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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Shubashi:


Die ursprünglich Intention von Flüchtlingskonvention und Asylrecht sind der Appell an zuerst an die unmittelbaren Nachbarn, dann die Staatenwelt insgesamt, Krieg und Verfolgung nicht tatenlos zuzuschauen, sondern humanitär zu handeln.

Vom Zwang zur Selbstgefährdung steht da kein Wort, es ist sogar ausdrücklich als Grund genannt, Menschen zurückzuweisen. 
Was wäre es da für ein absurdes Argument, zu sagen: „Leute, stellt Euch nicht so an, früher gab es auch viel Mord und Totschlag, ich suche noch ein paar Leute, dann wird es halt wie früher!“ 

Es begründet ja auch niemand den Import verkehrswidriger Schrottkarren damit, dass es früher auch viel mehr Verkehrstote gab.

 

Darum geht es nicht. Es geht um das Gefühl, es wäre früher alles besser gewesen. Das trügt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb nannyogg57:

Darum geht es nicht. Es geht um das Gefühl, es wäre früher alles besser gewesen. Das trügt.

Wie viele Attentate mit Autos oder Messern durch abelehnte Asylbewerber gab es denn so in den 80ern?

 

Möchtest du wirklich vorschlagen, sich einfach nicht so anzustellen, weil doch in anderen Bereichen Gewaltdelikte zurückgegangen sein mögen? Dein Ernst?

bearbeitet von rince
Geschrieben

Bei der RAF waren in den 80ern ja auch nicht alle gewalttätig, nur einige wenige. Trotzdem wurde sie verboten.

 

Die Frage ist eben: wieviele unberechtigte Asylbewerber ist das Leben eines Kindes wert?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb rorro:

Bei der RAF waren in den 80ern ja auch nicht alle gewalttätig, nur einige wenige. Trotzdem wurde sie verboten.

 

Die Frage ist eben: wieviele unberechtigte Asylbewerber ist das Leben eines Kindes wert?

Der Vergleich hinkt.

 

Wenn die anderen Asylbewerberinnen und Asylbewerber alle mit den Attentätern sympathisieren würden, dann würde der Vergleich funktionieren.

bearbeitet von nannyogg57
Geschrieben
57 minutes ago, nannyogg57 said:

Darum geht es nicht. Es geht um das Gefühl, es wäre früher alles besser gewesen. Das trügt.


Es war sicher anders, aber es geht v.a. darum, dass eine Gesellschaft darüber entscheiden kann, wieviel Gewalt sie akzeptieren will und was sie dagegen tut. Bei Verkehrstoten kenne ich die vergleichsweise schlimmen Zeiten der 80er noch selbst, aber ich käme doch nie auf die Idee, das meinen Kollegen vorzuhalten, die inzwischen relativ zuverlässig damit rechnen können, Leute weitgehend unverletzt aus dem Auto zu ziehen.

Als man 1993 das Asylrecht änderte, weil es eine beispiellose Welle rechter Gewalt gab, hat doch niemand argumentiert, dass sei doch harmlos im Vergleich zu den Mordtaten der richtigen Nazis.

Diese Gesellschaft muss einfach entscheiden, was sie akzeptieren will, und was nicht. Und Freiheit, Stabilität und innere wie äußere Sicherheit sind nun mal sehr hohes politische Gut, dass ich nicht gefährdet sehen will. Wenn jemand meint, das ginge auch mit einer eher chaotischen, überforderten Migrationspolitik, dann müsste sie oder er dafür belastbare Argumente vorlegen. Die sehe ich aber nicht.

Moralische Erpressung oder historische Relativierung sind in meinen Augen keine Argumente, sondern geben allenfalls die persönliche Werteskala wieder. Da können wir dann einen Dissens konstatieren, und die Gesellschaft stimmt ab, wie damit umgegangen werden soll.

Ich halte es aber für einen schlimmen Fehler, sich überhaupt kein Mandat für die aktuelle Migrationspolitik holen zu wollen, sondern zu hoffen, diese einfach als juristische Trickserei oder als bloße Hinterzimmerabsprache durchsetzen zu können. 
Gefühle spielen sicher eine große Rolle, aber politisch müssen die in Argumente umgesetzt werden, damit wir einen klaren Kurs, sinnvolle Problemadressierung und am Ende hoffentlich einen breiten Konsens zu Thema hinbekommen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rince:

Wie viele Attentate mit Autos oder Messern durch abelehnte Asylbewerber gab es denn so in den 80ern?

