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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 8 Minuten schrieb Spadafora:

genau das wäre so eine Sache es wird mit einer Tat etwas ausgelöst, dass eine strafbare Handlung ist. Ich sage jetzt nicht dass ist gut sondern es kommt vor und das sollte man bedenken bevor man sich exponiert

Du bist also für die Wiedereinführung des Faustrechts?

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Gerade eben schrieb Flo77:

Du bist also für die Wiedereinführung des Faustrechts?

ich schildere nur den "Ist Zustand" je rechtert man hier wird desto schwerer wird man offenbar auch vom Begriff

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vor 1 Minute schrieb Spadafora:

ich schildere nur den "Ist Zustand" je rechtert man hier wird desto schwerer wird man offenbar auch vom Begriff

Der Ist-Zustand ist das Faustrecht?

 

Ich sehe hier eher eindeutige Defizite in der Frage, was eigentlich "Öffentlichkeit" ist.

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Ein Politiker, der sich in den Strassen Wahlkampf begibt, positioniert sich auch öffentlich. Wenn er angegriffen wird... hätte er sich das halt vorher überlegen sollen 😉

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Gerade eben schrieb rince:

Ein Politiker, der sich in den Strassen Wahlkampf begibt, positioniert sich auch öffentlich. Wenn er angegriffen wird... hätte er sich das halt vorher überlegen sollen 😉

wie gesagt ich gebe es auf

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vor 37 Minuten schrieb rince:

Damit könnte ich auch begründen, einem Klimakleber Reizgas ins Gesicht zu sprühen oder über seine festgeklebte Hand zu fahren...

Kannst du sicher.
Du wirst sehr wahrscheinlich mit dem Risiko leben müssen, eine Anzeige zu bekommen und wegen Körperverletzung verurteilt zu werden. Das ist halt dein Risiko.

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vor 43 Minuten schrieb rince:

Damit könnte ich auch begründen, einem Klimakleber Reizgas ins Gesicht zu sprühen oder über seine festgeklebte Hand zu fahren...

Das mit Reizgas ins Gesicht und über die Hand fahren dürfte illegal sein, aber ich bin keine Juristin mit fachspezifischen Hintergrund.

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vor 28 Minuten schrieb Spadafora:

ich schildere nur den "Ist Zustand" je rechtert man hier wird desto schwerer wird man offenbar auch vom Begriff

Demnach bist du also rechtsextrem...

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vor 4 Minuten schrieb nannyogg57:

Das mit Reizgas ins Gesicht und über die Hand fahren dürfte illegal sein, aber ich bin keine Juristin mit fachspezifischen Hintergrund.

Natürlich ist es illegal.

 

Genau wie das unverpixelte Verbreiten von Aufnshmen von Personen ohne deren Einwilligung oder das Nennen der Namen. Oder das Aussprechen von diversen Kündigungen oder der Versuch, eine Studentin von der Uni zu werfen... zumindest legen das diverse Kommentare von Juristen nahe.

bearbeitet von rince
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vor 23 Minuten schrieb rince:

zumindest legen das diverse Kommentare von Juristen nahe.

Vor Gericht und auf See bist du allein in Gottes Hand...

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vor 6 Stunden schrieb Shubashi:

Verurteilte Straftäter grundsätzlich mit vollem Namen in der Zeitung nennen?

Soweit ich weiß ist das bei (frisch!) verurteilten Straftaten durchaus statthaft und manchmal auch üblich.

Nach Verbüßung der Strafe allerdings nicht mehr, weil das die Resozialisierung behindern könnte. Und bei Jugendlichen sowieso nicht.

 

vor 6 Stunden schrieb Shubashi:

Allgemeine Pflicht zum Hinweis: „Hier arbeiten auch Vorbestrafte!“?

Den kann man sich sparen; der würde nämlich an so ziemlich jedem nicht ganz kleinen Unternehmen hängen. Es reicht ja schon eine kleine Unaufmerksamkeit beim Autofahren und man handelt sich eine Verurteilung wegen Körperverletzung ein.

 

vor 6 Stunden schrieb Einsteinchen:

wenn man von jemandem zu 100 Prozent weiß, dass er ein Dieb ist,  man gezwungen ist, zu schreiben: der mutmaßliche Dieb. 

Ja. Denn deine '100%' sind irrelevant; es kommt alleine auf die rechtskräftige Verurteilung an.

(Früher dachte ich immer, Terroristen wären 'mutmaßlich'...)

 

vor 2 Stunden schrieb Kara:

Ich musste mit dem Arbeitsvertrag zumindest unterschreiben, dass ich kein Mitglied bei Scientology bin.

Warum? Das halte ich - mit Ausnahme ganz spezieller Situationen - für rechtlich fragwürdig.

 

vor 1 Stunde schrieb Spadafora:

wenn man öffentlich etwas tut oder sagt gibt es Reaktionen damit muß man leben

Die Frage ist allerdings: Was heißt 'öffentlich'?

Ein TV-Interview ist nun mal doch eine andere Form von Öffentlichkeit als ein Biergarten.

Wenn man sich nur noch in geschlossenen Räumen frei unterhalten (und ggf. auch mal daneben benehmen) kann, dann Gute Nacht Deutschland!

 

Und der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen stehen die Interessen der Aufgenommenen entgegen; wer auch immer dieses Video ins Internet gestellt hat dürfte sich strafbar gemacht haben und sollte sich darüber hinaus eigentlich mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen.

Wobei eine Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden definitiv keine Veröffentlichung ist.

 

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vor 14 Minuten schrieb Moriz:

Warum? Das halte ich - mit Ausnahme ganz spezieller Situationen - für rechtlich fragwürdig.

