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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 14 Minuten schrieb Werner001:

Ähem, auch wenn dir dein Politkommissar etwas anderes erzählt: die ureigene Funktion der Mauer bestand darin, dass niemand rauskommt. Drinnen geschützt hat die niemanden. 
 

Werner

Konterrevolutionäre Lüge! Das war ein Igel und keine eiserne Jungfrau.

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17 hours ago, rorro said:

Dagegen tut der kleptokratische Staat was: die Wegzugsteuer wird "aktualisiert" - jetzt gilt sie schon bei 500 T€ Fondsvermögen.

 

D.h.: zieht man ins Ausland (auch EU), wird steuerlich so getan, als hätte man sein Fondsvermögen verkauft. Auch wenn man das gar nicht hat. Und muß dementsprechend Steuern darauf bezahlen.

 

Da ich davon noch nichts gehört hatte, gabe ich mal nachgeschlagen; hier steht, dass solche Steuern aufgrund EU-Rechts zinslos gestundet werden, und erst bei einem tatsächlichen Verkauf von Anlagevermögen fällig werden.

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vor 23 Minuten schrieb Shubashi:

 

Da ich davon noch nichts gehört hatte, gabe ich mal nachgeschlagen; hier steht, dass solche Steuern aufgrund EU-Rechts zinslos gestundet werden, und erst bei einem tatsächlichen Verkauf von Anlagevermögen fällig werden.

 

Ob das noch gilt sei dahingestellt. Die Stundung scheint sehr kompliziert zu sein (falls überhaupt erreichbar, ein Recht darauf scheint nicht zu bestehen, auch von zinslos finde ich im aktuellen AStG nichts. Der Wiki-Artikel ist womöglich einfach zu alt.

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14 minutes ago, rorro said:

 

Ob das noch gilt sei dahingestellt. Die Stundung scheint sehr kompliziert zu sein (falls überhaupt erreichbar, ein Recht darauf scheint nicht zu bestehen, auch von zinslos finde ich im aktuellen AStG nichts. Der Wiki-Artikel ist womöglich einfach zu alt.

 

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gesetzestext sowieso nicht.

Dieser Steuerberater schreibt, dass der Wegfall der zinslosen Stundung seit 2022 gerade die Verschärfung darstellt, aber die Gültigkeit dieser Gesetzesänderung strittig ist.

Als Steuerpflichtiger würde ich auf Einhaltung des EU-Rechtes klagen.

(Aber Du hast eindeutig recht, hier versucht die BRD in vermutlich rechtswidriger Weise zu agieren, da sich die EuGH-Rechtsprechung sich ja anscheinend nicht geändert hat.)

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vor 5 Stunden schrieb Werner001:

Ähem, auch wenn dir dein Politkommissar etwas anderes erzählt: die ureigene Funktion der Mauer bestand darin, dass niemand rauskommt. Drinnen geschützt hat die niemanden. 
 

Werner

Hatte ich auch immer gedacht. Aber die Putinfreunde sehen das ganz offensichtlich anders. Für die wäre eine neu errichtete Mauer dann wieder der imperialistische Schutzwall. Und dass dieser auch immer eine Schutzfunktion für Westdeutschland hatte, wirst du aus heutiger Sicht nicht ernsthaft leugnen. Die DDR war unser wichtigstes Billiglohnland. Frag mal bei Ikea.

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Ob das noch gilt sei dahingestellt. 

Nein. Das ist die Kernfrage deiner Behauptung. Und wenn das wirklich so wäre, dann hätten doch Welt, Fokus, Blöd, FAZ, NZZ, nius, Tichy, WiWo und Konsorten riesige Leitartikel darüber geschrieben. 

 

Woher hast du das überhaupt?

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Ob das noch gilt sei dahingestellt. Die Stundung scheint sehr kompliziert zu sein (falls überhaupt erreichbar, ein Recht darauf scheint nicht zu bestehen, auch von zinslos finde ich im aktuellen AStG nichts. Der Wiki-Artikel ist womöglich einfach zu alt.

Genau betrachtet wird bei Fondvermögen die Kapitalertragssteuer gestundet, solange nur Buchgewinne (oder verrechenbare -verluste!) anfallen. Das ist aus Komplexitätsgründen sehr sinnvoll. Bei thesaurierenden ETFs ist das aber bereits geändert und es wird eine Abgabe auch ohne Realisierung jährlich fällig. Das erledigt die Bank zum Jahresanfang. Also immer das Verrechnungskonto im Plus halten.

 

Wenn also ein Fonds "das Land verlässt" ist es schon ok die angefallenen Buchgewinne kapitalertragssteuerlich zu bewerten, weil danach keiner mehr irgendetwas nachvollziehen wird. 

bearbeitet von Soulman
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vor 1 Stunde schrieb Thofrock:

Nein. Das ist die Kernfrage deiner Behauptung. Und wenn das wirklich so wäre, dann hätten doch Welt, Fokus, Blöd, FAZ, NZZ, nius, Tichy, WiWo und Konsorten riesige Leitartikel darüber geschrieben. 

 

Woher hast du das überhaupt?

 

Aus welt.de

 

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus254152408/Wegzugsteuer-fuer-Anleger-Auswandern-kommt-teurer.html

 

Und daich nichts dazu im aktuellen gesetz fand, ist die Stundung auch hinfällig.

 

Wäre ich betroffen, würde ich die BRD vor dem EuGH verklagen und bis dahin keinen Cent zahlen.

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vor 13 Stunden schrieb Werner001:

Ähem, auch wenn dir dein Politkommissar etwas anderes erzählt: die ureigene Funktion der Mauer bestand darin, dass niemand rauskommt. Drinnen geschützt hat die niemanden. 
 

Werner

 

Die Mauer war der Schutzwall gegen den Kapitalismus, also sehr wohl zum Schutz derer gedacht, die drinnen waren.

Und die Geschehnisse nach der Wende haben gezeigt, dass nachdem dieser Schutzwalll gegen den Kapitalismus gefallen war, die Kapitalisten aus dem Westen in der ehemaligen DDR einfielen und wehrlos ahnungslose in Planwirtschaft aufgewachsene Bürger finanziell über den Tisch zogen

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