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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 6 Minuten schrieb rorro:

Ich traue den Menschen zu, Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.

Erwachsene wollen einfach nicht mehr zwangsweise beschult werden.

Als Arbeitsmediziner hast du vermutlich weniger Kontakt mit ü80ern.

Bei fremden Leuten ist es mir irgendwie ziemlich egal, ob die nachts hinfallen, sich die Hüfte brechen, nicht mehr aufstehen können und dann elendiglich verdursten.

Bei Angehörigen sehe ich das allerdings ganz anders.

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vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Umzugsfinanzierung: Nicht unbedingt und Wohngeld auch nicht- je nach Höhe des Einkommens. 

 

Ach was.

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vor 3 Stunden schrieb laura:

Letztlich hat der Staat zwei Möglichkeiten:

 

Um dieses Problem zu verschlimmern, hat er sogar noch jede Menge mehr an Möglichkeiten.

 

Um es zu verbessern keine, denn das kann der Staat nicht. Wer keine Verantwortung für sein Handeln übernimmt (oder tut das ein Staatsbediensteter, wenn seine tolle Idee gnadenlos scheitert?), der ist als Problemlöser prinzipiell ungeeignet.

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 Artikel 14 des GG ist hier im Forum wohl nicht allen bekannt,aber nachzulesen.

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vor 1 Stunde schrieb Shubashi:

Immerhin keine Rechtsextremismusgefahr, da keine Österreicher beteiligt.

 

Na dann ist ja alles gut.

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vor 1 Minute schrieb rorro:

 

Spiegel gefällig?

Ich schiebe nix auf " links" oder  "rechts".

Ich kritisiere,wenn mir etwas missfällt. Egal aus welcher  "Richtung" .

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vor 13 Minuten schrieb Moriz:

Als Arbeitsmediziner hast du vermutlich weniger Kontakt mit ü80ern.

Bei fremden Leuten ist es mir irgendwie ziemlich egal, ob die nachts hinfallen, sich die Hüfte brechen, nicht mehr aufstehen können und dann elendiglich verdursten.

Bei Angehörigen sehe ich das allerdings ganz anders.

 

In der Familie habe ich vier und als Stationsarzt im Krankenhaus habe ich das Elend des Nichtmehrkönnens zuhauf erlebt.

 

Meine noch fitten Eltern sind gerade in eine Seniorenresidenz gezogen (haben als Nichtakademiker zeitlebens klug gehaushaltet und können sich das locker leisten), die anderen beiden sind einmal Grundsicherung und einmal Minirente und wir (meine Frau und ich) bürgen beim Vermieter.

 

Mir ist da wenig fremd.

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vor 7 Minuten schrieb mn1217:

Ich schiebe nix auf " links" oder  "rechts".

Ich kritisiere,wenn mir etwas missfällt. Egal aus welcher  "Richtung" .

 

Mit so einer Antwort - also nicht verstanden - habe ich gerechnet.

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vor 46 Minuten schrieb Moriz:

Da wäre es deutlich besser, sich rechtzeitig in eine angemessene Wohnform zu begeben.

Aber bestimmt, wann genau dieses "rechtzeitig" sein soll? 

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43 minutes ago, rorro said:

 

In Dänemark ist genau das Ausländern verboten (auch EU-Ausländern) - was hierzulande dazu führen würde, dass die Mieten in manchen Großstädten und Touri-Hotspots nicht so hoch wären.

hier wursteln sich einige Kommunen mit extra Steuern auf leerstehende Häuser und Wohnungen so schlecht und recht durch. Die "Feds" welche das gesetzlich regeln könnten bringen kein Bein mehr vors andere. Grundstückeigentum als Kapitalanlage für reiche Chinesen ua. ist ein echter Renner, Wertsteigerungen sind praktisch garantiert, und das Geld ist sicher vor chinesischen Steuer- und Korruptionsfahndern. Zur Vermietung besteht kein Anlass, aus finanziellen Gründen. Auch wenn es ganz böööse liiinks ist hier würde ich durchgreifen. Grundstückeigentum nur für Einheimische und nur für den vereinbarten Zweck (Häuser oder Wohnungen), ansonsten wird das ganze einfach beschlagnahmt und versteigert. Da wüsste jeder wie's läuft.

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vor 44 Minuten schrieb mn1217:

 Artikel 14 des GG ist hier im Forum wohl nicht allen bekannt,aber nachzulesen.

 

 

"In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen.[4][5] Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab."

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums

bearbeitet von rince
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vor 2 Minuten schrieb phyllis:

Auch wenn es ganz böööse liiinks ist

Ok, aber das

vor 3 Minuten schrieb phyllis:

Grundstückeigentum nur für Einheimische

ist jetzt eigentlich ganz böse rechts. Aber das

vor 3 Minuten schrieb phyllis:

einfach beschlagnahmt und versteigert

ist doch wieder links 

 

Werner

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vor 57 Minuten schrieb rorro:

Mir ist da wenig fremd.