 

Gefahr des Betriebsgeheimnis-Verrats. Wen man danach googelt, findet man ganz viel. Ist wohl immer noch sehr üblich bei sehr vielen Firmen.

 

Es ist auch erlaubt, verboten ist es nur bei extrem untergeordneten Tätigkeiten.

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vor 14 Minuten schrieb Moriz:

Wenn man sich nur noch in geschlossenen Räumen frei unterhalten (und ggf. auch mal daneben benehmen) kann, dann

machen dubiose Fakten-Checker daraus im Zweifel ein 'Geheimtreffen'

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vor 4 Minuten schrieb rince:

machen dubiose Fakten-Checker daraus im Zweifel ein 'Geheimtreffen'

In meiner Jugend hieß es von konservativer Seite: „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“

 

Dass inzwischen die linke Seite so tickt, ist irgendwie verwirrend.

 

Werner

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vor 31 Minuten schrieb Werner001:

In meiner Jugend hieß es von konservativer Seite: „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“

 

Dass inzwischen die linke Seite so tickt, ist irgendwie verwirrend.

 

Werner

 

Was ist daran verwirrend? Es ist immer die Seite, die gerade die Macht hat. 

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vor 12 Stunden schrieb rorro:

 

Ich weiss zwar nicht, warum es in jedem Fall den Arbeitgeber betrifft, aber wenn dem so ist, dann gilt das doch für alle möglichen Straftaten, oder? Die müssen dann schon vor(!) einer etwaigen Verurteilung dem Arbeitgeber kundgemacht werden, bestenfalls auch allen potentiellen zukünftigen wie hier geschehen durch Doxing im Netz.

Du stellst dich jetzt aber dumm, oder? 

Wenn ein Mitarbeiter von dir über soziale Medien verbreitet, sein Chef sei zu blöd zur Blutabnahme, dann ist das eine Denunziation, wenn dir das jemand erzählt?

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

 

Thofrock spricht nicht von Verurteilten - ihm reicht schon der dringende Tatverdacht zur zwingenden Meldung.

 

Das ist die linke Schöne Neue Welt.

Ich spreche überhaupt nicht von Urteilen. Es geht überhaupt nicht um Strafrecht. Es geht um Geschäftsschädigung. Vielleicht lassen sich die Scheinempörten das einfach mal von Aristippos erklären. 

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vor 5 Minuten schrieb Thofrock:

Es geht um Geschäftsschädigung.

Dann sollte man den Verursacher verklagen, in diesem Falle die Bild.

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Und nicht zu vergessen die "Influencerin", Podcasterin und Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten, die das "ganze Ding" durch ihren Tiktok-Post ins Rollen gebracht hat (und sich jetzt scheinheilig über "Doxing" beklagt und sich distanziert). 

bearbeitet von Studiosus
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vor 4 Stunden schrieb Kara:

Ich musste mit dem Arbeitsvertrag zumindest unterschreiben, dass ich kein Mitglied bei Scientology bin. Und wenn ich eines werden würde, dann wäre das ein Kündigungsgrund.

Eigentlich regelt das Arbeitsrecht solche Sachen. Denn wenn diese Klausel dort nicht ohnehin gedeckt wäre, wäre sie vermutlich ungültig. 

 

Für die denen es nicht ausschließlich ums pöbeln, sondern um sachliche Diskussionen geht gebe ich mal ein Beispiel. 

Ein Fleischlieferant der sich auf die Belieferung von Döner Imbissen spezialisiert hat, beschäftigt einen Fahrer, der sich mit eben diese Aktion in die Schlagzeilen gebracht hat. 

Dem ist nicht zuzumuten, dass er diesen Fahrer weiterhin zu seiner ausschließlich ausländischen Kundschaft schickt. Und deshalb darf er ihn fristlos kündigen. 

 

Das Arbeitsgericht, dass daraus einen Vergleich macht, das möchte ich sehen.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Flo77:

Dann sollte man den Verursacher verklagen, in diesem Falle die Bild.

"Man" kann aber nicht der Arbeitgeber sein. Einen Anspruch gegen die BILD hat möglicherweise der "Ausländer raus"-Gröhler. Das ist aber eine völlig andere Geschichte.

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vor 1 Stunde schrieb Werner001:

In meiner Jugend hieß es von konservativer Seite: „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“

 

Dass inzwischen die linke Seite so tickt, ist irgendwie verwirrend.

 

Werner

Interessanter Gedanke. Du meinst also, jemand der in aller Öffentlichkeit "Ausländer raus" brüllt, hat ein Recht darauf dieses zu verbergen. 

 

Da hätte ich jetzt eine prima Variante die sich z.b alle abendlich vor deinem Haus abspielen könnte.

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vor 9 Minuten schrieb Thofrock:

Eigentlich regelt das Arbeitsrecht solche Sachen. Denn wenn diese Klausel dort nicht ohnehin gedeckt wäre, wäre sie vermutlich ungültig. 

 

Für die denen es nicht ausschließlich ums pöbeln, sondern um sachliche Diskussionen geht gebe ich mal ein Beispiel. 

Ein Fleischlieferant der sich auf die Belieferung von Döner Imbissen spezialisiert hat, beschäftigt einen Fahrer, der sich mit eben diese Aktion in die Schlagzeilen gebracht hat. 

Dem ist nicht zuzumuten, dass er diesen Fahrer weiterhin zu seiner ausschließlich ausländischen Kundschaft schickt. Und deshalb darf er ihn fristlos kündigen. 

 

Das Arbeitsgericht, dass daraus einen Vergleich macht, das möchte ich sehen.

 

 

Vielleicht war aber besagte Kundschaft gestern selber in Berlin bei der antisemitischen pro-Palästinenser-Demo dabei, bei der das Lied auch angestimmt wurde neben den 'From the River to the Sea' Sprüchen...

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