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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 2 Minuten schrieb Spadafora:

nein ist sie nicht

Wohl. Ist nur deine These.

bearbeitet von Soulman
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vor 6 Stunden schrieb Shubashi:


Nein, wie die Liste der Wahltermine zeigt gibt es da eine ausreichende Flexibilität. Meist ist die nächste reguläre Wahl dann anderthalb Monate früher, denn wir hatten schon Wahlen im Januar und im Dezember.

Die Nachteile eines vorzeitigen Wahltermins müssen in meinen Augen unbedingt mit den Vorteilen eines früheren abgewogen werden - und der liegt in meinen Augen in der Notwendigkeit einer stabileren Regierung. Ich habe früher selbst mit der Idee der Minderheitsregierung sympathisiert - aber diese entspringt dann der unbeliebtesten und zerstrittensten Koalition seit Jahrzehnten; wo läge da die Handlungsfähigkeit?

Zudem scheint mir dieser Tagesspiegelartikel bedenkenswert:

Danach könnte ein SPD-Kabinett durch ministerielle Vorarbeit an den Etats 2025 und v.a. 2026 (die regelmäßig im Januar beginnt) dem neuen Kabinett bis ins übernächste Jahr Festlegungen aufzwingen.

Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass SPD-Politik in der Ampel die wirklich aktuellen Herausforderungen so aufgegriffen hat, dass damit noch Jahre verschwendet werden dürften.

 

Ich weiß wirklich nicht, wie man da von "meist" sprechen kann, gibt doch deine Liste klar her, dass die Wintertermine für Wahlen so schnell wie möglich wieder abgewickelt wurden. Es gab genau 2 Wahlen im Winter, das war 1987 und 1990. Und der 1990er Termin war um 1987er Termin begründet. Ansonsten gab es nie Wahlen im Winter.

 

Das Wahlrecht sieht es vor, dass eine reguläre BT-Wahl zwischen 46 und 48 Monaten nach der letzten stattfinden muss. Von dem her will ich dir formal gar nicht widersprechen. 

 

Glaubt aber wirklich jemand, dass die aktuellen Pattex-Politiker das wirklich umsetzen? Das Kleben an den eigenen Stühlen war meiner Empfindung nach Vor Merkel definitiv weniger extrem als heute. Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen.

 

Abgesehen davon ist es mE. bei der derzeitigen politischen Performance aller Parteien schlichtweg wurscht, ob man 6 Wochen früher oder später wählt und damit 6 Wochen früher oder später eine neue ("stabile") Regierung hat. 

 

Genau deswegen plädiere ich dafür, ausreichend Zeit zu lassen. Wenn da wegen Hudelei irgendwo Formfehler oä. auftauchen, haben wir den nächsten Salat. Und weder die Verwaltung noch Ehrenamtliche oder Parteien sind vorbereitet.

 

Das kann man kritisieren odet gar lachhaft finden. Es ist jedoch die Realität.

bearbeitet von bw83
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vor 4 Stunden schrieb Sucuarana:

Im Jahr 1949 hat die Bundesrepublik es auch geschafft, innerhalb von 90 Tagen zu wählen. Und damals war ein Grossteil der (Papier-) Industrie zerstört, es gab weder E-mail noch Internet, die Infrastruktur lag in Trümmern, und weder Volk noch Bürokratie hatten Erfahrung mit einer Wahl in den letzten 17 Jahren. Und es hat trotzdem geklappt.

 

Das gleiche gilt für Wahlen im Winter: Wenn den Wähler ihre Demokratie nicht wichtig genug ist, um einmal Stiefel und Mäntel anzuziehen, dann haben wir ein viel grösseres Problem als schlechtes Wetter.

Das mit den 90 Tagen bei der Wahl 1949 ist eben auch nur so semi-richtig.

Das erste Wahlgesetz war da lange Zeit auf dem Weg und ausgehandelt worden. Es ist mitnichten so, dass es da nur diese 90 Tage der Vorbereitung gab.

 

Mal ganz abgesehen davon: Da man damals auf solche Dinge wie Beeinflussung der Wahlen via Cyberattacken oä. nicht achten musste, war es auch leichter.

