Werner001 Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August (bearbeitet) vor 20 Minuten schrieb bw83: Ich möchte nur mal dran erinnern, dass die Erhöhung/Angleichung der Leistungen für Asylbewerber (auf nahe damals Hartz-IV-, heute Bürgergeld-Niveau) nicht einfach von der Regierung angegangen oder beschlossen wurde. Das kam vom Bundesgerichtshof. Hat der BGH eine Angleichung an Hartz IV verlangt oder hat das die Regierung ohne Notwendigkeit beschlossen? Ich erinnere mich, damals letzteres gehört zu haben, wonach eine moderatere Erhöhung gereicht hätte. Bei den letzten Bürgergelderhöhungen wurde ja auch (speziell aus der grünen Ecke) behauptet, damit erfülle man nur „Forderungen des BVerfG“. Ohne entsprechenden Beleg natürlich. Werner bearbeitet 27. August von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August (bearbeitet) vor 33 Minuten schrieb Werner001: Hat der BGH eine Angleichung an Hartz IV verlangt oder hat das Regierung ohne Notwendigkeit beschlossen? Ich erinner mich, damals letzteres gehört zu haben, wonach eine moderate Erhöhung gereicht hätte. Bei den letzten Bürgergelderhöhungen wurde ja auch (speziell aus der grünen Ecke), damit erfülle man nur „Forderungen des BVerfG“. Ohne entsprechenden Beleg natürlich. Werner Es gab damals zwei Probleme: 1) Die Höhe der Asylbewerberleistungen (waren damals knapp 20 Jahre, seit Anfang der 1990er, nicht mehr angepasst worden). 2) Es fehlte jegliche Berechnungsgrundlage. Diese musste/sollte außerdem das "Existenzminimum" berücksichtigen. Da ja damals auch allen Beteiligten klar war, dass die Regierung nicht sofort alles gesetzeskonform in neue Regelungen umwandeln konnte, beschloss das BVerfG damals (in 2012) selbst , dass es zuerst eine "Übergangsregel" geben sollte (rückwirkend auf den 01. Januar 2011). Die sah dann so aus, dass vorgeschrieben wurde, dass die Leistungen für Asylbewerber an (damals) Hartz-IV-Sätze "angelehnt" werden sollten. Das Gericht legte für die Übergangszeit für Haushaltsvorstände monatliche Leistungen in Höhe von 336 € (sowie für jedes weitere Haushaltsmitglied in Höhe von 260 €) fest. Zum Vergleich: Der Hartz-IV-Satz betrug in 2011 nach der Neufestlegung 364 € (also ein bisschen mehr). Gleichzeitig wurde der Regierung "aufgetragen", die Thematik gesetzlich zu regeln und, siehe oben, bei der Berechnung der Leistungen eben das Existenzminimum nachvollziehbar zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage für das Existenzminimum war im Übrigen kurz vorher, genauer gesagt in 2010 Thema beim BVerfG, das hatte da nämlich der Regierung eine auf den Deckel gegeben. Grund dafür war, das bis dato das Existenzminimum nur auf Basis von "physischer" Existenz (Essen, Wohnen, etc.) berechnet wurde. Berücksichtigt werden sollte dann aber ab sofort auch die Möglichkeit, am soziokulturellen Leben teilzuhaben. Ergo mussten die Beiträge steigen. Geklagt hatte damals keine Opposition, sondern u.a. die Caritas oder andere Sozialverbände und das ging dann bis nach Karlsruhe. Und da eben Bürgergeld (oder früher Hartz-IV) ja selbst irgendwie mit dem Existenzminimum verknüpft ist oder verknüpft werden musste, kann man seitdem mit den Asylbewerberleistungen eben kaum noch weiter runtergehen. Ein paar Auszüge aus der damaligen Pressemitteilung von 2012: Zitat 1. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Höhe entsprechender Leistungen muss der Gesetzgeber festlegen. Sie darf nicht evident unzureichend sein und muss realitätsgerecht bestimmt werden. Zitat Maßgeblich für die Bestimmung entsprechender Leistungen sind die Gegebenheiten in Deutschland, dem Land, in dem dieses Existenzminimum gewährleistet sein muss. Das Grundgesetz erlaubt es nicht, das in Deutschland zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige unter Hinweis auf das Existenzniveau des Herkunftslandes von Hilfebedürftigen oder auf das Existenzniveau in anderen Ländern niedriger als nach den hiesigen Lebensverhältnissen geboten zu bemessen. Desgleichen erlaubt es die Verfassung nicht, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen pauschal nach dem Aufenthaltsstatus zu differenzieren; Zitat Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben; dies sind einheitlich zu sichernde Bedarfe. Art. 1 Abs. 1 GG gibt einen solchen Leistungsanspruch dem Grunde nach vor. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG hält den Gesetzgeber an, seine konkrete Höhe entsprechend der tatsächlichen existenzsichernden Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen. Und da kommen diese im europäischen Vergleich sehr, sehr großzügigen Leistungen eben her. Zum Vergleich: Frankreich gibt abgelehnten Asylbewerbern keinen müden Cent. Geduldete, also eigentlich Abgelehnte, erhalten bei uns in D aber nach wie vor Leistungen in der u.g. Höhe. Im heutigen Vergleich (2024) mit Hartz IV/Bürgergeld sieht es dann so aus: Bürgergeld: 563 € pro Monat Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz: 460 € pro Monat Weiterhin ist zu beachten, dass Asylbewerber ab dem Tag der Antragsstellung Anspruch auf diese Leistungen haben und überdies hinaus dann nach mittlerweile 36 Monaten, bis 2024 18 Monaten, Asylbewerberleistungen ein Recht auf sog. "Analogleistungen" in Höhe des Bürgergelds bzw. der Sozialhilfe haben. bearbeitet 27. August von bw83 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August Das verstehe ich alles, auch den Anspruch an Antrag. Warum es für abgelehnte und somit ausreisepflichtige Bewerber aber immer noch die Unterstützung gibt, erschließt sich mir nicht - und auch nicht aus dem Urteil des BVerfG. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August (bearbeitet) vor 23 Minuten schrieb rorro: Das verstehe ich alles, auch den Anspruch an Antrag. Warum es für abgelehnte und somit ausreisepflichtige Bewerber aber immer noch die Unterstützung gibt, erschließt sich mir nicht - und auch nicht aus dem Urteil des BVerfG. Das steht in §1 des AsylbLG: Zitat (1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, 1a. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen, 2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist, 3. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, b) nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder c) nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt, 4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, 6. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, 7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen oder [...] EDIT: Doch, es steht auch was im obigen Link, ich zitiere: Zitat Desgleichen erlaubt es die Verfassung nicht, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen pauschal nach dem Aufenthaltsstatus zu differenzieren; der Gesetzgeber muss sich immer konkret an dem Bedarf an existenznotwendigen Leistungen orientieren. bearbeitet 27. August von bw83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August (bearbeitet) Es ist bemerkenswert, was da alles aus dem Artikel 1 herausgelesen wird. Interessanterweise sind da Dinge dabei, die man Menschen verweigert. Strafgefangene haben z. B. nicht die Möglichkeit, am „soziokulturellen Leben“ teilzuhaben. Da die Teilnahme aber Bestandteil der Menschenwürde ist, wenn sie aus Art 1 abgeleitet werden kann, werden folglich Strafgefangene menschenunwürdig