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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor 23 Minuten schrieb Aristippos:

Der betreffende Tatbestand des §188 StGB soll nach den Wünschen der SPD sogar noch verschärft werden. Denn im Moment steht die Strafbarkeit unter dem Vorbehalt, dass die Beleidigung geeignet ist, "das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren." Deshalb wird auch für Herrn Habeck bei der Durchsuchung des Rentners wegen "Schwachkopf" keine Verurteilung herausspringen, denn die Behauptung, Habeck könne öffentlich nur erschwert "wirken", weil irgendein Rentner einen blöden Post abgelassen hat, vor Gericht kaum Bestand haben dürfte.

 

Deshalb will man diese Bedingung nun streichen, um die reine Majestätsbeleidigung wieder einzuführen. Mit der gesamten Politikerkaste als Majestäten.

Putin und Erdogan lassen grüssen.

 

Freie Gesellschaft ade.

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27 minutes ago, Aristippos said:

Der betreffende Tatbestand des §188 StGB soll nach den Wünschen der SPD sogar noch verschärft werden. Denn im Moment steht die Strafbarkeit unter dem Vorbehalt, dass die Beleidigung geeignet ist, "das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren." Deshalb wird auch für Herrn Habeck bei der Durchsuchung des Rentners wegen "Schwachkopf" keine Verurteilung herausspringen, denn die Behauptung, Habeck könne öffentlich nur erschwert "wirken", weil irgendein Rentner einen blöden Post abgelassen hat, vor Gericht kaum Bestand haben dürfte.

 

Deshalb will man diese Bedingung nun streichen, um die reine Majestätsbeleidigung wieder einzuführen. Mit der gesamten Politikerkaste als Majestäten.


Die Ampel ohne Gelbphase sollte damit hoffentlich Schwierigkeiten haben. Und selbst wenn die CDU auch meinte, dass dem

Bürger v.a. untertänige Dankbarkeit gegenüber der Politik gut zu Gesicht stünde - das Verfassungsgericht dürfte es weiterhin anders sehen.

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Gerade eben schrieb Shubashi:


Die Ampel ohne Gelbphase sollte damit hoffentlich Schwierigkeiten haben. Und selbst wenn die CDU auch meinte, dass dem

Bürger v.a. untertänige Dankbarkeit gegenüber der Politik gut zu Gesicht stünde - das Verfassungsgericht dürfte es weiterhin anders sehen.

schauen wir mal ob es die Sache bis Karlsruhe schafft

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Just now, Spadafora said:

schauen wir mal ob es die Sache bis Karlsruhe schafft


Karlsruhe hat in dieser Hinsicht bereits des öfteren entschieden, idR zugunsten der Meinungsfreiheit.

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25 minutes ago, Spadafora said:

trotzdem muss Karlsruhe angerufen werden


Inwiefern? Karlsruhe hat bereits mehrfach gegen die Ampel und spez. grüne und rote Ministerinnen entschieden, welcher Nutzen bestünde da in weiteren verfassungsrechtlichen Backpfeifen?

Quote

Geführt – und verloren – wurden jeweils Prozesse gegen den „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt. Die Ministerin Svenja Schulze rieb sich an dessen polemisch überspitzter Kritik an der Entwicklungshilfepolitik in Afghanistan, die das Kammergericht Berlin dem Journalisten tatsächlich verbot. Dieses Verbot jedoch hob das Bundesverfassungsgericht mit einer einstimmig formulierten Grundsatzentscheidung auf (1 BvR 2290/23). Die Verfassungsrichter unterstrichen ausdrücklich, dass „Machtkritik“ erlaubt sei.

 

Auch in der Politik ist Lernbereitschaft von Vorteil, irgendwann sind auch Karlsruhe Richter durch einen Mangel daran genervt.