 

Zum zweiten Absatz spare ich mir tiefergehende Aussagen. Es geht eben nicht nur um die Wähler. 

bearbeitet von bw83
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vor 24 Minuten schrieb Aristippos:

Das ist nicht die erste vorzeitige Auflösung des Bundestags in der Geschichte. Die Verfassung sieht vor, dass so etwas geschehen kann. Außerdem sieht sie in diesem Fall Wahlen innerhalb von 60 Tagen vor.

 

Wenn die Parteien auf diesen Fall nicht vorbereitet sind, ist das deren Problem. Wenn die Bundeswahlleiterin es nicht ist, ist es ein verfassungsrechtliches Problem.

Eines der jüngeren Beispiele: Gerhard Schröder hat 2005 am 22. Mai angekündigt (!), die Vertrauensfrage zu stellen. Gestellt (!) hat er sie dann am 1. Juli. Die Auflösung des Bundestags war dann am 21. Juli.

Gewählt wurde dann am 18. September, also quasi nach 4 Monaten.

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vor 10 Minuten schrieb bw83:

Eines der jüngeren Beispiele: Gerhard Schröder hat 2005 am 22. Mai angekündigt (!), die Vertrauensfrage zu stellen. Gestellt (!) hat er sie dann am 1. Juli. Die Auflösung des Bundestags war dann am 21. Juli.

Gewählt wurde dann am 18. September, also quasi nach 4 Monaten.

Das ist insofern ein Sonderfall, dass Schröder die Vertrauensfrage als Schmierenkomödie aus einer intakten Koalition mit Mehrheit gestellt hat. Er hatte nicht das Problem, von Mai bis Juli ohne Mehrheit dazustehen.

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vor 29 Minuten schrieb Spadafora:

nein!!!!!!!!

Natürlich ja. Religionsfreiheit ist z.B. nur als negative Religionsfreiheit nicht verwerflich. Ist doch pupeinfach.

bearbeitet von Soulman
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vor 4 Minuten schrieb Aristippos:

Das ist insofern ein Sonderfall, dass Schröder die Vertrauensfrage als Schmierenkomödie aus einer intakten Koalition mit Mehrheit gestellt hat. Er hatte nicht das Problem, von Mai bis Juli ohne Mehrheit dazustehen.

Das ist schon wahr, aber auch bei Schmidts Vertrauensfrage bzw. beim Misstrauensvotum gab es Theater. Das war auch kein "regulärer" Vorgang.

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vor 57 Minuten schrieb Spadafora:

Wahlpflicht ist nichts verwerfliches wurde hier bis 1982 bei der Bundespräsidenten Wahl praktiziert

Und warum hat man das geändert? Nur so zum Spass oder gab es gute Gründe?

 

Hier gab es im Osten 40 Jahre eine de-facto-Wahlpflicht 

 

Werner

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vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

Es ist zweifelsohne richtig, dass der Kanzler entscheidet, wann er die Vertrauensfrage stellt. Es ist aber auch richtig, dass das politische Konzept der BRD mit einer gestörkten Position des Kanzlers entworfen wurde, weil man Lehren aus der Weimarer Republik ziehen wollte und gesehen hatte, wohin eine schwächere Position des Amtes des Kanzlers führt. Deshalb gibt es ja auch nicht die Möglichkeit eines einfachen Misstrauensvotums, sondern die des Konstruktiven Misstrauensvotums. Es genügt nicht, eine Mehrheit  zu finden, die dem amtierenden Kanzler das Misstrauen ausspricht, um ihn zu stürzen. Man benötigt auch eine Mehrheit für einen neuen Kanzler.  

 

....dich selber an deine eigene Aussagen erinnernd: zu deiner Information. Andere haben auch politische Bildung.....

 

.... die bisweilen sehr oberlehrerinnenhafte Angewohnheit, andere - ungefragt - in Hinblick auf politisches Grundwissen belehren zu wollen, ist doch eher lästig..... 

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28 minutes ago, bw83 said:

Das mit den 90 Tagen bei der Wahl 1949 ist eben auch nur so semi-richtig.

Das erste Wahlgesetz war da lange Zeit auf dem Weg und ausgehandelt worden. Es ist mitnichten so, dass es da nur diese 90 Tage der Vorbereitung gab.

 

Mal ganz abgesehen davon: Dass man damals auf solche Dinge wie Beeinflussung der Wahlen via Cyberattacken oä. nicht achten musste, war es auch leichter.