behandelt. Irgendwann fällt uns dieser inflationäre Gebrauch der Menschenwürde mal auf die Zehen, wenn in einer anderen politischen Großwetterlage die Höchstgerichte zu dem Schluss kommen, dass man aus solchen Entscheidungen ableiten kann, dass die Menschenwürde nichts ist, was allen Menschen gleichermaßen und von Natur aus zusteht, sondern etwas, das durch einfache Gesetze geregelt werden kann Werner bearbeitet 27. August von Werner001 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August vor 5 Minuten schrieb Werner001: Es ist bemerkenswert, was da alles aus dem Artikel 1 herausgelesen wird. Interessanterweise sind da Dinge dabei, die man Menschen verweigert. Strafgefangene haben z. B. nicht die Möglichkeit, am „soziokulturellen Leben“ teilzuhaben. Da die Teilnahme aber Bestandteil der Menschenwürde ist, wenn sie aus Art 1 abgeleitet werden kann, werden folglich Strafgefangene menschenunwürdig behandelt. Irgendwann fällt uns dieser inflationäre Gebrauch der Menschenwürde mal auf die Zehen, wenn in einer anderen politischen Großwetterlage die Höchstgerichte zu dem Schluss kommen, dass man aus solchen Entscheidungen ableiten kann, dass die Menschenwürde nichts ist, was allen Menschen gleichermaßen und von Natur aus zusteht, sondern etwas, das durch einfache Gesetze geregelt werden kann Werner Das AsylbLG ermöglicht auch, Asylbewerbern die Leistungen zu kürzen. Das funktioniert aber nur in der Theorie. Denn dafür müssen bestimmte Gründe nachgewiesen werden und das klappt so gut wie nie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 27. August Melden Share Geschrieben 27. August vor 15 Minuten schrieb Werner001: Strafgefangene haben z. B. nicht die Möglichkeit, am „soziokulturellen Leben“ teilzuhaben. Doch, wenn auch stark eingeschränkt. Und: Da hat wohl noch niemand wegen geklagt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 16 Stunden schrieb Shubashi: Um mal ins Konkrete zu kommen: Hr Merz macht der SPD ein Angebot, was ist davon zu halten? Wahlkampf. Und die mitregierenden Parteien auszuschließen mMn mindestens problenatisch- wenn auch aufgrund der ständigen Streitereien nachvollziehbar. An sich finde ich miteinander reden aber immer gut und wichtig! Im konkreten Fall habe ich allerdings den Verdacht,dass Herr M Herrn Sch nur Vorgaben geben will und erwartet,dass der zu allem ja sagt. Das wäre natürlich keine gute Grundlage für ein Gespräch . Also Reden ja, zu zweit und zu viert. Ergebnisoffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 14 Stunden schrieb Werner001: Es ist bemerkenswert, was da alles aus dem Artikel 1 herausgelesen wird. Interessanterweise sind da Dinge dabei, die man Menschen verweigert. Strafgefangene haben z. B. nicht die Möglichkeit, am „soziokulturellen Leben“ teilzuhaben. Da die Teilnahme aber Bestandteil der Menschenwürde ist, wenn sie aus Art 1 abgeleitet werden kann, werden folglich Strafgefangene menschenunwürdig behandelt. Irgendwann fällt uns dieser inflationäre Gebrauch der Menschenwürde mal auf die Zehen, wenn in einer anderen politischen Großwetterlage die Höchstgerichte zu dem Schluss kommen, dass man aus solchen Entscheidungen ableiten kann, dass die Menschenwürde nichts ist, was allen Menschen gleichermaßen und von Natur aus zusteht, sondern etwas, das durch einfache Gesetze geregelt werden kann Werner Ich hab nochmal nachgelesen, steht alles auch bei Wikipedia. Die meisten Verfassungen kennen die "Menschenwürde". Es gibt aber viele, da steht die nicht auf Platz 1. Und es gibt keine Verfassung, die der Menschenwürde so ein Ausmaß beimisst wie das Grundgesetz. Zitat von Wiki: "Die Gewährleistung der