Gefühlt so viele wie Gruppenvergewaltigungen durch australische Austauschstudenten, aber ich kann mich natürlich irren.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb nannyogg57:

Der Vergleich hinkt.

 

Und Kinder sterben.

Geschrieben

Abwarten wärewirklich hilfreich. Gestern wurden falsche Aussagen getroffen bezüglich des Täters von München. Die wurden später zurückgezogen,aber da war das Falsche schon in der Welt.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb nannyogg57:

Natürlich kann man das.

 

Die Gesetzgebung dazu gibt es ja bereits.

Ja. Und wenn es damit Umsetzungsprobleme gibt, kann man die Gesetzgebung auch rechtsstaatlich ändern, damit es besser klappt. Ob das geschehen soll, ist ein zentrales Thema dieser Bundestagswahl.

Geschrieben

Es geht grundsätzlich darum, ob man eine gesamte Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stellen kann oder nicht.

 

Ob das rechtsstaatlich ist (haben Menschen ohne Pass Rechte oder nicht?), darum geht es.

 

Ungeachtet der gefühlten Bedrohungslage, was wenig damit zu tun hat, dass Handlungsbedarf bestünde, wozu sich im Falle des Attentäters gestern nicht mal der bayrische Innenminister, CSU, in der Lage sah.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb rorro:

 

Ich bin mit einer Ausländerin verheiratet. Was willst Du von mir?

Geduld und Abwarten. Nicht nur von dir.

Mir ist völlig egal, ob und mit wem wer verheiratet ist.

bearbeitet von mn1217
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb rince:

Oder man redet es klein...

Es gibt auch was dazwischen.

bearbeitet von mn1217
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Aristippos:

Ja. Und wenn es damit Umsetzungsprobleme gibt, kann man die Gesetzgebung auch rechtsstaatlich ändern, damit es besser klappt. Ob das geschehen soll, ist ein zentrales Thema dieser Bundestagswahl.

Vor allen Dingen nach der Wahl.
Es wird keine absolute Mehrheit für eine Partei geben - vermutlich auch 2029 nicht. Das heißt, es gibt genau zwei Möglichkeiten: Entweder Staatsstreich oder Parteien arbeiten trotz ihrer Unterschiede zusammen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb nannyogg57:

Es geht grundsätzlich darum, ob man eine gesamte Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stellen kann oder nicht.

 

Nein, es geht darum, ob man sagen darf: unter 100 Afghanen ist ein islamistischer Gefährder, den wir aber erst bestrafen können, wenn er eine schlimme Tat verübt hat. Um die Bevölkerung diesem Risiko nicht auszusetzen, werden wir keine Afghanen mehr aufnehmen.

 

Ich halte das sogar für moralisch geboten. Noch einmal: der Eid verlangt, "Schaden vom Volk abzuwenden". Das wird geschworen! Keine Weltrettung, keine moralische Überheblichkeit, kein "wir schaffen das", wenn mit "wir" nicht man selbst gemeint ist. Geschworen wird Schaden vom Volk abzuwenden

 

Zitat

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Spadafora:

nein, nur, weil hier behauptet wurde, er sei Asylwerber, ich glaube, bei so etwas Tragischem ist es wichtig, strikt bei der Wahrheit zu bleiben

 

Es ist nochmal anders.

Er war 2017 Asylbewerber, wurde 2020 abgelehnt, erhielt dann, warum auch immer, doch eine Duldung und Arbeitserlaubnis, seine befristete Aufenthaltserlaubnis läuft im April aus.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb rorro:

Er war nicht ausreisepflichtig, weil sich Fr. Baerbock weigert, mit den Taliban über Aufnahme ihrer Staatsbürger zu reden.

Er kam ja unter Merkel unter Missachtung von Europarecht in unser Land, ist also dank ihr hier.

 

Mehr linke Politik = mehr Todesopfer durch Migranten.

 

Nun ja, ganz offen gesagt, ich kann Baerbock da verstehen. Die Taliban wollen nämlich ein Konsulat in D dafür haben 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb nannyogg57:

Ob das rechtsstaatlich ist (haben Menschen ohne Pass Rechte oder nicht?), darum geht es.

Natürlich hat eine Person ohne Papiere auch hierzulande bestimmte Rechte. Zum Beispiel hat sie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz vor Folter und Schutz vor Verfolgung oder Misshandlung durch die Organe unseres Staates aufgrund ihrer Religion, Ethnie oder sexuellen Orientierung.

