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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 26 Minuten schrieb Thofrock:

Schade, dass du ...

 

Schade, daß du nur dumm rumquatscht. Reine Zeitverschwendung. 

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vor 7 Stunden schrieb Thofrock:

Und wenn da jetzt Wehrpflichtige dazwischen rumlaufen, dann wird alles besser.

 

Schade, dass du von der Kampferfahrung nichts abbekommen hast. Das macht deine Anmaßung, die Fähigkeit der Führung zu beurteilen, noch amüsanter als ohnehin schon.

Wie viel Kampferfahrung hast du so vorzuweisen?

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Einsteinchen
vor 8 Minuten schrieb Moriz:

Ja.

 

(Wobei es wohl auf den Zusammenhang ankommt.)

Jämmerlich. Jedes Land darf sich patriotisch betätigen, nur Deutschland nicht.

Überwinden die nie mehr Hitler?

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vor 1 Stunde schrieb Einsteinchen:

Jämmerlich. Jedes Land darf sich patriotisch betätigen, nur Deutschland nicht.

Überwinden die nie mehr Hitler?

Nicht in dieser Generation

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vor 3 Stunden schrieb Einsteinchen:

Jämmerlich. Jedes Land darf sich patriotisch betätigen, nur Deutschland nicht.

Überwinden die nie mehr Hitler?

 

Der Umgang der Politik (also Politiker wie politisch Tätige, ob mit Amt oder ohne) mit der Nazivergangenheit dieses Landes ist alles andere als souverän. Gewonnen hat die Freiheit noch nicht, so lange sie sich das freie Sprechen verbieten läßt.

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vor 5 Stunden schrieb Einsteinchen:

Jämmerlich. Jedes Land darf sich patriotisch betätigen, nur Deutschland nicht.

Überwinden die nie mehr Hitler?

Jämmerlich ist es, vorsätzlich markante Naziparolen zu verwenden und das als patriotische Betätigung auszugeben. Denn das machen ja genau die, die Hitler zurück haben möchten.

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

 

Alle 'Nazisprüche' dagegen hat kaum ein heute noch lebender noch selbst erlebt und die, die sie noch live erlebt haben, waren damals noch Kinder. Hier kann das Strafrecht eigentlich nicht mehr sinnvoll greifen denn es weiß ja keiner mehr, was eigentlich alles verboten ist.

 

Ist klar. Ein Geschichtslehrer, der für seine ständige Nazi Rhetorik bekannt ist, kannte diese Formulierung nicht. 

 

Das Strafrecht greift hier deshalb sinnvoll, gerade um zu verhindern, das Nazis ihre Nazisprüche wieder in ihre ursprüngliche Funktion überführen. Genau das soll die Gesetzgebung ja verhindern. 

 

vor einer Stunde schrieb Moriz:

Übrigens, ich weiß zwar, daß das "Horst Wessel-Lied" verboten ist, ich würde es aber nicht erkennen - da ich es (aufgrund des Verbotes) nie gehört habe.

Deshalb würde es auch in dem Fall keine Anklage geben, weil dir das zwar kein Staatsanwalt glaubt, es dir im Zweifel aber nicht nachweisen kann. Denn das ist dann eben ein Bildungsproblem. Und sich für die NS-Zeit nicht zu interessieren, ist eben nicht strafbar. 

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Der Umgang der Politik (also Politiker wie politisch Tätige, ob mit Amt oder ohne) mit der Nazivergangenheit dieses Landes ist alles andere als souverän. Gewonnen hat die Freiheit noch nicht, so lange sie sich das freie Sprechen verbieten läßt.

Wer für seine persönliche Freiheit Naziparolen braucht, für den ist das natürlich ärgerlich. Aber diese Leute machen das dann eigentlich exzessiv im Hinterzimmer, auf Rechtsrock-Konzerten, oder im Ausland. Es gibt reichlich Möglichkeiten.

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vor 12 Stunden schrieb Domingo:

https://de.yahoo.com/nachrichten/reumütige-cathy-hummels-nazi-spruch-085237990.html

 

Verstehe ich das richtig? In D ist es eine Straftat, "Alles für Deutschland" zu sagen?

In diesem Fall hast du es falsch verstanden. Bei Frau Hummels wird der Staatsanwalt von Unterschichtenbildung ausgehen, zumal sie sich ja auch entschuldigt hat, und sich der Vorfall sicher nicht wiederholen wird. 

Hier liegt also keine Straftat vor.

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vor 31 Minuten schrieb Thofrock:

markante Naziparolen

Na, zumindest kennt jetzt dank des Höcke-Prozesses jeder diese Parole.

Jetzt ist sie tatsächlich „markant“ geworden 

 

Werner

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vor 22 Minuten schrieb Thofrock:

 

Ist klar. Ein Geschichtslehrer, der für seine ständige Nazi Rhetorik bekannt ist, kannte diese Formulierung nicht. 

 

Das Strafrecht greift hier deshalb sinnvoll, gerade um zu verhindern, das Nazis ihre Nazisprüche wieder in ihre ursprüngliche Funktion überführen. Genau das soll die Gesetzgebung ja verhindern. 

 

Deshalb würde es auch in dem Fall keine Anklage geben, weil dir das zwar kein Staatsanwalt glaubt, es dir im Zweifel aber nicht nachweisen kann. Denn das ist dann eben ein Bildungsproblem. Und sich für die NS-Zeit nicht zu interessieren, ist eben nicht strafbar. 