Menschenwürde als höchsten Wert der Verfassungsordnung hat kein Vorbild in anderen westlichen Verfassungen. Ihre Einfügung in das Grundgesetz 1949 ist als Resultat auf die Erfahrungen der deutschen Geschichte zurückzuführen. Die Entscheidung, die Menschenwürde an den Anfang des Grundgesetzes zu stellen, wurde bewusst gefällt. Es handelt sich um eine Umkehrung der kollektivistischen Ideologie im Dritten Reich, [...]" https://de.m.wikipedia.org/wiki/Menschenwürde 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August Bleibt die Frage, wo die Würde der Menschen bleibt, die hier täglich von Ausländern angegriffen werden. Meine Cousine, Adoptionskind mit Wurzeln in Südamerika und dunkler Hautfarbe, schmeisst gerade ihren Job bei der Stadt hin. Da muss sie sich aktuell nämlich mit UMAs beschäftigen. Also dem potentiellen Messerstecher-Klientel. Die sind dreist, zudringlich und drohen auch regelmässig. Unterstützung und Rückendenkung von oben gibt es keine. Die Scheyce will sie sich nicht länger antun. So fällt man halt mit hochgehaltener Fahne 'Menschenwürde' von der anderen Seite vom Pferd. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August Was ich gestern hier schon schrieb: Die Menschenwürde wird von den aktuellen Regierungen sehr einseitig vor allem mit Blick auf die Asylsuchenden und Migranten eingefordert. Die Menschenwürde der Inländer bleibt da oft genug nur ein Nachgedanke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August (bearbeitet) Man darf sich hier übrigens tatsächlich nicht täuschen lassen. Es ist nicht nur die Ampel, die den deutschen Bürger hängen lässt und lieber Geld für andere Dinge ausgibt. Es ist genauso die Union, die aktuell zwar Kreide frisst, aber im Grunde denselben Dünkel dem Bürger und seinen Anliegen gegenüber hat. Bezeichnend war die Antwort des konservativen MP von Sachsen bei einem "Bürgerdialog", der auf die berechtigte Frage eines Teilnehmers, wann denn mal Geld für die Deutschen da sei, nur flappsig antwortete: Für was wollen Sie denn Geld? Da zeigt doch die ganze Misere auf, wenn ein deutscher Bürger es wagt, anzumerken, dass deutsches Steuergeld vielleicht für die Bürger dieses Landes ausgegeben werden sollte und dann so selbstherrlich abgewatscht wird. bearbeitet 28. August von Studiosus 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 27 Minuten schrieb rince: Bleibt die Frage, wo die Würde der Menschen bleibt, die hier täglich von Ausländern angegriffen werden. Der Staat darf nicht gegen die Würde des Menschen handeln. Das ist, gerade in Anbetracht der deutschen Geschichte, extrem wichtig. In zweiter Linie muß der Staat dafür sorgen, daß auch die Einwohner einander würdig behandeln. Dabei muß er die sowohl die Würde potentieller Opfer, als auch die Würde potentieller Täter berücksichtigen. Also alles andere als eine leichte Aufgabe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August (bearbeitet) vor 10 Minuten schrieb Moriz: Der Staat darf nicht gegen die Würde des Menschen handeln. Das ist, gerade in Anbetracht der deutschen Geschichte, extrem wichtig. In zweiter Linie muß der Staat dafür sorgen, daß auch die Einwohner einander würdig behandeln. Dabei muß er die sowohl die Würde potentieller Opfer, als auch die Würde potentieller Täter berücksichtigen. Also alles andere als eine leichte Aufgabe. Diese zugegeben schwierige Aufgabe ließe sich umgehen, wenn man einfach keine Leute ins Land lässt, deren Menschenwürde man dann aufwändig beschützen muss. Ich persönlich bin der Meinung, dass der Staat mit der Achtung der Menschenwürde seiner eigenen Bürger schon ausgelastet genug wäre. Im Übrigen ist diese