Dann ist dir ja klar, daß 'zu viel' Wohnraum noch das kleinste der Probleme von uralten Leuten ist.

 

vor 29 Minuten schrieb rince:

Aber bestimmt, wann genau dieses "rechtzeitig" sein soll? 

Vernünftige Leute verkleinern sich, solange sie noch in der Lage sind, sich auf die neue Situation einzustellen.

Weniger vernünftige Leute verpassen diesen Moment und können irgendwann ihre gewohnte Umgebung nicht mehr loslassen. Und dann wird es richtig schwierig.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kennt @rorro beides aus seiner Familie.

(Und arme Leute haben möglicherweise keine Wahl - manche müssen umziehen weil sie sich die Wohnkosten nicht mehr leisten können und landen in winzigen Zimmern - andere können nicht umziehen weil sie sich die neuen Wohnkosten nicht mehr leisten könnten, jedenfalls nicht für angemessenen Wohnraum.)

 

vor 26 Minuten schrieb phyllis:

Grundstückeigentum als Kapitalanlage für reiche Chinesen ua. ist ein echter Renner, Wertsteigerungen sind praktisch garantiert, und das Geld ist sicher vor chinesischen Steuer- und Korruptionsfahndern.

Dem Vernehmen nach haben wir das Problem hier auch. Allerdings eher mit landwirtschaftlichen Flächen. Chinesische Investoren kaufen wohl den halben Osten auf...

 

vor 24 Minuten schrieb rince:

Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen

Gesetze kann man erlassen. Und macht das auch, wenn es notwendig ist. Wenn auch nicht immer rechtzeitig.

Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums erlaubt solche gesetzlichen Eingriffe, die das Recht auf Eigentum beschneiden.

 

bearbeitet von Moriz
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vor 35 Minuten schrieb rince:

 

 

"In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen.[4][5] Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab."

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums

 

Dann hat womöglich laut mn1217 auch das BVerfG keine Ahnung.

bearbeitet von rorro
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vor 43 Minuten schrieb phyllis:

hier wursteln sich einige Kommunen mit extra Steuern auf leerstehende Häuser und Wohnungen so schlecht und recht durch. Die "Feds" welche das gesetzlich regeln könnten bringen kein Bein mehr vors andere. Grundstückeigentum als Kapitalanlage für reiche Chinesen ua. ist ein echter Renner, Wertsteigerungen sind praktisch garantiert, und das Geld ist sicher vor chinesischen Steuer- und Korruptionsfahndern. Zur Vermietung besteht kein Anlass, aus finanziellen Gründen. Auch wenn es ganz böööse liiinks ist hier würde ich durchgreifen. Grundstückeigentum nur für Einheimische und nur für den vereinbarten Zweck (Häuser oder Wohnungen), ansonsten wird das ganze einfach beschlagnahmt und versteigert. Da wüsste jeder wie's läuft.

 

Das kann ich gut nachvollziehen. In Spanien werden Urlauber belästigt, weil sich deren Politik einen Dreck um die Situation kümmert.

 

Hier in Düsseldorf liegt seit über einem Jahrzehnt eine riesige ehemalige Industrie-Fläche brach (40 Fußballfelder groß!!) und wird nicht bebaut, weil der letzte Eigentümer sich verspekuliert hat. 

 

Enteignen oder noch eine drei-Jahresfrist bis zur ersten Schlüsselübergabe setzen.

 

So etwas ist zutiefst asozial.

bearbeitet von rorro
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vor 38 Minuten schrieb rorro:

 

Das kann ich gut nachvollziehen. In Spanien werden Urlauber belästigt, weil sich deren Politik einen Dreck um die Situation kümmert.

 

Hier in Düsseldorf liegt seit über einem Jahrzehnt eine riesige ehemalige Industrie-Fläche brach (40 Fußballfelder groß!!) und wird nicht bebaut, weil der letzte Eigentümer sich verspekuliert hat. 

 

Enteignen oder noch eine drei-Jahresfrist bis zur ersten Schlüsselübergabe setzen.

 

So etwas ist zutiefst asozial.

Das wäre dann eine Umwidmung. Da steht ja noch nix. Das müssen aber Gerichte entscheiden und wahrscheinlich spekuliert der Pleitier genau darauf.

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vor 1 Stunde schrieb rince:

 

 

"In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen.[4][5] Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab."

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums

Und bestehende gesetzliche Verpflichtungen verpflichten nicht? Weshalb sie Verpflichtungen heißen?

bearbeitet von mn1217
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52 minutes ago, mn1217 said:

Und bestehende gesetzliche Verpflichtungen verpflichten nicht?

die da wären??

