SteRo Geschrieben Freitag um 19:12 Melden Share Geschrieben Freitag um 19:12 (bearbeitet) "Christenverfolgung" (wozu es bereits einen Thread gibt) bezieht sich auf staatliche Maßnahmen, deshalb dieses Thema hier separat. Gegen Christentum gerichtete Hassverbrechen in Deutschland um 105 Prozent gestiegen: Bericht "Laut dem neuesten Bericht der Beobachtungstelle für Intoleranz und Diskriminierung von Christen in Europa (OIDAC Europe) stieg die Zahl antichristlicher Hassverbrechen in Deutschland zwischen 2022 und 2023 um 105 Prozent auf nunmehr 277 Fälle. Außerdem gab es laut Bericht im Jahr 2023 mindestens 2.000 Fälle von Sachbeschädigung an christlichen Gotteshäusern und Klöstern in Deutschland. ... In 35 europäischen Ländern wurden insgesamt 2.444 antichristliche Hassverbrechen registriert. ... Am stärksten betroffen waren Frankreich, Großbritannien und Deutschland, wobei in Deutschland eine besorgniserregende Verdoppelung der Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war. " Der Bericht verweist jedoch auch auf (behauptete) "Einschränkungen der Religionsfreiheit", welche staatliche Maßnahmen betreffen würde. Konkretes hierzu fehlt jedoch leider in dem Artikel: "Der Bericht hebt außerdem die zunehmenden Einschränkungen der Religionsfreiheit hervor, die sich in unterschiedlichen Bereichen zeigten. Dazu gehören etwa Verbote öffentlicher Gebete, Einschränkungen der religiösen Autonomie und Eingriffe in das Recht auf Gewissensfreiheit." Es wird ein Beispiel zitiert, welches nicht notwendigerweise eine "Einschränkungen der Religionsfreiheit" darstellt: "Eine aufsehenerregende Entwicklung in Europa betraf in den letzten Monaten die Strafverfolgung von Personen, die in sogenannten „Schutzzonen“ um Abtreibungszentren still beteten, darunter ein Mann im Vereinigten Königreich, der dafür gerichtlich verurteilt wurde." Da Religionsfreiheit ein staatliches Rechtsgut darstellt, muss im aufgeführten Fall geprüft werden, wie der Staat "Religionsfreiheit" definiert und ob ggf. auch eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter in das Gerichtsurteil des unabhängigen Gerichtes eingeflossen ist. Die Vereinnahmung des staatlichen Rechtsgutes "Religionsfreiheit" durch eine religiöse Interessengruppe (durch willkürliche Definition) ist nicht zulässig. bearbeitet Freitag um 19:13 von SteRo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteRo Geschrieben Dienstag um 07:08 Autor Melden Share Geschrieben Dienstag um 07:08 (bearbeitet) Am 15.11.2024 um 20:12 schrieb SteRo: ... Der Bericht verweist jedoch auch auf (behauptete) "Einschränkungen der Religionsfreiheit", welche staatliche Maßnahmen betreffen würde. Konkretes hierzu fehlt jedoch leider in dem Artikel: "Der Bericht hebt außerdem die zunehmenden Einschränkungen der Religionsfreiheit hervor, die sich in unterschiedlichen Bereichen zeigten. Dazu gehören etwa Verbote öffentlicher Gebete, Einschränkungen der religiösen Autonomie und Eingriffe in das Recht auf Gewissensfreiheit." Es wird ein Beispiel zitiert, welches nicht notwendigerweise eine "Einschränkungen der Religionsfreiheit" darstellt: "Eine aufsehenerregende Entwicklung in Europa betraf in den letzten Monaten die Strafverfolgung von Personen, die in sogenannten „Schutzzonen“ um Abtreibungszentren still beteten, darunter ein Mann im Vereinigten Königreich, der dafür gerichtlich verurteilt wurde." Da Religionsfreiheit ein staatliches Rechtsgut darstellt, muss im aufgeführten Fall geprüft werden, wie der Staat "Religionsfreiheit" definiert und ob ggf. auch eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter in das Gerichtsurteil des unabhängigen Gerichtes eingeflossen ist. Die Vereinnahmung des staatlichen Rechtsgutes "Religionsfreiheit" durch eine religiöse Interessengruppe (durch willkürliche Definition) ist nicht zulässig. Ich hab mir den Bericht heruntergeladen und ich muss sagen, dass ohne jegliche juristische Analyse die geschilderten Beispiele aus europäischen Ländern zT sehr beklemmend sind. Sie alle haben mit der