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Politik für Interessierte


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vor 13 Minuten schrieb Spadafora:

was nicht falsch ist den die AfD ist eben eine gefährliche   Partei man muß nur schauen wer da alles im Bundestag unterkommen ist vom Abg bis zum Mitarbeiter

Nur muss man ja nicht von der anderen Seite vom Pferd herunter fallen...

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vor 15 Stunden schrieb Soulman:

Wie oft hat denn schon ein Abgeordneter öffentlich gegen den Kanzlerkandidaten seiner eigenen Partei gestimmt? Nur so wegen der Märchenstunde.

gibts immer wieder  vor allem vor 1982

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vor 14 Stunden schrieb Moriz:

Nein, das nicht.

Andererseits hat sich der Deutsche Bundestag eine Geschäftsordnung gegeben und nach der steht der AfD ein Ausschußvorsitz zu.

Ein klassischer Konflikt.

nein er gibt das Recht der Nominierung wenn die nicht angenommen wird rückt der Vizevorsitzende nach also alles geregelt die Stelle des Bundestagsvizepräsident bleibt frei
In Österreich ist  jeder Kandidat wählbar nicht nur der nominierte

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Falscher Zusammenhang.

Es geht hier um Ausschußvorsitzende, da steht der AfD laut Geschäftsordnung des Bundestages einer zu. Stand so jedenfalls in einem Link.

Daß im Bundestag jede Partei einen stellvertretenden Bundestagsvorsitzenden stellte hat Tradition, ist aber so nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen.

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28 minutes ago, Soulman said:

Als die Grünen mit unter 10% als Juniorpartner in den Bundesländern Regierungsverantwortung bekamen, wurde es idR. u.a. das Bildungsministerium. Die Quittung klebt heute auf der Straße und möchte sich auf gar keinen Fall „kaputtarbeiten“.


Bildungspolitik ist leider deutschlandweit ein notorisches Thema, aktuell gibt es gerade mal 2 grüne Kultusministerinnen. Ich vermute, wenn wir genau nachschlagen, werden da eher viele rote als grüne Zahlen zusammenkommen.

Generell hält die Union wohl meist einen leichten Vorsprung in Unfragen zur „Kompetenz“ in der Bildungspolitik. 

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damit ist Nominierung gemeint sonst würde ja nicht gewält odern entsandt wie es in Österreich im Hauptausschuß üblich ist
ich kann ja nicht wählen lassen und sagen aber der muß gewählt werden 
im §58 der Geschäftsordnung heißt es Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.
dadurch ist völlig klar niemand steht etwas zu außer dem Nominierungsrecht da  eben die Auschüsse bestimmen wer Vorsitzender also sie wählen also kann der AfD nur ein Nominierungsrecht zustehen
es mag ungewöhnlich sein dass Kandidaten abgelehnt werden aber es ist möglich

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07-245166

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vor 30 Minuten schrieb Spadafora:

damit ist Nominierung gemeint sonst würde ja nicht gewält odern entsandt wie es in Österreich im Hauptausschuß üblich ist
ich kann ja nicht wählen lassen und sagen aber der muß gewählt werden 
im §58 der Geschäftsordnung heißt es Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.
dadurch ist völlig klar niemand steht etwas zu außer dem Nominierungsrecht da  eben die Auschüsse bestimmen wer Vorsitzender also sie wählen also kann der AfD nur ein Nominierungsrecht zustehen
es mag ungewöhnlich sein dass Kandidaten abgelehnt werden aber es ist möglich

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07-245166

Das Happening von dem AfDler allerdings als 'Putsch' aufzubauschen, wie es gewisse Medien machen, ist trotzdem nur lächerlich.

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vor 2 Minuten schrieb rince:

Das Happening von dem AfDler allerdings als 'Putsch' aufzubauschen, wie es gewisse Medien machen, ist trotzdem nur lächerlich.

Ich finde es lustig, wie versteift die ehemalige "mit Verlaub, sie sind ein *pfui*"-Partei in der unteren Körperhälfte geworden ist.

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vor 3 Stunden schrieb rince:

Ob ich verlässliche Daten dazu habe, dass ein Schulsystem, in dem Kindern das Gendern aufgezwungen wird 

 

Sachlich falsch. In BW ist das Gendern in der Schule sogar nicht erlaubt. Ich darf also im dienstlichen Kontext nicht einmal selbst gendern, sondern muss beide Formen ausschreiben. 

