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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Flo77:

Merz hat gestern inhaltliche Überschneidungen mit der AfD zum Besten gegeben, gleichzeitig aber die "Brandmauer" bekräftigt. Nun graust es mir ohnehin schon vor den Iden des Merz. Aber 2029 nun zum Schicksalsjahr nach 1929 machen zu wollen, ist doch wohl etwas übertrieben.


Nein, will ich gar nicht. Auch finde ich den ständigen Vergleich mit der Machtübernahme der Nazis unsinnig.
Aber für mich ist es völlig klar: Wenn die Politik nicht das Ruder herumreißt und sich nicht viele Dinge ändern, dann kann man der AfD gleich die Stimmen persönlich vorbei bringen. Denn die Menschen werden immer saurer. Und irgendwann kann man das nicht mehr einfach so wegwischen oder versuchen irgendwie zu erklären (weil der gemeine Wähler ja eh nicht versteht was man für tolle Politik machen möchte). 

Und die "Brandmauer" wird eh nur solange halten wie die AfD nicht stark genug ist um sich ihren "Juniorpartner" auszusuchen.
 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Bleze:


Nein, will ich gar nicht. Auch finde ich den ständigen Vergleich mit der Machtübernahme der Nazis unsinnig.
Aber für mich ist es völlig klar: Wenn die Politik nicht das Ruder herumreißt und sich nicht viele Dinge ändern, dann kann man der AfD gleich die Stimmen persönlich vorbei bringen. Denn die Menschen werden immer saurer. Und irgendwann kann man das nicht mehr einfach so wegwischen oder versuchen irgendwie zu erklären (weil der gemeine Wähler ja eh nicht versteht was man für tolle Politik machen möchte). 

Und die "Brandmauer" wird eh nur solange halten wie die AfD nicht stark genug ist um sich ihren "Juniorpartner" auszusuchen.
 

Ich meinte auch nicht Dich mit dem "wollen", sondern ich habe langsam den Eindruck, daß es politische Kräfte gibt, die eine Wiederholung der Geschehnisse vor 100 Jahren zu provozieren scheinen. Und zwar Kräfte, die sich formal dem Verhindern selbiger Wiederholung verschrieben haben. Was das ganze irgendwie surreal macht.

Geschrieben

Nebenbei: in Hamburg hat ein 18jähriger Libanese in einem Mehrfamilienhaus eine 14jährige und eine 18jährige sexuell missbraucht.

 

In der von der Welt zitierten dpa-Meldung ist von einem 18jährigen die Rede, der sich an zwei jungen Frauen vergangen haben soll und sich durch einen Sprung "aus unbekannter Höhe" geflüchtet habe. (Die Sprunghöhe ist natürlich das interessanteste an diesem Wunderkind). 

 

Jugendstrafrecht, Besserungsprognose, Thema erledigt.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Flo77:

Trump hat das Staatsbürgerschaftsrechts auf dem Kieker:

 

https://www.n-tv.de/politik/Trump-will-absurdes-Geburtsrecht-aendern-article25503068.html

 

In den USA geborene Kinder sollen nicht mehr automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten.

 

Wurde nicht hierzulande immer gejammert, daß die Vergabe nach Abstammung bei uns so furchtbar böse sei?

Nunja, die üblichen undurchdachten Ideen von Leuten ohne Ahnung.

Nein, nicht Trump, sondern die Jammerer aus dem letzten Absatz deines Postings.

Eine Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zu einem Staatsvolk.

Es gibt zwei sinnvolle Arten, eine Staatsangehörigkeit zu bekommen

1. man wird hineingeboren (Abstammungsprinzip)

2. man erwirbt sie bewusst, weil man sich dafür entscheidet 

 

Staatsbürgerschaft nach zufälligem Aufenthaltsort bei der Geburt zu vergeben ergibt dagegen keinerlei Sinn

 

Übrigens ist mit der US-Staatbürgerschaft kein Recht auf Familiennachzug verbunden

 

Werner

Geschrieben

Die neue US-Regierung arbeitet wieder unter der Prämisse, dass es genau 2 biologische Geschlechter gibt. 

