Gratia Geschrieben 6. Juli Melden Share Geschrieben 6. Juli ... ist nach 14 Jahren eine Wiederverheiratung möglich? Beide Eheleute waren bei der Eheschließung evangelisch. Die Ehe wurde bürgerlich geschieden, nachdem sie zerrüttet war und der Mann das Erbe der Frau durchgebracht hat. Die geschiedene, inzwischen katholische Ehefrau sehnt sich nach einer kirchlichen Trauung mit ihrem zweiten Mann. Bisher konnte die Ehe nur inoffiziell gesegnet werden. Nun hat sie sich bei der Familie des Geschiedenen gemeldet und erfahren, dass der Mann nach weiterem finanziellem Desaster und familiärem Zerwürfnis seit 14 Jahren unauffindbar verschwunden ist. Ist eine Wiederverheiratung der geschiedenen Frau möglich, und wenn ja, wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. Juli Melden Share Geschrieben 6. Juli vor 3 Minuten schrieb Gratia: ... ist nach 14 Jahren eine Wiederverheiratung möglich? Beide Eheleute waren bei der Eheschließung evangelisch. Die Ehe wurde bürgerlich geschieden, nachdem sie zerrüttet war und der Mann das Erbe der Frau durchgebracht hat. Die geschiedene, inzwischen katholische Ehefrau sehnt sich nach einer kirchlichen Trauung mit ihrem zweiten Mann. Bisher konnte die Ehe nur inoffiziell gesegnet werden. Nun hat sie sich bei der Familie des Geschiedenen gemeldet und erfahren, dass der Mann nach weiterem finanziellem Desaster und familiärem Zerwürfnis seit 14 Jahren unauffindbar verschwunden ist. Ist eine Wiederverheiratung der geschiedenen Frau möglich, und wenn ja, wie? Eine Ehe zwischen zwei Getauften gilt immer als unauflöslich sakramental. Das auch dann, wenn die Ehe zwischen Nichtkatholiken nach geltendem Recht geschlossen wurde. In diesem Fall würde ich empfehlen einen Kirchenrechtler hinzuzuziehen und beim zuständigen Ordinariat eine Nichtbestehens-Prüfung anfragen. Vielleicht wäre auch eine Aufhebung nach päpstlichem Privileg um des Glaubens willen denkbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gratia Geschrieben 7. Juli Autor Melden Share Geschrieben 7. Juli Danke! Also muss man beim Bistum nachfragen. Ich gebe die Info mal weiter. Nicht verzagen, mykath fragen! 😄 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli Beim Bistum haben sie oft auch eine Liste von freiberuflichen Kirchenrechtlern, die quasi als Anwalt fungieren können. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli Nachdem der Mann seit über zehn Jahren unauffindbar verschwunden ist könnte man ihn vielleicht auch für tot erklären lassen. Dann sollte auch einer katholischen Eheschließung nichts mehr im Wege stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli (bearbeitet) vor 28 Minuten schrieb Moriz: Nachdem der Mann seit über zehn Jahren unauffindbar verschwunden ist könnte man ihn vielleicht auch für tot erklären lassen. Naheliegend, aber das kann einem relativ schnell in den Hintern beißen. Wenn der erste Gatte dann doch irgendwann lebendig wieder aufschlägt. Wenn es Ehenichtigkeitsgründe gibt (das kann die Frau am Besten im Gespräch mit einem Mitarbeiter des Offizialats/Konsistoriums abklären; Erstberatungen sind hier in der Regel gratis, manche Gerichte stellen einen Mitarbeiter nur für diese Fragen ab), dann sollte lieber ein ordentlicher kanonischer Prozess angestrebt werden. Das geht auch ganz ohne die Mitwirkung des "Ehepartners" (dieser muss nicht tot sein, manchmal verweigert sich die andere Partei auch aus anderen Gründen an der Mitwirkung). Daneben haben kirchliche Gerichte auch die Möglichkeit, im Bedarfsfall Nachforschungen über den Aufenthalt einer Partei bzw. eines Zeugens anzustellen (Einwohnermeldeamt, Ämter etc.) und werden das vielleicht auch tun. Außer der Mann lebt mittlerweile unter Pseudonym irgendwo auf den Antillen, dann wirds natürlich schwierig. Würde eine amtliche Todeserklärung vorliegen, dann könnte diese aber tatsächlich als Urkunde den Weg für eine kirchliche Ehe freimachen. bearbeitet 7. Juli von Studiosus 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli Ich weiß gar nicht, wo überhaupt ein Ehehindernis für eine katholische Eheschließung sein sollte. Was die erste Ehe anging, waren beide Eheleute evangelisch und die Ehe wurde auch evangelisch geschlossen. Also war es keine sakramentale Ehe. Außerdem wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Wenn die - nichtsakramental - evangelisch verheiratete und rechtskräftig geschiedene Ehefrau später zum Katholizismus konvertiert, wo sollte da ein Ehehindernis für eine künftige sakramentale katholische Ehe sein ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli vor 15 Minuten schrieb Cosifantutti: Ich weiß gar nicht, wo überhaupt ein Ehehindernis für eine katholische Eheschließung sein sollte. Was die erste Ehe anging, waren beide Eheleute evangelisch und die Ehe wurde auch evangelisch geschlossen. Also war es keine sakramentale Ehe. Au Mann. Bitte mach Dich erst schlau, bevor Du solche Aussagen triffst. Bitte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Cosifantutti: Was die erste Ehe anging, waren beide Eheleute evangelisch und