 

bearbeitet von Shubashi
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Quote

  1. Robert Habeck (Wirtschaftsminister): 805
  2. Annalena Baerbock (Außenministerin): 513
  3. Marco Buschmann (Justizminister): 26
  4. Bettina Stark-Watzinger (Bildungsministerin): 24
  5. Cem Özdemir (Landwirtschaftsminister): 14
  6. Boris Pistorius (Verteidigungsminister): 10
  7. Lisa Paus/Anne Spiegel (Familienministerium): 10
  8. Hubertus Heil (Arbeitsministerium): 7
  9. Klara Geywitz (Bauministerium): 4


Wie wenig objektiv sogen. „Hassäußerungen“ (oder eben neutraler: „Schmähkritik“) feststellbar ist, zeigt diese höchst individuelle Frequenz der Anzeigebereitschaft. Dass auch Politiker nicht jede Beleidigung oder Verleumdung hinzunehmen haben ist klar, aber die grotesken Zahlen bei Herrn Habeck und Frau Baerbock deuten schon auf eine sehr spezielle Sichtweise hin.

Beeindruckend finde ich da Herrn Lauterbach: obwohl seit Corona-Zeiten mit Sicherheit nicht auf der Suche nach politischen Beliebheitspreisen, läßt er die Gerichte ganz in Ruhe: 0 Anzeigen gegen Hetzer oder Kritiker.

https://www.ruhr24.de/politik/robert-habeck-annalena-baerbock-strafanzeigen-ampel-koalition-bundesminister-hass-internet-fdp-93431500.html

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vor einer Stunde schrieb Spadafora:

schauen wir mal ob es die Sache bis Karlsruhe schafft

Welche Sache?

 

Der Fall des Rentners wird es sicher nicht nach Karlsruhe schaffen, denn er wird nicht mal angeklagt werden, und wenn doch, wird man ihn freisprechen. Allenfalls Schadensersatz wegen der Hausdurchsuchung käme in Frage, aber nur, wenn es tatsächlich Sachschäden gab.

 

Ob eine evtl. Verschärfung des §188 in Karlsruhe Bestand hätte, ist auch fraglich. Viele Stimmen gehen von einem Verstoß gegen Art. 3 GG aus, also Ungleichbehandlung ohne Sachgrund. Das Strafrecht ist nicht dazu da, bestimmten Kasten Sonderprivilegien zu verleihen. Aber auch dazu müsste so ein Gesetz erstmal erlassen werden.

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

das Verfassungsgericht dürfte es weiterhin anders sehen

Nur für mich: Wer bestimmt die Richter am BVerfG nochmal?

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vor 5 Minuten schrieb Spadafora:

Bundestag und Bundesrat wie im GG vorgesehen

 

Seitdem wir keine Opposition mehr haben, in der Praxis also die Regierungsparteien.

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vor 17 Minuten schrieb Aristippos:

Welche Sache?

 

Der Fall des Rentners wird es sicher nicht nach Karlsruhe schaffen, denn er wird nicht mal angeklagt werden, und wenn doch, wird man ihn freisprechen. Allenfalls Schadensersatz wegen der Hausdurchsuchung käme in Frage, aber nur, wenn es tatsächlich Sachschäden gab.

 

Ob eine evtl. Verschärfung des §188 in Karlsruhe Bestand hätte, ist auch fraglich. Viele Stimmen gehen von einem Verstoß gegen Art. 3 GG aus, also Ungleichbehandlung ohne Sachgrund. Das Strafrecht ist nicht dazu da, bestimmten Kasten Sonderprivilegien zu verleihen. Aber auch dazu müsste so ein Gesetz erstmal erlassen werden.

die geplante Gesetzes Verschärfung

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Also ich finde die Richtung, in die sich das Recht nach dem Willen der Politik entwickeln solle, bedenklich. Warum muss es in einer Demokratie "Sondertatbestände" geben, die eine bestimmte Gruppe, hier die Regierung bzw. die Mitglieder der Parlamente oder Personen in anderen politischen Ämtern, besonders vor Beleidigungen schützen?