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1 hour ago, mn1217 said:

Und bestehende gesetzliche Verpflichtungen verpflichten nicht? Weshalb sie Verpflichtungen heißen?


Doch, schon. Aber selbst dann gilt eins: eine Enteignung ist immer entschädigungspflichtig! Eine Steuer o.ä. darf z.B. nicht den Zweck haben, jemanden um sein Eigentum zu bringen, sie muss stets verhältnismäßig sein. Das ist nicht nur grundgesetzlich verbindlich, sondern auch Prinzip im europäischen Steuerrecht.

Mal eben so mit Steuern den Wohnraum gerechter verteilen, ist halt nicht.

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Dann macht man das halt nicht mit Steuern, sondern mit Abgaben...

(Interessantes Wortspiel: Mit Steuern darf man nicht steuern, mit Abgaben schon...)

 

Und was Enteignung angeht: Im GG Art. 15 steht ausdrücklich, daß u.a. Grundbesitz enteignet werden darf.

Ich las mal irgendwo, daß damit nicht gemeint sein muß, daß der Staat mit Marktpreisen entschädigt:

Zitat

Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.

(Letzeres ist Abschnitt 3 Satz 3 aus Art. 14 GG)

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30 minutes ago, Moriz said:

Dann macht man das halt nicht mit Steuern, sondern mit Abgaben...

(Interessantes Wortspiel: Mit Steuern darf man nicht steuern, mit Abgaben schon...)

 

Und was Enteignung angeht: Im GG Art. 15 steht ausdrücklich, daß u.a. Grundbesitz enteignet werden darf.

Ich las mal irgendwo, daß damit nicht gemeint sein muß, daß der Staat mit Marktpreisen entschädigt:

(Letzeres ist Abschnitt 3 Satz 3 aus Art. 14 GG)


Das ändert dennoch nichts daran, dass daran strenge gesetzliche Regeln gehängt sind. Die Enteignung ist nur zulässig, wenn der öffentliche Zweck nicht anders erreicht werden - es geht idR um große Infrastrukturprojekte, die z.B. sonst nicht verwirklicht werden können. Wenn der Staat also Gebäude braucht, um dort Menschen unterzubringen, kann er sie wie jeder andere kaufen, oder eben auf dem Markt erwerben, was angeboten wird. Dass zwingend kein anderes Gebäude oder nur dieses spezifische Grundstück zur Verfügung steht, ist fast immer falsch - und deshalb kann ein Gebäude nur extrem selten zu Wohnzwecken enteignet werden (wenn überhaupt - kennt jemand konkrete Beispiele?)

https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/enteignung/

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vor 4 Stunden schrieb mn1217:

Und daher: Böse!

 

Wie immer,wenn hier irgendjemand etwas für " links" hält.

Geht gar nicht...

Es geht nicht um den Inhalt,sondern um die ( angebliche) politische Richtung.

Die zu bekämpfen ist.

 

Nervig. 

 

Das hat nichts mit Gut oder Böse zu tun. Ich halte es leidlich für notwendig, die Begriffe "links" und "grün" genauso im politischen Diskurs zu verankern und zu einer Erkennungs- bzw. Brandmarke zu machen wie "die demokratischen Parteien" oder "Brandmauer". 

 

Was man wiederholt, verfängt. Und es ist höchste Zeit, dass beim potentiellen Wähler verfängt, wer uns an die Wand fährt. 

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10 minutes ago, Studiosus said:

 

Das hat nichts mit Gut oder Böse zu tun. Ich halte es leidlich für notwendig, die Begriffe "links" und "grün" genauso im politischen Diskurs zu verankern und zu einer Erkennungs- bzw. Brandmarke zu machen wie "die demokratischen Parteien" oder "Brandmauer". 

 

Was man wiederholt, verfängt. Und es ist höchste Zeit, dass beim potentiellen Wähler verfängt, wer uns an die Wand fährt. 


Na, na … „Die anderen machen es ja auch so!“ finde ich kein sonderlich christliches Argument. Auch wenn ich tatsächlich glaube, dass Helmut Schmidt mit seinem „Mit der Bergpredigt kann man keine Politik machen!“, müssen wir beim Sprechen nicht eine Demagogie mit der anderen vergelten.

Ich fände es besser, wieder zu einer sachlichen Politikargumentation zu kommen, um den demokratischen „common ground“ breiter und fester zu machen. Das ist doch gerade das Problem der jetzigen Regierung: vor lauter ideologischen Scharmützeln und undurchführbaren „Projekten“ kommen sie zu nichts.

Wenn der „kaiserliche Denar“ ganz unspektakuläre Sachleistungen einkauft, braucht der Gläubige sein Hirn nicht mit politischen Schlagworten vernebeln.

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