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Politik für Interessierte


Shubashi

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5 hours ago, Werner001 said:

In der Praxis bedeutet das Urteil, dass gut 20 Millionen Menschen eingeladen sind, in die EU zu übersiedeln, wenn sie es gerne möchten. Anschließend natürlich mit dem Recht des Familiennachzugs.


Das Urteil zeigt wiederum, dass es eigentlich einer integrierten einheitlichen Zuwanderungspolitik auf EU-Ebene bedarf.

Man sollte sich nämlich mal den Ausgangspunkt des Urteils ansehen: 

Eine 14jährige, die vom Vater zwangsverheiratet werden sollte und ein 2007 hier geborenes Mädchen, die Afghanistan lediglich aus Erzählungen und Medien kennt.

In meinen Augen besteht hier ein nachvollziehbares Interesse, und es kann eigentlich nicht sein, dass solche Menschen in eine ewige Dauerschleife der Nichtintegration geschickt werden, die uns und ihnen schadet. Ich gehe jetzt nämlich mal von meinen afghanischen Nachbarn aus, die ich eigentlich als sehr gut integriert ansehe, und mit denen ich weit lieber befreundet wäre als mit den daneben wohnenden dauernörgelnden Deutschen, die für jeden Sch…. erstmal den Afghanen die Schuld geben wollen. Sie und ihre Kinder sind übrigens alle hier geboren, und wenn solche Menschen tlw. dennoch keinen gesicherten Aufenthaltsort haben sollten, finde ich das einfach schrecklich.

In der Realität eines solchen Urteils muss also v.a. dessen systematischer Missbrauch verhindert werden: dass nämlich Menschenhändler irgendwelche dauerverprügelten Frauen als U-Boote einsetzen, um irgendwelche Typen per Familiennachzug einzuschleusen. Dazu braucht es eben die sorgfältige Bearbeitung dieser Fälle, und wir dürfen weiterhin nicht vergessen, dass der Familiennachzug gedeckelt ist. In der Realität der Zuwanderung ändert sich deshalb vermutlich nicht viel; aber die Notwendigkeit, Zuwanderung nicht als Vorwand für bloßes „people hoarding“ zu verwenden, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat zerstört in Europa ist dringender denn je. 

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vor 17 Minuten schrieb Shubashi:

In meinen Augen besteht hier ein nachvollziehbares Interesse

Natürlich, aber da geht es eben um die Einzelfallbetrachtung. 
Was ich kritisiere ist das verrückte Pauschalurteil.

 

Werner

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20 minutes ago, Werner001 said:

Natürlich, aber da geht es eben um die Einzelfallbetrachtung. 
Was ich kritisiere ist das verrückte Pauschalurteil.

 

Werner


Ich bin da im Prinzip Deiner Meinung; ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Auswirkung auf die realen Zuwanderungszahlen gering bleiben werden, wenn die Politik und Verwaltung es vernünftig umsetzen.

Das dicke Brett einer tatsächlich praktikablen Zuwanderungspolitik muss Europa trotzdem weiter bohren, sonst wird es durch Ideologen der politischen Extreme wieder zerstört werden.

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Gerade eben schrieb Shubashi:


Ich bin da im Prinzip Deiner Meinung; ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Auswirkung auf die realen Zuwanderungszahlen gering bleiben werden, wenn die Politik und Verwaltung es vernünftig umsetzen.

Das dicke Brett einer tatsächlich praktikablen Zuwanderungspolitik muss Europa trotzdem weiter bohren, sonst wird es durch Ideologen der politischen Extreme wieder zerstört werden.

Was heißt denn da „vernünftig umsetzen“? Welchen Spielraum hat Politik und Verwaltung, wenn „weiblich, afghanisch“ ein zwingender Asylgrund ist?

Dieses Urteil ist komplett idiotisch, aber typisch für den EuGH, der anscheinend dasZiel verfolgt, die EU so schnell wie möglich zu zerstören 

 

Werner

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vor 4 Minuten schrieb Shubashi:

Ideologen der politischen Extreme

Schöne Umschreibung für die Richter desEuGH, aber trifft ins Schwarze

 

Werner

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:


Das Urteil zeigt wiederum, dass es eigentlich einer integrierten einheitlichen Zuwanderungspolitik auf EU-Ebene bedarf.

Man sollte sich nämlich mal den Ausgangspunkt des Urteils ansehen: 

Eine 14jährige, die vom Vater zwangsverheiratet werden sollte und ein 2007 hier geborenes Mädchen, die Afghanistan lediglich aus Erzählungen und Medien kennt.

In meinen Augen besteht hier ein nachvollziehbares Interesse, und es kann eigentlich nicht sein, dass solche Menschen in eine ewige Dauerschleife der Nichtintegration geschickt werden, die uns und ihnen schadet. Ich gehe jetzt nämlich mal von meinen afghanischen Nachbarn aus, die ich eigentlich als sehr gut integriert ansehe, und mit denen ich weit lieber befreundet wäre als mit den daneben wohnenden dauernörgelnden Deutschen, die für jeden Sch…. erstmal den Afghanen die Schuld geben wollen. Sie und ihre Kinder sind übrigens alle hier geboren, und wenn solche Menschen tlw. dennoch keinen gesicherten Aufenthaltsort haben sollten, finde ich das einfach schrecklich.