behaupteten "Einschränkungen der Religionsfreiheit" im Kontext staatlich erlaubter Abtreibung zu tun und wenn man die Fallschilderungen liest, dann kann man sich nur schwer des Eindruckes entziehen, dass mit staatlicher Gewalt und Strafvollzug jegliche Glaubenspraxis (es geht zT nur um stummes Beten! siehe Zitat) in die eigenen vier Wände von Privatpersonen oder Glaubensgemeinschaften zurückgedrängt werden soll. Mir ist es nicht nachvollziehbar, warum jemand, der aus nachvollziehbaren Gründen für den Lebensschutz eintritt und in der Nähe einer Abtreibungslokalität nichts anderes tut als dazustehen und stumm zu beten von einem Gericht dafür verurteilt werden kann, Zitat Adam Smith-Connor – Convicted for Praying in His Mind In October 2024, the conviction of Adam Smith-Connor by a British court caused international concern. The army veteran and father was found guilty by Bournemouth Magistrates’ Court after praying silently in his own mind in a public area in a so-called ‘buffer zone’ surrounding an abortion clinic. In its decision, the court reasoned that his prayer amounted to “disapproval of abortion”, which is illegal in the local ‘buffer zone’, because at one point his head was seen slightly bowed and his hands were clasped. Responding to the ruling on 16 October 2024, Smith-Connor said: “Today, the court has decided that certain thoughts – silent thoughts – can be illegal in the United Kingdom. That cannot be right. All I did was pray to God, in the privacy of my own mind – and yet I stand convicted as a criminal?” bearbeitet Dienstag um 07:13 von SteRo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteRo Geschrieben Dienstag um 08:58 Autor Melden Share Geschrieben Dienstag um 08:58 Dazu noch Bekenntnis zur christlichen Lehre kann „sozialen Tod“ bedeuten: OIDAC-Chefin Anja Hoffmann "Uns ist wichtig, klar zwischen der weltweiten Christenverfolgung und dem immensen Leid der Christen in manchen Ländern und der Situation in Europa zu unterscheiden. Deshalb sprechen wir nicht von Christenverfolgung, sondern von Intoleranz gegen und Diskriminierung von Christen in Europa. Gleichzeitig dürfen wir auch bei dem, was in Europa passiert, nicht wegschauen. Gerade im Bereich der Diskriminierung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Leben, kann es für Christen schwerwiegende Folgen haben, wenn sie ihre Glaubensüberzeugungen zum Ausdruck bringen. Das Bekenntnis zu bestimmten Inhalten der christlichen Soziallehre – etwa, dass die Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen sind – kann in manchen Ländern Europas den Arbeitsplatz oder die politische Karriere kosten oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. Die Folgen für die Betroffenen sind immens, manche sprechen von der Erfahrung eines „sozialen Todes“." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben Dienstag um 11:27 Melden Share Geschrieben Dienstag um 11:27 vor 2 Stunden schrieb SteRo: Das Bekenntnis zu bestimmten Inhalten der christlichen Soziallehre – etwa, dass die Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen sind – kann in manchen Ländern Europas den Arbeitsplatz oder die politische Karriere kosten oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. So streng sollte man mit Zölibatsgegnern wirklich nicht umgehen. Aber du hast völlig recht. Es gibt zahlreiche Priester, die es ihren Arbeitsplatz und sogar ihre Kartiere gekostet hat, nur weil sie sich dazu bekannten, dass sie als Mann für eine Frau bestimmt seien. Werner 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteRo Geschrieben Dienstag um 12:14 Autor Melden Share Geschrieben Dienstag um 12:14 vor 3 Stunden schrieb SteRo: "Das Bekenntnis zu bestimmten Inhalten der christlichen Soziallehre – etwa, dass die Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen sind – kann in manchen Ländern Europas den Arbeitsplatz oder die politische Karriere kosten oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. Die Folgen für die Betroffenen sind immens, manche sprechen von der Erfahrung