 

Zum zweiten Absatz spare ich mir tiefergehende Aussagen. Es geht eben nicht nur um die Wähler. 


Ich muss sagen, dass ich mit dieser Sichtweise Probleme habe, denn sie passt in meinen Augen nicht zu unserer Verfassung und dem politischen System.

Art. 20 (2)

Quote

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Das steht explizit nicht, dass das Volk Souveränität nur im Rahmen einfacher Gesetze und Verwaltungsvorschriften, im Rahmen behördlichen Ermessens und der Urlaubsplanung, sowie zum Wohle und der Absicherung parteipolitischer Interessen genießt.

Art 1 und 20 haben sogar die Sonderstellung der Ewigkeitsgarantie.

 

Wenn man diese Art von demokratischer Herrschaftsbegründung nicht möchte, bedarf das in meinen Augen einer sehr guten Widerlegung.

Eine Regierung ohne parlamentarische Mehrheit besitzt nun mal keine Herrschaftslegitimation mehr, egal wie das Wetter oder wie unbequem das für die Verwaltung ist.

Wenn Herr Scholz also weiter regieren will, braucht er dafür zwingend eine parlamentarische Legitimation, oder er wird nichts von seinen legislativen Vorhaben durchsetzen können, und im Zweifelsfall auch keine Finanzierung der staatlichen Verwaltung und ihrer Organe mehr bekommen.

Dagegen scheinen mir alle Deine Einwände nun mal unerheblich, und die Verfassung sieht es ebenso. Der demokratische Verfassungsstaat ist nun mal keine x-beliebige Firma oder Behörde, sondern hängt absolut von Grundgesetz und Volkswillen (bzw. dessen gewählter Vertretung) ab.

 

 

 

bearbeitet von Shubashi
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vor einer Stunde schrieb Spadafora:

Wahlpflicht ist nichts verwerfliches wurde hier bis 1982 bei der Bundespräsidenten Wahl praktiziert

 

Das sehe ich als Deutsche anders

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vor 3 Minuten schrieb Shubashi:


Ich muss sagen, dass ich mit dieser Sichtweise Probleme habe, denn sie passt in meinen Augen nicht zu unserer Verfassung und dem politischen System.

Art. 20 (2)


Das steht explizit nicht, dass das Volk Souveränität nur im Rahmen einfacher Gesetze und Verwaltungsvorschriften, im Rahmen behördlichen Ermessens und der Urlaubsplanung, sowie zum Wohle und der Absicherung parteipolitischer Interessen genießt.

Art 1 und 20 haben sogar die Sonderstellung der Ewigkeitsgarantie.

 

Wenn man diese Art von demokratischer Herrschaftsbegründung nicht möchte, bedarf das in meinen Augen einer sehr guten Widerlegung.

Eine Regierung ohne parlamentarische Mehrheit besitzt nun mal keine Herrschaftslegitimation mehr, egal wie das Wetter oder wie unbequem das für die Verwaltung ist.

Wenn Herr Scholz also weiter regieren will, braucht er dafür zwingend eine parlamentarische Legitimation, oder er wird nichts von seinen legislativen Vorhaben durchsetzen können, und im Zweifelsfall auch keine Finanzierung der staatlichen Verwaltung und ihrer Organe mehr bekommen.

Dagegen scheinen mir alle Deine Einwände nun mal unerheblich, und die Verfassung sieht es ebenso. Der demokratische Verfassungsstaat ist nun mal keine x-beliebige Firma oder Behörde, sondern hängt absolut von Grundgesetz und Volkswillen (bzw. dessen gewählter Vertretung) ab.

 

 

 

Okay. Du möchtest, dass die Verfassung geachtet wird. Wie kommt es dann, dass dir das beim Kanzler wurscht ist?

Der hat nämlich das von der Verfassung gegebene Recht, Souverän hin oder her, die Vertrauensfrage zu stellen, wann es ihm beliebt. 

Deine Ausführungen sind schön und gut, aber de facto irrelevant.

Es ist schon sehr interessant, welches Cherrypicking hier von dir betrieben wird.

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Also nur damit man das nochmal klar gezogen bekommt: Ein Land, das es nach Aussage einer Spitzenbeamtin nicht oder nur schwer hinbekommt, kurzfristig Papier (!) für eine Wahl zu beschaffen, die sich seit Monaten am Horizont abzeichnet, will nach Aussage anderer Spitzenpolitiker den Krieg nach Russland tragen? 