Interpretation der Menschenwürde, von der ich nicht sage, sie sei falsch, irrwitzig und unpraktikabel. Leute dringen ungerufen ins Land ein, wir dürfen uns als Staat dagegen aus unerfindlichen Gründen nicht wehren und sobald sie Fuß aufs Gelobte Land gesetzt haben, muss der Staat ihre Menschenwürde achten, was de facto gleichbedeutend ist mit ihre illegale Einwanderung zu akzeptieren, sie nicht auszuweisen und zu alimentieren. Lektionen aus der Geschichte schön und gut, aber das ist doch ziemlich neben der Spur und alles andere als vernünftig. bearbeitet 28. August von Studiosus 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 11 Minuten schrieb Moriz: zweiter Linie muß der Staat dafür sorgen, daß auch die Einwohner einander würdig behandeln. Nein. Wenn es eine staatliche Aufgabe wäre, hätte es 1631d BGB nie geben dürfen. Nach Kant wiederspricht ja auch jede gelebte Sexualität, die nicht der Erfüllung der gegenseitigen ehelichen Ansprüche der Ehepartner dient, der Würde des Menschen. Nach Deiner Definition müsste der Staat jedes Ausleben von außerehelicher Sexualität (inkl. dem Solo-Sex) unter Strafe stellen. Viel Spaß bei der Strafverfolgung... . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 20 Minuten schrieb Moriz: Der Staat darf nicht gegen die Würde des Menschen handeln. Das ist, gerade in Anbetracht der deutschen Geschichte, extrem wichtig. Nicht gegen die Würde der Menschen handeln ist das eine, den Menschen alles mögliche zur Verfügung stellen, weil die „Menschenwürde“ das angeblich verlange, ist etwas völlig anderes. In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung steht der berühmte Satz, dass „das Streben nach Glück“ ein unabdingbares Menschenrecht sei. Gälte dieser Satz bei uns, hätten deutsche/europäische Richter längst entschieden, dass der Staat jedem, der sich auf unserem Territorium aufhält, wöchentlich kostenlos einen Lottoschein und ein Los der Glücksspirale, sowie freie Jetons für die nächstgelegene Spielbank zur Verfügung stellen müsse Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Studiosus: Was ich gestern hier schon schrieb: Die Menschenwürde wird von den aktuellen Regierungen sehr einseitig vor allem mit Blick auf die Asylsuchenden und Migranten eingefordert. Die Menschenwürde der Inländer bleibt da oft genug nur ein Nachgedanke. Weil die Umdefinition von Menschenwürde als Anspruch gegen den Staat einfach Unfug ist. Nur, weil die "Menschenwürde" eine Leerformel in Form eines begründungslosen Tabus war, konnte sie dem anderen Konstrukt "Staat" durch die höchste Judikative Grenzen setzen. Ein Meisterwerk der Gewaltenkontrolle. Werden damit jedoch Ansprüche gegen den Staat generiert, dann benötigen diese Ansprüche genauso wenig eine Begründung. Sie ist in der Ära Merkel umdefiniert worden zu einem Aufmerksamkeits- und Durchsetzungsjoker für Politiker gegen die Bürger. Das war aber ganz sicher nicht im Sinne der Erfinder. Der erste Versuch der Installation eines Berufspolitikers im BVerfG war Peter Müller, der sich aber nicht besonders gefügig zeigte. Nochmal danke dafür. Frau Baer war für die Grünen unterwegs und Herr Harbarth ist die momentane Krönung, wie das Durchwinken der Corona-Gesetze gezeigt hat. Zusammengefasst ist für mich die Neuinterpretation des Art 1GG ein billiger und zugleich effektiver politischer Meinungsverstärker, weil sie ohne Argumente auskommt. Das wiederum kommt vielen Politikern gelegen, um Betätigungsfelder für sich selbst zu definieren, ohne kritische Rückfragen beantworten zu müssen. Die "Menschenwürde" ist das juristische Pendant zu "Alternativlos" geworden. Möge sie in Frieden ruhen und danke für