eines „sozialen Todes“." vor 37 Minuten schrieb Werner001: So streng sollte man mit Zölibatsgegnern wirklich nicht umgehen. Aber du hast völlig recht. Es gibt zahlreiche Priester, die es ihren Arbeitsplatz und sogar ihre Kartiere gekostet hat, nur weil sie sich dazu bekannten, dass sie als Mann für eine Frau bestimmt seien. Da missbrauchst du die Worte von Frau Hoffmann für deine Polemik. Denn was den Priester angeht gilt "Augen auf bei der Berufswahl.": Wenn die Zugangsberechtigung zu einem Arbeitsplatz und/oder die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit von Bedingungen abhängt, so ist das zulässig (Stellenprofile und Tätigkeitsbeschreibungen gibt es für alle beruflichen Positionen). Werden diese Bedingungen von Seiten des Arbeitsnehmers anfänglich erfüllt, aber später aufgekündigt, so entfällt natürlich auch das Recht auf den Arbeitsplatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben Dienstag um 17:31 Melden Share Geschrieben Dienstag um 17:31 vor 8 Stunden schrieb SteRo: Das Bekenntnis zu bestimmten Inhalten der christlichen Soziallehre – etwa, dass die Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen sind – kann in manchen Ländern Europas den Arbeitsplatz oder die politische Karriere kosten oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. Die Folgen für die Betroffenen sind immens, manche sprechen von der Erfahrung eines „sozialen Todes“." In welchen Ländern? In welchem Zusammenhang soll dieses Bekenntnis erfolgen? Ist das reine Bekenntnis strafbar, oder kommt es auch auf andere Umstände an? Das ist alles etwas schwammig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteRo Geschrieben Dienstag um 18:42 Autor Melden Share Geschrieben Dienstag um 18:42 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Merkur: In welchen Ländern? In welchem Zusammenhang soll dieses Bekenntnis erfolgen? Ist das reine Bekenntnis strafbar, oder kommt es auch auf andere Umstände an? Das ist alles etwas schwammig. Bzgl. der Aussagen der OIDAC-Chefin Hoffmann empfehle ich, in den Bericht reinzusehen (Link oben) und bei weiteren Fragen die anderen Publikationen auf der Web-Site zu inspizieren bzw, die OIDAC direkt zu kontaktieren. bearbeitet Dienstag um 18:48 von SteRo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
iskander Geschrieben Dienstag um 19:56 Melden Share Geschrieben Dienstag um 19:56 vor 8 Stunden schrieb Werner001: vor 10 Stunden schrieb SteRo: Das Bekenntnis zu bestimmten Inhalten der christlichen Soziallehre – etwa, dass die Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen sind – kann in manchen Ländern Europas den Arbeitsplatz oder die politische Karriere kosten oder sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. So streng sollte man mit Zölibatsgegnern wirklich nicht umgehen. Du meintest: Mit Zölibatsbefürwortern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben Dienstag um 20:36 Melden Share Geschrieben Dienstag um 20:36 vor 1 Stunde schrieb SteRo: Bzgl. der Aussagen der OIDAC-Chefin Hoffmann empfehle ich, in den Bericht reinzusehen (Link oben) und bei weiteren Fragen die anderen Publikationen auf der Web-Site zu inspizieren bzw, die OIDAC direkt zu kontaktieren. Überflogen. Einen Beleg für das, was im Artikel stand habe ich da bisher nicht gefunden. Der Bericht ist allerdings im gleichen Stil geschrieben wie der Artikel. Zahlreiche oberflächlich angerissene Einzelfälle ohne nähere Details. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteRo Geschrieben Dienstag um 22:07 Autor Melden Share Geschrieben Dienstag um 22:07 vor einer Stunde schrieb Merkur: Überflogen. Einen Beleg für das, was im Artikel stand habe ich da bisher nicht gefunden. Der Bericht ist allerdings im gleichen Stil geschrieben wie der Artikel. Zahlreiche oberflächlich angerissene Einzelfälle ohne nähere Details. Nun, dann ist das halt mit dir so. Mit der Wahrnehmung anderer mag es sich anders verhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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