 

Zitat

und wo Lehrer die Schüler dazu motiviert haben, an FFF Klimastreiks teilzunehmen, 

 

Auch sachlich falsch: Wenn FFF-Demos in der Unterrichtszeit stattfinden, ist die Teilnahme als unentschuldigtes Fehlen zu bewerten.

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vor 9 Stunden schrieb phyllis:

 

 

Lustigerweise kennt gerade Deutschland das völkische Deutschtum. Siehe 116 Grundgesetz. Dort fällt das Unwort „Deutsche Volkszugehörigkeit“ – also nicht vom deutschen Pass abhängig. Diese „deutsche Volkszugehörigkeit“ ist „Deutschen“ vorbehalten – Indonesier, Mongolen oder papua-guineanische Regenwaldbewohner die in DE Aufnahme gefunden haben fallen implizit nicht darunter, sonst könnte man sich den Verweis auf die „deutsche Volkszugehörigkeit“ komplett ersparen. Aber wehe, man bezieht sich auf 116GG. 

Im Artikel 116 des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die Aussage: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,....wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“ ist vollkommen klar verständlich, allerdings überhaupt nicht kompatibel mit deinen eigenen, reinen privaten Vorstellungen von „deutscher Volkszugehörigkeit“. Im klaren und genauen Gegensatz zu deinen Überlegungen macht das Grundgesetz den Begriff „Deutscher“ abhängig vom Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Von deinen Überlegungen und Folgerungen finden sich keinerlei Anhaltspunkte um §116 des Grundgesetzes..... 

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vor 11 Minuten schrieb Cosifantutti:

Im Artikel 116 des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die Aussage: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,....wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“ ist vollkommen klar verständlich, allerdings überhaupt nicht kompatibel mit deinen eigenen, reinen privaten Vorstellungen von „deutscher Volkszugehörigkeit“. Im klaren und genauen Gegensatz zu deinen Überlegungen macht das Grundgesetz den Begriff „Deutscher“ abhängig vom Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Von deinen Überlegungen und Folgerungen finden sich keinerlei Anhaltspunkte um §116 des Grundgesetzes..... 

Du ignorierst nur, daß die ganze Russlanddeutschenthematik und Vertriebenenthematik eben nicht auf der Staatsbürgerschaft sondern auf Abstammung, Sprache und Kultur beruht.

 

Unser Staatsbürgerschaft beruht übrigens auch weitgehend auf Abstammung (was bei der heutigen Verschleudermentalität noch üble Folgen haben wird...)

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vor 21 Minuten schrieb Cosifantutti:

Im Artikel 116 des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die Aussage: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,....wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“ ist vollkommen klar verständlich, allerdings überhaupt nicht kompatibel mit deinen eigenen, reinen privaten Vorstellungen von „deutscher Volkszugehörigkeit“. Im klaren und genauen Gegensatz zu deinen Überlegungen macht das Grundgesetz den Begriff „Deutscher“ abhängig vom Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Von deinen Überlegungen und Folgerungen finden sich keinerlei Anhaltspunkte um §116 des Grundgesetzes..... 

und das von mir Gefettete bedeutet was? Stehen ja drei oder dazwischen. Ein Gegensatz wäre "auf gar keinen Fall" und nicht "oder" nach meinem Leseverständnis.

bearbeitet von Soulman
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vor 42 Minuten schrieb laura:

 

Sachlich falsch. In BW ist das Gendern in der Schule sogar nicht erlaubt. Ich darf also im dienstlichen Kontext nicht einmal selbst gendern, sondern muss beide Formen ausschreiben. 

Faktencheck: Sachlich nicht falsch. Mit etwas Kenntnis in Politik und Geographie könntest du wissen, dass Deutschland mehr umfasst als BW. Und mit etwas gutem Willen könntest du wissen, dass es ein solches Verbot längst nicht überall gibt.

 

https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/bei-regeln-zum-gendern-an-schulen-wartet-nrw-noch-ab-709111

 

Die Rede des Direktors zum Abi meines Ältesten (auch NRW) war einfach nur gruselig.

 

vor 45 Minuten schrieb laura:

Auch sachlich falsch: Wenn FFF-Demos in der Unterrichtszeit stattfinden, ist die Teilnahme als unentschuldigtes Fehlen zu bewerten.

