Aristippos Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor 3 Stunden schrieb rorro: D.h. die Rente als Scheidungsgrund, vom Staat als solcher gefördert. Man lernt nie aus. Muss allerdings nicht so bleiben mit diesem Grund, lässt sich ändern. Wenn man sich nicht scheiden lässt, hat man als Haushalt dasselbe Gesamteinkommen zur Verfügung. Wie man entscheidet, wer wieviel davon ausgeben darf, ist zurecht Privatsache der Eheleute. Wenn man sich als Ehepaar partout nicht gemeinsam über die Haushaltsführung einigen kann, muss man sich halt scheiden lassen. Oder zumindest trennen, dann wird das Einkommen als Ehegattenunterhalt ausgeglichen. Ich kann nach wie vor das Problem nicht erkennen. Entweder man ist zusammen, oder man ist es halt nicht. Wenn man es nicht ist, kriegt man schon jetzt den finanziellen Ausgleich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor 45 Minuten schrieb Die Angelika: Bei der Scheidung wird das nur ansatzweise ausgeglichen. Hast Du da mal nähere Infos? Ich dachte bislang, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden gerecht verteilt. Was natürlich nicht mehr für die nach der Scheidung erworbenen Rentenansprüche gilt: Der Hauptverdiener hat weiterhin sein dickes Einkommen. Von dem muß er zwar Unterhalt leisten, aber die Rentenbeiträge zählen nur noch für ihn selbst. Die andere Hälfte hat weiterhin erst mal nur 'ne Halbtagsstelle, wenn überhaupt, und 'Karriereleiter' bleibt häufig auch ein Fremdwort, was sich auch in den Rentenansrpüchen bemerkbar macht. Wer zehn Jahre wegen der Kinder aufgehört hatte, dem fehlen halt mindestens diese zehn Jahre auf der Karriereleiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Februar Melden Share Geschrieben 22. Februar vor einer Stunde schrieb Die Angelika: Bei der Scheidung wird das nur ansatzweise ausgeglichen. Wieso "ansatzweise"? Soweit mir droht, werden meine während der Ehe erworbenen Punkte gezählt, die von ihr während der Ehe erworbenen Punkte gezählt und am Ende sollen für diesen Zeitraum beide gleichviele Punkte haben. Alle Punkte die vorher erworben wurden oder zukünftig erworben werden, bleiben davon auf beiden Seiten logischerweise unberührt. (In NRW kann man den Rentenausgleich nichteinmal im gegenseitigen Einvernehmen ausschließen... - wobei bei privaten und betrieblichen Renten da wohl gegenseitiger Verzicht möglich ist.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 23. Februar Autor Melden Share Geschrieben 23. Februar Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar vor 17 Minuten schrieb Shubashi: Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt? Hat er nicht und tut er nicht. Am Ende kommt es aufs Gleiche raus. Die Steuerklassen 3/5 haben Vor- und Nachteile. Der Staat hat halt festgestellt, daß die fiskalischen Vorteile dieser Steuerklasse für die Bürger die ideologischen Nachteile nicht aufwiegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar vor 25 Minuten schrieb Shubashi: Jetzt fällt ja wohl demnächst die Steuerklasse 3/5 weg, was in dem Fall zuungunsten meiner Frau sein wird. Hat sich zwar nach dem Jahressteuerausgleich am Ende immer relativiert, aber warum hat der Staat dreinzureden, wie eine Familie das Geld verteilt? Tut er ja nicht. Bei der Steuererklärung kommt das gleiche raus. Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar vor 23 Minuten schrieb Aristippos: Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren. Sorry. Selbst schuld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar (bearbeitet) vor 47 Minuten schrieb Moriz: Hat er nicht und tut er nicht. Am Ende kommt es aufs Gleiche raus. Was bringt mir die Steuerrückerstattung, die ich im folgenden Jahr bekomme, wenn ich das Geld im Februar des laufenden brauche? Ich kenne bspw. keinen Mietvertrag, der die Möglichkeit bietet, je nach Finanzamt die ausstehende Miete viele Monate später zu begleichen. Abgesehen davon ist das eine schleichende Entwertung durch Inflation, weil später bekommenes Geld weniger wert ist. bearbeitet 23. Februar von rorro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 23. Februar Autor Melden Share Geschrieben 23. Februar (bearbeitet) 30 minutes ago, Aristippos said: Tut er ja nicht. Bei der Steuererklärung kommt das gleiche raus. Aber der Staat braucht Geld, und hat beschlossen, die