 

Ambitioniert, kann man da nur sagen. Naja, mit Papierflugzeugen werden die Deutschen dann schonmal nicht angreifen, soviel ist klar.

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vor 4 Minuten schrieb Studiosus:

Also nur damit man das nochmal klar gezogen bekommt: Ein Land, das es nach Aussage einer Spitzenbeamtin nicht oder nur schwer hinbekommt, kurzfristig Papier (!) für eine Wahl zu beschaffen, die sich seit Monaten am Horizont abzeichnet, will nach Aussage anderer Spitzenpolitiker den Krieg nach Russland tragen? 

 

Ambitioniert, kann man da nur sagen. Naja, mit Papierflugzeugen werden die Deutschen dann schonmal nicht angreifen, soviel ist klar.

das mit dem abzeichnen ist nicht so einfach man kann nicht "auf Verdacht" Wahlvorbereitungen treffen 

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24 minutes ago, bw83 said:

Okay. Du möchtest, dass die Verfassung geachtet wird. Wie kommt es dann, dass dir das beim Kanzler wurscht ist?

Der hat nämlich das von der Verfassung gegebene Recht, Souverän hin oder her, die Vertrauensfrage zu stellen, wann es ihm beliebt. 

Deine Ausführungen sind schön und gut, aber de facto irrelevant.

Es ist schon sehr interessant, welches Cherrypicking hier von dir betrieben wird.


Ich bezweifle keineswegs sein Recht, die Vertrauensfrage nach Gutdünken anzusetzen, sondern weise daraufhin, dass es zum Verabschieden von Gesetzen und eines Haushaltes zwingend einer parlamentarischen Mehrheit bedarf.

Jetzt kann man der Meinung sein, dass man das alles ruhig ein paar Monate aufschieben kann, aber dafür hätte ich gerne ein bessere Begründung als Urlaubspläne in der Verwaltung oder das Wetter.

 

bearbeitet von Shubashi
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vor 7 Minuten schrieb Spadafora:

das mit dem abzeichnen ist nicht so einfach man kann nicht "auf Verdacht" Wahlvorbereitungen treffen 

 

Doch, natürlich kann man das. Man sollte es sogar, und zwar genau in dem Augenblick, in dem die letzte Wahl zu Ende ist. Man kann alles das vorbereiten, was nicht von einem konkreten Termin abhängt. Und das dürfte auch bei einer Wahl eine Menge sein. 

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vor 1 Minute schrieb Shubashi:


Ich bezweifle keineswegs sein Recht, die Vertrauensfrage nach Gutdünken anzusetzen, sondern weise daraufhin, dass es zum Erlassen von Gesetzen und eines Haushaltes zwingend einer parlamentarischen Mehrheit bedarf.

Jetzt kann man der Meinung sein, dass man das alles ruhig ein paar Monate aufschieben kann, aber dafür hätte ich gerne ein bessere Begründung als Urlaubspläne in der Verwaltung oder das Wetter.

 

dafür braucht es keine Begründung der Wähler kann an der Wahlurne darüber richten

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vor 1 Minute schrieb Marcellinus:

 

Doch, natürlich kann man das. Man sollte es sogar, und zwar genau in dem Augenblick, in dem die letzte Wahl zu Ende ist. Man kann alles das vorbereiten, was nicht von einem konkreten Termin abhängt. Und das dürfte auch bei einer Wahl eine Menge sein. 

ist Gesetzlich nicht möglich alle Fristen beginnen erst nac der Auflösung des Bundestages zu laufen

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vor 15 Minuten schrieb bw83:

Okay. Du möchtest, dass die Verfassung geachtet wird. Wie kommt es dann, dass dir das beim Kanzler wurscht ist?

Der hat nämlich das von der Verfassung gegebene Recht, Souverän hin oder her, die Vertrauensfrage zu stellen, wann es ihm beliebt. 

Deine Ausführungen sind schön und gut, aber de facto irrelevant.

Es ist schon sehr interessant, welches Cherrypicking hier von dir betrieben wird.

Wieso Cherrypicking?

Der Kanzler hat das Recht, keiner hat verlangt, ihn widerrechtlich zu zwingen.