 

In einer Demokratie sollte es keinen Unterschied machen, ob ich den Straßenkehrer oder einen Minister beleidige. Natürlich sollte man als höflicher Mensch überhaupt niemanden beleidigen, aber wenn es denn geschieht, sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Wir haben bereits den Straftatbestand der Beleidigung, einen neuerlichen "Majestätsbeleidigungsparagraphen" brauchen wir nicht. Andernfalls können wir auch wieder die vorrevolutionäre Ständegesellschaft wiederbeleben. Mit dem Klerus als erstem und mangels Adliger mit politischen Amtsträgern als zweitem Stand. 

 

Es scheint mir hier auch weniger um den rechtlichen Schutz vor Beleidigung zu gehen, der jedem zusteht, sondern um ein Eingraben der Regierenden, um sich gegen Kritik zu wehren. Kritik sollte zwar sachlich sein, kann aber auch mal deftiger ausfallen. Frühere Politikergenerationen konnten das noch aushalten. 

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Was ist an Beleidigungen so toll?

Was ist das Problem,zu ssgen: Die Politik im Punkt xyz gefällt mir nicht/ finde ich nicht so gut?

Anstatt irgendjemanden unnett zu titulieren.

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vor 9 Minuten schrieb mn1217:

Was ist an Beleidigungen so toll?

Was ist das Problem,zu ssgen: Die Politik im Punkt xyz gefällt mir nicht/ finde ich nicht so gut?

Anstatt irgendjemanden unnett zu titulieren.

 

Darum geht es nicht. Es geht um das zweilerlei Maß, mit dem gemessen wird.
Wer die Politik eines noch nie an der Macht gewesenen Oppositionellen faschistisch findet, darf ihn "Faschist" nennen. Meinungsfreiheit.
Wer die Politk des an der Macht befindlichen Wirtschaftsministers schwachsinnig findet, bekommt eine Hausdurchsuchung wg Volksverhetzung, wenn er ihn "Schwachkopf" nennt.
In meiner naiv-freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat-Weltsicht ist entweder beides falsch oder beides in Ordnung. Such's Dir aus.
Aber das, was zur Zeit praktiziert wird, ist Diktatur light.

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vor 1 Minute schrieb Flo77:

Wir haben sehr unterschiedliche Messwerte für "light".

 

Nun Cola Zero schmeckt, Cola Light ist zum Kotzen.

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vor 2 Minuten schrieb GermanHeretic:

 

Nun Cola Zero schmeckt, Cola Light ist zum Kotzen.

Auch Zero geht nur eiskalt. Wie Wodka.

 

Wodka ist zwar russisch, aber hilft gegen fast alles. Und ist auch fett- und zuckerfrei.

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vor 28 Minuten schrieb Studiosus:

In einer Demokratie sollte es keinen Unterschied machen, ob ich den Straßenkehrer oder einen Minister beleidige. Natürlich sollte man als höflicher Mensch überhaupt niemanden beleidigen, aber wenn es denn geschieht, sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Wir haben bereits den Straftatbestand der Beleidigung, einen neuerlichen "Majestätsbeleidigungsparagraphen" brauchen wir nicht. Andernfalls können wir auch wieder die vorrevolutionäre Ständegesellschaft wiederbeleben. Mit dem Klerus als erstem und mangels Adliger mit politischen Amtsträgern als zweitem Stand. 

Es gibt einen Grund, dass der jetzige §188 so abgefasst, wie er abgefasst ist. Er basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, dass eine erhöhtes Strafmaß für Poltikerbeleidigungen vertretbar fand, wenn dadurch das politische Wirken überhaupt beeinträchtigt wird. Der Paragraph schützt also zusätzlich zur persönlichen Ehre, die der "normale" Beleidigungsparagraph schützt, die Funktionsfähigkeit der Demokratie oder sowas.

 

Man hat das 2020 berücksichtigt, indem man forderte, dass die Beleidigung geeignet sein muss, "das politische Wirken erheblich zu erschweren."

 

Unseren neuen Majestäten ist das aber erkennbar zu wenig. Sie wollen vorbehaltlos besser behandelt werden als der Rest.