Faktencheck: Sachlich nicht falsch: Auch wenn die Teilnahme formell eindeutig als unentschuldigtes Fehlen zu bewerten war/ist, haben nicht nur vereinzelte Lehrkräfte das ganze dennoch wohlwollend unterstützt und zur Teilnahme ermuntert. 

 

https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/demonstrationen-koennen-schulen-den-klimastreik-unterstuetzen/

https://www.blick.ch/ausland/aufregung-wegen-elternbrief-schueler-sollen-von-lehrer-zu-klima-demo-gezwungen-worden-sein-id18959919.html

 

 

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vor 3 Minuten schrieb rince:

Faktencheck: Sachlich nicht falsch. Mit etwas Kenntnis in Politik und Geographie könntest du wissen, dass Deutschland mehr umfasst als BW. Und mit etwas gutem Willen könntest du wissen, dass es ein solches Verbot längst nicht überall gibt.

 

https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/bei-regeln-zum-gendern-an-schulen-wartet-nrw-noch-ab-709111

 

Die Rede des Direktors zum Abi meines Ältesten (auch NRW) war einfach nur gruselig.

 

Faktencheck: Sachlich nicht falsch: Auch wenn die Teilnahme formell eindeutig als unentschuldigtes Fehlen zu bewerten war/ist, haben nicht nur vereinzelte Lehrkräfte das ganze dennoch wohlwollend unterstützt und zur Teilnahme ermuntert. 

 

https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/demonstrationen-koennen-schulen-den-klimastreik-unterstuetzen/

https://www.blick.ch/ausland/aufregung-wegen-elternbrief-schueler-sollen-von-lehrer-zu-klima-demo-gezwungen-worden-sein-id18959919.html

 

Auch das sind keine Belege. Wenn NRW noch abwartet, heißt das nicht, dass Schülerinnen und Schüler zum Gendern gezwungen werden, sondern nur, dass es bisher noch keine endgültige Regelung gibt. Und wenn es nicht definitiv verbindlich ist, darf kein Lehrer und keine Lehrerin einen Schüler oder eine Schülerin zum Gendern zwingen. 

 

Was die Unterstützung und Ermunterung zu FFF betrifft: Zumindest wir hatten die klare Anweisung durch die Schulleitung, die Teilnahme an Demos als unentschuldigtes Fehlen zu werten.

Damit haben die Kolleginnen und Kollegen einfach nur vorschriftswidrig gehandelt. Nothing more. 

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vor 4 Minuten schrieb laura:

nd wenn es nicht definitiv verbindlich ist, darf kein Lehrer und keine Lehrerin einen Schüler oder eine Schülerin zum Gendern zwingen. 

Naivität ist immer wieder rührend.

bearbeitet von rince
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vor 2 Stunden schrieb Soulman:

Als die Grünen mit unter 10% als Juniorpartner in den Bundesländern Regierungsverantwortung bekamen, wurde es idR. u.a. das Bildungsministerium. Die Quittung klebt heute auf der Straße und möchte sich auf gar keinen Fall „kaputtarbeiten“.

Da Bildungspolitik bei uns Ländersache ist, ist das Bundesbildungsministerium eigentlich verzichtbar. Seine Wirkungen dürften recht übersichtlich sein.

Ich erinnere mich an ein EU-Treffen der Bildungsminister. Die deutsche Bundesbildungsministerin saß dabei und hatte eigentlich nichts zu sagen, da Bildung bei uns eben Ländersache ist. Es hätte mehr gebracht, den gerade turnusmäßig Vorsitzenden Länderminister der Kultusministerkonferenz dahin zu schicken. Der hätte Deutschland dort besser vertreten können.

 

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vor 8 Minuten schrieb rince:

Naivität ist immer wieder rührend.

Zynismus nicht. Nur abschreckend.

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vor 38 Minuten schrieb laura:

Zynismus nicht. Nur abschreckend.

In Berlin hat jüngst ein Vater gegen das Gendern an der Schule seiner Kinder geklagt. Warum sollte er das eigentlich tun, wenn dort nicht gegendert würde?

