Stefan Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 (bearbeitet) Hallo allerseits, in den Glaubensgesprächen wurde aus dem CIC zitiert. Folgenden Satz hielt ich zunächst für einen Tipp- oder Übertragungsfehler. Aber er tauchte weiter unten noch einmal auf: Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; Vielleicht stehe ich ja auf dam Schlauch, aber den Satz bekomme ich syntaktisch nicht gebacken. "Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße...". Müsste das nicht heissen "Katholischen Spendern ist das spenden erlaubt" oder so... ??? bearbeitet 5. Mai 2003 von Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 5. Mai 2003 Autor Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 Schon erledigt, der Groschen ist gefallen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 (bearbeitet) Nimm mal das Pendant: Bischof Lefebvre spendete unerlaubt das Sakrament der Priesterweihe ... Analoge Syntax: Das Kind betrat unerlaubt die Grünanlage. Die Straße zog sich hellerleuchtet durch den Ort. bearbeitet 5. Mai 2003 von Lichtlein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 löschen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Echo Romeo Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 Nicht bevor ich meinen Senf dazugegeben habe. Auf dem Weg zur Banane. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ketelhohn Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 »Die Straße zog sich hellerleuchtet durch den Ort.« So fahr’n wir fröhlich dichtend fort. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast jakob Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 Nimm mal das Pendant: Bischof Lefebvre spendete unerlaubt das Sakrament der Priesterweihe ... Analoge Syntax: Das Kind betrat unerlaubt die Grünanlage. Die Straße zog sich hellerleuchtet durch den Ort. Stimmt nicht ganz. Erzbischof Lefebvre spendete unerlaubt die Bischofsweihe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 Mann, jakob, es ist dasselbe Sakrament! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast jakob Geschrieben 5. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 5. Mai 2003 Mann, jakob, es ist dasselbe Sakrament! Die Priesterweihe wäre aber nicht unerlaubt gewesen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin Geschrieben 6. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2003 Darf ein Bischof nur Priester im eigenen Bistum weihen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 6. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2003 Nein, er darf auch auswärts. Bei einer Bischofsweihe (was ja auch Priesterweihe ist) sollen sogar 3 Bischöfe weihen - und die sind dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im eigenen Bistum, sondern in dem zukünftigen Bistum des Weihekandidaten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 6. Mai 2003 Autor Melden Share Geschrieben 6. Mai 2003 löschen? Jetzt nicht mehr, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtlein Geschrieben 6. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2003 löschen? Jetzt nicht mehr, oder? Erst mal nicht. Wenn nötig, dann kann man den Thread ja auch teilen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maximilian Geschrieben 6. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2003 Stimmt nicht ganz. Erzbischof Lefebvre spendete unerlaubt die Bischofsweihe. Unerlaubt, aber gültig, und das ist der unterschied. Die priesterbruderschaft St.Pius X (feieren messen nach dem ritus von 1962) sind gültig geweiht, aber sie sind von der ausübung ihrer priesterlichen funktionen suspendiert. Insoweit sie dem schisma des verstorbenen erzbischofs lefebvre anhängen, sind sie auch exkommuniziert. Konkret bedeutet dies, dass die von diesen priestern gefeierten messen zwar gültig, aber unerlaubt sind, d.h. gegen das kirchenrecht. Interessant, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 9. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2003 Darf ein Bischof nur Priester im eigenen Bistum weihen? Naja. Er kann nicht wild um sich weihen. Er kann eigene Leute immer weihen, auch auf fremdem Gebiet, aber Nicht-Diözesane nur, wenn er vom zuständigen Oberen ein sog. Weiheentlassschreiben erhält. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 9. Mai 2003 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2003 Nein, er darf auch auswärts. Bei einer Bischofsweihe (was ja auch Priesterweihe ist) sollen sogar 3 Bischöfe weihen - und die sind dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im eigenen Bistum, sondern in dem zukünftigen Bistum des Weihekandidaten. Interessanter Nebenpunkt: Ein zum Bischof ernannter hat in der Regel das Recht, sich den Ort seiner Bischofsweihe und auch den Vorsteher auszusuchen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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