Ich halte dagegen Gesinnungsstrafrecht für ziemlich erbärmlich. Das ist in meinen Augen eine Objektivierung der Menschen. Politisch ist das aber durchaus erfolgsversprechend. 

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vor 1 Stunde schrieb Moriz:

Alle 'Nazisprüche' dagegen hat kaum ein heute noch lebender noch selbst erlebt und die, die sie noch live erlebt haben, waren damals noch Kinder. Hier kann das Strafrecht eigentlich nicht mehr sinnvoll greifen

Inzwischen hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland Migrationshintergrund, das heißt, sie selbst bzw ihre Vorfahren sind erst nach dem 2. Weltkrieg nach D gekommen. 
 

Werner

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vor 5 Stunden schrieb Werner001:

Na, zumindest kennt jetzt dank des Höcke-Prozesses jeder diese Parole.

Jetzt ist sie tatsächlich „markant“ geworden 

 

Werner

Du kanntest ja auch Herrn Brandner, Herr Nerling und Herrn Sellner nicht. Du wusstest gar nicht, dass die Nazis überhaupt Parolen hatten. 

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vor 5 Stunden schrieb Soulman:

Ich halte dagegen Gesinnungsstrafrecht für ziemlich erbärmlich. 

Ist klar. Im soulman-Staat dürfte man auch den Führergruß brüllend durch die Gegend laufen.

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vor 19 Stunden schrieb Marcellinus:

 

Schade, daß du nur dumm rumquatscht. Reine Zeitverschwendung. 

Na ja, Zeit hast du ja nun wirklich genug. :lol:

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Einsteinchen

Ich kenne fast gar keinen Politiker in Deutschland und Österreich. 

Und erst recht nicht in der übrigen Welt. 

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vor 7 Stunden schrieb Thofrock:

Denn das ist dann eben ein Bildungsproblem.

Wie bitte? Es soll ein Bildungsproblem sein, wenn man verbotene Lieder nicht (er-)kennt? Um sie kennen zu lernen müsste man sie ja (verbotenerweise!) mal gehört haben. Ich würde im Gegenteil sagen: Daß Verbot hat wunderbar funktioniert, das Lied ist aus dem gesellschaftlichen Gedächtnis verschwunden.

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vor 14 Stunden schrieb Moriz:

Wie bitte? Es soll ein Bildungsproblem sein, wenn man verbotene Lieder nicht (er-)kennt? Um sie kennen zu lernen müsste man sie ja (verbotenerweise!) mal gehört haben. Ich würde im Gegenteil sagen: Daß Verbot hat wunderbar funktioniert, das Lied ist aus dem gesellschaftlichen Gedächtnis verschwunden.

Und das hilft genau was? Platz schaffen für die Internationale, oder den ESC?

bearbeitet von Soulman
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Am 18.5.2024 um 12:12 schrieb Moriz:

Hier kann das Strafrecht eigentlich nicht mehr sinnvoll greifen denn es weiß ja keiner mehr, was eigentlich alles verboten ist.

 

Ein sehr guter Punkt. Wir hatten seinerzeit über den Fall Höcke diskutiert und zumindest ich muss zugeben, dass mir die inkriminierte Formel als historisch verwendete Nazi-Parole ungeläufig war. Und ich würde mich durchaus als geschichtlich informiert und interessiert bezeichnen. 

 

Wenn der Gesetzgeber ganz abstrakt die Verwendung von Nazi-Symbolen und -Parolen verbietet und unter Strafe stellt, dann sollten die Normadressaten auch wissen, welche Zeichen und Begriffe damit gemeint sind. Das ist auch rechtsdogmatisch Standard; nennt man im Recht "Bestimmtheitsgrundsatz". Nun wüsste ich nicht, dass dem StGB ein Anhang beiläge, der alle verbotenen Symbole und Parolen auflistet. Das kann durchaus zur Rechtsunsicherheit führen. Und in einem Rechtsstaat kann es nicht Aufgabe von Journalisten oder der ANTIFA sein, Gesetzesinhalte verbindlich zu interpretieren. 

 

Ich meine, jedem klar denkenden Bürger dürfte klar sein, dass er nicht in SA-Uniform herumlaufen und den "deutschen Gruß" verwenden darf. Auch andere Parolen oder Begriffe kennt man - z. B. durch den schulischen Unterricht - noch. Aber der Gegenstand des Höcke-Prozesses? Da muss ich passen. 

 

Und dann gibt es natürlich auch Sätze, die zwar von den Nazis missbraucht wurden, aber keinen originären NS-Hintergrund haben. Bestes Beispiel ist ja das suum cuique, "Jedem das Seine". Das kommt aus der antiken Philosophie und Staats- bzw. Rechtstradition, steht heute noch auf den Fassaden von Gerichtsgebäuden, prangte aber eben auch auf den Toren von KZs. 

 

Dass man da selbst bei besten Absichten (bzw. bei gar keiner Absicht) schnell mal daneben liegen kann, zeigt ja das Beispiel Cathy Hummels. Offensichtlich kannte sie den Hintergrund dieser Floskel auch nicht u n d schaut weder Tagesschau noch liest sie Zeitung. 

bearbeitet von Studiosus
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Also keine Straftaten, sondern Strafwissen..

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