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Ich erinnere übrigens daran, dass dieser Tatbestand eingeführt wurde drei Jahre nachdem eine prominente Persönlichkeit einen (ausländischen) Politiker im Fernsehen als Ziegenficker mit Schrumpelklöten bezeichnet hat. Da war sich die SPD noch einig, und das Maasmännchen verkündete stolz im Bundestag, dass unsere Demokratie sich dadurch auszeichne, dass Politiker sowas abkönnen müssen. Wir sind ja nicht in der Diktatur!

 

Vier Jahre darauf gibt's Hausdurchsuchungen wegen "Schwachkopf", und Strafbefehle über Tausende Euro wegen "Vollpfosten".

 

Hier ein schöner Artikel dazu.

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vor 10 Minuten schrieb Aristippos:

Der Paragraph schützt also zusätzlich zur persönlichen Ehre, die der "normale" Beleidigungsparagraph schützt, die Funktionsfähigkeit der Demokratie oder sowas.

 

Das ist natürlich richtig dargestellt, aber Hand aufs Herz: Das glauben die doch selbst nicht. 

 

Oder inwiefern ist die Demokratie als Ganze beeinträchtigt oder auch nur die Amtstätigkeit eines Ministers, weil er oder sie nachts ins Kissen heulen muss, weil er/sie beleidigt wurde? 

 

Oder geht es vielleicht auch eher darum, dass der Nimbus der Unantastbarkeit bei Politikern nicht angekratzt werden soll? Falls ja, liegt hier eindeutig ein Defizit im Verständnis von Demokratie vor: Der Spott, auch der beißende, gegenüber der Regierung ist essentiell für eine Demokratie. Er ist das letzte Mittel, das eine freiheitliche Demokratie von einem oppressiven Obrigkeitsstaat unterscheidet. 

bearbeitet von Studiosus
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2 hours ago, mn1217 said:

Was ist an Beleidigungen so toll?

Was ist das Problem,zu ssgen: Die Politik im Punkt xyz gefällt mir nicht/ finde ich nicht so gut?

Anstatt irgendjemanden unnett zu titulieren.


Es geht nicht darum, Beleidigungen zu rechtfertigen, sondern Grundrechte! Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist da ziemlich eindeutig, weil wir eben nicht unter einem Regime leben. Angenommen, die AfD gewinnt einem Bundesland die Mehrheit - wärst Du dann dafür, dass die Polizei bei allen eine Hausdurchsuchung durchführt, die Höcke als „Nazi“ bezeichnen?

 

Die extremen Zahlen an Anzeigen, mit denen Habeck und Baerbock die Bevölkerung überziehen, fallen komplett aus dem Rahmen. 
So handeln selbstgerechte Ideologen und Volkserzieher, aber keine Demokraten. 

bearbeitet von Shubashi
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vor 38 Minuten schrieb Shubashi:

Angenommen, die AfD gewinnt einem Bundesland die Mehrheit - wärst Du dann dafür, dass die Polizei bei allen eine Hausdurchsuchung durchführt, die Höcke als „Nazi“ bezeichnen.

Da bin ich eh gespannt, wie sich die Rechtsprechung entwickelt. Mittlerweile gibt es ja etliche AfD-Bürgermeister und -Landräte, und die Verfasser des §188 haben mit dankenswerter Klarheit dargestellt, dass "das politische Leben des Volkes bis hin zur kommunalen Ebene" reicht. Solche Leute sollte man lieber nicht als "Dummkopf" oder "*biep*" bezeichnen, das kann sehr teuer werden! Jedenfalls bei unparteiischer Anwendung der Gesetze.

bearbeitet von Aristippos
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vor 3 Minuten schrieb Aristippos:

Solche Leute sollte man lieber nicht als "Dummkopf" oder "*biep*" bezeichnen, das kann sehr teuer werden! Jedenfalls bei unparteiischer Anwendung der Gesetze.


Höre ich da Misstrauen gegenüber unserer Justiz raus? ;)

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