In der Realität eines solchen Urteils muss also v.a. dessen systematischer Missbrauch verhindert werden: dass nämlich Menschenhändler irgendwelche dauerverprügelten Frauen als U-Boote einsetzen, um irgendwelche Typen per Familiennachzug einzuschleusen. Dazu braucht es eben die sorgfältige Bearbeitung dieser Fälle, und wir dürfen weiterhin nicht vergessen, dass der Familiennachzug gedeckelt ist. In der Realität der Zuwanderung ändert sich deshalb vermutlich nicht viel; aber die Notwendigkeit, Zuwanderung nicht als Vorwand für bloßes „people hoarding“ zu verwenden, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat zerstört in Europa ist dringender denn je. 

Das, was du im zweiten Absatz am Schluss sagst, bedeutet am Ende schlichtweg:

Bekomme Kinder und du darfst bleiben. Mal abgesehen davon, dass das sowieso schon vielerorts Realität ist (man hört nämlich immer nur die Einzelfälle, wo trotz Kindern abgeschoben wird, das ist aber eben nicht die Regel, normalerweise wird fast niemand abgeschoben, der Kinder mitgebracht oder hier gezeugt hat), ist das ein absolutes Unding.

 

Außerdem ist der Familiennachzug nur für subsidiär Schutzberechtigte gedeckelt, nicht für anerkannte Flüchtlinge. 

 

Eine sorgfältige Bearbeitung von Asylanträgen kann man auch ganz leicht fordern... Das schaut im wahren Leben dann so aus, dass es a) sowieso nach wie vor zu wenig Personal gibt (woher soll das auch kommen?), das die Anträge fachgerecht und gesetzeskonform bearbeiten kann und dass es b) oft nahezu unmöglich ist, da irgendwas wirklich zu überprüfen, was da an Geschichten erzählt wird. Wie stellt man sich das denn vor? Mal eben vor Ort anrufen und fragen, ob die Story stimmt?

bearbeitet von bw83
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vor 20 Minuten schrieb Werner001:

Was heißt denn da „vernünftig umsetzen“? Welchen Spielraum hat Politik und Verwaltung, wenn „weiblich, afghanisch“ ein zwingender Asylgrund ist?

Dieses Urteil ist komplett idiotisch, aber typisch für den EuGH, der anscheinend dasZiel verfolgt, die EU so schnell wie möglich zu zerstören 

 

Werner

Eben, da ist nichts "vernünftig" umzusetzen, denn es gibt keine Wahl. Das Urteil ist eine Art "Blankoscheck". Es ist eben wie ich es schon oft genug gesagt habe. In Sachen Asyl, Flucht, etc. kommt der größte Murks seitens der Gerichte, egal ob auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene.

bearbeitet von bw83
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Die Richter erinnern an bestehende EU-Gesetze.

 

Gemacht wurden die, als man sich noch für den moralischen Weltmeister hielt und Warnungen in den Wind blies.

 

An diese Gesetze und Verträge traut sich kaum jemand ran zu gehen - bislang, bis die Rechte in Europa deutlich dominiert.

Nur eine Frage der Zeit.

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vor 1 Stunde schrieb Werner001:

Um Gesetze geht es da nicht, es ist die immer weitergehende Interpretation unbestimmter Begriffe, hier mal wieder „die Menschenwürde“, bzw was alles aus deren Verletzung zwingend folgt.

 

Wenn der EU-Gesetzgeber das ganze restriktiver konkretisieren würde, müßten die Gerichte folgen. Gerichte denken sich Interpretationen nicht aus.

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vor 37 Minuten schrieb rorro:

 

Wenn der EU-Gesetzgeber das ganze restriktiver konkretisieren würde, müßten die Gerichte folgen. Gerichte denken sich Interpretationen nicht aus.

 

Da braucht der Gesetzgeber nichts konkretisieren. Es ist nämlich bereits in der EMRK konkretisiert:

Zitat

Der EuGH bejahte diese Frage insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass die genannten Maßnahmen in jedem Fall "durch ihre kumulative Wirkung die durch Art. 1 der [Charta der Grundrechte der EU] gewährleistete Wahrung der Menschenwürde beeinträchtigen." Dabei stellten insbesondere die Zwangsverheiratung, die einer nach Art. 4 EMRK verbotenen Form der Sklaverei gleichzustellen sei, und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereits schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Sinne von Art. 3 EMRK dar und seien daher schon für sich genommen als "Verfolgung" im Sinne der Flüchtlingsdefintion zu werten.

 

Und weiter:

Zitat

Im vorliegenden Fall sei hierfür auf die "Country Guidance: Afghanistan" der Europäischen Asylagentur EUAA (Country Guidance vom Januar 2023: ecoi.net-ID 2086795, Country Guidance vom Mai 2024: ecoi.net-ID 2109450) zu verweisen. Diese komme zu dem Schluss, dass für afghanische Frauen und junge Mädchen im Allgemeinen eine begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne der Flüchtlingsdefinition bestehe. Auch der UNHCR habe gegenüber dem EuGH geäußert, dass bei afghanischen Frauen und jungen Mädchen zu vermuten sei, dass sie die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllten.