gute 50 Jahre. bearbeitet 28. August von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 2 Stunden schrieb Studiosus: Im Übrigen ist diese Interpretation der Menschenwürde, von der ich nicht sage, sie sei falsch, irrwitzig und unpraktikabel. Leute dringen ungerufen ins Land ein, wir dürfen uns als Staat dagegen aus unerfindlichen Gründen nicht wehren und sobald sie Fuß aufs Gelobte Land gesetzt haben, muss der Staat ihre Menschenwürde achten, was de facto gleichbedeutend ist mit ihre illegale Einwanderung zu akzeptieren, sie nicht auszuweisen und zu alimentieren. (fett durch mich) Das ist falsch. Wir (d.h., der deutsche Staat) tut allerdings zu wenig, um die Illegalen wieder los zu werden. Was auch daran liegen kann, daß es inzwischen einfach zu viele sind... Was die Alimentation angeht: Die Alternativen dazu wäre wohl eine deutliche Zunahme an Bettelei, Diebstahl und Raub. Auch ein Illegaler will nicht verhungern. Ich bin mir nicht sicher, ob das besser wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 36 Minuten schrieb Moriz: Die Alternativen dazu wäre wohl eine deutliche Zunahme an Bettelei, Diebstahl und Raub. Passiert doch eh längst. Fahr mal in Innenstädte und frag die Händler. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August (bearbeitet) Und die Islamisten in Deutschland machen noch nicht mal nen Hehl aus ihrer Gesinnung https://www.n-tv.de/politik/Maenner-aus-Afghanistan-leben-radikalen-Islam-in-Deutschland-aus-article25185950.html Totaler Kontrollverlust... ein Hoch auf die Menschenwürde! 🥳 bearbeitet 28. August von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 2 Stunden schrieb Werner001: Nicht gegen die Würde der Menschen handeln ist das eine, den Menschen alles mögliche zur Verfügung stellen, weil die „Menschenwürde“ das angeblich verlange, ist etwas völlig anderes. In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung steht der berühmte Satz, dass „das Streben nach Glück“ ein unabdingbares Menschenrecht sei. Gälte dieser Satz bei uns, hätten deutsche/europäische Richter längst entschieden, dass der Staat jedem, der sich auf unserem Territorium aufhält, wöchentlich kostenlos einen Lottoschein und ein Los der Glücksspirale, sowie freie Jetons für die nächstgelegene Spielbank zur Verfügung stellen müsse Werner In den USA gibt es auch reichlich seltsame Entscheidungen des Supreme Court zu Verfassungsgrundsätzen, also insoweit kein Unterschied. Spezifisch deutsch scheint mir das Problem zu sein, dass die Richter nur den Gegensatz Mensch - Staat sehen, statt, wie es sinnvoller wäre Mensch - andere Menschen: Die Regierung ist deshalb an der Macht, weil eine Mehrheit einmal die dahinterstehenden Parteien gewählt hat. Keine Regierung kann es allen Menschen recht machen. Zu den Menschenrechten gehört daher auch immer die Pflicht zur Achtung der Rechte anderer. Wenn man aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ein bestimmtes Existenzminimum ableitet, dann muss sich daraus auch der Grundsatz ableiten, dass derjenige, der arbeiten kann, es auch tut - denn wenn er andere Menschen ausnützt, missachtet er auch deren Würde. Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ergibt sich, dass auch der Staat nicht das Recht hat, mit Menschen alles zu tun (z.B. Polizisten dürfen Menschen nicht grundlos verprügeln oder sie zwingen, sich auf offener Straße nackt auszuziehen). Allerdings ist auch jeder Mensch verpflichtet, die Würde anderer Menschen zu achten und darf andere nicht bedrohen oder beleidigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor einer Stunde schrieb Moriz: (fett durch mich) Das ist falsch. Wir (d.h., der deutsche Staat) tut allerdings zu wenig, um die Illegalen wieder los zu werden. Was auch daran liegen kann, daß es inzwischen einfach zu viele sind... Was die Alimentation angeht: Die Alternativen dazu wäre wohl eine deutliche Zunahme an Bettelei, Diebstahl und Raub. Auch ein Illegaler will nicht verhungern. Ich bin mir nicht sicher, ob das besser wäre. Worin liegt in dem, was Du schreibst, der Unterschied zu dem, was Du in meinem Beitrag gefettet hast? Zu wenig, wie Du es vornehm umschrieben hast, von Seiten des Staates zu tun, um Illegale außer Landes zu schaffen, ist doch am Ende des Tages nichts anderes als die Kapitulation des Rechtsstaates und die - ich kann den Begriff nur wiederholen - faktische Anerkennung illegaler Einwanderung. Was sollte es anderes sein? 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August (bearbeitet) vor 21 Minuten schrieb MartinO: Spezifisch deutsch scheint mir das Problem zu sein, dass die Richter nur den Gegensatz Mensch - Staat sehen, statt, wie es sinnvoller wäre Mensch - andere Menschen: Das Grundgesetz regelt im Wesentlichen das Verhältnis Staat - Mensch und allenfalls in zweiter Linie, nämlich über verfassungskonforme Gesetzte, das Verhältnis Mensch - Mensch. In sofern kein Problem, sondern Absicht. vor 20 Minuten schrieb MartinO: dann muss sich daraus auch der Grundsatz ableiten, dass derjenige, der arbeiten kann, es auch tut Blablablubb. Du hast offensichtlich noch nie mit alimentierten Menschen zu tun gehabt. Das Problem ist erstaunlich selten der fehlende Wille aber erstaunlich oft die fehlende Möglichkeit. Was an vielen Problemen liegen kann: Fehlende Qualifikation (nicht jeder Ex-Bauarbeiter mit kaputtem Rücken lässt sich problemlos zum gesuchten Gehirnchirurg Informatiker umschulen), fehlende Gesundheit (insbesondere diverse psychische Erkrankungen, die nicht per se arbeitsunfähig machen, wohl aber den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt massiv erschweren können) und fehlende passende Stellen. Letzteres könnte sich allmählich ändern, weil die Arbeitgeber zunehmend froh sind, überhaupt jemanden zu finden, die Stelle wird dann passend gemacht. Und, nicht zu vergessen, nach einer gewissen (erstaunlich kurzen) Zeit der Arbeitssuche setzen Selbstschutzmechanismen ein, die leicht mit 'Faulheit' verwechselt werden können ("Mich will ja sowieso keiner mehr"). bearbeitet 28. August von Moriz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August vor 10 Minuten schrieb Moriz: Das Grundgesetz regelt im Wesentlichen das Verhältnis Staat - Mensch und allenfalls in zweiter Linie, nämlich über verfassungskonforme Gesetzte, das Verhältnis Mensch - Mensch. In sofern kein Problem, sondern Absicht. Und wer oder was ist der Staat? Eine Naturerscheinung oder was? Oder könnte es sein, dass dieser Staat aus Menschen besteht und nicht mehr funktioniert, wenn ihn die Mehrheit nicht mehr mitträgt? Zitat Blablablubb. Du hast offensichtlich noch nie mit alimentierten Menschen zu tun gehabt. Habe ich sehr wohl. Ich habe auch schon genügend mit Syrern zu tun gehabt, für die ich die Hand ins Feuer legen würde, dass sie die Tat von Solingen ablehnen. Leider gibt es in beiden Fällen die anderen auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 28. August Melden Share Geschrieben 28. August Und der nächste Einzelfall... in Thüringen ist ein Somalier mit einem Messer auf Passanten los gegangen. Die Politiker der "demokratischen" Parteien können wieder ihr Betroffenheits-Bingo starten. Bin mal wirklich auf die Wahlen gespannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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