die Ehe wurde auch evangelisch geschlossen. Also war es keine sakramentale Ehe. Wie bitte? Da will ich sprichwörtlich an die erste Norm des kanonischen Eherechts und das daraus folgende Prinzip erinnern (c. 1055 § 2 CIC): Inter baptizatos ist ein gültiger Ehevertrag immer zugleich auch Sakrament. Bei evangelischen Christen handelt es sich um Getaufte. Ob diese vor dem Hintergrund ihrer eigenen Ehetheologie die Sakramentalität der Ehe bekennen, spielt für die kanonistische (das Kirchenrecht und die Sakramententheologie der katholischen Kirche betreffende) Bewertung keine Rolle. bearbeitet 7. Juli von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli vor 58 Minuten schrieb Studiosus: Wie bitte? Da will ich sprichwörtlich an die erste Norm des kanonischen Eherechts und das daraus folgende Prinzip erinnern (c. 1055 § 2 CIC): Inter baptizatos ist ein gültiger Ehevertrag immer zugleich auch Sakrament. Bei evangelischen Christen handelt es sich um Getaufte. Ob diese vor dem Hintergrund ihrer eigenen Ehetheologie die Sakramentalität der Ehe bekennen, spielt für die kanonistische (das Kirchenrecht und die Sakramententheologie der katholischen Kirche betreffend) Bewertung keine Rolle. Vielen Dank für diesen Hinweis. In der Tat sollte man bei solchen Fragen immer zuerst das einschlägige Kirchenrecht konsultieren..... Ich wusste wirklich nicht, dass das katholische Sakramentsverständnis so weit geht und aus evangelischer Sicht nichtsakramentale Eheschließungen aus katholischer Sicht als Sakrament gewertet werden.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 7. Juli Melden Share Geschrieben 7. Juli vor 2 Minuten schrieb Cosifantutti: Ich wusste wirklich nicht, dass das katholische Sakramentsverständnis so weit geht und aus evangelischer Sicht nichtsakramentale Eheschließungen aus katholischer Sicht als Sakrament gewertet werden. Kein Problem. Das wissen tatsächlich Viele nicht. Und ja, das könnte u. U. als "übergriffig" betrachtet werden. Aber es ist so, dass die katholische Kirche natürlich die theologischen Überzeugungen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften respektiert. Aber sobald - etwa durch Konversion oder durch die Bitte um eine Ehenichtigkeitsprüfung - ein (ehemals) nichtkatholischer Christ in den Rechtsverkehr mit der katholischen Kirche entritt, gelten die dortigen theologischen und juristischen Bestimmungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben 8. Juli Melden Share Geschrieben 8. Juli (bearbeitet) vor 12 Stunden schrieb Studiosus: Kein Problem. Das wissen tatsächlich Viele nicht. Und ja, das könnte u. U. als "übergriffig" betrachtet werden. Aber es ist so, dass die katholische Kirche natürlich die theologischen Überzeugungen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften respektiert. Aber sobald - etwa durch Konversion oder durch die Bitte um eine Ehenichtigkeitsprüfung - ein (ehemals) nichtkatholischer Christ in den Rechtsverkehr mit der katholischen Kirche entritt, gelten die dortigen theologischen und juristischen Bestimmungen. ……Frage im Anschluss: Wenn nach Canon 1055 § 2 gilt, dass es unter Getauften keinen gültigen Ehevertrag gibt, der nicht zugleich im Verständnis der Katholischen Kirche Sakrament ist, folgt dann auch daraus, dass eine lediglich zivilrchtlich geschlossene Ehe ( vor dem Standesamt = gültiger Ehevertrag ) ebenfalls schon eine sakramentale Ehe bewirkt ? bearbeitet 8. Juli von Cosifantutti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 8. Juli Melden Share Geschrieben 8. Juli (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Cosifantutti: ……Frage im Anschluss: Wenn nach Canon 1055 § 2 gilt, dass es unter Getauften keinen gültigen Ehevertrag gibt, der nicht zugleich im Verständnis der Katholischen Kirche Sakrament ist, folgt dann auch daraus, dass eine lediglich zivilrchtlich geschlossene Ehe ( vor dem Standesamt = gültiger Ehevertrag ) ebenfalls schon eine sakramentale Ehe bewirkt ? Nicht für Katholiken, da der Katholik immer der von der Kirche eingesetzten Formpflicht unterliegt. Ein Katholik kann rein zivil nur gültig eine Ehe schließen, wenn er von seinem Ortsordinarius von der Formpflicht befreit wird oder weder Priester noch Ordinarius auf absehbare Zeit erreichbar sind. Alle anderen Getauften, die nicht der Formpflicht unterliegen ja. bearbeitet 8. Juli von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eddie78 Geschrieben 20. Juli Melden Share Geschrieben 20. Juli Guten Tag, diese Zerrüttungen deuten möglicherweise auf Narzissmus oder sowas hin. Schon Mal damit beschäftigt?Das könnte ein guter Grund für dieses Annulierungsverfahren sein. Unter Umständen auch andere Dinge Ein Freund von mir hat es gemacht, ich musste da Aussagen. Zur Eheschließung waren beide in einer Evangelisch-Freikirche. Der Prozess dauerte bei ihm eine Weile, es ging etwas hin und her. Seine EX arbeitete natürlich nicht mit. Nach einiger Zeit wurde aber annuliert. Gottes Segen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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