eine Steuererklärung abgeben muss. Die Faulen und Dummen sind also sowieso schon in 4/4, für die ändert sich nichts.

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vor 19 Stunden schrieb Moriz:

'Karriereleiter' bleibt häufig auch ein Fremdwort, was sich auch in den Rentenansrpüchen bemerkbar macht.

 

Karriereleiter bleibt für die allermeisten ein Fremdwort.

 

vor 19 Stunden schrieb Moriz:

Wer zehn Jahre wegen der Kinder aufgehört hatte, dem fehlen halt mindestens diese zehn Jahre auf der Karriereleiter.

 

Da viele gar keine Kinder haben, ist auch das ein Problem der Vergangenheit. Da die Erwerbsbiografie der allermeisten kaum noch kontinuierlich zu nennen ist, ist auch das ein Streit um Probleme von gestern.

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Am 23.2.2024 um 12:17 schrieb Aristippos:

Das Faktorverfahren bei Steuerklassen 4/4 bleibt ja. Man kann den Splittingeffekt also schon während des Jahres berücksichtigen lassen.

 

Vom Faktorverfahren höre und lese ich (gerade recherchiert) zum ersten Mal. Warum ist das wenig bekannt? Für Normalos ohne Steuerberater (ich habe einen und brauchte das Verfahren nicht) wäre das extrem wichtig.

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vor 14 Stunden schrieb rorro:

 

Vom Faktorverfahren höre und lese ich (gerade recherchiert) zum ersten Mal. Warum ist das wenig bekannt? Für Normalos ohne Steuerberater (ich habe einen und brauchte das Verfahren nicht) wäre das extrem wichtig.

Weil Bürokratie antiproportional zum Bedarf angelegt wird. Die „Informierten“ brauchen sie nicht. Und die, die sie brauchen, verstehen sie nicht. Ich sag nur V0800. 2 Kinder ohne Elternzeit großgezogen sind 200€ Rente/Monat extra. Aber nur auf Antrag.

bearbeitet von Soulman
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vor 13 Minuten schrieb Soulman:

Aber nur auf Antrag.

Und das finde ich so widersinnig für den Bürger. Warum wird das nicht automatisch dazugerechnet???

 

Höchstens aus Sicht der Arbeitsplatzsicherung in der Rentenbehörde kann ich das nachvollziehen.

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Weil ohne die Angaben der Antragsteller zu ihren jeweiligen Bruttolöhnen der jeweils anzuwendende Faktor nicht bestimmt werden kann.

bearbeitet von Wunibald
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vor 20 Minuten schrieb Wunibald:

Weil ohne die Angaben der Antragsteller zu ihren jeweiligen Bruttolöhnen der jeweils anzuwendende Faktor nicht bestimmt werden kann.

Aber die Daten liegen doch vor :blink:.

Spätestens zum Rentenantrag wäre alles Fehlende nachreichbar.

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Meinst du wirklich Rentenantrag oder doch die Steuererklärung, um die es hier geht? 

 

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung.

Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung.

 

Es kommt also unter dem Strich das gleiche heraus. Der Steuer als solche kannst du nicht entkommen.

 

 

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Hier ein heiß umstrittenes Mischthema der Sozialpolitik - die sogen. „Bezahlkarte“ für Asylbewerber. Egal, wer jetzt dafür oder dagegen ist, und aus welchen Gründen, es ist ja bundes- und landespolitisch gewollt. Nur ist aufgrund der möglicherweise völlig unterschiedlichen Handhabung und Rahmenbedingungen anscheinend unvorhersehbar, ob sie überhaupt irgendeinen sozial- verwaltungs- oder migrationspolitischen Nutzen haben wird.

Wenn Föderalismus jedes Reformvorhaben im Chaos enden läßt, nur weil sich die Politik anscheinend nirgendwo mehr auch nur auf gemeinsame zweckrationale Ziele einigen kann, darf man sich über das mangelnde Ansehen der Verantwortlichen nicht wirklich wundern.

 

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vor 25 Minuten schrieb Wunibald:

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung.

Mit andere Worten: Flexibler als Steuerklassen 3/5, also besser. 3/5 braucht eigentlich niemand mehr.

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vor 50 Minuten schrieb Wunibald:

Meinst du wirklich Rentenantrag oder doch die Steuererklärung, um die es hier geht? 

Ich beziehe mich auf:

vor 3 Stunden schrieb Soulman:

Weil Bürokratie antiproportional zum Bedarf angelegt wird. Die „Informierten“ brauchen sie nicht. Und die, die sie brauchen, verstehen sie nicht. Ich sag nur V0800. 2 Kinder ohne Elternzeit großgezogen sind 200€ Rente/Monat extra. Aber nur auf Antrag.

Fettung durch mich.

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Die Schweiz hat ja ganz locker-flockig einer 13. Rentenzahlung für alle zugestimmt.

Wie machen die das?

 

Wenn es da geht, wie bei uns, dann ist denen das egal. Die einen stimmen ab, und die anderen müssen halt irgendwie zusehen, wie sie es hinbekommen.

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vor 2 Stunden schrieb Shubashi:

Die Schweiz hat ja ganz locker-flockig einer 13. Rentenzahlung für alle zugestimmt.

Wie machen die das?

Die bekommen nen Wahlzettel und nen Umschlag, dann muss man sein Kreuz machen, und dann das ganze abgeben.

 

Als ich in der Schweiz angefangen habe zu arbeiten, hatten wir 14 Monatsgehälter... 

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Die „Kindergrundsicherung“ als Maßnahme zur Bündelung und Entbürokratisierung bestimmter Sozialleistungen erschien mir ja noch eine halbwegs plausible Idee, aber Frau Paus scheint von den Realitäten der letzten Zeit komplett unberührt:

Quote

Die Bundesregierung ist sich einig darin, den Förder-Dschungel lichten zu wollen. Dass Paus just für dieses Ansinnen aber eine weitere Mammut-Behörde mit 5000 Mitarbeitern (wo sollen eigentlich all diese geeigneten Fachkräfte herkommen?) einfordert, macht die Sache angreifbar. Ihrer Philosophie nach gibt es bei Sozialleistungen eine „Bringschuld des Staates“.

 

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