 

Finde ich gut. 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Werner001:

Staatsbürgerschaft nach zufälligem Aufenthaltsort bei der Geburt zu vergeben ergibt dagegen keinerlei Sinn

Steht aber so in der US-Verfassung:

 

All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside.

 

Trump will wohl aus "subject to the jurisdiction thereof" einen Vorbehalt herleiten, aber das ist sehr gewagt. Die Einschränkung hatte damals zum Zweck, Indianer auszuschließen, die zwar auf dem Staatsgebiet lebten, aber irgendwo in der Wildnis außerhalb des Zugriffs der Zivilbehörden. Heute kann kein Zweifel bestehen, dass auch illegale Einwanderer der Rechtsprechung der USA unterliegen. Die Behörden haben z.B. keine Hemmungen, Straftaten unter illegalen Einwanderern zu verfolgen. Das war in den Anfangstagen bei Straftaten in einem Indianerdorf ganz anders.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Aristippos:

Steht aber so in der US-Verfassung:

 

All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside.

 

Trump will wohl aus "subject to the jurisdiction thereof" einen Vorbehalt herleiten, aber das ist sehr gewagt. Die Einschränkung hatte damals zum Zweck, Indianer auszuschließen, die zwar auf dem Staatsgebiet lebten, aber irgendwo in der Wildnis außerhalb des Zugriffs der Zivilbehörden. Heute kann kein Zweifel bestehen, dass auch illegale Einwanderer der Rechtsprechung der USA unterliegen. Die Behörden haben z.B. keine Hemmungen, Straftaten unter illegalen Einwanderern zu verfolgen. Das war in den Anfangstagen bei Straftaten in einem Indianerdorf ganz anders.

Wobei man jetzt aber auch ins Feld führen könnte, daß eine Verfassung nicht unabänderlich ist. Mit den entsprechenden Mehrheiten und dem Supreme Court zusammen, müsste selbst der 14. Verfassungszusatz änderbar sein.

 

An unserem Grundgesetz ist ja auch schon mehr herumgedoktert worden, als ihm gut getan hat.

Geschrieben

Der Gedanke ist absolut nachvollziehbar. Also die Einschränkung der Staatsbürgerschaft durch Geburt auf US-Gebiet (ius soli). 

 

Und es ist ja auch vollkommen klar, worauf diese mutmaßliche Änderung abzielen soll: illegale Zuwanderer schaffen es widerrechtlich über Grenze, Frau schwanger, bekommt Kind auf US-Staatsgebiet, Kind Amerikaner. 

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Flo77:

Wobei man jetzt aber auch ins Feld führen könnte, daß eine Verfassung nicht unabänderlich ist. Mit den entsprechenden Mehrheiten und dem Supreme Court zusammen, müsste selbst der 14. Verfassungszusatz änderbar sein.

Aber nicht per presidential decree am ersten Tag.

 

Außerdem muss eine Verfassungsänderung von 38 Bundesstaaten gebilligt werden. Darauf besteht nicht die geringste Aussicht.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Aristippos:

Steht aber so in der US-Verfassung:

 

All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside.

Ja klar, und in den 1860ern war das sicher auch sinnvoll.

Aber heute ist es eben nicht mehr sinnvoll, und in Europa schon zweimal nicht

 

Werner

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Werner001:

in den 1860ern war das sicher auch sinnvoll

 

Das ist generell so ein Problem mit alten Konstitutionen und Rechtsurkunden: Das Recht spiegelt in der Regel die Welt zum Abfassungszeitpunkt wieder und nicht immer wird da vorausschauend formuliert. Es ist doch genauso wie mit Art. 16 im GG. Als die Väter des Grundgesetzes diesen Artikel aufnahmen, hatten sie die NS-Diktatur noch vor Augen und dachten vielleicht an innereuropäische Fluchtbewegungen, sollte sich in Nachbarländern politische Umbrüche ereignen. Dass Deutschland eine Migration, die sich unter dem Asylrecht tarnt, aus Arabien und Afrika in diesem Maßstab erleben würde, konnten sie sich nicht vorstellen. 

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