Faulen oder Dummen zu schröpfen, die keine Steuererklärung abgeben. Bei denen ist anzunehmen, dass sie auch zu faul oder dumm sind, sich zu wehren. Zum Glück hat mein Steuerberater immer zivile Preise, und es macht Spass, einmal im Jahr mit ihm zu plaudern. (Wir hatten mal ein Japanbezogenes Projekt zusammen, das daran scheiterte, dass das Bundesfinanzministerium eine Änderung dreimal ankündigte, dann aber doch nicht umsetzte. So richtig berechenbar ist es eigentlich nicht.) bearbeitet 23. Februar von Shubashi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar vor 59 Minuten schrieb rorro: Was bringt mir die Steuerrückerstattung, die ich im folgenden Jahr bekomme, wenn ich das Geld im Februar des laufenden brauche? Ich kenne bspw. keinen Mietvertrag, der die Möglichkeit bietet, je nach Finanzamt die ausstehende Miete viele Monate später zu begleichen. Abgesehen davon ist das eine schleichende Entwertung durch Inflation, weil später bekommenes Geld weniger wert ist. Das Faktorverfahren bei Steuerklassen 4/4 bleibt ja. Man kann den Splittingeffekt also schon während des Jahres berücksichtigen lassen. Außerdem habe ich mich geirrt, denn ich stelle fest, dass man bei Steuerklassen 3/5 eine Steuererklärung abgeben muss. Die Faulen und Dummen sind also sowieso schon in 4/4, für die ändert sich nichts. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 23. Februar Melden Share Geschrieben 23. Februar vor 19 Stunden schrieb Moriz: 'Karriereleiter' bleibt häufig auch ein Fremdwort, was sich auch in den Rentenansrpüchen bemerkbar macht. Karriereleiter bleibt für die allermeisten ein Fremdwort. vor 19 Stunden schrieb Moriz: Wer zehn Jahre wegen der Kinder aufgehört hatte, dem fehlen halt mindestens diese zehn Jahre auf der Karriereleiter. Da viele gar keine Kinder haben, ist auch das ein Problem der Vergangenheit. Da die Erwerbsbiografie der allermeisten kaum noch kontinuierlich zu nennen ist, ist auch das ein Streit um Probleme von gestern. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. UHU Geschrieben 24. Februar Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 24. Februar (bearbeitet) Am 22.2.2024 um 17:31 schrieb Moriz: Karriereleiter (nur als Aufhänger) Ich kann es nicht mehr hören! Alle reden davon, wie wichtig es ist, x Stufen auf besagter Leiter zu ersteigen. Nein! Es können nicht alle Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender werden. Überspitzt formuliert: Es muß auch Leute geben, die die alltägliche Arbeit machen. Leute für Kennzahlen, Prognoseeinschätzungen und Vorschriftserweiterungen haben wir mehr als genug. bearbeitet 24. Februar von UHU 2 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 24. Februar Melden Share Geschrieben 24. Februar Am 23.2.2024 um 12:17 schrieb Aristippos: Das Faktorverfahren bei Steuerklassen 4/4 bleibt ja. Man kann den Splittingeffekt also schon während des Jahres berücksichtigen lassen. Vom Faktorverfahren höre und lese ich (gerade recherchiert) zum ersten Mal. Warum ist das wenig bekannt? Für Normalos ohne Steuerberater (ich habe einen und brauchte das Verfahren nicht) wäre das extrem wichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb rorro: Vom Faktorverfahren höre und lese ich (gerade recherchiert) zum ersten Mal. Warum ist das wenig bekannt? Für Normalos ohne Steuerberater (ich habe einen und brauchte das Verfahren nicht) wäre das extrem wichtig. Weil Bürokratie antiproportional zum Bedarf angelegt wird. Die „Informierten“ brauchen sie nicht. Und die, die sie brauchen, verstehen sie nicht. Ich sag nur V0800. 2 Kinder ohne Elternzeit großgezogen sind 200€ Rente/Monat extra. Aber nur auf Antrag. bearbeitet 25. Februar von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar vor 13 Minuten schrieb Soulman: Aber nur auf Antrag. Und das finde ich so widersinnig für den Bürger. Warum wird das nicht automatisch dazugerechnet??? Höchstens aus Sicht der Arbeitsplatzsicherung in der Rentenbehörde kann ich das nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar (bearbeitet) Weil ohne die Angaben der Antragsteller zu ihren jeweiligen Bruttolöhnen der jeweils anzuwendende Faktor nicht bestimmt werden kann. bearbeitet 25. Februar von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar vor 20 Minuten schrieb Wunibald: Weil ohne die Angaben der Antragsteller zu ihren jeweiligen Bruttolöhnen der jeweils anzuwendende Faktor nicht bestimmt werden kann. Aber die Daten liegen doch vor . Spätestens zum Rentenantrag wäre alles Fehlende nachreichbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar Meinst du wirklich Rentenantrag oder doch die Steuererklärung, um die es hier geht? Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor? Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung. Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung. Es kommt also unter dem Strich das gleiche heraus. Der Steuer als solche kannst du nicht entkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 25. Februar Autor Melden Share Geschrieben 25. Februar Hier ein heiß umstrittenes Mischthema der Sozialpolitik - die sogen. „Bezahlkarte“ für Asylbewerber. Egal, wer jetzt dafür oder dagegen ist, und aus welchen Gründen, es ist ja bundes- und landespolitisch gewollt. Nur ist aufgrund der möglicherweise völlig unterschiedlichen Handhabung und Rahmenbedingungen anscheinend unvorhersehbar, ob sie überhaupt irgendeinen sozial- verwaltungs- oder migrationspolitischen Nutzen haben wird. Wenn Föderalismus jedes Reformvorhaben im Chaos enden läßt, nur weil sich die Politik anscheinend nirgendwo mehr auch nur auf gemeinsame zweckrationale Ziele einigen kann, darf man sich über das mangelnde Ansehen der Verantwortlichen nicht wirklich wundern. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar vor 25 Minuten schrieb Wunibald: Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor? Entscheiden sich Paare für die Steuerklasse 4 mit Faktor, zahlen sie mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen im laufenden Jahr ungefähr so viele Steuern im Voraus wie letztlich für sie mit der Jahreseinkommensteuer anfällt. Sie vermeiden also eine größere Nachzahlung. Mit andere Worten: Flexibler als Steuerklassen 3/5, also besser. 3/5 braucht eigentlich niemand mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 25. Februar Melden Share Geschrieben 25. Februar vor 50 Minuten schrieb Wunibald: Meinst du wirklich Rentenantrag oder doch die Steuererklärung, um die es hier geht? Ich beziehe mich auf: vor 3 Stunden schrieb Soulman: Weil Bürokratie antiproportional zum Bedarf angelegt wird. Die „Informierten“ brauchen sie nicht. Und die, die sie brauchen, verstehen sie nicht. Ich sag nur V0800. 2 Kinder ohne Elternzeit großgezogen sind 200€ Rente/Monat extra. Aber nur auf Antrag. Fettung durch mich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 4. März Autor Melden Share Geschrieben 4. März Die Schweiz hat ja ganz locker-flockig einer 13. Rentenzahlung für alle zugestimmt. Wie machen die das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 4. März Melden Share Geschrieben 4. März vor einer Stunde schrieb Shubashi: Die Schweiz hat ja ganz locker-flockig einer 13. Rentenzahlung für alle zugestimmt. Wie machen die das? Wenn es da geht, wie bei uns, dann ist denen das egal. Die einen stimmen ab, und die anderen müssen halt irgendwie zusehen, wie sie es hinbekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 4. März Melden Share Geschrieben 4. März vor 2 Stunden schrieb Shubashi: Die Schweiz hat ja ganz locker-flockig einer 13. Rentenzahlung für alle zugestimmt. Wie machen die das? Die bekommen nen Wahlzettel und nen Umschlag, dann muss man sein Kreuz machen, und dann das ganze abgeben. Als ich in der Schweiz angefangen habe zu arbeiten, hatten wir 14 Monatsgehälter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 3. April Autor Melden Share Geschrieben 3. April Die „Kindergrundsicherung“ als Maßnahme zur Bündelung und Entbürokratisierung bestimmter Sozialleistungen erschien mir ja noch eine halbwegs plausible Idee, aber Frau Paus scheint von den Realitäten der letzten Zeit komplett unberührt: Quote Die Bundesregierung ist sich einig darin, den Förder-Dschungel lichten zu wollen. Dass Paus just für dieses Ansinnen aber eine weitere Mammut-Behörde mit 5000 Mitarbeitern (wo sollen eigentlich all diese geeigneten Fachkräfte herkommen?) einfordert, macht die Sache angreifbar. Ihrer Philosophie nach gibt es bei Sozialleistungen eine „Bringschuld des Staates“. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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