Trotzdem kann man es selbstverständlich nicht gut finden.

 

Werner

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Die Polen haben ja netterweise angeboten, uns mit Papier auszuhelfen (offenbar herrscht jenseits der Grenze kein Papiermangel). Also wäre wiederum die Bundeswahlleitung am Zuge, dieses Angebot zu prüfen. Auf die Plätze, fertig, los. 

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Gerade eben schrieb Studiosus:

Die Polen haben ja netterweise angeboten, uns mit Papier auszuhelfen (offenbar herrscht jenseits der Grenze kein Papiermangel). Also wäre wiederum die Bundeswahlleitung am Zuge, dieses Angebot zu prüfen. Auf die Plätze, fertig, los. 

nein den der Bundestag muß zuerst aufgelöst sein

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vor einer Stunde schrieb bw83:

Bist du politisch aktiv oder arbeitest du in der Verwaltung?

 

Streichen wir den Herren und Damen am besten den bereits beantragten und genehmigten Weihnachtsurlaub, oder? 

 

Sind ja schließlich selbst schuld, wenn die so doof sind, siche ehrenamtlich zu engagieren oder in Verwaltungen zu arbeiten.

 

Ach, wie einfach das alles ist!

 

Nochmal langsam zum Mitschreiben:

1) Wir diskutieren erst einmal darüber, dass die Vertrauensfrage zügig gestellt werden sollte, um Neuwahlen zügig zu ermöglichen.

2) Wenn die Vertrauensfrage am Mittwoch, 13.11. gestellt würde und sie, was zu erwarten ist, negativ ausfällt, ergäbe sich folgender Zeitrahmen:

- bis spätestens 3. Dezember würde vermutlich der Bundestag vom Bundespräsidenten aufgelöst. Dazu ist er allerdings auch nicht verpflichtet.

- Gehen wir davon aus, dass er das tut, dann müssen spätestens Ende Januar stattfinden.

 

Wenn es nun um den Weihnachtsurlaub gehen soll, dann frage ich dich, welcher Deutsche von 23.12. bis inklusive Ende Januar Weihnachtsurlaub beantragt? Wohl nahezu keiner.

Ganz davon abgesehen dürfen wir hoffentlich davon ausgehen, dass deutsche Verwaltungen nicht alljährlich vom 23.12. bis 6.1. lahmgelegt sind, weil alle Verwaltungsangestellte gleichzeitig und durchgängig in Urlaub gehen. 

Nach einem erholsamen Urlaub darf eventuell in einer solchen Situation auch von Verwaltungsangestellten erwartet werden, dass sie vielleicht auch mal mehr als 35-40 Stunden in der Woche arbeiten. 

Ganz davon abgesehen bestünde ja auch noch die Möglichkeit, dass unser noch amtierender Bundeskanzler, zur Entlastung aller Organisatoren einer Neuwahl, die Vertrauensfrage nicht am 13.11. sondern zwei Wochen später stellt. Dann sollte aber auch gut sein.

Dass Herr Scholz die Vertrauensfrage so stellt, dass eine Auflösung des Bundestags erst am 15.1. möglich wird, halte ich für ein weiteres Argument, die SPD sicher bei den nächsten Wahlen nicht zu wählen. Denn ich halte es für unglaublich, dass nach dem ganzen Koalititionsgezerre mit entsprechend fehlender Handlungsunfähigkeit deutsche Bürger so lange weiter hingehalten werden. 

Was soll denn jetzt von einer Minderheitsregierung noch beschlossen werden können, was man als 3-er-Koalition nicht fähig war zu beschließen?

Und da dann ganz selbstverständlich hergehen und der CDU einen Strick draus drehen zu wollen, dass sie keine Verantwortung für Deutschland übernehmen könne und wolle, sind genau die parteipolitischen Spielchen und egoistische Parteitaktierereien, die ein Herr Scholz einem Herrn Lindner vorgeworfen hat. 
Es ist derart absurd, was er da von sich gibt, dass man sich wirklich fragt, wie viel Realitätssinn Scholz überhaupt noch hat. 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Spadafora:

un Österreich mußten schon Wahlen verschoben werden weil das Material defekt war

 

Ich glaube nicht, dass Deutschland sich unbedingt an Österreich orientieren sollte. 

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