Unter diesen Umständen sei es "nicht erforderlich", im Rahmen des Asylverfahrens die Situation einer Asylantragstellerin aus Afghanistan zusätzlich daraufhin zu prüfen, ob ihr bei einer Rückkehr "tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen" drohten.

https://www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten

 

So viel dazu.

 

 

bearbeitet von bw83
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5 hours ago, bw83 said:

Außerdem ist der Familiennachzug nur für subsidiär Schutzberechtigte gedeckelt, nicht für anerkannte Flüchtlinge. 


Okay, danke, das hatte ich gerade übersehen.

Die Migration umfassender zu regeln, bleibt dennoch eine europäische Aufgabe, sonst zerbricht die EU daran.

(Für die Ampel wird es nächstes Jahr einer der Gründe zur Abwahl sein.)

 

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:


Okay, danke, das hatte ich gerade übersehen.

Die Migration umfassender zu regeln, bleibt dennoch eine europäische Aufgabe, sonst zerbricht die EU daran.

(Für die Ampel wird es nächstes Jahr einer der Gründe zur Abwahl sein.)

 

Warum sollte die EU daran zerbrechen? Sehe dafür keine Anzeichen. Osteuropa ist fein raus, nach Skandinavien oder Dänemark möchten immer weniger Migranten, in Südeuropa will auch keiner bleiben und die, die bleiben, bekommen kaum Leistungen. Das ganze Spiel geht jetzt schon jahrelang so. Warum soll da irgendwas dran kaputtgehen?

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vor 5 Stunden schrieb bw83:

 

Da braucht der Gesetzgeber nichts konkretisieren. Es ist nämlich bereits in der EMRK konkretisiert:

 

Und weiter:

https://www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten

 

So viel dazu.

 

 

 

Die EMRK ist keine göttliche Offenbarung und änderbar.

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vor 2 Stunden schrieb bw83:

Warum sollte die EU daran zerbrechen? [...] Warum soll da irgendwas dran kaputtgehen?

 

Weil Deutschland anfangen könnte, auf die Dublin-Regeln zu bestehen.

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vor 46 Minuten schrieb rorro:

 

Weil Deutschland anfangen könnte, auf die Dublin-Regeln zu bestehen.

Wann soll das sein? Gibt's da irgendwelche Anzeichen dafür?

 

Im Gegenteil wird bspw nach ITA, GRE oder BUL kaum oder gar nicht rückgeführt, weil Gerichte und Bürokratie das verhindern, zusätzlich mangelt es an Personal.

 

Irgendwelche Signale, dass sich das ändern könnte?

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vor 11 Stunden schrieb Shubashi:


Ich bin da im Prinzip Deiner Meinung; ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Auswirkung auf die realen Zuwanderungszahlen gering bleiben werden, wenn die Politik und Verwaltung es vernünftig umsetzen.

Das dicke Brett einer tatsächlich praktikablen Zuwanderungspolitik muss Europa trotzdem weiter bohren, sonst wird es durch Ideologen der politischen Extreme wieder zerstört werden.

 Nu ja, in dem Artikel heißt es dann aber:

Zitat

Der EuGH beurteilt die Situation in Afghanistan selbst als sehr schlecht und sagt: Die Asylbehörden in der EU müssen nicht mehr im Einzelfall feststellen, dass einer Antragsstellerin auf Asyl in Afghanistan tatsächlich Verfolgungshandlungen drohen. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden.

 

Fettung von mir

Und genau da wird es abstrus.

Es kann also eine afghanische Frau in der EU Asyl beantragen, das ihr dann aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Staatsangehörigkeit gewährt wird, weil man in der EU im Hinterkopf die Gleichung hat "Afghanische Frau = verfolgte Frau"

Nach Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus kann sie dann rein rechtlich gesehen dafür sorgen, dass Mama und Papa, die evtl Zwangsverheiratung gar nicht so übel finden, per Familiennachzug auch nach D kommen. Und dann wundern wir uns, wenn wir irgendwann in Europa Zwangsverheiratungen unter Afghanen haben. Wirklich?

bearbeitet von Die Angelika
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vor einer Stunde schrieb bw83:

Wann soll das sein? Gibt's da irgendwelche Anzeichen dafür?

 

Im Gegenteil wird bspw nach ITA, GRE oder BUL kaum oder gar nicht rückgeführt, weil Gerichte und Bürokratie das verhindern, zusätzlich mangelt es an Personal.

 

Irgendwelche Signale, dass sich das ändern könnte?

 

Bis zu BT-Wahl sicher nicht.

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vor einer Stunde schrieb bw83:

Auch hier: Anzeichen, dass es dafür Interesse gäbe?

 

Bislang nicht. Doch ich denke, die Präferenzen werden sich politisch verschieben in den nächsten 1-2 Jahrzehnten.

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