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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 3 Stunden schrieb rince:

Also schlimmer als es jetzt ist, kann es kaum noch kommen. 

 

Und die ganzen Horror-Geschichten vom schlimmen Weltuntergang, wenn erst einmal die AfD an einer Regierung beteiligt sein sollte, die mögen die woken Schneeflocken in ihrer Filterblase glauben. Ich sehe das eher tiefenentspannt. 

 

Aber am Ende gibt es weniger Geld für Gender-Studiengänge, Radwege in Peru und Männer dürfen nicht einfach so in Frauenduschen -Umkleiden, -Sporteinrichtungen. Schlimme Sache das...

Klar, Rechtsradikalismus und Faschismus sind ganz harmlos...

Aber nun,du bist in der Schweiz aussenden vor. 

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vor 10 Minuten schrieb mn1217:

Klar, Rechtsradikalismus und Faschismus sind ganz harmlos...

Aber nun,du bist in der Schweiz aussenden vor. 

Lauter Psychopathen und Messerstecher unkontrolliert ins Land zu holen ist auch ganz harmlos. Aber immerhin bekommen wir dank dieser tollen bunten Politik neu viel mehr Waffenverbotszonen und so, und dann fühlen sich alle viel sicherer... 🤪

bearbeitet von rince
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vor einer Stunde schrieb rorro:

In den USA gibt es ja die Verfassungstradition, den ursprünglich intendierten Sinn hervorzuheben und dementsprechend zu urteilen - zum Missfallen vieler „Progressiver“.

Wie in den Staaten üblich, bleiben sich da Konservative und Progressive nichts schuldig. Das Lieblingsamandment der Konservativen, „the right to bear arms“ war, das steht sogar ausdrücklich dabei, für eine Miliz zur Landesverteidigung gedacht. Will kein Konservativer hören.

 

Davon abgesehen ist es nicht unbedingt sinnvoll, alles mit der Brille von vor 75 oder vor 230 Jahren zu sehen.

Allerdings sollte die Diskussion, was man heute wie anders sehen sollte als damals, der Souverän führen.

 

Werner

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Da gilt der Rechtsgrundsatz: Optima legis interpres est consuetudo. Der Gebrauch, man könnte auch sagen die Gewohnheit, ist die beste Auslegerin des Gesetzes. 

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Studiosus:

Da gilt der Rechtsgrundsatz: Optima legis interpres est consuetudo. Der Gebrauch, man könnte auch sagen die Gewohnheit, ist die beste Auslegerin des Gesetzes. 

 

 

Damit kann nan auch jede Art von Diktatur rechtfertigen 

 

Werner

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vor 42 Minuten schrieb Werner001:

Ich will keinesfalls die Menschwürde abschaffen oder so etwas. Ganz im Gegenteil. Ich finde die Menschenwürde ist etwas derart Wichtiges, dass man sie nicht zur Begründung für jeden Blödsinn missbrauchen sollte.

 

Das wollte ich dir auch nicht unterstellen.
Allerdings ist gerade deshalb, weil die Menschenwürde etwas derart Wichtiges ist, jede Gesetzesänderung diesbezüglich ein juristisches Problem: Der Artikel 1 kann mit keiner Mehrheit geändert werden.

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vor 4 Minuten schrieb MartinO:

Der Artikel 1 kann mit keiner Mehrheit geändert werden.

Du glaubst gar nicht, was der Kalif alles kann.

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vor 3 Minuten schrieb MartinO:

Das wollte ich dir auch nicht unterstellen.
Allerdings ist gerade deshalb, weil die Menschenwürde etwas derart Wichtiges ist, jede Gesetzesänderung diesbezüglich ein juristisches Problem: Der Artikel 1 kann mit keiner Mehrheit geändert werden.

Der Artikel 146 böte die Möglichkeit einer Präzisierung.

Aber auch da gibt es keine Mehrheit. Und so geht der Krug halt weiter zum Brunnen.