 

 

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1 hour ago, Cosifantutti said:

Im Artikel 116 des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die Aussage: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,....wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“ ist vollkommen klar verständlich, allerdings überhaupt nicht kompatibel mit deinen eigenen, reinen privaten Vorstellungen von „deutscher Volkszugehörigkeit“. Im klaren und genauen Gegensatz zu deinen Überlegungen macht das Grundgesetz den Begriff „Deutscher“ abhängig vom Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Von deinen Überlegungen und Folgerungen finden sich keinerlei Anhaltspunkte um §116 des Grundgesetzes..... 

 

Wikipedia definiert „Volkszugehörigkeit“ folgendermaßen:

Quote

Volkszugehörigkeit bedeutet allgemein die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Volk oder Ethnie beziehungsweise zu einer Nationalität oder einer bestimmten Volksgruppe durch Merkmale wie Muttersprache, Abstammung, kulturelle Prägung(Volkstum) sowie das subjektive Bekenntnis zu ihr. Die Volkszugehörigkeit muss mit der Staatsangehörigkeit nicht identisch sein.


Dazu wird auf §6 des „Bundesvertriebengesetzes“ verwiesen, der diesbezüglich eindeutig formuliert:

Quote

Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

 

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vor 47 Minuten schrieb Moriz:

Da Bildungspolitik bei uns Ländersache ist, ist das Bundesbildungsministerium eigentlich verzichtbar. Seine Wirkungen dürften recht übersichtlich sein.

Ich erinnere mich an ein EU-Treffen der Bildungsminister. Die deutsche Bundesbildungsministerin saß dabei und hatte eigentlich nichts zu sagen, da Bildung bei uns eben Ländersache ist. Es hätte mehr gebracht, den gerade turnusmäßig Vorsitzenden Länderminister der Kultusministerkonferenz dahin zu schicken. Der hätte Deutschland dort besser vertreten können.

 

Bei uns in NRW hatte das grüngeführte Bildungsministerium das "Schreiben nach Gehör" verbrochen. Danach war für mich Feierabend. Wir hatten einige private Mühe den Schrott wieder aus den kleinen Hirnen zu operieren.

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vor 19 Minuten schrieb Soulman:

Bei uns in NRW hatte das grüngeführte Bildungsministerium das "Schreiben nach Gehör" verbrochen. Danach war für mich Feierabend. Wir hatten einige private Mühe den Schrott wieder aus den kleinen Hirnen zu operieren.

Glückwunsch, daß ihr es geschafft habt.

 

Bei uns hat es dazu geführt, daß meine Kinder kein Platt sprechen können, weil wir versucht haben, so klar wie möglich zu sprechen.

 

(Und hätte einen Vollzeitelternteil gebraucht um die Versäumnisse der Schule zu Hause nachzuarbeiten, anstatt die Kinder in den Ganztag zu geben...)

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vor 1 Stunde schrieb Soulman:

und das von mir Gefettete bedeutet was? Stehen ja drei oder dazwischen. Ein Gegensatz wäre "auf gar keinen Fall" und nicht "oder" nach meinem Leseverständnis.

....das ist mir schon klar, mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, was im § 116 das GG wirklich steht. Ich finde, man sollte schon diesen Satz erst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis nehmen: "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist ...., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

die im Satz durch "oder" verbundenen Satzglieder ergänzen diese Definition von Staatsangehörigkeit entsprechend......Mir geht es nur darum, dass man diesen Satz des Grundgesetzes nicht vollkommen ausblendet oder schlicht "überliest".......

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vor 2 Stunden schrieb Flo77:

Unser Staatsbürgerschaft beruht übrigens auch weitgehend auf Abstammung

in meinen Augen ist dies dem Grundgesetz relativ egal, sondern entscheidend ist für die Staatsangehörigkeit, wer einen deutschen Pass hat und damit deutscher Staatsbürger ist. 

 

( Was die "Vertriebenen" angeht und die Thematik der "Russlanddeutschen" angeht, so sind das zwei ganz spezielle, abgegrenzte Gruppen... ) 

bearbeitet von Cosifantutti
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vor 39 Minuten schrieb Cosifantutti:

....das ist mir schon klar, mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, was im § 116 das GG wirklich steht. Ich finde, man sollte schon diesen Satz erst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis nehmen: "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist ...., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Das ist aber nicht die abschließende Definition. Es gibt Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese sind Deutsche auf Grund ihrer Volkszugehörigkeit. Du kannst nicht einfach willkürlich einen Punkt setzen und zwei Drittel der Definition von "Deutscher" ignorieren.

bearbeitet von Aristippos
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