 

Auch Personen ohne deutschen Pass haben hierzulande bestimmte Rechte. Für beide Personenkreise bestimmt das Gesetz welche Rechte Personen beider Gruppen zustehen bzw. nicht zustehen, solange sie sich im Geltungsbereich unseres Rechtsstaats aufhalten.

 

Desweiteren definiert dieser Rechtsstaat natürlich auch, unter welchen Bedingungen Personen ohne Papiere bzw. ohne deutschen Pass überhaupt einreisen dürfen. Und das tolle daran ist: diese Regeln gelten für alle auf die die formulierten Bedingungen zutreffen. DAS ist Rechtsstaatlichkeit.

 

In einem Rechtsstaat zu leben heißt nicht, daß alle die sich gerade zufällig innerhalb der Landesgrenzen befinden, den gleichen Rechtekatalog in Anspruch nehmen können, sondern nur, daß Regeln und Prozesse fixiert sind und von den Organen des Staates ausgeführt werden. Die Organe des Staates dürfen nicht willkürlich handeln und der Gesetzgeber kann bei uns keine Gesetze gegen die Verfassung erlassen, mit anderen Worten es gibt keine Willkür im Einzelfall.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rince:

Er ist abgelehnter Asylbewerber, der, würde das System funktionieren, seit 4 Jahren nicht mehr in Deutschland wäre.

 

https://www.n-tv.de/panorama/Das-ist-zum-Taeter-von-Muenchen-bekannt-Herrmann-mit-neuen-Details-article25561390.html

 

Daraus:

 

"Herrmanns zufolge kam der Afghane Ende 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylverfahren wurde demnach im Jahr 2020 endgültig abgeschlossen, mit einem Ablehnungsbescheid und der Aufforderung zur Ausreise. Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis."

 

 

 

Jo, weil dazwischen die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben oder? Wann war das 2021?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Nun ja, ganz offen gesagt, ich kann Baerbock da verstehen. Die Taliban wollen nämlich ein Konsulat in D dafür haben 

Und das ist ein Problem, weil?

 

Geldhahn zudrehen und fertig.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb nannyogg57:

Darum geht es nicht. Es geht um das Gefühl, es wäre früher alles besser gewesen. Das trügt.

 

Wenn es schon um Gefühle gehen soll, dann um das Gefühl, permanent von  politischen Ideal-Forderungen überfordert zu werden

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb rorro:

Polen macht es anders und stellt tatsächlich die Interessen des eigenen Volkes in den Vordergrund:

 

https://de.euronews.com/my-europe/2025/02/07/tusk-polen-wird-den-migrationspakt-nicht-umsetzen

 

So was gibt es noch. Politiker, die sich an ihren Eid gebunden fühlen.

Und in Polen regiert nicht mehr die böse PiS...

Geschrieben
11 minutes ago, Die Angelika said:

 

Nun ja, ganz offen gesagt, ich kann Baerbock da verstehen. Die Taliban wollen nämlich ein Konsulat in D dafür haben 


Seit der Machtübernahme der Taliban hat Deutschland einige hundert Millionen EUR Unterstützungsgelder an Afghanistan überwiesen, angeblich „regierungsfern“. Konsularische Betreuung von hunderttausenden afghanischer Staatsbürger in D. ist doch sowieso eine praktische Notwendigkeit - ist da „Regierungsferne“ nicht letztlich eine Leerformel, die zumindest Deutschland gar nichts nützt?

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-millionen-entwicklungshilfe-a-dfd287dc-d006-47bd-89aa-7d7438734291

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb mn1217:

Abwarten wärewirklich hilfreich. Gestern wurden falsche Aussagen getroffen bezüglich des Täters von München. Die wurden später zurückgezogen,aber da war das Falsche schon in der Welt.

Die Aussage, über die du dich echauffiert hast, gehörte allerdings nicht dazu

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Jo, weil dazwischen die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben oder? Wann war das 2021?

Zwischen was? Die Machtübernahme war im August 2021. Und 2020 hätte er ausreisen sollen. Die Machtübernahme hätte also in einem funktionierenden System gar keinen Einfluss gehabt haben dürfen; selbst wenn der Asylantrag im Dezember 2020 abgelehnt worden ist, im August 2021 hätte er längst nicht mehr in D sein sollen.

 

Asylantrag abgeleht, ab in ein zentrales Abschiebelager um ein Untertauchen zu unterbinden und von dort aus binnen 14 Tagen zurück nach Hause. 

 

Ich weiss, ich bin naiv

bearbeitet von rince

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