 

Werner

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vor 2 Minuten schrieb Flo77:

Du glaubst gar nicht, was der Kalif alles kann.

Ich meine, nach dem Grundgesetz.
Wenn das erst einmal ein Kalif, Führer oder Parteichef kassiert hat, kann alles passieren.

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Man muss Artikel 1 nicht ändern. Es würde schon reichen, wenn eine autoritative Auslegung klar machte, dass das Konzept der Menschenwürde nicht umfasst, dass wir Menschen aus aller Herren Länder, verfolgte und nicht verfolgte, hier unbegrenzt aufnehmen müssen. 

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vor 1 Minute schrieb Studiosus:

Man muss Artikel 1 nicht ändern. Es würde schon reichen, wenn eine autoritative Auslegung klar machte, dass das Konzept der Menschenwürde nicht umfasst, dass wir Menschen aus aller Herren Länder, verfolgte und nicht verfolgte, hier unbegrenzt aufnehmen müssen. 

Eine weitere offensichtlich notwendig zu treffende Feststellung wäre, daß das GG einen begrenzten territorialen Geltungsbereich hat und innerhalb dieser Grenzen den Zweck hat die zivile Ordnung der Deutschen zu organisieren.

 

Wer nicht Deutscher sein will und sich dem GG nicht anschließen möchte, kann sich wohl kaum auf das GG berufen...

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vor 4 Minuten schrieb Flo77:

Eine weitere offensichtlich notwendig zu treffende Feststellung wäre, daß das GG einen begrenzten territorialen Geltungsbereich hat und innerhalb dieser Grenzen den Zweck hat die zivile Ordnung der Deutschen zu organisieren.

 

Wer nicht Deutscher sein will und sich dem GG nicht anschließen möchte, kann sich wohl kaum auf das GG berufen...

Das GG garantiert einige Rechte auch für Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten ("Jeder hat das Recht..."). Es kann dagegen kein Recht außerhalb Deutschlands garantieren.

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vor 30 Minuten schrieb MartinO:

Das wollte ich dir auch nicht unterstellen.
Allerdings ist gerade deshalb, weil die Menschenwürde etwas derart Wichtiges ist, jede Gesetzesänderung diesbezüglich ein juristisches Problem: Der Artikel 1 kann mit keiner Mehrheit geändert werden.

Aber das GG kann hinweggefegt werden, und mit ihm Artikel 1.

 

Von links, von rechts, von Religiösen... nichts ist für die Ewigkeit. Und Corona hat gezeigt, wie wenig angebliche Demokraten auf Grundrechte geben, wenn sie ihnen nicht passen. Die haben doch in den Corona-Jahren allesamt auf die Menschenwürde gesch issen.

bearbeitet von rince
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vor 43 Minuten schrieb rince:

Aber das GG kann hinweggefegt werden, und mit ihm Artikel 1.

 

Von links, von rechts, von Religiösen... nichts ist für die Ewigkeit. Und Corona hat gezeigt, wie wenig angebliche Demokraten auf Grundrechte geben, wenn sie ihnen nicht passen. Die haben doch in den Corona-Jahren allesamt auf die Menschenwürde gesch issen.

Es kann sicherlich.
Willst du das? Soll man das machen?

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vor 9 Minuten schrieb MartinO:
vor 52 Minuten schrieb rince:

Von links, von rechts, von Religiösen... nichts ist für die Ewigkeit. Und Corona hat gezeigt, wie wenig angebliche Demokraten auf Grundrechte geben, wenn sie ihnen nicht passen. Die haben doch in den Corona-Jahren allesamt auf die Menschenwürde gesch issen.

Es kann sicherlich.
Willst du das? Soll man das machen?

 

Das ist nicht die Frage! Es hat stattgefunden, unabhängig von unseren Wünschen.

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vor 10 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Das ist nicht die Frage! Es hat stattgefunden, unabhängig von unseren Wünschen.

Trotzdem ist es eine Frage, ob man es wiederholen soll.

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vor 10 Stunden schrieb Werner001:

Was nötig wäre, wäre eine Definition, was denn unter „Menschenwürde“ zu verstehen ist, und zwar bevor dieser Begriff durch inflationäre Verwendung nichts mehr wert ist.

Ich glaube es liegt an dem Begriff selber. Sie ist mir daher auch nicht wichtig, wenn ich rational bleibe. Was ich persönlich von ihr halte, bleibt persönlich. Ich verlinke jetzt nicht schon wieder den legendären Beitrag von Werner_agnosticus zur Menschenwürde. Es gibt jedenfalls negative Definitionen durch das BVerfG, also was dem Staat verboten ist aufgrund des Art.1 GG und genau so ist dieser Artikel mit diesem Begriff einmal erdacht worden. Die neue Seuche sind die vermeintlichen Handlungspflichten, mit denen politische Mehrheiten geangelt werden sollen. Die Konstruktion solcher Pflichten gibt der Begriff als Leerformel nun mal her. Die Anspruchsrechte an den Staat sind jedenfalls eine totalitäre Idee.

 

So wie eine Claudia Roth einen unabhängigen Journalismus mit Steuergeld fördern möchte.

bearbeitet von Soulman
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vor 8 Stunden schrieb MartinO:

Trotzdem ist es eine Frage, ob man es wiederholen soll.

Es wird wiederholt werden.

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vor 41 Minuten schrieb rince:

Es wird wiederholt werden.

Das Problem ist "nur" eine totalitär sozialistische Definition der Menschenwürde, weg von dem Verbot staatlichen Handelns hin zum Gebot staatlichen Handelns. Das ist ein Nagel, den wir seit 1990 im Schuh haben. Die Coronapolitik war eine Objektivierung der Bürger durch die Politik. Die Wissenschaft und die Presse hat sich prostituiert und das BVerfG lecker zu Abend gegessen und geschwiegen. Ach, und dann gab es ja noch den Ethikrat. Bei Göbbels konnte man wenigstens noch sehen, was drinsteckt.

bearbeitet von Soulman
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vor 11 Stunden schrieb Studiosus:

Da gilt der Rechtsgrundsatz: Optima legis interpres est consuetudo. Der Gebrauch, man könnte auch sagen die Gewohnheit, ist die beste Auslegerin des Gesetzes.

 

Gilt das auch für jugendliche KZ-Sekretärinnen, bei denen der Staat erst nach 80 Jahren auf die Idee kommt, das könnte strafwürdig sein?

 

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vor einer Stunde schrieb rince:

Es wird wiederholt werden.

Ich denke auch, dass wir eine komplette und offizielle Abschaffung auch der letzten Reste des Grundgesetzes erleben.

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vor 35 Minuten schrieb MartinO:

Ich denke auch, dass wir eine komplette und offizielle Abschaffung auch der letzten Reste des Grundgesetzes erleben.

Nö. Nur eine 'aktualisierte Auslegung'.

Die DDR war schließlich auch demokratisch...

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vor einer Stunde schrieb MartinO:

Ich denke auch, dass wir eine komplette und offizielle Abschaffung auch der letzten Reste des Grundgesetzes erleben.

Das denke ich nicht. Nur von Art.1 wird einfach als eine Phrase/leere bedeutungslose Worthülse zurückbleiben. Für höhere Werte (nämlich die richtige Gesinnung und Haltung) muss man halt zu Opfern bereit sein 

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vor 4 Minuten schrieb rince:

Das denke ich nicht. Nur von Art.1 wird einfach als eine Phrase/leere bedeutungslose Worthülse zurückbleiben. Für höhere Werte (nämlich die richtige Gesinnung und Haltung) muss man halt zu Opfern bereit sein 

Die Regeln werden nie gebrochen, sondern immer nur gebeugt (für das höhere Ziel natürlich).

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